Recycling: Theorie und Träume
Bsp. 1 aus 1997
Geltungsbereich
Die Arbeitshilfen gelten für Neubau-, Umbau- und Rückbaumaßnahmen auf
Liegenschaften
des Bundes sowie für die Verwendung/Verwertung und Beseitigung gebrauchter
Baustoffe
bei Bundesbaumaßnahmen gemäß RBBau durch die Finanzbauverwaltung der
Länder und die
Bundesbaudirektion.
Grundsatz
Dem Anwender der "Arbeitshilfen Recycling" werden in einer komprimierten
und
übersichtlichen Erläuterung die Grundgedanken des Kreislaufwirtschafts-
und Abfallgesetzes,
der Produktverantwortung, Basiszahlen des Abfallaufkommens, Strategien der
Abfallvermeidung und der Verantwortung des Bundes bei seinen Maßnahmen
dargestellt.
Ziele
Als Ziel der Arbeitshilfen wurde festgelegt, daß die bei Planung und
Ausführung notwendigen
Maßnahmen für einen umweltverträglichen Umgang mit Bauabfällen zu
beschreiben und die
Grundsätze für Stoffströme im Hinblick auf Vermeidung, Wiederverwendung,
Verwertung
und Beseitigung festzulegen sind.
Das Kaskadenmodell Vermeidung vor Verwertung vor Beseitigung wird am
Beispiel der
Bauabfälle erläutert.
Kapitel 4: Rechtliche Grundlagen
Ausgewählte Rechtsgrundlagen
Haushaltsrecht
Die Verpflichtung des § 7 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) zur
Wirtschaftlichkeit und
Sparsamkeit ist gemäß den Arbeitshilfen auch auf Recyclingmaßnahmen
anzuwenden.
Kapitel 5: Neubau
Planung zur Abfallvermeidung und -reduzierung
In diesem Kapitel werden die Möglichkeiten des Einsatzes von
Recyclingbaustoffen zur
Abfallvermeidung und der am Planungsprozeß Beteiligten erläutert.
Anhang 4: Verzeichnis von Verbänden
Da es in den Arbeitshilfen nicht möglich ist, das Verzeichnis
fachkundiger Verbände aktuell
zu halten, wird auf die jährlich im Bundesanzeiger erscheinende
"Bekanntmachung der
öffentlichen Liste über die Registrierung von Verbänden und deren
Vertretern" hingewiesen.
aus: "Arbeitshilfen Recycling" vom
Bundesministerium für Verkehr-, Bau- und Wohnungswesen
Referat BS 33
hrsg. vom Staatshochbauamt Hannover II
Oktober 1997
Hier noch einige Infos dazu:
Die "Arbeitshilfen Recycling" des BMBau
Handlungsanweisung für den sicheren Umgang mit der neuen gesetzlichen
Regelung
1. Einleitung
Auf der Konferenz der Vereinten Nationen für Umwelt und Entwicklung
(UNCED) im Juni 1992 in Rio de Janeiro wurde ein Prozeß in Gang gesetzt,
der darauf abzielt, von der Ebene der internationalen Politik über die
nationalen Regierungen bis hin zu den Kommunen eine gemeinsame Zukunft zu
gestalten. Die internationale Staatengemeinschaft hat sich damals auf das
Leitbild einer nachhaltig zukunftsverträglichen Entwicklung verständigt.
Die mit dem Leitbild verbundene grundlegende Zielsetzung, die in der
Agenda 21 niedergelegt ist, nämlich gleichzeitig die natürlichen
Lebensgrundlagen zu erhalten, wirtschaftlichen Wohlstand zu ermöglichen
und für soziale Gerechtigkeit zu sorgen, bedingt in den
Unterzeichnerstaaten Änderungen in sämtlichen Politikbereichen. Letztlich
ist es erforderlich, die Defizite bisheriger Politik zu überwinden und
flexible und diskursive Strukturen in Wirtschaft, Politik und Gesellschaft
zu schaffen, um eine integrative Politik einer nachhaltig
zukunftsverträglichen Entwicklung gestalten zu können.
Auf dem Weg zu einer nachhaltigen Entwicklung dient die Agenda 21 als
Leitlinie für erfolgreiche und ökologische Innovationen. Es ist zu
verzeichnen, daß in der Umsetzung der Agenda 21 die Ressourcen- und
Energieeffizienz des Wirtschaftens in Deutschland deutlich verbessert
werden konnte.
Während EU-weit die erzeugten Abfallmengen weiterhin zunehmen ist das
Abfallaufkommen in Deutschland im Zeitraum 1990 bis 1993 um 10 %
zurückgegangen. Die Verwertungsquote erhöhte sich im gleichen Zeitraum um
25%. Dies ist ein sichtbarer Erfolg des abfallpolitischen Konzepts der
Bundesregierung, die Verantwortung des Produzenten auf den gesamten
Lebenszyklus eines Produkts auszudehnen.
Ca. 70 % der Stoffströme in Deutschland sind dem Bauen zugeordnet. Ströme
sind zu analysieren und zu reduzieren. Management von Stoffströmen im
Bereich Bauen und Wohnen ist auch Inhalt der Beratungen der
Enquete-Kommission "Schutz des Menschen und der Umwelt".
2. Abschnitt K 14 (Umweltschutz) der RBBau
Im für Bundesbaumaßnahmen verpflichtendem Abschnitt K 14 (Umweltschutz)
der RBBau wird festgelegt, daß Boden, Wasser und Luft als natürliche
Lebensgrundlagen zu schützen, Belastungen zu vermeiden, eingetretene
Schäden zu beheben oder auszugleichen sind und auf sparsamen Umgang mit
Rohstoffen und Energien zu achten ist.
U.a. wird mit dem K 14 für die Baumaßnahmen vorgegeben, daß Baureststoffe
möglichst schadstoffrei weiter- bzw. wiederzuverwenden sind, daß
Schadstoffe zu entsorgen sind und daß nach der Beseitigung bestehender
baulicher Anlagen das Gelände, soweit möglich, wieder naturnah zu
gestalten ist.
3. Umwelt- und abfallrechtliche Regelungen
Neben den Zielvorgaben der RBBau, Abschnitt K 14 sind bei Baumaßnahmen des
Bundes die geltenden Umwelt- und Abfallrechtlichen Gesetze und Regelungen
zu beachten. Dies sind insbesondere das Kreislaufwirtschafts- und
Abfallgesetz (KrW-/AbfG), die Technische Anleitung Siedlungsabfälle (TASi),
die Landesabfallgesetze sowie die jeweiligen Ortssatzungen.
4. Arbeitshilfen Recycling
Durch das Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der
umweltverträglichen Beseitigung von Abfällen (Kreislaufwirtschafts- und
Abfallgesetz - KrW-/AbfG) vom 27. September 1994 ist die Entsorgung von
Abfällen vom Bundesgesetzgeber neu geordnet worden. Dies gilt auch für die
Entsorgung gebrauchter Baustoffe bei Bundesbaumaßnahmen.
Um dem KrW-/AbfG mit seinen untergesetzlichen Verordnungen bei
Baumaßnahmen des Bundes zu entsprechen und bei den Mitarbeitern der
Bauverwaltung ein sicheres Bau- und Verwaltungshandeln zu gewährleisten,
entschloß sich das Bundesbauministerium in einem interministeriellen
Arbeitskreis mit Vertretern des Bundesverteidigungsministeriums, des
Bundesumweltministeriums und unter Leitung des Bundesbauministeriums
"Arbeitshilfen Recycling" für die Bundesbauverwaltung zu erarbeiten. Dem
Arbeitskreis gehörten neben Vertretern der Ministerien, Vertreter aus der
Bauverwaltung, von Hochschulen (Uni Dortmund und Bergische Universität
Wuppertal), von Verbänden (Bundesvereinigung Recycling Bau e.V. BRB und
dem Verband der Abbruchunternehmer) und Ingenieurbüros an.
Die "Arbeitshilfen Recycling" sind für die Bearbeiter von
Bundesbaumaßnahmen erstellt worden. Durch die Verwendung der Terminologie
der RBBau als auch der allgemeinverbindlichen HOAI-Schreibweise sind die
Arbeitshilfen auf alle Baumaßnahmen mit Abfallerzeugung gleichermaßen
anwendbar.
Kommentar DIMaGB:
Was die Fachkunde von Fachverbänden betrifft, darf ich auf die höchst
aufschlussreiche Antwort des Geschäftsführers des zitierten Fachverbandes
Recycling verweisen (siehe oben). Ansonsten
bleibe
festzustellen: seit 1997 hat man nichts dazu gelernt.
* * *
Bsp. 2 aus 2005:
Stolpe: Bund unterstützt Technologietransfer in
Ostdeutschland
Internationale Tagung der Licensing Executives Society (LES) in München
"In vielen Bereichen des Technologietransfers ist Ostdeutschland dank
seiner spezifischen Erfahrungen ein erfolgreicher und beispielhafter
Vorreiter." Das sagte der Beauftragte der Bundesregierung für die
neuen Länder, Bundesminister Dr. Manfred Stolpe am Dienstag auf der
internationalen Tagung der Licensing Executives Society (LES) in München.
Die LES, eine weltweite agierende Organisation, deren Mitglieder sich mit
Fragen der Lizensierung von geistigem Eigentum sowie dessen Transfer und
Management beschäftigen, hält in diesem Jahr ihre Jahrestagung in München
ab. Ziel der LES ist es, erfolgreichen Technologietransfer bei
gleichzeitigem Schutz geistigen Eigentums zu befördern.
Durch die Förderprogramme der Bundesregierung sei es in den neuen Ländern
gelungen, innovative, zumeist mittelständische Firmen und exzellente
Forschungseinrichtungen miteinander zu vernetzen und in diesem Rahmen die
Ergebnisse wissenschaftlicher Forschung für die Entwicklung neuer
Produkte, Verfahren und Dienstleistungen zu nutzen, so der Bundesminister.
Stolpe hob die besonderen Erfahrungen bei der Sanierung industrieller
Altlasten, beispielsweise in der Chemieindustrie, dem Braunkohle- und
Uranerzbergbau sowie bei der Demontage von Anlagen der Kernenergie hervor.
Wie in Lubmin (Mecklenburg-Vorpommern), wo die Energiewerke Nord bei der
Demontage des dortigen Kernkraftwerkes Technologien entwickelt haben, die
inzwischen bei der Entsorgung der Reaktoren ausgemusterter russischer
Atom-U-Boote zum Einsatz gelangen, gebe es in Ostdeutschland auch an
anderen Orten die Möglichkeit, technisches Know-How beim Recycling
von Industrieanlagen und -flächen zu exportieren.
Pressemitteilung BMVBW, 14. Juni 2005, Nr:: 194/2005
Kommentar DIMaGB:
leider besteht das Know-How beim Recycling von WDVS darin, dass man dazu
nichts zu sagen hat.
Auch hier bleibe festzustellen: seit 1997 hat man nichts dazu
gelernt.
nach oben