Dämmen - koste es, was es wolle?
Dass man im Bauwesen Dämmstoffe einsetzt, ist keine Erfindung der Neuzeit.
Neu ist lediglich die Hysterie, die einsetzte, als die bis dahin fast
nicht zur Kenntnis genommene EnEV (Energieeinsparverordnung) per
01.02.2002 als Gesetz eingeführt wurde.
Ob Presse oder Internet, Veröffentlichungen dazu waren noch im Vorjahr
eher spärlich. Obwohl der Entwurf seit Oktober jedem Interessierten
zugänglich war. Aber das wird jetzt nachgeholt, von allen Seiten bekommen
wir beigebracht, dass wir die Häuser zu dämmen haben, um Heizenergie zu
sparen und somit einen Beitrag zur Senkung des CO2-Ausstosses zu leisten.
Dieses Argumente kennen auch tausende von Mietern aus ihren
Modernisierungs-Ankündigungen. Da wurde ihnen vorgerechnet, wie viel
Heizenergie man einspart, nachdem 6 oder mehr cm Wärmedämmung angebracht
wurden. Der Umfang an Einsparung wurde zum Maßstab der umzulegenden
Kosten.
Selbst bei einer einfachen Ausführung - 6 cm Styropor, Armierung,
Spachtel, Kunststoff-Reibeputz Mittelkorn, getönt oder mit
Egalisierungsanstrich - kamen m2-Preise von 120-130 DM zusammen, das sind
jetzt eben 60-65 €/m2. Die Gesamtkosten je Wohnhaus wurden nach Anteil der
Wohnfläche umgelegt und dann mit 11% und 1/12 je Monat für die monatliche
Modernisierungszulage ausgerechnet.
Das lief noch nach WSchV (Wärmeschutzverordnung von 1994, 1995 eingeführt)
und die gesetzlichen Grundlagen wurden mit der Modernisierungsankündigung
mitgeteilt. So weit so gut, inzwischen sind für viele einige Jahre herum,
und nach spätestens drei Jahresheizkostenabrechnungen dürfte Stunde der
Wahrheit sein.
Haben Sie es überprüft? Wurde tatsächlich so viel eingespart, wie vordem
berechnet wurde? Nun, wenn nicht, liegt es sicher daran, dass Sie ein
falsches Lüftungsverhalten an den Tag legen und die vom Vermieter
verteilten Merkblätter zum richtigen Lüften nicht befolgt haben. Und wenn
doch eingespart wurde: haben Sie sich mal gefragt, zu welchem Preis?
Womit wir wieder beim Thema sind: wie viel Dämmung braucht der Mensch?
Nach "modernen" Planungsansätzen sollten es mindestens 25 cm sein, besser
noch 0,5 m oder gar 1,0 m. Diese Dämmstoffgebilde nennt man dann
Passivhaus: eine Heizungsanlage fällt weg, eine moderne Lüftungsanlage mit
Wärmerückgewinnung soll für angenehmes Raumklima sorgen. Sie müssen sich
allerdings daran gewöhnen müssen, die Fenster geschlossen zu halten.
Viele werden sich fragen, was das wohl kosten mag. Nun, nehmen Sie sich
zur Beruhigung die Begründung zur EnEV her, dort werden Kostensteigerungen
in der Größenordnung 1,1 - 1,5 % prognostiziert.
Ein wesentlicher Schritt nach vorn wurde mit der EnEV mit der Einbeziehung
des Begriffes der Primärenergie und der komplexen Betrachtung von Hochbau
und Haustechnik getan. Primärenergie bedeutet: wieviel kW Energie
verbrauche ich insgesamt, um ein kW an Heizenergie zu erzeugen? Dies
findet sich in der Anlagenaufwandszahl wieder, wo Anlagen mit
regenerativen Energien einen besseren Faktor bekommen als
Elektroheizungen.
Ansonsten dreht sich der Kern der Überlegungen um den sagenumwobenen
U-Wert, der bis vor kurzem noch k-Wert hieß. Die Überlegung ist einfach:
super Dämmung - super U-Wert - super Einsparung an Heizenergie. Damit
lassen sich hohe Kosten rechtfertigen. Oder nicht? Auf jeden Fall wird
viel von verschärften Anforderungen gesprochen.
Was leider zu wenig zur Sprache kommt, ist das Prinzip der
Wirtschaftlichkeit. Das ist so neu auch wieder nicht, es wird halt nicht
viel darüber geredet. Deshalb zitiere ich gern das Gesetz zur Einsparung
von Energie in Gebäuden (Energieeinsparungsgesetz - EnEG) vom 22. Juli
1976 (BGBl I S. 1873), geändert durch Erstes Gesetz zur Änderung des
Energieeinsparungsgesetzes vom 20. Juni 1980 (BGBl I S. 701).
Der hier vorgegebene Grundgedanke erscheint mir so vernünftig und
nachvollziehbar, dass man ihn nicht oft genug wiederholen kann. Ich
zitiere aus dem EnEG: § 5 Gemeinsame Voraussetzungen für
Rechtsverordnungen
(1) Die Rechtsverordnungen nach den §§ 1 bis 4 aufgestellten Anforderungen
müssen nach dem Stand der Technik erfüllbar und für Gebäude gleicher Art
und Nutzung wirtschaftlich vertretbar sein. Anforderungen gelten als
wirtschaftlich vertretbar, wenn generell die erforderlichen Aufwendungen
innerhalb der üblichen Nutzungsdauer durch die eintretenden Einsparungen
erwirtschaftet werden können. Bei bestehenden Gebäuden ist die noch zu
erwartende Nutzungsdauer zu berücksichtigen.
(2) In den Rechtsverordnungen ist vorzusehen, dass auf Antrag von den
Anforderungen befreit werden kann, soweit diese im Einzelfall wegen
besonderer Umstände durch einen unangemessenen Aufwand oder in sonstiger
Weise zu einer unbilligen Härte führen.
Von diesen Überlegungen sollte man sich leiten lassen, wenn man sich über
das Dämmvermögen Gedanken macht. Bei Altbauten mit Wandstärken von 36,5 cm
über 0,49 m bis hin zu 0,74 m wird eine aufgebrachte Wärmedämmung keine
Wunder vollbringen, jedoch viel kosten und ggf. die Fassade entstellen.
Auch beim Neubau kann man mit Massivbaustoffen viel erreichen, ohne
Styropor oder Mineralwolle darauf zu kleben. Denn für das Raumklima sind
viele Faktoren entscheidend und es ist völlig falsch, alles am U-Wert fest
zu machen.
Übrigens wurde hierzulande bereits vor Jahren an Wärmedämmung gedacht,
ohne viel Theater darum zu machen. Dies wurde "im Osten" durch TGL und
durch Vorschriften der Staatlichen Bauaufsicht geregelt. Insofern sind
Stahlbeton-Sturzträger mit HWL-Auflagen keine Neuigkeiten und selbst mit
Hochlochziegeln musste man die Giebelwände damals dicker bauen.
Gut beraten sind Sie, wenn Sie die Vorschriften einhalten (gerade so ist
auch eingehalten) und wenn jeder investierte Euro auch einen konkreten
Nutzen hat. Wer will schon 1.000 Euro ausgeben, um 999 zu sparen? Nebenher
sollte man auch einige bauphysikalische Belange berücksichtigen, oder ist
das Phänomen der "abgesoffenen WDV-Fassade" nur eine Erfindung?
Dipl.-Ing. M. Bumann
September 2003
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Über den Sinn und Unsinn von Wärmedämmung
Eine Betrachtung zur Wirtschaftlichkeit
Vorhin waren wir beim Thema: Wie viel Dämmung braucht der Mensch? Hier sind wir
an der Stelle angelangt, wo ich immer wieder die Frage stelle: "Ist der U-Wert
das Maß aller Dinge, wenn es um das Bauen geht - oder ist es der Mensch?"
Hatte ich eingangs auf das im Energieeinspargesetz (EnEG) geforderte Prinzip der
Wirtschaftlichkeit verwiesen, möchte ich unterstellen, dass jeder Bauherr oder
Eigentümer dank seines ganz normalen Menschenverstandes zunächst die Frage
stellt: Was nützt mir das?
Man sollte meinen, diese Einstellung sei legitim. Denn: wozu investiert man?
Antwort: Um einen konkreten Nutzen zu erzielen. Dieser Nutzen dürfte nach
vernünftiger Sicht auf die Dinge darin bestehen, in Zukunft weniger Ausgaben zu
haben.
Wir kennen alle die kernigen Werbesprüche á la "Sie sparen so und soviel €, wenn
Sie gleich ein Dutzend kaufen". Aber viele kennen auch die Überlegung: "ich
spare noch viel mehr €, wenn ich die Sache gar nicht kaufe"!
Womit wir wieder beim Thema Wirtschaftlichkeit wären. Auch wenn es wenig
propagiert wird: das Gebot der Wirtschaftlichkeit ist mit der EnEV nicht
abhanden gekommen. In § 17 der EnEV sind nämlich "Befreiungen" vorgesehen:
"Die nach Landesrecht zuständigen Behörden können auf Antrag von den
Anforderungen dieser Verordnung befreien, soweit die Anforderungen im Einzelfall
wegen besonderer Umstände durch einen unangemessenen Aufwand oder in sonstiger
Weise zu einer unbilligen Härte führen.
Eine unbillige Härte liegt insbesondere vor, wenn die erforderlichen
Aufwendungen innerhalb der üblichen Nutzungsdauer, bei Anforderungen an
bestehende Gebäude innerhalb angemessener Frist durch die eintretenden
Einsparungen nicht erwirtschaftet werden können."
Dazu möchte ich meine oben eher angedeuteten Rechenbeispiele noch konkretisieren
- z.B. nach Maßstab einer Ölheizung, d.h. vorrechnen, wann sich welche Dämmung
tatsächlich rechnet und wann sie in Wirklichkeit (wirtschaftlicher) Unsinn ist.
Eins sei hierbei vorweg genommen: Dämmung wird immer zu einer Verbesserung der
Dämmeigenschaften führen - die Frage ist nur, ob ein sinnvoller, d.h. vorrangig
wirtschaftlicher Nutzen erreicht wird. Und zu beachten sei auch, dass die
Dämmeigenschaft nur eine von mehreren Eigenschaften ist.
Für eine Beispielrechnung habe ich ein simples Einfamilienhaus (EFH) mit 8 x 8 m
Außenabmessungen mit EG und DG angenommen. Das EG habe eine Wandhöhe von 3 m,
die Abseite des DG betrage 1 m, der Rest ergibt sich aus der Dachneigung von
45°.
Zunächst habe ich mit "schlechten" U-Werten [W/m2K] gerechnet: für die
36,5cm-Ziegelwand mit Innen- und Außenputz sind es 1,177, für die Fenster 1,8,
für das Dach 0,60 und für den Fußboden auf Erdreich 0,63.
Den Jahresheizwärmebedarf als Teil des Primärenergiebedarfs berechnet man nach
EnEV so:
Qh = 66 x (HT + HV) - 0,95 x (QS + QI)
Dabei sind H die Verluste (Transmission und Lüftung) und Q die Gewinne (solare
und innere). Soll gedämmt werden, betrifft das die Außenwand. Somit wird HT in
dieser Gleichung die einzige zu verändernde Größe.
Durch die Dämmmaßnahme wird der Transmissionswärmeverlust über die
Außenwandflächen verringert. Wir haben in diesem Beispiel 128 qm Außenwand, das
sind ca. 40% der Hüllfläche. Der U-Wert sei gem. EnEV unter 0,35 zu verbessern.
Der - nach EnEV errechnete - Jahresheizwärmebedarf wird von 20.500 kWh (167
kWh/m2a) auf 13.300 kWh (108 kWh/m2a) reduziert - somit sagenhafte 7.200 kWh
bzw. 35%! Mithin beeindruckende Werte.
Jedoch will ich Sie nicht beeindrucken, sondern etwas zur Wirtschaftlichkeit
sagen. Um diese Verbesserung des U-Wertes zu erreichen, benötige ich 9 cm PS 15
WLG 040 (im Volksmund Styropor genannt). Das verursacht Kosten in Höhe von rd.
10.000 €.
Der Preis für leichtes Heizöl (ohne USt.) "kleine Menge, Rheinschiene" lag im
Juli 2002 bei 30,10 €/hl (gegenüber Januar 2002 ist das eine Erhöhung um knapp
12%. Quelle: Index-Meldung der Statistischen Ämter).
Den eingesparten 7.2000 kWh entsprechen rd. 690 l Heizöl EL (mit 10,4 kWh/l, bei
Erdgas sind es 11,5 kWh/m3). Bei einem Literpreis von 0,35 € ergeben sich stolze
241,50 € Einsparung im Jahr.
10.000,00 / 241,50 = 41,4; es dauert also nur wenig mehr als 40 Jahre, bis sich
die Investition gelohnt hat - wenn man jegliche Zinsbetrachtung weg lässt. So
viel zum Thema Sinn und Unsinn von Wärmedämmung, betrachtet unter dem Aspekt der
Wirtschaftlichkeit.
Beim Neubau hingegen sind andere Ansätze zu treffen: über Wirtschaftlichkeit
denkt man nur nach, indem man die Errichtungskosten verschiedener Konstruktionen
und haustechnischer Einbauten vergleicht. Die Mindest-U-Werte sind bereits
vorgegeben.
Abschließend sei noch auf 2 weitere Beispiele verwiesen, welche sich ebenfalls
mit dem Thema Sinn und Unsinn von Wärmedämmung befassen. Zu Bsp. 2: Grau ist
jede Theorie, sagt das Sprichwort. Deshalb habe ich etwas voll aus dem Leben
gegriffen, insofern sei die unredigierte Ausdrucksweise vorab entschuldigt.
Dipl.-Ing. M. Bumann
Oktober 2003
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Bewertung von Neubau-Wandkonstruktionen
unter ökologischen, ökonomischen und technischen Gesichtspunkten
Im AMz-Bericht 9/2005 der Arbeitsgemeinschaft Mauerziegel im Bundesverband
der Deutschen Ziegelindustrie e. V. wird die vg. Studie vorgestellt. Die
Bewertung verschiedener massiver Neubau-Wandkonstruktionen durch das
Institut für Bauforschung e.V., Hannover (Pfeiffer, M., Fanslau, D.,
Zedler, J:: Bewertung von Neubau-Wandkonstruktionen Abschlussbericht
Gutachten G-633 – 35202, Institut für Bauforschung, Hannover, 2005)
schreibt eine seit über 10 Jahren vorliegende Studie von Menkhoff und
Gerken (Menkhoff, H., Gerken, D:: Bewertung der relevanten
Auswahlkriterien für Wandbaustoffe, Forschungsbericht, Institut für
Bauforschung, Hannover, 1994) fort und bestätigt die hohe Qualität von
Ziegelwandkonstruktionen.
Differenziert wird einerseits nach Einfamilienhäusern (EFH, RH, DHH) und
Mehrgeschosswohnungsbau (MGW), andererseits zwischen einschaligen,
mehrschaligen und zusatzgedämmten Neubau-Wandkonstruktionen. Anhand
bautechnischer, ökonomischer und ökologischer Aspekte wurden
Bewertungskriterien aufgestellt. Die Aufstellung von Übersichten,
Checklisten und Diagrammen macht die Aussagen nachvollziehbar.
Sehr viel größer als im Bereich der Bautechnik schwankt die Bandbreite der
ökonomischen Klassifizierung, wo zwischen 80 und 320 Bewertungspunkte
vergeben wurden. Grundlage für diese Bewertung sind die Aspekte der
Herstellung und Ausführungssicherheit, der Dauerhaftigkeit der gesamten
Wandkonstruktion sowie die Investitionskosten und der sich über die in
dieser Studie festgelegte Betrachtungsdauer (Lebensdauer) von 80 Jahren
ergebende Kapitalwert.
Im Bewertungskriterium Bautechnik liegt die Bandbreite der vergebenen
Punkte zwischen 210 und 290. Im Bewertungskriterium Ökologie liegt die
Bandbreite der vergebenen Punkte zwischen 100 und 340.
Im Mittel liegen die erreichten Bewertungspunkte für Wände mit WDVS 20
% niedriger als bei den monolithischen Außenwänden, was im Wesentlichen
aus den ungünstigeren ökologischen Kriterien aus dem Erneuerungszyklus
eines WDVS resultiert.
Ökonomisch unvorteilhafte Rahmenbedingungen, bedingt durch den
Wartungsaufwand der Fassaden, kommen hinzu. Hierzu zählen z. B. Reinigung
und Pflege der WDVS-Fassade im Jahr 10, 30, 50 und 70 nach der Erstellung
und Instandsetzung des WDVS in den Jahren 20, 40 und 60.

Bildausschnitt aus Bild 1: Übersicht der untersuchten monolithischen
Außenwandaufbauten, getrennt
nach Einfamilien-und Geschosswohnhäusern. Die senkrechte rote Linie stellt
die Mittelwerte der
erreichten Gesamtpunktzahl von ca. 850 Punkten dar. (Quelle: IFB,
G-633, 2005)

Bildausschnitt Bild 2: Übersicht der
untersuchten Außenwandaufbauten mit WDVS, getrennt nach Einfamilienund
Geschosswohnhäusern. Die senkrechte rote Linie stellt die Mittelwerte
der erreichten Gesamtpunktzahl von ca. 650 Punkten dar. (Quelle: IFB, G-633, 2005)
Literaturtipp: Der vollständige Forschungsbericht
kann digital im PDF-Format bei den Produktgruppen der Ziegelindustrie
bezogen werden. Er dient damit Planern und Bauherren als eine
Entscheidungshilfe für die Auswahl von Neubau-Wandkonstruktionen unter
besonderer Berücksichtigung der ökonomischen und ökologischen Kriterien.
Linktipp: AMz-Bericht 9/2005 der
Arbeitsgemeinschaft Mauerziegel (derzeit 20.08.2005 noch nicht online)
Und hier das Kontrastprogramm,
geliefert vom FV WDV:
demnach weisen
- nur 2% der WDVS mechanische Mängel auf und
nur 1% ist von Algen befallen !
Potzblitz! Hier der Link für Märchenfreunde:
::
Marktstudie Wärmedämmverbundsysteme 2002
Für Neunmalkluge: wenngleich sich die Studie auf Neubauten bezieht, sollte
doch unstrittig sein, dass jeder Neubau irgendwann einmal älter wird. Und
ob man ein unwirtschaftliches und wenig ökologisches System
an eine alte oder an eine neue Mauerwerkswand klebt, dürfte auch egal
sein.
DIMaGB.de
20.08.2005
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aus:
Niedrigenergie- und Passivhäuser im Kreuzfeuer
von Prof. Claus Meier, Auszüge
Fakt 1
Das Passivhaus wird mit ca. 30 kWh/m²a Heizenergie gehandelt (Spitzenwerte
liegen - gerechnet - schon bei ca. 10 kWh/m²a). So genannte Referenzhäuser
wurden vor zehn Jahren mit 100 kWh/m²a angenommen. Die Wärmeschutzverordnung
legt den berechneten Bedarf (das ist nicht der Verbrauch) im Mittel etwa auf 75
kWh/m²a fest.
Die energetischen Verbesserungen betragen somit rein rechnerisch im ersten Fall
etwa 70 beziehungsweise im zweiten Fall 45 kWh/m²a; das sind konkret 7 bzw. 4,5
Liter Heizöl oder an Heizkosteneinsparung etwa 3,90 DM/m²a bzw. 2,50 DM/m²a.
Wer die dynamische Investitionsrechnung richtig handhabt (auch dies wird
sinnigerweise dem Kunden vorenthalten), kommt dann auf maximale Mehrkosten von
etwa 47 DM/m² bzw. 30 DM/m².
Bei 100 m² Wohnfläche würden dies maximale Mehrkosten von 4.700 oder 3.000 DM
bedeuten.
Die Pioniere der “energiesparenden“ Bauweisen operieren inzwischen mit
Mehrkosten, die ja nur bei 15.000 bis 25.000 DM liegen würden! Wie man sieht,
hier wird der Kunde maßlos hinters Licht geführt und betrogen; ihm wird mit den
Offerten dieser Wahnsinnsbauweise, ohne nun eine entsprechende Gegenleistung in
Form einer ausreichenden Heizenergieeinsparung zu erhalten, nur das Geld aus der
Tasche gezogen.
Als Richtschnur kann folgende Faustformel dienen:
Eine Einsparung von 10 kWh/m² Nutzfläche darf bei wohlwollender Beachtung der
Wirtschaftlichkeit grob die dafür notwendigen Mehrkosten von 8 DM/m² Nutzfläche
nicht überschreiten.
Dieses Limit wird jedoch bei der Niedrigenergiebauweise immer überschritten.
Fakt Nr. 4:
Soll nun trotzdem ein Beharrungszustand, der in Realität ja nie vorkommen kann,
angenommen werden, dann erfolgt die nächste bewusste Informationsselektion. Die
Hyperbelform der k-Wert-Funktion führt bei kleinen k-Werten zu uneffizienten
Lösungen. Die Nachhaltigkeit ist nicht mehr gegeben, weil zusätzliche Energie
kaum noch eingespart werden kann - das ist unwiderlegbare Mathematik.
Dieses fatale Naturgesetz sieht konkret so aus:
5 cm Dämmstoff ergeben einen k-Wert von 0,8 W/m²K
10 cm Dämmstoff ergeben einen k-Wert von 0,4 W/m²K
20 cm Dämmstoff ergeben einen k-Wert von 0,2 W/m²K
40 cm Dämmstoff ergeben einen k-Wert von 0,1 W/m²K
Die Verdoppelung der Dämmung führt zu einer Halbierung des k-Wertes.
Daß hierbei eine Effizienzschwelle zu beachten ist, dürfte einleuchtend sein. Da
die Wirtschaftlichkeit durch die Neigung der Tangente an die Hyperbel, durch das
Verhältnis von Nutzen und Aufwand bestimmt wird, ist die Unwirtschaftlichkeit
kleiner k-Werte unausweichlich gegeben.
Besonders Niedrigenergiehäuser, Passivhäuser und Nullenergiehäuser, die sich
alle durch “Mini-k-Werte“ auszeichnen, sind somit völlig uneffizient und damit
unwirtschaftlich.
Die Anforderungen der Wärmeschutzverordnung 1995 und damit erst recht die der
beabsichtigten Energieeinsparverordnung sind mit wirtschaftlichen Konstruktionen
nicht zu erfüllen. Der viele Dämmstoff wird energetisch nahezu nutzlos
eingebaut.
Fakt Nr. 5:
Durch das Wirtschaftlichkeitsgebot im Energieeinsparungsgesetz (EnEG, § 5)
werden Nachhaltigkeit und Effizienz zwingend gefordert. Deshalb wird auch
ständig behauptet, die Wirtschaftlichkeit sei gegeben. Derartige Aussagen sind
wahrheitswidrig, denn Dämmstoffdicken über 6 bis 8 cm sind effizienzlos (siehe
Fakt 4).
Die großen Dämmstoffdicken sind nach dem EnEG somit gesetzwidrig, da sie nicht
wirtschaftlich zu realisieren sind; wer etwas anderes behauptet oder zu beweisen
versucht, präsentiert Mogelpackungen. Die Unwirtschaftlichkeit bezieht sich auch
auf andere technische Empfehlungen (z. B. Photovoltaik, Sonnenkollektoren,
Wärmerückgewinnung).
Gesetz geht vor Verordnung; somit muss der gesetzestreue Planer vor allem die
Superdämmungen ablehnen; dies ist er gemäß Berufsordnung auch seinem Bauherren
gegenüber schuldig. Seine Verordnungstreue kann er ja stillen, indem er die
Befreiung z. B. nach WSchVO 1995 § 14 "Härtefälle" beantragt.
Man muß diesen verordneten Dämmwahn also nicht mitmachen, auch die konstruktiven
Schwierigkeiten sind zu beachten. Wenn überall Meinungsmanipulationen und
bewusste Fehlinformationen auf vollen Touren laufen, dann kann sich ein
vernunftbegabter Intellektueller dem durchaus entziehen.
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