Energieausweis ab 1. Januar 2009 für fast alle Wohnhäuser Pflicht
Der Energiepass ist ab 1. Januar für fast alle Wohngebäude gesetzliche Pflicht.
Wer sein Haus verkauft oder vermietet, muss ihn dem Interessenten zugänglich
machen. Ausnahme: Denkmalschutz-Immobilien.
Demnächst gilt die Energieausweis-Pflicht auch für Besitzer von Häusern, die
nach 1965 gebaut wurden. Damit müssen Eigentümer von fast allen Wohnhäusern
Miet- und Kaufinteressenten Rechenschaft über den energetischen Zustand des
Gebäudes ablegen. Eine Ausnahme gibt es nur bei denkmalgeschützten Bauwerken –
für diese ist der Energieausweis nicht vorgeschrieben. Für selbstgenutzte
Immobilien besteht ebenfalls keine Ausweis-Pflicht – zumindest solange diese
nicht verkauft oder vermietet werden sollen.
Für Häuser mit bis zu vier Wohneinheiten, die vor 1978 erbaut und
zwischenzeitlich nicht energetisch saniert wurden, ist inzwischen der teure
bedarfsorientierte Ausweis Pflicht. Für alle anderen Häuser reicht der
preiswertere Verbrauchsausweis. Dieser orientiert sich an den tatsächlichen
Verbrauchsdaten der Vergangenheit und ist bereits ab etwa 15 Euro zu haben. Beim
teureren Bedarfsausweis wird der theoretische Energiebedarf eines Gebäudes durch
ein technisches Gutachten ermittelt. Der Beurteilung liegen alleine bauliche
Aspekte wie Heizungsanlage, Qualität der Fenster oder Dämmung zugrunde. Diese
Variante des Energiepasses kann einige hundert Euro kosten.
Eigentümern, die bei einer Vermietung oder einem Verkauf keinen Energieausweis
vorlegen können, droht ein Bußgeld von bis zu 15.000 Euro. Übrigens: Für
Neubauten ist der Ausweis bereits seit 2002 Pflicht.
Pressedienst immowelt.de
vom 04.12.2008
Aussteller von Energieausweisen:

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Verbrauchs- und Bedarfsausweis
Unter der Überschrift "Kooperation für Verbrauchs- und Bedarfspass" berichtet
der Gebäude Energie Berater (GEB) in seinem Newsletter vom 12.10.2006, dass
derjenige, der einen Energieausweis für Gebäude benötigt, diesen bei ista
künftig in beiden Varianten – verbrauchs- oder bedarfsbasiert – bestellen könne.
In einem Pilotprojekt sollen schon erste Pässe ausgestellt worden sein.
Offensichtlich gibt es noch andere Piloten, die zwar kein Projekt aufgezogen,
dafür aber schon erste Pässe ausgestellt haben. Ein Beispiel sehen Sie hier.
Grundlage für die Verbrauchswerte sind die Abrechnungsunterlagen über einen
Zeitraum von 5 Jahren. Der Rest ist Mathematik - bzw. Rechenakrobatik nach DIN
4108. Im Ergebnis wird festgestellt, dass der Jahresheizwärmebedarf im
5-Jahres-Schnitt rd. 28% unter dem Soll-Wert nach EnEV / DIN 4108 liegt.



Sie können sich diesen Gebäudeenergieausweis im
:: Download
herunterladen.
Sie können sich :: hier über die
Fassadenbeschichtung informieren.
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Energiepass kostet beim Bundesbauminister zwischen 40 und 120 Euro

Faksimile: Ausschnitt aus dem Modernisierungs-Magazin 12/2006, Seite 20
Zitat:
"Der künftig für alle Gebäude notwendige Energiepass (...) wird je nach
Ausgestaltung zwischen 40 und 120 Euro kosten. Das hat Bundesbauminister
Wolfgang Tiefensee (SPD) in Berlin mitgeteilt.
Beim strengeren bedarfsorientierten Energieausweis, der Auskunft über den
energetischen Gebäudezustand geben soll, müsste der Eigentümer mit 80 bis 120
Euro rechnen."
Kommentar:
Herr Tiefensee kann wohl nur gemeint haben, dass der Gebäudeenergieausweis beim
Bundesbauminister für diesen Schnäppchenpreis zu haben sein wird. Nur Leuten mit
großer Projekterfahrung (Olympiabewerbung Leipzig, U-Bahn Leipzig) dürfte es
gegeben sein, in null-komma-nichts den bunten Zettel nach EnEV zu erstellen. Der
deutsche durchschnittliche Architekt oder Ingenieur braucht dafür länger, daher
kostet es auch mehr und es besteht die nicht zu verachtende Wahrscheinlichkeit,
dass man mit diesem Energieausweis für Gebäude (siehe §16 der Verordnung über
energiesparenden Wärmeschutz und energiesparende Anlagentechnik bei Gebäuden
(Energieeinsparverordnung – EnEV, Entwurf vom 16.11.2006)) etwas mehr anfangen
kann.
En.berat Energieberatung bei DIMaGB
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Vorsicht Falle: Energieausweis zum Dumpingpreis
Eine diesbezügliche Pressemitteilung der dena reizt zum Widerspruch. Ein
Energieberater aus München hat die Zeit gefunden, hierüber zu informieren sowie
die dena anzuschreiben. Bilden Sie sich Ihre eigenen Meinung.
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dena warnt vor Billigangeboten für Energieausweise
Vorsicht Falle: Energieausweis zum Dumpingpreis
"Energieausweis nur 9,90 Euro": So oder ähnlich bewerben derzeit einzelne Firmen
die Erstellung von Energieausweisen für Gebäude. Die Eigentümer müssen lediglich
einen Internet-Fragebogen über den Energieverbrauch der letzen drei Jahre
ausfüllen und wenig später liegt der fertige "Energieausweis" in ihrem
Briefkasten. Kein Vor-Ort-Termin, kein großer Aufwand - allerdings oftmals auch
kein gültiger Energieausweis.
Der Energieausweis zum Dumpingpreis erweist sich oft als eine Mogelpackung. Wer
hier geizt, kann eine böse Überraschung erleben. Die Vorlage eines nicht
vollständigen Ausweises kann mit Bußgeldern von bis zu 15.000 Euro geahndet
werden. "Es werden Energieausweise angeboten, die nicht den gesetzlichen
Anforderungen der Energieeinsparverordnung (EnEV 2007) entsprechen und deshalb
ungültig sind. Der Eigentümer sollte die Qualität und die Gültigkeit des
angebotenen Energieausweises vor der Beauftragung prüfen. Die dena empfiehlt den
bedarsorientierten Energieausweis" betont dena-Geschäftsführer Stephan Kohler.
Folgende Kriterien helfen, Angebote zu beurteilen:
Modernisierungsempfehlungen: Dem Energieausweis müssen individuelle
Modernisierungsempfehlungen beigefügt werden - egal, ob er auf gemessenen
Verbrauchswerten oder dem rechnerischen Energiebedarf beruht. Dazu sollte der
Aussteller die vorhandene Heiztechnik und die Qualität von Wänden und Fenstern
vor Ort prüfen. Fehlen die Sanierungstipps, ist der Energieausweis ungültig.
Eine Vereinbarung zwischen Eigentümer und Aussteller zum Ausschluss der
Empfehlungen ist nicht zulässig.
Aufnahme der Gebäudedaten: Die Gebäudemaße und der Energieverbrauch dürfen vom
Eigentümer zwar selbst erhoben und an den Energieausweis-Aussteller übermittelt
werden. Allerdings ist der Aussteller gesetzlich verpflichtet zu überprüfen, ob
diese Angaben plausibel sind. Bei der Übermittlung der Daten über ein
Internetformular kann diese Prüfung ohne Rücksprache kaum gewährleistet werden.
Die Gefahr, dass fehlerhafte Daten zu Grunde gelegt werden, ist in diesem Fall
sehr hoch. Der Aussteller sollte den Eigentümer zumindest telefonisch
kontaktieren und sich der Richtigkeit der Daten versichern.
Die dena empfiehlt grundsätzlich eine Vor-Ort-Begehung durch den Aussteller vor
der Erstellung des Energieausweises. Auf diese Weise können die Gebäudedaten und
der bauliche Zustand des Gebäudes angemessen erfasst und die
Modernisierungsempfehlungen präzise ermittelt werden. Je ausführlicher die
Sanierungstipps und gründlicher die Datenerfassung, desto besser die Qualität
und die Aussagekraft des Energieausweises.
Ab dem 1. Juli 2008 wird die Vorlage von Energieausweisen bei Verkauf und
Neuvermietung schrittweise für verschiedene Gebäudetypen verbindlich eingeführt.
Weitere detaillierte Informationen dazu finden Verbraucher unter
www.dena-energieausweis.de.
Pressemitteilung dena
26.07.2007
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Pressemitteilung 2007-07-31
Deutsche Energie-Agentur (dena) warnt vor Anbietern von Energieausweisen zu
Dumpingpreisen
Die Deutsche Energie-Agentur (dena) warnt in einer Pressemitteilung vor
Angeboten von Energie-Verbrauchsausweisen zu Dumpingpreisen. Sie führt an, dass
die Gefahr besteht, auf diese Weise einen Energieausweis zu bekommen, der den
Anforderungen der EnEV (Energie-Einsparverordnung) nicht entspricht. Angelpunkt
ist eine fehlende Modernisierungsempfehlung, die bei der Abwicklung der
Ausstellung von Energie-Verbrauchsausweisen unter gewissen Voraussetzungen
entbehrlich ist.
Der Geschäftsführers der dena - Stephan Kohler - weist in seiner
Pressemitteilung vom 26. Juli 2007 - http://www.dena-energieausweis.de/page/index.php?id=7546
- darauf hin, dass Energieausweise ohne Modernisierungsvorschläge ungültig und
damit illegal sind. Dies ist durch die vor ein paar Tagen verkündete EnEV 2007
nicht gedeckt. Die EnEV (§ 20) fordert die Ausstellung von
Modernisierungsempfehlungen nur dann, wenn kostengünstige Verbesserungen der
energetischen Eigenschaften des Gebäudes (Energieeffizienz) möglich sind. Sind
diese nicht möglich, dann muss der Hauseigentümer entsprechend informiert
werden.
"Die Pressemiteilung der dena zielt darauf ab, Energieberater, die Angebote für
die Ausstellung von Energieausweisen im Internet anbieten, zu diskreditieren",
sagt Thomas Möller, Energieberater in München. "Die dena tut sich mit derartigen
PR-Aktionen keinen gefallen. Sie verunsichert damit lediglich den Verbraucher ".
Im dena Internet-Auftritt der dena sind Empfehlungen zur kostengünstigen
Modernisierung eine Option (http://www.dena-energieausweis.de/page/index.php?id=6285).
Die dena hat unserer Meinung den Bodenkontakt zum Immobilien- und
Energieberatermarkt verloren. "Wir haben die Ergebnisse von weit über 100
Energie-Verbrauchsausweisen mit Mitarbeitern der dena diskutiert. Sie waren
erstaunt, dass viele ältere Gebäude Energie-Verbrauchswerte von sanierten
Altbauten erreichten und zum Teil sogar typische Verbrauchswerte des
Neubaustandards unterschritten", so Möller. "Ein Mitarbeiter der dena wusste
nicht, welche Modernisierungsempfehlung er für ein Zweifamilienhaus Baujahr 1985
mit einem Verbrauch von 120 kWh/m² pro Jahr (dies entspricht fast dem
Neubaustandard) geben könnte".
Die dena empfiehlt Vor-Ort-Besuche der Energieberater zur Aufnahme der
Objektdaten für die Erstellung der Energieausweise nach dem Energiebedarf und
Energieverbrauch. Dieses dient sicherlich der Qualität der Energieausweise.
Nachdem der Gesetzgeber auf den Druck der Immobilienwirtschaft den
Verbrauchsausweis und die Ermittlung der Energie-Verbrauchs- und Gebäudedaten
durch den Hauseigentümer in der EnEV zugelassen hat, sind Energieausweise, die
über das Internet abgewickelt werden völlig legal. Der Gesetzgeber legt
offensichtlich keinen Wert auf "qualitativ hochwertige" Energieausweise.
In seitens der Bundesregierung veröffentlichten Mitteilungen zum Energieausweis
wird für Energie-Verbrauchsausweise ein Marktpreis von EUR 40,00 vorausgesagt.
Allein diese Preisvorgabe zeigt, das der Gesetzgeber nur ein Interesse an der
kostengünstigen Erstellung eines Pflichtdokuments für Hauseigentümer hat und
keine Vor-Ort-Besuche im Sinn hat. Für EUR 40,00 gibt es im Handwerk gerade
einmal eine Anfahrt zur Reparatur einer Waschmaschine, aber nicht die Inspektion
eines Gebäudes, An- und Abfahrt und Erstellung eines Energieausweises durch
einen selbständigen Diplom-Ingenieur.
Wir haben in einem Schreiben Herrn Stephan Kohler aufgefordert, die Zulässigkeit
von Energieausweisen ohne Modernisierungsvorschläge richtig zu stellen (Kopie
anbei).
Pressemitteilung energieberater-muenchen.info
31.07.2007
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Pressemitteilung der dena vom 26. Juli 2007
Vorsicht Falle: Energieausweis zum Dumpingpreis
Von: Energieberater - Möller - Brunhamstr. 43 - 81249 München
An:
Deutsche Energie Agentur GmbH (dena)
Herrn Stephan Kohler - Geschäftsführer
Chausseestr. 128a
10115 Berlin
Sehr geehrter Herr Kohler,
Ihre Pressemitteilung ist beinhaltet gezielt falsche Informationen, ist
unsachlich und schürt nur Emotionen.
Sie führen aus, dass den Energieausweisen Modernisierungsempfehlungen beigefügt
sein müssen. Fehlen die Sanierungstipps, ist der Ausweis ungültig.
Diese Aussage entspricht nicht dem Inhalt der EnEV Par 20. Dort steht: "Sind
kostengünstige Verbesserungen der energetischen Qualität (Energieeffizienz)
möglich, hat der Aussteller des Energieausweises dem Eigentümer anlässlich der
Ausstellung eines Energieausweises entsprechende Empfehlungen in Form von kurz
gefassten fachlichen Hinweisen auszustellen (Modernisierungsempfehlungen). ....
Sind Modernisierungsempfehlungen nicht möglich, dann hat der Aussteller dies dem
Eigentümer anlässlich der Ausstellung des Energieausweises mitzuteilen."
Offensichtlich kennen Ihre Mitarbeiter diesen Passus der EnEV besser, als Sie,
denn auf Ihrer Webseite "http://www.dena-energieausweis.de/page/index.php?id=6285"
ist die Ausstellung der Modernisierungsempfehlungen eine Option. Unter diesem
Aspekt ist die in Ihrer Pressemitteilung angeführte Pflicht zu
Modernisierungsempfehlungen und Ungültigkeit von Energieausweisen ohne
Modernisierungsempfehlung nur als Kampagne zur Herabwürdigung von
Energieberatern zu sehen, die die Bandbreite der in der EnEV erlaubten
Erstellung von Energieausweisen auf der Basis von Eigentümerdaten nutzen.
In Bezug auf die Ausstellung von Energieausweisen haben Sie wohl den
Bodenkontakt mit dem Immobilien- und Energieberatungsmarkt verloren. Anstatt
herauszufinden, warum ein Energieberater Verbrauchsauasweise zu Einführungs-
bzw. "Dumpingpreisen" anbietet, machen Sie solche Angebote von vornherein
anrüchig und rücken sie in an den Rand der Illegalität.
Wir haben über einen Zeitraum von 4 Wochen die Erstellung von
Verbrauchsausweisen für EUR 9,99 in Internet angeboten. Der Zweck dieses
Angebots war, den Markt zu testen. Es ging uns insbesondere darum, innerhalb
kurzer Zeit eine Anzahl an Aufträgen für Verbrauchsausweise für unsere eigene
Erfahrungen zu sammeln. Nachdem wir auf "Einführungsangebote" mit EUR 35,-,
29,99, 19,99 keine Aufträge oder Reaktionen bekamen, haben wir uns entschlossen
ein Angebot zu gestalten, das einen möglichst hohen Marktanteil sicherstellt.
Hier die wichtigsten Ergebnisse, die ich auch mit Mitarbeitern Ihres Hauses
diskutiert habe:
• Anstatt Hunderte von Aufträgen pro Tag / Woche erhielten wir immerhin
durchschnittlich 3 - 7 Aufträge pro Tag.
• Eine Analyse aller in ebay angebotenen Angebote und "Bewertungen" der ebay
Anbieter ergab weniger als 1 Auftrag pro Tag.
• Die energetische Qualität der Gebäude ist bei den Verbrauchsausweisen
wesentlich besser, als bei den Bedarfsausweisen. Viele Altbauten (<1970) liegen
im Bereich von 120 bis 200 kWh/m², Gebäude der 90er Jahre unterschreiten
teilweise das Neubauniveau. Wir haben weit über 100 Verbrauchsausweise für
Häuser, z.T. über 100 Jahre alt ausgestellt. Es gab keinen Ausweis mit über 250
kWh/m² pro Jahr Nach unserer Einschätzung liegen diese Häuser auf Bedarf
gerechnet mindestens 30% höher. Dieses Problem wird uns auch von Herstellern von
Energieberatungs-Software bestätigt. Damit ist der Bedarfsausweis für das
Immobilienmarketing nicht von Vorteil.
• Ich habe das Thema "Kennzahlen in Verbrauchsausweisen" mit den
durchschnittlich sehr niedrigen Verbrauchswerten mit Mitarbeitern Ihres Hauses
besprochen. Auch sie waren etwas erstaunt über dieses Ergebnis. Auf die Frage,
welche Modernisierungsvorschläge sie denn für ein 2-Familienhaus Baujahr 1985
mit 120 kWh/m² pro Jahr (fast Neubaustandard) machen würden, fiel Ihrem
Mitarbeiter nichts dazu ein.
• Aus der Sicht des Immobilienmarketings gibt es für Immobilienanbieter (Verkauf
/ Miete) keinen Grund den von Ihnen empfohlenen Bedarfsausweis für
Marketingaktivitäten zu nutzen. Der Verbrauchsausweis zeigt typischerweise
bessere Werte und kostet weniger Geld.
• Eigentümer und Wohnungsverwaltungen sehen den Energieausweis nur als ein vom
Gesetzgeber vorgeschriebenes Pflichtdokument. Ihre Vorstellung, dass mit dem
Verbrauchsausweis verbrauchsmindernde Maßnahmen von den Eigentümern realisiert
werden, liegen außerhalb der Realität. Eigentümer, die energetische
Verbesserungen planen brauchen eine Energieberatung und bestellen keinen
Verbrauchsausweis.
Nach unserer Erfahrung ist die Nachfrage nach Energieausweise derzeit so gut wie
nicht existent. Wenn bis zum 31.12.2008 nur 3.000.000 Energieausweise
ausgestellt werden müssen, dann sind dies rund 8.500 pro Werktag und keine
niedrige zweistellige Zahl.
Im übrigen ist die Ausstellung von Energieausweisen kein wirkliches Geschäft für
die 21.000 bei der dena registrierten Energieberater. Statistisch entfallen auf
jeden Energieberater gerade 140 Ausweise (oder EUR 5.600 Umsatz). Von der
Ausstellung von Verbrauchsausweisen können Energieberater nicht leben. Durch die
Zulassung des Verbrauchsausweises ist für die Energieberater auch ein
wesentlicher Markt weggebrochen.
Mit Ihrer Pressekampagne haben Sie keinen konstruktiven Beitrag zur Verbreitung
der Energieausweise geleistet. Der Flurschaden liegt in der erneuten
Verunsicherung der Haus- und Wohnungseigentümer und führt damit einer weiteren
Verzögerung des Anlaufs der Ausstellung von Energieausweisen.
Wir bitten Sie, durch eine weitere Pressemitteilung richtig zu stellen, dass
Energieausweise ohne Modernisierungsempfehlungen nicht grundsätzlich
rechtswidrig und damit ungültig sind.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Möller
Schreiben energieberater-muenchen.info
31.07.2007
Kommentar: ohne
DIMaGB, 10.08.2007
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BSI:
Verbrauchsausweis schon jetzt ein Erfolgsmodell
Stichtag 1. Juli 2008: Energieausweis wird Pflicht
Berlin - „Der Verbrauchsausweis ist ein Erfolgsmodell ", erklärte Lutz Freitag,
Vorsitzender der Bundesvereinigung Spitzenverbände der Immobilienwirtschaft
(BSI) und Präsident des GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und
Immobilienunternehmen zum heutigen Stichtag. Diese Ausweisvariante sei bereits
jetzt bei den Hauseigentümern weitgehend vorhanden. „Der Verbrauchsausweis hat
gleich mehrere Vorteile: Er berücksichtigt bereits umgesetzte
Energieeinsparmaßnahmen wesentlich besser und ist kostengünstiger als der
Bedarfsausweis. Zudem dürfte er sogar besonders vor Manipulationen geschützt
sein, da Energieverbrauch und Wohnfläche des Gebäudes in den
Heizkostenabrechnungen dokumentiert sind", so der BSI-Vorsitzende.
Allerdings müsse berücksichtigt werden, dass der Mieter oder Käufer aus keinem
der gesetzlich vorgesehenen Energieausweise seinen zukünftigen Energieverbrauch
oder die Energiekosten erfahre. Ein Energieausweis gelte für das gesamte
Gebäude, nicht für eine Wohnung. Die Kosten könne ein Energieausweis nicht
abbilden, da diese wesentlich vom Preis des Energieträgers abhängen würden, der
je nach Energieversorgungsart um das Doppelte und mehr schwanken könne. Das
bedeute: ein doppelt so hoher Verbrauch könne unter Umständen mit den gleichen
Kosten verbunden sein.
Ab dem 1. Juli 2008 müssen Haus- und Wohnungseigentümer, die ihre Immobilie
verkaufen oder vermieten möchten, dem potentiellen Käufer oder Mieter einen
Energieausweis des Gebäudes zugänglich machen. Dies gilt zunächst für alle
Häuser, die bis 1965 fertiggestellt wurden. Jüngere Gebäude müssen erst ab dem
1. Januar 2009 einen Energieausweis vorweisen. Für Baudenkmäler müssen keine
Energieausweise erstellt werden. Der Energieausweis soll Auskunft über den
energetischen Zustand eines Gebäudes geben und so für mehr Information und
Transparenz sorgen. Ab heute gelten zwei Typen des Energieausweises: Der
Verbrauchsausweis wird auf Basis des gemessenen Energieverbrauchs der letzten
drei Jahre erstellt, der Bedarfsausweis arbeitet mit dem berechneten
Energiebedarf des Gebäudes.
Bei Gebäuden mit mehr als vier Wohneinheiten kann grundsätzlich zwischen beiden
Ausweisvarianten gewählt werden. Für kleinere und ältere Häuser gilt diese
Wahlfreiheit nur noch bis zum 30. September 2008. Danach müssen Eigentümer von
Wohngebäuden mit weniger als fünf Wohneinheiten, deren Bauantrag vor dem 1.
November 1977 erstellt wurde und die das Anforderungsniveau der 1.
Wärmeschutzverordnung nicht erreichen, einen Bedarfsausweis vorweisen.
01.07.2008, Medienonformation der BSI
Bundesvereinigung Spitzenverbände der Immobilienwirtschaft (BSI)
im GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienverbände e. V.
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Makler befürchten:
Energieausweis schafft Bürokratie statt Transparenz
Nach ersten Erfahrungen im täglichen Umgang mit dem Energieausweis erwartet die
Mehrheit der deutschen Makler vor allem mehr Bürokratie und finanzielle Einbußen
bei der Vermittlungstätigkeit. Zu diesem Ergebnis kommt eine aktuelle
Maklerbefragung von Immowelt.de, einem der führenden Immobilienportale.
Nürnberg, 9. Dezember 2008. Viele Makler sehen dem täglichen Umgang mit dem
Energieausweis mit gemischten Gefühlen entgegen: Jeder Vierte erwartet im
Geschäft mit den Mietkunden vor allem mehr Bürokratie, im Kaufkundengeschäft
fürchten sogar 30 Prozent der Makler mehr Schreibtischarbeit. Besonders in der
mehrjährigen Anfangsphase, wenn viele Papiere noch ausgestellt werden, rechnen
viele Makler mit mehr Abstimmungsbedarf zwischen Kunden und Eigentümern.
Weiterhin werden von Immobilienvermittlern finanzielle Einbußen prognostiziert.
Wenn der Energieausweis schlechte energetische Eigenschaften identifiziert,
sinkt die Attraktivität mancher Immobilien. Dementsprechend befürchten 11,5
Prozent der Makler, diese nur schwer vermitteln zu können. Dies erhöht die
Vermittlungskosten und senkt im schlechtesten Fall die Vermittlungsprovision. Zu
diesem Ergebnis kommt eine aktuelle Makler-Befragung von Immowelt.de, einem der
führenden Immobilienportale.
Vergleichsweise wenig Immobilienvermittler sehen der neuen Richtlinie
uneingeschränkt positiv entgegen und erhoffen sich mehr Transparenz für die
tägliche Arbeit - im Hinblick auf das Geschäft mit Mietimmobilien sind es gerade
einmal 14,4 Prozent der Makler, bei Kaufimmobilien rund 23 Prozent. Denn hat
eine Immobilie gute energetische Werte, lässt sich diese mit Hilfe des Ausweises
besser vermitteln.
Für den Energieausweis einer Immobilie interessieren sich bisher vor allem
potentielle Käufer. Mehr als jeder vierte Vermittler von Kaufimmobilien wird
bereits häufig von seinen Kunden danach gefragt, obgleich das Gesetz für neuere
Gebäude erst ab Januar 2009 gilt. Der Kauf einer Immobilie will eben später
nicht durch hohe Energiekosten bereut werden. Eine Immobilie ist schließlich oft
eine Investition für das Leben.
An der Umfrage haben im November 2008 über 1.090 Makler teilgenommen, die auf
Immowelt.de ihre Immobilien angeboten haben.
Presse-Information immowelt.de
Nürnberg, 9. Dezember 2008
Aussteller von Energieausweisen:

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Bundesregierung beschließt die Einführung von Energieausweisen für
Gebäude
Stärkung der Energieeffizienz im Gebäudebereich
Gemeinsame Presseerklärung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie
und des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
Die Bundesregierung hat heute die gemeinsam vom Bundesminister für Wirtschaft
und Technologie, Michael Glos, und dem Bundesminister für Verkehr, Bau und
Stadtentwicklung, Wolfgang Tiefensee, vorgelegte neue Energieeinsparverordnung
(EnEV) beschlossen und einen Bericht zur Förderung der energetischen
Gebäudesanierung beraten. Mit der EnEV wird der Weg zur Einführung von
Energieausweisen für den Gebäudebestand geebnet. Ab Anfang 2008 soll in drei
Schritten die Pflicht eingeführt werden, beim Verkauf und bei der Vermietung von
Gebäuden und Wohnungen Kauf- und Mietinteressenten einen Energieausweis für das
Gebäude zugänglich zu machen.
Bundesminister Michael Glos betonte: "Der sparsame und effiziente Umgang mit
Energie ist unabdingbare Voraussetzung für eine sichere und kostengünstige
Energieversorgung. In gleichem Maße werden auch Ressourcen und Klima geschont.
Die jetzige Novelle der EnEV geht einen weiteren Schritt in die Richtung, den
Energieverbrauch zu senken. Die künftigen Energieausweise mit ihren
Modernisierungsempfehlungen setzen einen wichtigen Anreiz zur energetischen
Sanierung. Mit den Neuregelungen wird die EnEV zu einem zentralen Element der
Energieeffizienz- und der Klimapolitik der Bundesregierung weiterentwickelt."
Dazu erklärte Bundesminister Wolfgang Tiefensee:
"Mit der geplanten Änderung der Energieeinsparverordnung betreten wir Neuland.
Der Energieausweis soll mehr Transparenz in den Immobilienmarkt bringen. Mieter
und Käufer können künftig auf einen Blick einen Eindruck bekommen, welche Kosten
sie für Heizung und Warmwasser zu erwarten haben. Energieeffiziente Gebäude sind
damit klar im Vorteil."
Nach der künftigen Verordnung können Eigentümer und Vermieter von Wohngebäuden
mit mehr als vier Wohneinheiten wählen, ob sie den Energieausweis auf der
Grundlage des berechneten Energiebedarfs oder des tatsächlichen
Energieverbrauchs verwenden. Das Gleiche gilt für Wohngebäude mit bis zu vier
Wohnungen, wenn sie entsprechend dem Standard der 1977 erlassenen
Wärmeschutzverordnung errichtet oder später auf diesen Standard gebracht worden
sind. Der Bedarfsausweis soll nur für Wohngebäude (mit bis zu vier Wohnungen)
aus der Zeit vor der Wärmeschutzverordnung von 1977, die dieses
Anforderungsniveau nicht erreichen, vorgeschrieben werden.
Übergangsweise soll es bis zum 31. Dezember 2007 möglich sein, sich in allen
Fällen Energieausweise wahlweise auf Bedarfs- oder auf Verbrauchsgrundlage
ausstellen zu lassen.
Für Nichtwohngebäude sollen beide Varianten generell erlaubt werden.
Für Wohngebäude die bis 1965 fertig gestellt wurden, wird der Energieausweis am
1. Januar 2008 Pflicht, für jüngere Wohngebäude am 1. Juli 2008 und für
Nichtwohngebäude am 1. Januar 2009.
Zur Kostenbegrenzung darf auf Pauschalen und fachlich gesicherte Erfahrungswerte
zurückgegriffen werden. Auch eine Begehung des Gebäudes durch einen Gutachter
ist nicht vorgeschrieben, kann aber im Einzelfall erforderlich sein; der
Eigentümer kann Angaben und Nachweise zum Gebäude zur Verfügung stellen.
Die Verordnung dient der Umsetzung der EG-Richtlinie über die
Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden. Sie bedarf vor dem Inkrafttreten noch der
Zustimmung des Bundesrates. Im Beschluss der Bundesregierung ist die Anerkennung
von Energieausweisen vorgesehen, die auf der Grundlage der EnEV in der Fassung
des Kabinettbeschlusses vom 25. April 2007 ausgestellt werden.
Pressemitteilung BMVBS & BMWT
25.4.2007
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Energieverbrauch oder -bedarf
Zwei Varianten des Energieausweises
Ab 2008 muss beim Verkauf oder der Neuvermietung eines Wohngebäudes ein
Energieausweis vorgelegt werden. Darin wird auf einen Blick zu erkennen sein, ob
es sich um eine sparsame Immobilie oder um eine Energieschleuder handelt. Der
Initiativkreis Erdgas & Umwelt (IEU) informiert Haus- und Wohnungsbesitzer über
ihre Pflichten und über die verschiedenen Varianten des Ausweises.
Energieausweise können auf zweierlei Weise ausgestellt werden: Grundlage der
verbrauchsorientierten Variante ist der Energieverbrauch, den die Bewohner der
Immobilie in den letzten Jahren hatten. In diese Werte fließt also auch das
Verhalten der Bewohner ein. Wenn diese beispielsweise besonders warme Räume
bevorzugten oder bei gekippten Fenstern heizten, so hat dies eine schlechtere
Einstufung des Gebäudes zur Folge.
Der bedarfsorientierte Ausweis dagegen betrachtet allein die vorhandene Bau- und
Heiztechnik: Aus der Qualität von Heizungsanlage sowie Wärmeschutz wird der
Heizwärmebedarf des Gebäudes ermittelt – unabhängig vom Verhalten der Bewohner.
Diese Variante ist etwas aufwändiger zu erstellen, schließlich reicht nicht nur
ein Blick auf die Heizkostenrechnungen.
Vorgeschrieben ist ein bedarfsorientierter Energieausweis nur bei Gebäuden mit
weniger als fünf Wohneinheiten, die vor 1978 gebaut und seither nicht
energetisch saniert wurden. Bei größeren, jüngeren sowie energetisch sanierten
Gebäuden besteht eine Wahlfreiheit zwischen beiden Ausweisarten. Laut
Initiativkreis Erdgas & Umwelt haben auch alle Hausbesitzer die freie Wahl, die
schon vor dem 1. Januar 2008 einen Energieausweis ausstellen lassen.
Energieausweise sind zehn Jahre lang gültig. Immobilienbesitzer sollten darauf
achten, dass der ausstellende Fachhandwerker oder Ingenieur entsprechende
Berechtigungsnachweise vorlegen kann. Hinsichtlich der Kosten für die
Ausstellung warnt der IEU vor überhöhten Angeboten.
Beide Ausweisvarianten werden Hinweise auf Modernisierungsmaßnahmen enthalten,
mit denen der energetische Zustand der Immobilie verbessert werden kann. Nicht
zuletzt aus diesem Grund erwartet der Initiativkreis Erdgas & Umwelt, dass die
Einführung von Energieausweisen wichtige Impulse zur energetischen Sanierung von
Wohngebäuden setzen wird.
Im Rahmen der Heizungsmodernisierung wird speziell die energiesparende
Kombination Gas-Brennwert und Solar zu einer deutlich besseren Einstufung von
Altbauten führen – sowohl im Verbrauchs- als auch im Bedarfsausweis. Zum Thema
„Brennwert und Solar“ bietet der IEU eine kostenlose Broschüre an. Zu beziehen
unter: Telefon-Hotline 0 18 02/34 34 52 (6 Cent pro Gespräch) oder Internet
www.ieu.de.
Berlin und Essen, 12.04.2007

Es gibt zwei Varianten des Energieausweises. Bild: IEU
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Bedarfspass vs. Verbrauchpass: ein Praxisbeispiel aus Nürnberg
"... Im Ergebnis hängt jetzt im Rathaus ein Energiepass aus, der sowohl den
rechnerischen Bedarf des Gebäudes für Beheizung, Belüftung, Kühlung und Strom
für Kunstlicht unter normierten Randbedingungen abbildet, als auch den
tatsächlichen Verbrauch für Heizung und den Strom im Vergleich zu einem
bundesdeutschen Durchschnittswert für Rathäuser und Ämtergebäude bewertet.
Die Daten des Verbrauchspasses zeigen Mehrverbräuche des Nürnberger Rathauses
bei den Heizungs- und Stromverbräuchen gegenüber den bundesdeutschen
Durchschnittswerten der Kategorie Ämtergebäude. So liegen der
Heizenergieverbrauch des "Alten Rathauses" (Datenbestand von 2002 und 2003) um
etwa 16 Prozent und der Stromverbrauch um 60 Prozent über dem jeweiligen
Bundesdurchschnittswert. Als Ursachen dafür werden die teilweise
wärmeschutztechnisch nicht optimalen Fenster des Gebäudekomplexes und der
relativ große Aufwand für Kühlung und Belüftung der besonderen Räumlichkeiten im
"Alten Rathaus" (Historischer Rathaussaal, Goldener Saal, Ehrenhalle) gesehen.
Dem gegenüber stehen die Daten des Bedarfspasses: Der rechnerische
Heizenergiebedarf wurde nach DIN V 18599 mit 252 kWh pro Quadratmeter und Jahr
ermittelt. Dass dieser Wert etwa doppelt so hoch wie der tatsächliche
Verbrauchswert (122,5 kWh pro qm und Jahr) ist, zeigt die Schwächen des
Berechnungsansatzes und der Rechenmethodik. Diese Erfahrungen, Kritikpunkte
und Verbesserungsvorschläge des Kommunalen Energiemanagements der Stadt Nürnberg
und der Wolfgang Sorge Ingenieurbüro für Bauphysik GmbH werden in die Evaluation
des Feldversuchs einfließen.
Der Energiepass hängt im Alten Rathaus der Stadt Nürnberg, Eingang Fünferplatz 1
öffentlich aus. Im Jahr 2006 wird es mit Inkrafttreten der
Energieeffizienzverordnung unter anderem für die Stadt Nürnberg zur Pflicht, für
weitere etwa 300 städtische Gebäude, wie Schulen, Kindertagesstätten,
Ämtergebäude, Altenheime, Bäder und ähnliche, solche Energiepässe zu erstellen
und auszuhängen."
Quelle:
Stadt Nürnberg
Nachrichten aus dem Rathaus
Nr. 1041 / 09.12.2005
Titel: Erster bayerischer Energiepass für ein Rathaus in Nürnberg vorgestellt
Nachdem der Nutzen des bedarfsorientierten Energieausweises hierdurch trefflich
dokumentiert wurde, nun noch eine Kostenbetrachtung.
| Energiebedarfsausweis |
Energieverbrauchsausweis |
Zusammenstellung der Unterlagen
Inaugenscheinnahme
ergänzende Bestandsaufnahme
Berechnungen
Abstimmungen
Ausstellen des
Energiebedarfsausweises |
Zusammenstellung der vom
Auftraggeber zur Verfügung
gestellten Verbrauchsdaten,
Klimakorrektur
Abstimmung
Ausstellen des
Energieverbrauchsausweises |
| Zeit ca. 15 Ingenieurtage |
Zeit ca. 1 Ingenieurtag |
Quelle:
dena Feldversuch Energieausweis Altes Rathaus Nürnberg
VBI dena Feldversuch Nichtwohngebäude
Wolfgang Sorge Ingenieurbüro für Bauphysik GmbH Nürnberg
Prof. Dipl.-Ing. Wolfgang Sorge
Folie 18
Kommentar:
Offensichtlich darf etwas, was nichts nützt (Heizenergiebedarf doppelt so hoch
berechnet wie Ist-Wert) auch noch viel mehr kosten. Worin besteht der Beitrag
zum Umweltschutz? Welche Sanierungsempfehlungen sind aus dem Ergebnis des
bedarfsorientierten Passes, insbesondere mit Blick auf den Heizenergiebedarf,
abzuleiten?
Übrigens: dass die Vornorm DIN 18599 Schwächen im Berechnungsansatz und in der
Rechenmethodik aufweist, wird sicher nichts daran ändern, dass sie demnächst zur
Norm gekürt wird.
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Bedarfsausweis im Praxistest
In einem Praxistest der Immobilien-Spitzenverbände ist der Bedarfsausweis indes
durchgefallen.
Die beteiligten Verbände hatten zwei Objekte ausgewählt und unabhängig
voneinander von Energieberatern untersuchen lassen. Mehrere Bedarfsausweis nach
dem dena-Verfahren wurden ausgestellt. Analyseziele: Die vermuteten Unterschiede
bei der Ermittlung der festzustellenden Werte waren aufzudecken.
Die Ergebnisse sowohl für das Einfamilienhaus, als auch für das Mehrfamilienhaus
hätten deutlicher kaum ausfallen können. 60 % Unterschied in der Disziplin
Primärenergiebedarf beim Mehrfamilienhaus und 54 % für das Einfamilienhaus.
Bei einer Einteilung nach dem – erfreulicherweise nicht mehr diskutierten -
Stufenlabel wären damit Klassifizierungen von C bis E möglich gewesen.
Theoretisch hätte den Objekten damit nach einer durchgeführten Modernisierung
ein schlechteres Ergebnis als vor der Modernisierung bescheinigt werden können.
Betrachtet man daneben noch die teilweise abenteuerlichen Modernisierungstipps
bleibt festzuhalten: Die Ausweise waren Ihren Preis von bis zu 1.070 EURO nicht
wert.
aus:
Energieausweis für den Gebäudebestand jetzt einführen
Haus & Grund Deutschland
Zentralverband der Deutschen Haus-,
Wohnungs- und Grundeigentümer e.V.
Ansprechpartner/in RA Wolf-Bodo Friers
Datum Juni 2006
Querverweis:
:: Was kann und soll ein Energieausweis für Wohngebäude
leisten?
Die Langfassung des Praxistests
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Energiepass - Zeitplan
Nov. 2003 Start des Feldversuches der dena
Dez. 2004 Abschluss des Feldversuches
Jan. 2005 Start der Markteinführungskampagne
Mrz. 2005 Vorlage des Berichtes zum Feldversuch
Apr. 2005 Vorlage des Referentenentwurfs zur EnEV
04.01.2006 Inkrafttreten der EnEV 2006
Energiepass - aktueller Stand
30.04.2005:
Es liegt kein Bericht zum Feldversuch vor. Sucht man bei BMVBW danach,
stellt man fest, dass es zum Suchbegriff "energiepass" keine Ergebnisse
gibt.
Mai 2005:
die Ergebnisse des Feldversuches wurden anlässlich der Berliner
Energietage vorgestellt.
Was zu erwarten war: es handelte sich ausschließlich um bedarfsorientierte
Betrachtungen,
d.h. es interessiert nicht der tatsächliche Verbrauch.
03.11.2005:
Regierungsbildung bremst den Energiepass aus
"... Doch vorerst muss abgewartet werden, wann die EnEV 2006 nun wirklich in
Kraft treten kann. Der übliche Ablauf über Referentenentwurf, Anhörung der
Länder und Verbände, Kabinettsbeschluss, Zustimmung durch den Bundesrat bis zum
Inkrafttreten der EnEV könnte bestenfalls, wenn er ohne Verzögerungen läuft, im
Juli 2006 erfolgreich sein. Dabei müssen aber schon allein die bisher
beteiligten Ministerien in gleicher Form erhalten bleiben und ebenso ihre
Zuständigkeiten in dieser Sache. Bei Verzögerungen durch die Regierungsbildung
kann möglicherweise sogar erst im Herbst 2006 mit der EnEV gerechnet werden.
04.01.2006:
Mit der Umsetzung der Gebäuderichtlinie ist die Bundesregierung seit heute in
Verzug.
04.04.2006:
Bundesbau- und Bundeswirtschaftsminister haben einen gemeinsamen Vorschlag zur
Novellierung der EnEV in die Abstimmung innerhalb der Bundesregierung gegeben.
Danach haben Eigentümer und Vermieter ein Optionsrecht: sie dürfen
zwischen dem bedarfsorientierten Energieausweis (auf der Grundlage des
Energiebedarfs) und dem verbrauchsorientierten Energieausweis (auf der Grundlage
des tatsächlichen Energieverbrauchs) wählen.
Erwartet wird, dass über den "gewählten marktwirtschaftlichen Ansatz beide
Energieausweise einen Anreiz für energetische Sanierungen setzen werden“.
Beide Varianten müssen Empfehlungen für die Modernisierung von Gebäuden gegeben,
„sofern solche Maßnahmen kostengünstig durchgeführt werden können“. *
Im Rahmen des CO2-Gebäudesanierungsprogramms der Bundesregierung sollen die
Bedarfsausweise bei umfassenden Sanierungsmaßnahmen als Nachweis genutzt werden.
Es sind Übergangsregelungen zum schrittweisen Wirksamwerden der Regelungen für
die Zeit nach dem Inkrafttreten der Verordnung eingeplant.
* Kommentar DIMaGB: dann dürften einige Maßnahmen a priori wegfallen.
Quelle: Newsletter von Haustechnikdialog.de
Kommentar DIMaGB:
Furchtbar! Da werden Klima und Umwelt wohl noch etwas länger auf ihre Rettung
warten müssen.
20.04.2006:
Gemunkel und Unklarheiten
"Vorgelegt und doch nicht da. Der EnEV-Referentenentwurf ist momentan noch
Verschlusssache. Wir tippen auf eine Veröffentlichung innerhalb der nächsten 14
Tage. Spannend wird dann sein, ob Energieausweise gemäß eines Berichts in der
SÜDDEUTSCHEN ZEITUNG erst ab Anfang 2009 Pflicht werden."
aus: GEB-Newsletter
Und man erfährt: "Der Bundesverband Gebäudeenergieberater Ingenieure Handwerker
fordert einen bedarfsorientierten Energieausweis im Gebäudebestand für größere
Transparenz anstelle eines Optionsrechts zwischen Bedarfs- und
Verbrauchsausweis." (Quelle: ebenda)
Kommentar: ja, was sollen die denn sonst fordern? Wer sieht schon gern seine
Felle wegschwimmen? Da qualifiziert man sich mühsam übers Wochenende für teures
Geld vom Bodenleger zum Energieberater - und dann soll einem die schöne
ABM-Maßnahme beschnitten werden.
07.07.2006:
Das BMU soll "scharfe Kritik" am EnEV-Referentenentwurf von BMVBS und BMWI geübt
haben, was sich besonders auf die generelle Wahlmöglichkeit zwischen Verbrauchs-
und Bedarfspässen bezieht. Eine wahlweise Ausstellung ungeachtet der
Gebäudegröße und der Gebäudenutzung würde der Beliebigkeit Tür und Tor öffnen.
Ein Entwurf steht zum Download, er ist unabgestimmt und unverbindlich. Die
Energieausweise für Gebäude sollen ab spätestens 2007 eingeführt werden
(Dezember ist auch noch "spätestens 2007"). Der Deutsche Mieterbund begrüßt,
dass die Debatte neu eröffnet wird.
11.07.2006:
Energiepass Initiative Deutschland (EID), ein Zusammenschluss aus Verbänden der
Dämmstoff- und Glasindustrie sowie der Heizungswirtschaft, prophezeit, dass die
Diskussion um den Energieausweis für Gebäude als Luftnummer ende.
21.08.2006
Am 19.08. meldet Der Tagesspiegel, dass sich die Einführung des
Gebäudeenergieausweises weiter verzögern werde. Grund: das bayerische
Innenministerium blockiere eine bereits auf Bundesebene erzielte Einigung (ohne
Wahlfreiheit zu bürokratisch)
07.09.2006:
Die Gerüchteküche munkelt wieder einmal drauflos: "Überraschend wurde im Juni
bekannt, dass das Wirtschaftsministerium noch in diesem Jahr die Novellierung
der HOAI abschließen will. Doch die Ingenieur- und Architektenorganisationen
sind mit wesentlichen Elementen nicht einverstanden." (Gebäude Energieberater
Newsletter).
10.2006
Der Showstart ist nunmehr für 2008 festgelegt. Bis dahin dürfte im Hintergrund
noch kräftig geschachert und gemauschelt werden. Zudem wird in 2007 eine
gewaltige Propagandamaschinerie anlaufen. Es geht um ein Milliarden schweres
Geschäft (Sanierung) und für das Schönrechnen werden Millionen kassiert.
Seminare, Lehrgänge, Zertifizierungen werden eine Hausse erleben. Von
Energieberatern wird es nur so wimmeln, viele davon werden ihre Erfahrungen auf
einem mehr oder weniger teuren Wochenendlehrgang sammeln. Schau ´n wir mal.
16.11.2006:
der Referentenentwurf zur EnEV 2006 ist veröffentlicht
(das muss aber eine umgeschriebene Version sein, die nun nicht mehr "scharfe
Kritik" erfahren muss)
Dazu der GEB Newsletter vom 19.11.2006: "Referentenentwurf veröffentlicht
Stolze 317 Tage nach dem eigentlichen Termin für die nationale Umsetzung der
EU-Gebäuderichtlinie liegt nun zumindest der EnEV-Referentenentwurf vor.
Vergleicht man ihn mit der Glos/Tiefensee-Version aus April, fragt man sich
schon: Warum nur so viel Zeit? Denn viel oder gar substanziell geändert wurde
nicht. "
25.04.2007
Die Einführung der Gebäudeenergieausweise ist beschlossen.
08.06.2007:
Der Bundesrat stimmt der EnEV mit Änderungen zu.
27.06.2007
Das Bundeskabinett hat die am 8. Juni vom Bundesrat beschlossenen Änderungen
angenommen.
Das Bundeskabinett hat am
27.06.2007 den Maßgaben des Bundesrates zur Novellierung der
Energieeinsparverordnung (EnEV 2007) zugestimmt und somit die EnEV 2007
beschlossen. Die Verordnung wird voraussichtlich im Juli im Bundesanzeiger
veröffentlicht werden und tritt dann am 01.10.2007 in Kraft.
Mit Inkrafttreten der EnEV 2007 wird die Ausstellung von Energieausweisen in
Bestandsgebäuden ab dem 01. Juli 2008 schrittweise verpflichtend eingeführt.
Eine Zusammenfassung der neuen EnEV 2007 sowie weitere Informationen finden Sie
unter www.dena-energieausweis.de.
dena, 28.06.2007
26.07.2007
Die EnEV ist im Bundesgesetzblatt erschienen. Sie tritt am 1. Oktober 2007 in
Kraft.
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Drei Modelle für einen Pass
ARGE und GdW: gemeinsamer Enwurf
Elektrogeräte werden zunehmend anhand der Energieeffizienzklasse gekauft:
Bei Waschmaschinen sind das fast 60 Prozent Geräte der Klasse A. Die
Verbraucher sind also bereit, mehr Geld für höhere Energieeffizienz
auszugeben. Bei Gebäuden will die Politik eine ähnliche Entwicklung: durch
den Gebäudeenergiepass. Über die Nachfrage will sie den Druck auf
Vermieter und Immobilienbesitzer erhöhen.
Die EU-Richtlinie zur Gesamtenergieeffizienz in Gebäuden ist Basis für den
Pass. Er muss ab Anfang 2006 immer dann verfügbar sein, wenn Gebäude oder
Wohnungen den Eigentümer oder Mieter wechseln, und ist zehn Jahre gültig.
Drei Modelle liegen vor, die sich in Aufwand, Verfahren, Inhalt und Kosten
deutlich unterscheiden. Die Deutsche Energieagentur (dena) entwickelte
einen Ausweis auf Basis des errechneten Bedarfs in Lang- und Kurzform. Er
macht die körperliche Bestandsaufnahme von Gebäudehülle, -fläche,
-dämmung, Heizanlage etc. durch den Fachmann (Architekt, Energieberater u.
ä.) notwendig. Kosten: im Kurzverfahren rund 250 Euro, im Langverfahren
und für große Gebäude über 500 Euro.
Ein drittes Modell ist der Energieverbrauchsausweis, den die Mehrheit der
Wohnungswirtschaft bevorzugt. Er ist einfach zu erstellen (z. B. durch
Wärmemessdienst- Unternehmen), leicht zu verstehen und kostengünstig (20
bis 30 Euro). Grundlage sind Daten aus der jährlichen
Verbrauchsabrechnung. Weiterer Vorteil: Er kann kostengünstig jährlich
ausgestellt werden und damit Veränderungen zeitnah dokumentieren. Dazu
haben die Arbeitsgemeinschaft
Heiz- und Wasserkostenverteilung (ARGE) und der Bundesverband deutscher
Wohnungs- und Immobilienunternehmen (GdW) einen gemeinsamen Entwurf
erarbeitet.
Fachleute glauben, dass bereits 2006 rund 2,5 Millionen Energiepässe
ausgestellt werden müssen, davon 1,4 Millionen aus Vermietungen bei
Mehrfamilienhäusern.
Zudem sieht die Wohnungswirtschaft rechtliche Unsicherheiten: Laut
EU-Richtlinie soll der Pass lediglich informieren. Weitere Rechtsansprüche
sollen sich aus ihm nicht ableiten lassen. Da der Pass aber als
Anhang für Kauf- und Mietverträge aufgenommen werden soll, sind Ansprüche
aus zugesicherten Eigenschaften nicht auszuschließen. Bei Abweichungen von
berechneten Bedarfswerten zu konkreten Verbräuchen besteht die Gefahr von
Rechtsstreitigkeiten.
Auf Gebäudeeigentümer und Verwalter warten außer den Kosten neue Aufgaben,
der Verwaltungsaufwand steigt: Mitarbeiter müssen für Mieterfragen zum
Energiepass geschult und die Neuvermietungen entsprechend vor bereitet
werden. Außerdem müssen Mietverträge das Thema berücksichtigen. Und
Bestandsmieter wollen wissen, wie die Energieeffizienz ihres Gebäudes ist.
Dann heißt es antworten – per Energiepass. Welche Variante sich
durchsetzt, ist offen. Natürlich erhält der Neubau Bedarfspässe, im
Bestand könnten möglicherweise beide eingesetzt werden: Der Verbrauchspass
zeigt den Handlungsbedarf, der Bedarfspass gibt Entscheidungshilfen für
gezielte Maßnahmen.
www.arge-heiwako.de
in: Der Techem-Report, Nr. 66, April 2005
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Der verbrauchsbasierte Energieausweis ist
ehrlicher als der Energiebedarfsausweis
Die EU hat mit der Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden
den Energieausweis für ganz Europa auf den Weg gebracht. Deutschland ist
wie alle anderen Mitgliedstaaten aufgefordert, den Energieausweis bis
spätestens 4. Januar 2006 verbindlich einzuführen. Diskutiert wird im
Moment vor allem darüber, welche Art von Energieausweis kommen soll: der
so genannte Bedarfsausweis - basierend auf theoretischen Annahmen oder die
praxisgerechtere und vor allem deutlich preiswertere und verbrauchernahe
Variante - der Energieausweis auf Verbrauchsbasis.
Bereits bei der Entwicklung der EnEV wurde im politischen Raum
artikuliert, für bestehende Gebäude verpflichtende
Energieverbrauchskennwerte einzuführen. Wegen der aber bis heute fehlenden
Rechtsgrundlage im Energieeinsparungsgesetz (EnEG) hat man aus Zeitgründen
davon abgesehen und entschied sich zunächst für eine freiwillige Losung.
Die Zeit der Energieausweise auf freiwilliger Basis geht zu Ende, denn
auch für bestehende Gebäude hat die EU mit dem Inkrafttreten der
Gesamtenergieeffizienzrichtlinie zum 1.1.2003 die Voraussetzungen für die
Schaffung einer nationalen Rechtsgrundlage erwirkt. Das Bundesministerium
für Verkehr, Bau und Wohnungswesen (BMVBW) hat seine Zielvorstellungen für
den Energieausweis in sechs wesentlichen Merkmalen definiert. Sie müssen
Auskunft geben über die energetische Gebäudequalität, die warmen
Betriebskosten, müssen eine hohe Verständlichkeit und
Verbraucherfreundlichkeit besitzen. „Die Erstellung von Energieausweisen
soll zwar eine gewisse Diagnose und Beratung beinhalten, darf jedoch nicht
zu extremen Kosten und Bürokratie führen", so Baudirektor Hegner auf den
Berliner Energietagen 2004. Daher soll es möglich sein, dass auch
Energieverbrauchskennzahlen für bestimmte Gebäudekategorien verwendet
werden können.
Die Wohnungswirtschaft hat diesen Ansatz dankbar aufgenommen, hat sie doch
Zweifel an einem bedarfsbasierten Energieausweis. Denn es steht zu
befürchten, dass in zahlreichen Fällen Wohnungsmieter nach Einsichtnahme
in ingenieurmäßig erstellte Energieausweise auf Bedarfsbasis
Mietminderungsansprüche gegen ihre Vermieter geltend machen oder diese auf
Vornahme einer bestimmten Modernisierung bzw. Sanierung verklagen.
Und man muss so ehrlich sein und konstatieren, dass der Energieausweis an
sich noch keine Kilowattstunde einspart. Dies sieht auch der
wissenschaftliche Fürsprecher eines bedarfsorientierten Ansatzes, Prof.
Gerd Hauser so. Ingenieurmäßige Betrachtungen im Bestand sind zwangsläufig
theoretischer Natur - wer kann schon ohne Öffnung der Konstruktion den
Aufbau z.B. einer mehrschaligen Außenwand bestimmen oder unter die
Bodenplatte eines Gebäudes schauen, ob dort eine Perimeterdämmung
vorhanden ist oder nicht. Noch weniger ist es möglich, den Wirkungsgrad
einer Heizungs- und/ oder Warmwasserbereitungsanlage ohne wissenschaftlich
durchgeführte Messungen festzustellen. Mangels genauerer Kenntnisse müssen
daher i.d.R. pauschale Annahmen über die energetische Gebäudequalität
getroffen werden müssen. Damit sollte ein Mieter nicht zufrieden sein.
Damit wird deutlich, dass der bedarfsbasierte Ansatz nur eine theoretische
Momentaufnahme und in keiner Weise praxisgerecht ist. Er kostet zudem viel
Geld und dieses Geld fehlt der Wohnungswirtschaft für energetische
Modernisierungen. Viel transparenter, viel verbraucherfreundlicher und
viel preiswerter ist da der Energieausweis auf Verbrauchsbasis. Kurzum -
er ist die ehrlichere Alternative. Er basiert auf gesetzlichen und
normierten Grundlagen. Die Verbände der Wärmemessdienstunternehmen haben
ein Konzept entwickelt, das zudem Pilotcharakter für die europäischen
Nachbarn haben kann.
HeiWaKo
Pressemitteilung Nr. 11/2004
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Anhörung zum Energieeinsparungsgesetz
BDH fordert verbrauchsorientierten Gebäudepass
Der Verbraucherzentrale Bundesverband, der Deutsche Mieterbund, der
Zentralverband des deutschen Baugewerbes, der BDH und die VdZ haben sich
anlässlich der heutigen Anhörung zur Novelle des
Energieeinsparungsgesetzes (EnEG) im Bundestagsausschuss für Verkehr, Bau-
und Wohnungswesen eindeutig für eine konsequente Umsetzung der
Gebäudeeffizienzrichtlinie Anfang 2006 ausgesprochen. Die Verbände sehen
die Richtlinie als überfällige ordnungsrechtliche Chance, die enormen
CO2-Minderungs- und Energieeinsparpotentiale im Gebäudebestand zum Wohl
der Umwelt und der Nutzer von Immobilien auszuschöpfen und damit
gleichzeitig neue Arbeitsplätze vor Ort zu schaffen.
Voraussetzung hierfür sei aber eine bundeseinheitliche Regelung für den
von der Effizienzrichtlinie geforderten Energiepass, die tatsächlich der
Intention der europäischen Richtlinie entspricht, Transparenz über den
energetischen Zustand des Gebäudebestandes zu schaffen. Bei der nationalen
Umsetzung müsse das Ziel der Richtlinie im Vordergrund stehen, dass die
Mieter und Eigennutzer von Gebäuden eine objektive, für jeden
verständliche Information über den energetischen Zustand des Gebäudes
erhalten. Auf Basis dieser objektiven Informationen können gezielte
Investitionsentscheidungen zur Verbesserung der energetischen Qualität von
Gebäuden gefällt werden.
Mit Nachdruck wenden sich die Verbände gegen den von anderer Seite
diskutierten verbrauchsorientierten Energiepass. Dieser basiere allein auf
den Verbräuchen und könne nicht den energetischen Zustand des Gebäudes
objektiv ausweisen. Die Verbände verweisen auf die Schwächen des
verbrauchsorientierten Energiepasses, die unter anderem in dem
unkalkulierbaren Nutzerverhalten in einzelnen Objekten, nutzungsfreien
Zeiten und klimatischen Schwankungen liegen. Der verbrauchsorientierte
Energiepass führe zu einer rein subjektiven Betrachtung des Gebäudes,
während ein bedarfsorientierter Ausweis eine objektive und damit seriöse
Bewertung des Gebäudes ermögliche. Die Verbände weisen auch darauf hin,
dass eine richtige Energieberatung auf Basis eines verbrauchsorientierten
Energiepasses nicht möglich ist, während auf Basis der energetischen
Bewertung eines Gebäudes durch den bedarfsorientierten Energiepass
tatsächlich wirksame Investitionsmaßnahmen für jedes einzelne Gebäude
empfohlen werden können.
Die Verbände fordern alle am Meinungsbildungsprozess beteiligten Kreise
aus Politik und Regierung dazu auf, die sich aus der
Gebäudeeffizienzrichtlinie ergebenden Chancen konsequent zu nutzen und den
dafür erforderlichen bedarfsorientierten Energiepass bundeseinheitlich
einzuführen.
Bundesindustrieverband Deutschland
Haus-, Energie- und Umwelttechnik e.V
Juni 2005
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GdW: Gebäudeenergiepass der dena
darf den künftigen
öffentlich-rechtlichen Energieausweis nicht
präjudizieren
Berlin – Der GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und
Immobilienunternehmen hat ausdrücklich die Klarstellung begrüßt, dass der
heute von der Deutschen Energie Agentur dena präsentierte
"bundeseinheitliche Gebäudeenergiepass" nur als freiwillige Empfehlung für
die Gebäude- und Wohnungseigentümer zu verstehen sei.
"Es wird nicht
bezweifelt, dass der dena-Energiepass Impulse für die energetische
Sanierung des Gebäudebestandes geben kann. Er geht aber weit über die
Anforderungen der EU-Energieeffizienzrichtlinie hinaus, ist sehr teuer und
kann auch zu ungenauen Aussagen über die Energieeffizienz eines Gebäudes
führen. Deshalb kann er nur als Instrument auf freiwilliger Basis
empfohlen und darf nicht zum alleinigen und allgemein-verbindlichen
Standard für den im Laufe des Jahres auf gesetzlicher Grundlage zu
erstellenden öffentlich-rechtlichen Energieausweises werden", sagte
GdW-Präsident Lutz Freitag.
Der GdW setze sich für einen preiswerten, unkomplizierten und
verlässlichen Energieausweis ein, so wie ihn die EU-Richtlinie vorsehe. Er
habe deshalb einen Musterausweis vorgestellt, der auf Verbrauchswerten
basiert und die Gebäudeenergieeffizienz aus den Daten der
Heizkostenabrechungen ableite. Damit erhielten Mieter und Käufer
Informationen, wie hoch der klimabereinigte Heizenergieverbrauch des
betreffenden Gebäudes tatsächlich ist. Der Energieausweis auf Basis von
Verbrauchsdaten sei aus Sicht der Wohnungswirtschaft während des normalen
Gebäudebetriebs das beste Instrument zur Feststellung der
Energieeffizienz. Der bedarfswertbasierte Ausweis wäre immer dann
einzusetzen, wenn ein Gebäude neu gebaut oder grundlegend modernisiert
wird, erklärte Freitag.
Der GdW rechne mit Kosten bis zu 1 Mrd. Euro für die notwendigen 2 Mio.
Energieausweise allein im Jahr 2006, wenn das bedarfswertbasierte
Verfahren – wie beim jetzt vorgestellten dena-Energiepass - verbindlich
eingeführt werden sollte. "Dieser Aufwand steht in keinem Verhältnis zum
angestrebten Ziel, mehr Transparenz bei den Energieverbräuchen zu
schaffen", sagte Freitag. Ein Ausweis nach der bedarfswertbasierten
Methode koste 500 Euro und mehr pro Mietwohngebäude. Ein
verbrauchskennwertbasierter Energieausweis könne dagegen für ca. 15-20
Euro je Gebäude erstellt werden, so der GdW-Chef.
"Werden jeweils auf Vorder- und Rückseite eines Energieausweises beide
Methoden vorgesehen, entsteht ein Ausweis mit optional zwei
Berechnungsmethoden, die je nach Eignung im Zeitablauf eingesetzt werden.
So wird auch die Vorgabe der EU-Richtlinie, nach der keine
Berechnungsmethode vom nationalen Gesetzgeber ausgeschlossen werden darf,
in optimaler Weise umgesetzt. Effizienz kommt vor Ideologie. Da ein
Energieausweis auf Basis der Heizkostenabrechnungen wesentlich preiswerter
ist als ein Energieausweis nach der Bedarfswertmethode und bei den von uns
vertretenen Wohnungsunternehmen in den meisten Fällen den gleichen Zweck
erfüllt, können die Wohnungsunternehmen die verfügbaren finanziellen
Mittel dann in die konkrete energetische Sanierung der Wohnungen
investieren und müssen sie nicht für teure Energieausweise ausgeben. Alles
andere wäre ein Arbeitsbeschaffungsprogramm für Gutachter und
Sachverständige mit nur begrenzter energetischer Wirkung", sagte Freitag
abschließend.
Medien-Info GdW
10/2005 Technik
08.03.2005
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GdW stellt neuen Energieausweis für die
Wohnungswirtschaft vor:
verbrauchskennwertbasiert, aussagekräftig, preiswert und verlässlich
Berlin - Der GdW Bundesverband deutscher Wohnungsunternehmen hat zusammen
mit der Arbeitsgemeinschaft Heiz- und Wasserkostenverteilung heute in
Berlin eine praxisgerechte und preiswerte Methode zur Erstellung des
Energieausweises vorgestellt. Damit reagiert die Wohnungswirtschaft auf
Vorgaben der Europäischen Union, ab 2006 sukzessive Energieausweise auch
für alle knapp 40 Mio. Bestandswohnungen in den gut 17 Mio. Wohngebäuden
für Mieter oder Käufer vorzulegen. "Die Wohnungswirtschaft unterstützt
nachdrücklich die Ziele der Gesamtenergieeffizienzsteigerung und des
Klimaschutzes. Sie hat in der Vergangenheit insbesondere durch die
energetische Modernisierung der Wohnungsbestände mit einem
Investitionsvolumen von 54 Mrd. Euro allein zwischen 1992 und 2003 einen
großen Beitrag vor allem zur Verminderung des CO2-Ausstoßes geleistet. Sie
wird sich für diese Ziele auch künftig stark engagieren", erklärte
GdW-Präsident Freitag.
Hintergrund des Energieausweises ist die EU-Richtlinie über die
Gesamtenergieeffizienz von Wohngebäuden, die bis zum Januar 2006 in
nationales Recht umgesetzt werden müsse. Die EU-Richtlinie schreibt vor,
dass Energieausweise Informationen über die Gesamtenergieeffizienz auf
Grundlage der verbrauchten oder veranschlagten Energiemenge geben müssen.
Dazu bereite die Bundesregierung eine neue Energieeinsparverordnung (EnEV
2006) vor. Nachdem bereits jetzt für Neubauten und grundlegend
modernisierte Wohnungen ein Energieausweis erstellt werden müsse, werde
dies ab 2006 auch jene Wohnungen und Häuser betreffen, die verkauft werden
oder in denen ein Mieterwechsel erfolgt. GdW und die Arbeitsgemeinschaft
schätzen, dass pro Jahr rund zwei Mio. Energieausweise ausgestellt werden
müssen.
Die Wohnungswirtschaft setze sich für eine preiswerte, einfache und
verlässliche Berechnungsmethode des Energieausweises ein.
Bedarfskennwertbasierte Energieausweise, die aufgrund von physikalischen
Einzelgutachten erstellt werden, seien - so Freitag - ungeeignet, die
gewünschten Informationen und eine Transparenz für den Gebäudebestand
herzustellen. Weder seien die Berechnungsannahmen realitätsnah, noch lasse
sich bei dieser Berechnungsmethode ein Energieausweis mit vertretbarem
wirtschaftlichen Aufwand erarbeiten. Der GdW rechne mit Kosten bis zu
einer Mrd. Euro allein im Jahr 2006, wenn bedarfskennwertbasierte
Energieausweise flächendeckend eingeführt werden sollten. "Dieser Aufwand
steht in keinem Verhältnis zum angestrebten Ziel, mehr Transparenz bei den
Energieverbräuchen zu schaffen", sagte Freitag. " Die Kosten der
bedarfskennwertbasierten Methode können je nach Umfang eine Größenordnung
auch über 500 Euro pro Gebäude annehmen", so der GdW-Chef. Ein
verbrauchskennwertbasierter Energieausweis dagegen kann schätzungsweise
für 15-20 Euro je Gebäude ausgestellt werden. Er sollte jährlich
ausgearbeitet werden, um mit seiner Aktualität das unternehmenseigene
Energiemanagement zu unterstützen. Letztlich werde der Wettbewerb über die
konkrete Preisgestaltung entscheiden.
Grundlage für den – verbrauchskennwertbasierten – Energieausweis der
Wohnungswirtschaft seien Kennwerte, die auf Basis der Heizkostenverordnung
aus den Heizkostenabrechungen erhoben werden, erklärten GdW-Präsident Lutz
Freitag und Christian Sperber, Geschäftsführer der Arbeitsgemeinschaft
Heiz- und Wasserkostenverteilung e.V, der auch die Fachvereinigung
Heizkostenverteiler Wärmekostenabrechnungen vertrat. Mit diesem
Energieausweis erhalten Mieter, Mitglieder von Wohnungsgenossenschaften
und Käufer Informationen, wie hoch der klimabereinigte
Heizenergieverbrauch des betreffenden Gebäudes beim konkreten
Nutzungsverhalten ist.
Der GdW und die Verbände für Heiz- und Wasserkostenverteilung setzen
deshalb darauf, für die überwiegende Mehrzahl aller
Geschosswohnungsgebäude aber auch für typologisierte kleinere
Gebäudetypen, z.B. in Bergarbeitersiedlungen im Ruhrgebiet,
Energieausweise auf der Basis realer Energieverbräuche zu erstellen. Dazu
eigneten sich besonders die Heizkostenabrechnungen. Individuelle
Verbrauchsgewohnheiten könnten herausgerechnet werden. Gleiches gelte auch
für regionale klimatische Unterschiede. Da die Bundesregierung nun die von
der Wohnungswirtschaft und den Messdienstunternehmen zur Verfügung
gestellten Heiz- und Warmwasserverbrauchsangaben für nahezu 300.000
Gebäude in ganz Deutschland zu Referenzkennwerten zusammenfasst und in
Kürze veröffentlichen werde, lägen dann auch qualifizierte
Vergleichsmöglichkeiten für jeden Eigentümer oder Wohnung suchenden Mieter
vor, betonten Freitag und Sperber.
Der verbrauchskennwertbasierte Energieausweis stelle im Gegensatz zum
bedarfskennwertbasierten Ansatz keine theoretische Momentaufnahme dar,
sondern bilde die Größe ab, die den Nutzer wirklich interessiert: den
Verbrauch unter Berücksichtigung aller Einflussfaktoren, d.h. der
energetischen Gebäudequalität und auch der Effizienz der Anlagentechnik.
Er stütze sich auf die Kennwerte, die bereits in der verbrauchsabhängigen
Abrechnung des Hauses verwendet wurden. Die Branche habe, so Sperber,
hierfür eine einheitliche Datengrundlage definiert, damit die
Energieausweise aller Abrechnungsunternehmen miteinander vergleichbar
sind. In der Praxis funktioniert das so:
Das Unternehmen stellt die Abrechnungsdaten für das Gebäude zusammen.
Hierzu gehören insbesondere der Gesamtenergieverbrauch und die
Gesamtfläche entsprechend der Heizkostenverordnung sowie die
Verbrauchsdaten der einzelnen Nutzer. Handelt es sich um ein Gebäude mit
zentraler Warmwasserbereitung, kann über die verbrauchte Wassermenge und
die mittlere Warmwassertemperatur der Energieanteil für das Warmwasser aus
dem Gesamtenergieverbrauch herausgerechnet werden. Der so ermittelte
Heizenergieverbrauch wird dann mit einem Faktor für die Klimabereinigung
multipliziert. Diese Faktoren stellt die Bundesregierung zusammen mit den
o.a. Referenzkennwerten zur Verfügung. Durch eine Umrechnung auf
Quadratmeter ergibt sich der Energieverbrauchskennwert für das Gebäude.
Fazit: Im Gebäudebestand sei nur noch in Einzelfällen oder nach
umfangreichen Sanierungsmaßnahmen ein bedarfskennwertbasierter
Energieausweis notwendig. Das vorgestellte Exemplar eines
Muster-Energieausweises der Wohnungswirtschaft lasse beide
Erstellungsmethoden zu. So könne z.B. auch bei einem Neubau der
Bedarfskennwert, der einen physikalischen Normenergiebedarf darstellt, zu
einem späteren Zeitpunkt durch einen Verbrauchskennwert ergänzt werden.
Ebenso kann bei späteren Modernisierungsmaßnahmen an bestehenden Gebäuden
die Seite für die Bedarfskennwerte im Ausweis ergänzt werden.
"Wir nehmen Signale der Politik, dass zumindest für größere Wohngebäude
die Eignung eines verbrauchskennwertbasierten Energieausweises nicht
bestritten wird, sehr positiv auf", erklärte GdW-Chef Lutz Freitag.
"Entscheidend ist", führte er weiter aus, "dass der Energieausweis nicht
zu einem Selbstzweck wird. Als Mittel, um die energetische
Gebäudesanierung zu unterstützen, muss er sich selbst an allgemeinen
Effizienz- und Sachkriterien messen lassen. Wenn ein Energieausweis auf
Basis der Heizkostenabrechnungen wesentlich preiswerter ist, aber den
gleichen Zweck erfüllt, wie ein Energieausweis aufgrund der physikalischen
Bedarfskennwertmethode, wollen wir das eingesparte Geld lieber in die
konkrete energetische Sanierung der Wohnungen investieren." Alles andere
wäre ein Arbeitsbeschaffungsprogramm für Gutachter und Bausachverständige.
Freitag verlangte außerdem, der einzuführende Energieausweis dürfe
ausschließlich der Information dienen und könne keine mietrechtlichen
Auswirkungen haben. Mietminderungsansprüche müssten ausgeschlossen sein,
wenn das Gebäude den bei Errichtung geltenden Vorschriften (gleichgültig
ob DIN, landesrechtliche Bauvorschriften oder ähnliches) entspricht oder
entsprochen hat. "Der Energieausweis darf keine Mietstreitigkeiten
auslösen", sagte der GdW-Präsident abschließend.
Quelle: Medien-Info GdW
53/2004 Technik
14.12.2004
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EU-Energieeffizienzrichtlinie in Kraft
Energieausweis bzw. Energiepass soll auch für den Gebäudebestand zur Pflicht werden
Mit Inkrafttreten der Energieeinsparverordnung am 1.2.2002 ist für Neubauten ein sog.
Energiebedarfsausweis zur Pflicht geworden. Er baut auf die bei der Planung zu führenden
Nachweise auf. Bisher war es so, dass für den vorhandenen Gebäudebestand ein
Energiebedarfsausweis nur bei kleineren Maßnahmen und lediglich freiwillig erstellt
werden musste.
Zum Anfang des Jahres 2003 ist jedoch die neue EU-Energieeffizienzrichtlinie (ehemals
EU-Richtlinie über das sog. Energieprofil von Gebäuden) in Kraft getreten.
Sie wurde im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaft vom 4.1.2003 veröffentlicht
(Richtlinie 2002/91/EG des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 16.12.2002 über
die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden). Sie ist bis Ende 2005 in nationales Recht
umzusetzen und soll den Energiepass pflichtweise auch für den Gebäudebestand in
Deutschland einführen.
Die EU-Kommission beruft sich bei ihrer Entscheidung über die pflichtweise Einführung
von Energiepässen darauf, dass etwa ein Drittel des Gesamtenergieverbrauchs in der
Europäischen Union auf Dienstleistungen im Zusammenhang mit Gebäuden entfallen. Die
EU-Richtlinie betrifft sowohl den Wohn- als auch den Dienstleistungssektor (Büros,
öffentliche Gebäude usw.). Bestimmte Gebäude beispielsweise historische Bauten
(u.U. denkmalgeschützte Häuser) , Industrieanlagen usw. sind von den
Vorschriften ausgenommen. Die Richtlinie gründet sich auf folgende vier Hauptelemente
(Art. 7, 8 und 9):
-
Eine gemeinsame Methode der Mitgliedsstaaten zur Berechnung der integrierten
Energieprofile von Gebäuden
-
Mindestnorm für Energieprofile von neuen Gebäuden sowie auch von bestehenden
Gebäuden, wenn diese Gegenstand größerer Renovierungsarbeiten sind
-
Zertifizierungssysteme, d.h. Energiepässe oder Gebäudepässe, für neue und
bestehende Gebäude und wenn es sich um öffentliche Gebäude handelt
Pflicht zur Anbringung der Zertifikate und anderer relevanter Informationen an der
Gebäudevorderseite. Die Zertifikate dürfen nicht älter als fünf Jahre sein. Der
Eigentümer muss für die Erneuerung sorgen.
-
Regelmäßig vorgeschriebene Inspektionen von Heizkesseln und zentralen Klimaanlagen in
Gebäuden sowie Prüfung von Heizungsanlagen, deren Kessel mehr als 15 Jahre alt sind.
Die gemeinsame Berechnungsmethode der Mitgliedsstaaten soll alle für die
Energieeffizienz wichtigen Elemente und nicht nur die Qualität der Gebäudeisolierung mit
einbeziehen. Die-ses integrierte Konzept soll u. a. auch Heizungs- und Klimaanlagen,
Beleuchtungsanlagen sowie die Lage und Ausrichtung der Gebäude, die Rückgewinnung von
Wärme u. a. berücksichtigen. Die Mindestnormen für die Energieprofile von Gebäuden
werden auf der Grundlage der oben beschriebenen Methode berechnet. Die Mitgliedsstaaten
sind verpflichtet, die Mindestnormen festzulegen.
Die Zertifikate (d. h. der Energiepass oder Energieausweis) müssen bei Bau, Verkauf oder
Vermietung eines Gebäudes pflichtweise vorgelegt werden. Damit trägt die EU-Richtlinie
insbesondere der Vermietung Rechnung, damit Eigentümer, die in der Regel nicht für die
Energiekosten aufkommen, gezwungen werden, die aus Sicht der Europäischen Union und
Bundesregierung notwendigen Sanierungs- und Investitionsmaßnahmen durchzuführen. Die
EU-Energieeffizienzrichtlinie weist die Mitgliedsstaaten an, sicherzustellen, dass die
Zer-tifizierung und Inspektion der Gebäude von qualifiziertem und unabhängigem Personal
durchgeführt wird.
Der Pflichtgebäudepass für den Immobilienbestand hat zur Folge, dass die Häuser und
Wohnungen quasi Energiezeugnisnoten ausgestellt bekommen. Die gesamte Haus &
Grund-Organisation lehnt eine zwangsweise Einführung des Energiepasses im
Gebäudebestand ab. Ein solcher darf nur auf freiwilliger Basis im konkreten Einzelfall
erstellt werden. Es muss bedacht werden, dass mit einem Energiepass auf den Eigentümer
und Vermieter ständig neue Kosten zukommen, denn der Pass muss alle fünf Jahre
aktualisiert werden.
Bei Altbauten geben generell die Heizkosten der letzten Jahre hinreichend Auskunft über
den individuellen Wärmebedarf. Zudem nützt der Energiepass auch dem Wohnungsmieter
nichts, denn der Wärmebedarf eines Hauses sagt kaum etwas über den Wärmebedarf einer
Wohnung aus. Maßgeblich ist einzig und allein das individuelle Heizverhalten des Mieters
oder Nutzers. Zudem macht ein Hausverkauf einen Energiepass meist gegenstandslos. Oft wird
das Gebäude vom neuen Eigentümer umgebaut, so dass alle Wärmemessungen damit
hinfällig werden. Man kann ein Haus oder eine Wohnung nicht mit einem Produkt wie einem
Kühlschrank oder einer Waschmaschine vergleichen. Insofern begegnet ein
Zertifizierungssystem für Gebäude auch generellen Bedenken.
Sollte ein Energiepass auch für den Gebäudebestand zur Pflicht werden, so steht zu
befürchten, dass in zahlreichen Fällen Wohnungsmieter nach Einsicht in die
Energiepassunterlagen bedenkenlos Mietminderungsansprüche gegen ihren Vermieter erheben
oder diesen auf die Vornahme einer bestimmten Modernisierung bzw. Sanierung verklagen.
Hierdurch wird nur Unfrieden in bislang reibungslos verlaufende Mietverhältnisse
hineingetragen. Es muss daher begleitend zum Energiesparrecht unbedingt eine korrelierende
Regelung in das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) aufgenommen werden, nach der
Mietminderungsansprüche dann ausgeschlossen sind, wenn das Haus oder die Wohnung den bei
Errichtung geltenden Vorschriften (gleichgültig, ob DIN, VDI, landesrechtliche
Bauvorschriften usw.) entsprach. Andernfalls würde sich die absurde Konsequenz ergeben,
dass der Vermieter sein Gebäude oder seine Wohnung ständig den sich ändernden
technischen Normen anzupassen hätte. Dies ist ökonomisch unter jedem denkbaren
Gesichtspunkt unzumutbar.
Die Bundesregierung hat die Deutsche Energieagentur (dena) mit Sitz in Berlin noch vor der
Bundestagswahl mit der Einführung des Energiepasses beauftragt. Ein Muster des
Energiepasses ist schon fertig und liegt bereits in der Schublade des Umwelt- und des
Bauministeriums. Die Deutsche Energieagentur (dena) hat die Vertreter aller
immobilienwirtschaftlichen Spitzenverbände zu Fachgesprächen über den geplanten
Energiepass auch für den Gebäudebestand eingeladen. Dort wurde mitgeteilt, dass ein
Energiepass in Deutschland zwar nach den Vorgaben der EU-Energieeffizienzrichtlinie, aber
zunächst nur freiwillig eingeführt werden solle.
Umstritten ist aber insbesondere, ob für Alt- und Neubau ein einheitlicher Pass
eingeführt wird oder ob es zwei unterschiedliche Pässe geben soll. Insgesamt wird jedoch
die Einführung des Energiepasses auch für den Gebäudebestand, wenn auch zunächst
freiwillig, nicht zu verhindern sein. Alle Argumentationsversuche im Hinblick auf die
Kostenexplosion und die Abhängigkeit des Energieverbrauchs vom tatsächlichen Verhalten
der Nutzer/Mieter laufen insofern ins Leere, als von den Vertretern der Ministerien auf
die Pflicht der Umsetzung der EU-Energieeffizienzrichtlinie in nationales Recht verwiesen
wird. Doch ist es kein Geheimnis, dass die Vertreter der rot-grünen Bundesregierung bei
den Beratungen in Brüssel keinerlei Einwände gegen den Inhalt der EU-Richtlinie erhoben
haben.
Die Beratungen des Fachgremiums der Deutschen Energieagentur werden in den nächsten
Monaten fortgesetzt. Die nationale Umsetzung der Richtlinie ist daher genauestens zu
verfolgen.
Haus und Grund, Landesverband RLP
2005
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Geschickte Propaganda
- wie man sich dreht und
windet
Unter der Überschrift "Energiepass: Verbrauchs- oder Bedarfsausweis?"
tragen die Verbraucherschützer einen Artikel des Bundes der
Energieverbraucher weiter. Lesen Sie hier:
Energiepass: Verbrauchs- oder Bedarfsausweis?
Es ist nicht nur höchst wünschenswert sondern ab 2006 auch durch eine
EU-Richtlinie vorgeschrieben, Besitzer und Mieter über den energetischen
Zustand und die zu erwartenden Heizkosten zu informieren.
Dazu kann man von den tatsächlichen Verbräuchen der Vergangenheit
ausgehen. Oder man analysierte die Beschaffenheit des Gebäudes und der
Heizung.
Die Entscheidung zwischen beiden Methoden als verbindliche Vorschrift für
den neuen Energiepass ist heftig umstritten. Die Wohnungswirtschaft scheut
vor den hohen Kosten des Bedarfsausweises zurück und bevorzugt den
wesentlich kostengünstigeren Verbrauchsausweis. Denn Verbrauchsdaten
liegen ohnehin für jedes Gebäude vor, während für den Bedarfsnachweis das
Gebäude erst durch Experten vermessen und analysiert werden muss.
Energieberater und die Anbieter entsprechender Software favorisieren den
Bedarfsnachweis und die damit einhergehende Schwachstellenanalyse.
Zwischen Bedarf und Verbrauch besteht eine einfache Beziehung:
Bedarf + Witterung + Nutzerverhalten + Fehler = Verbrauch
Selbst bei geringem Bedarf, z.B. durch gute Dämmung, kann der Verbrauch
hoch sein, wenn es extrem kalt ist oder der Nutzer die Räume bei offenem
Fenster überheizt. Und schließlich gibt es überall Fehler: Bei der
Schätzung des Bedarfs, der Witterung und des Verbrauchs.
Der Mieter möchte für eine neue Wohnung wissen, mit welchen Heizkosten er
zu rechnen hat. Der Verbrauch des Vormieters ist dafür ein schlechter
Anhaltspunkt. Denn die Energieverbräuche selbst in energetisch völlig
identischen Wohnungen schwanken erfahrungsgemäß um das Vier- bis
Sechsfache - je nach Nutzerverhalten. Aber auch die Bedarfsberechnung
lässt kaum Rückschlüsse auf künftige Verbräuche zu. Denn die
Rechenmethoden sind fehlerbehaftet und auch die Eingabedaten sind sehr
ungenau. Die Abweichungen zwischen Bedarf und Verbrauch sind sehr groß.
Eine Patentlösung gibt es deshalb nicht. Und weder Bedarfs- noch
Verbrauchsberechnungen sind besonders verlässlich.
Eine genaue und kostengünstige Bedarfsermittlung wäre zwar wünschenswert.
Sie ist aber derzeit nicht verfügbar, scheitert an ungenauen
Rechenverfahren und schlechten empirischen Datengrundlagen. Der
Bedarfsausweis täuscht eine nicht vorhandene Genauigkeit vor. In
Fachkreisen sind die systematischen und erheblichen Fehler des genormten
Verfahrens zur Bedarfsermittlung bekannt.
Eine grobe Aussage, die ein Gebäude zwischen Passivhaus und
Energieschleuder richtig einordnet, lässt sich sowohl mit dem Bedarfs- als
auch mit dem Verbrauchsverfahren treffen. Dies genügt, um künftige Mieter
und Käufer vor Energieschleudern zu warnen und damit Investitionsanreize
auszulösen.
Weil beide Verfahren sehr unscharfe Ergebnisse liefern, sollte das
kostengünstigere Verfahren, also ein modifiziertes Verbrauchsverfahren
bevorzugt werden. In größeren Mietgebäuden kann man durch Mittelung über
einige Jahre und ähnlich beschaffene Wohnungen das Nutzerverhalten
neutralisieren. Für Neubauten geben die Planungsunterlagen Aufschluss über
die energetische Gebäudequalität.
Für eine anstehende konkrete Sanierung eines Gebäudes sind standardisierte
Verfahren wenig geeignet. Eingehende Analysen und genaue
Bedarfsberechnungen sind unumgänglich.
Fazit:
1. Der Mieter braucht den Verbrauchspass, um seinen Verbrauch zu verstehen
und einzuordnen. Die geplante für alle Gebäude verpflichtende Einführung
löst die notwendigen Investitionsimpulse aus. 2. Der Bedarfspass ist ein
Beratungsinstrument, um Schwachstellen zu analysieren und
Handlungsmöglichkeiten auszuloten. Der Bund der Energieverbraucher hält
Bedarfspässe für unerlässlich. Er lehnt jedoch eine gesetzliche
Verpflichtung zur flächendeckenden Ausstellungen von Bedarfspässen
entschieden ab. Der dringend notwendige Modernisierungsprozess des
Gebäudebestandes sollte staatlich unterstützt werden. Eine
aufkommensneutrale Förderung hat der Umweltpreisträger Dr. Wolfgang Feist
entwickelt (www.energieverbraucher.de/seite644.html)
Quelle: Verbrauchernews.de, Newsletter vom 14.06.2005
Haushalt & Garten > Strom & Gas > Meldung vom 10. Juni 2005
Kommentar DIMaGB:
"Energieberater und die Anbieter entsprechender Software favorisieren
den Bedarfsnachweis und die damit einhergehende Schwachstellenanalyse." Ja
klar, was denn sonst? Es geht schließlich um Umsatz. Wer am Ende der Dumme
ist, der die Zeche zahlt, dürfte bereits jetzt klar sein.
Man dreht und windet sich - und am Ende kommt eine geniale Formel
heraus:
"Bedarf + Witterung + Nutzerverhalten + Fehler = Verbrauch" (siehe oben)
Wenigstens taugt dieser Schmarrn dazu, dass wieder einmal auf die mitunter
exorbitanten Abweichungen zwischen Berechnung und Verbrauch verwiesen
wird. Betrachten wir diesen Unfug etwas genauer:
Der Bedarf wird nach EnEV/DIN 4108 u.a. berechnet. Dass er
realitätsfern berechnet wird, wird bereits seit vielen Jahren von
verantwortungsvoll denkenden Fachleuten kritisiert ("In Fachkreisen sind
die systematischen und erheblichen Fehler des genormten Verfahrens zur
Bedarfsermittlung bekannt."), jedoch von System und Propaganda ignoriert.
"Selbst bei geringem Bedarf ... kann der Verbrauch hoch sein, wenn es
extrem kalt ist" - das ist völliger Unsinn, weil man die Schwankungen des
Wetters berücksichtigen kann. Dazu benutzt man die Gradtagszahlen und
kommt so zu einem witterungsbereinigten Ergebnis.
"... oder der Nutzer die Räume bei offenem Fenster überheizt." - dieses
Argument bringt man, wenn man den Mieter für verhaltensgestört hält. Aber: der Mensch ist von Natur aus geizig (bzw. denkt er ökonomisch
bzw. ist er sparsam).
"Und schließlich gibt es überall Fehler: Bei der Schätzung des Bedarfs,
der Witterung und des Verbrauchs." - das kommt ja nun vollends aus dem
Tollenhaus.
- Der Bedarf wird doch nicht geschätzt, sondern mit einem mordsmäßigen
Aufwand akribisch berechnet. Dazu liegen hunderte Seiten an Normenwerk
vor.
- Die Witterung ist hinlänglich bekannt, dafür gibt es Klimadaten. Man
muss nur nicht das Klima von Freiburg für Hamburg verwenden, dann passt
das schon. Und im Übrigen sind unsere Experten in der Lage, das Klima auf
40 Jahre im Voraus zu berechnen - dann wird man das wohl für die Witterung
von 1 Jahr erst recht können.
- Der Verbrauch wird nicht geschätzt, sondern abgelesen.
Erstaunlich ist das Nachvornpreschen mit der Einschätzung der
Abweichungen. Man lasse sich das auf der Zunge zergehen: Abweichungen im
Verbrauch bei identischen Einheiten in der Größenordnung 4x bis 6x!
"Denn die Rechenmethoden sind fehlerbehaftet und auch die Eingabedaten
sind sehr ungenau. Die Abweichungen zwischen Bedarf und Verbrauch sind
sehr groß." - dem ist vorbehaltlos zuzustimmen. Nach Norm wird ganz
bewusst und seit Jahren falsch gerechnet (Stichworte: Feuchte,
Glaser-Verfahren).
Obwohl, wie wir hier erfahren, beide Verfahren nur "sehr unscharfe
Ergebnisse" bzw. "grobe Aussagen" liefern (Grund: "die
Rechenmethoden sind fehlerbehaftet") - dennoch wird gleichzeitig erklärt,
dass diese Stümperei "genügt, um künftige Mieter und Käufer vor
Energieschleudern zu warnen und damit Investitionsanreize auszulösen."
Investitionsanreize und Mietentscheidungen aufgrund von:
- "ungenauen Rechenverfahren"
- "schlechten empirischen Datengrundlagen"
- "nicht vorhandene(r) Genauigkeit"?
Ja sind wir denn nun alle irre? "Der Energiepass muss daher ausschließlich
auf der Basis von Bedarfswerten der Jahresenergie erstellt werden. Die
Verwendung von Verbrauchswerten ist dagegen irreführend." meint die
Bundesingenieurkammer. Man sollte meinen: wer Verbrauchswerte irreführend findet, der
scheut den Umgang mit der Praxis - ich distanziere mich von diesem Unfug.
Immerhin offenbart man noch so viel Sachverstand: "Nur aus einer
qualifizierten Untersuchung des Gebäudes und darauf folgenden Berechnung
des Energiebedarfs können die von der EU-Richtlinie mit dem
Energiebedarfsausweis geforderten Vorschläge zur energetischen
Modernisierung für den Gebäudebesitzer verlässlich erarbeitet werden."
Fazit: am Ende stelle man sich die simple Frage: "Wem nutzt es?"
14.06.2005
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Orientierung am tatsächlichen Verbrauch
ARGE und GdW stellen gemeinsam neuen Energieausweis vor
Die Arbeitsgemeinschaft Heiz- und Wasserkostenverteilung e.V. (ARGE), die
Fachvereinigung Heizkostenverteiler Wärmekostenabrechnungen e.V. (FHW) und
der Bundesverband deutscher Wohnungsund Immobilienunternehmen (GdW) haben
zum Jahreswechsel gemeinsam einen neuen Energieausweis vorgestellt, der
Mietern und Käufern Aufschluss über den Energieverbrauch von Wohngebäuden
geben soll. Die Methode orientiere sich am tatsächlichen Verbrauch und
nicht an theoretischen Bedarfswerten und sei deshalb „wesentlich
dynamischer und praxisorientierter" als bisherige Vorschläge, sagte der
Präsident des GdW Lutz Freitag, in Berlin.
Ein verbrauchskennwertorientierter Energieausweis sei preiswert und
verlässlich, betonte GdWPräsident Freitag. Er koste pro Gebäude
schätzungsweise 15 bis 20 Euro, während die Kosten bei einem
bedarfsorientierten Pass mehr als 500 Euro erreichen könnten. Der
günstigere Ausweis habe dabei genau die gleiche Aussagekraft und Qualität.
„Der beste Indikator für den Verbrauch ist eben der Verbrauch",
sagte der Geschäftsführer der Arbeitsgemeinschaft
Heiz- und Wasserkostenverteilung, Christian Sperber. Der vorgestellte
Energieausweis stütze sich auf Werte ab, die bereits in der
verbrauchsabhängigen Abrechnung des Hauses verwendet wurden, so Sperber
weiter. Die Branche habe hierfür extra eine einheitliche Datengrundlage
definiert, so dass der vorgestellte Energieausweis für den Endverbraucher
„verständlich, übersichtlich, realitätsnah, nachvollziehbar und
kostengünstig" sei.
Die Grundlage für den Verbrauchsausweis der Wohnungswirtschaft seien
Kennwerte aus den zurückliegenden Heizkostenabrechnungen, die von der
Bundesregierung veröffentlicht werden, erklärten Freitag und
Sperber. Sein Charme liege darin, dass man ihn zu geringen Kosten jährlich
aktualisiert ausstellen könne. „Der verbrauchsbasierte Ausweis stellt im
Gegensatz zum bedarfsbasierten Ausweis deshalb keine theoretische
Momentaufnahme dar," erläuterte Sperber, „sondern bildet die Größe ab, die
den Nutzer wirklich interessiere: Den Verbrauch unter Berücksichtigung
aller Einflussfaktoren, d.h. auch der energetischen Gebäudequalität und
auch der Effizienz der Anlagentechnik".
Die Verbände reagieren mit ihrem gemeinsamen Vorschlag auf EU-Vorgaben,
wonach ab 2006 Energieausweise für alle 40 Mio. Bestandswohnungen in den
gut 17 Mio. Wohngebäuden Deutschlands vorzulegen sind. Laut der
EU-Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Wohngebäuden muss ein
Energieausweis auf Grundlage der verbrauchten oder veranschlagten
Energiemenge Informationen darüber geben, wie wirksam ein Gebäude Energie
verbraucht.
HeiWaKo
Pressemitteilung Nr. 2/2005
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Protest gegen die Einführung des Energiepasses
Protest gegen Enteignung durch Entwertung von Immobilien
Protest gegen die Entwertung privater Altersvorsorge
Guten Tag,
der Energiepass (Energieausweis) sollte in Deutschland bereits zu Beginn des
Jahres 2006 eingeführt werden. Die Einführung wurde verschoben. Wie zu erfahren
ist, protestiert ein gewisser Prof. Dr. Gerd Hauser im Verbund mit einschlägig
interessierten Organisationen (z.B. dena) gegen die Wahlfreiheit für einen
Energiepass nach tatsächlichem Verbrauch!
Die Motive werden nicht verschleiert:
http://www.geb-info.de/Newsletter/Premium_23_03_06_zd/nachricht_p_energiepass.html
Dort ist im GEB-Infoletter 05 vom 23.3.06 u.a. zu lesen (Zitat):
"Nach den gestern auf dem 3. EnSan-Symposium bekannt gewordenen Details zum
Energiepass sehen viele Energieberater ihre Felle und die Investitionen in ihre
Ausbildung davonschwimmen. ..."
Es geht also zugegebener Weise allein um die Einnahmequelle
"Energieberatung"!
Und:
"... Wann die EnEV-Aktendeckel geschlossen werden, ist noch nicht klar, Prof.
Dr.-Ing. Gerd Hauser vom Fraunhofer-Institut für Bauphysik geht aber davon aus,
dass jetzt die letzte Chance besteht, sich mit Nachdruck gegen die Wahlfreiheit
und für einen Bedarfspass auszusprechen. Seine Empfehlung: Schreiben Sie einen
Brief an die Bauministerkonferenz, an den Bundesbauminister Wolfgang Tiefensee
und an den Bundeswirtschaftsminister Michael Glos. ..."
Gefordert wird demnach die ausschließliche BERECHNUNG von normierten
Energiekennwerten (verschleiert "Bedarf" im Gegensatz zu "Verbrauch" genannt)
OHNE RÜCKSICHT AUF DIE REALITÄT. Auf diese Weise sollen nicht nur "Investitionen
in die Energieberaterausbildung gerettet werden, sondern vor allem kann nur so
verschleiert werden, DASS VERBRAUCHSREALITÄT UND THEORIE ERHEBLICH DIFFERIEREN.
Mit einer solchen Dekuvrierung wären die gängigen Rechenmethoden im Bereich
"Wärmeschutz", welche über Jahrzehnte von bestimmten Interessenvertretern in
Auftragsforschung und Politik verteidigt wurden, schlagartig ad absurdum
geführt. Es überrascht daher nicht, dass einer der Forschungsprofiteure der
Dämmideologie sich gegen den Energiepass nach Verbrauch wehrt! Das Szenario ist
auch für Laien erkennbar skandalös und politisch verantwortungslos (immerhin auf
Kosten des hinters Licht geführten Steuerzahlers).
ICH PROTESTIERE DAHER GEGEN DAS GESAMTE VORHABEN "ENERGIEPASS"
AUS FOLGENDEN GRÜNDEN:
Das Energieeinsparungsgesetz (EnEG, 22.7.1976) ist ein Ermächtigungsgesetz,
welches aber keineswegs zur Demontage der Verfassung und Enteignung des Bürgers
berechtigt. Die Errichtung von Immobilien zu eigenen oder Vermietungszwecken
dient einerseits der Befriedigung des Grundbedürfnisses des Wohnens.
Anforderungen an die Ausführung von Bauten im allgemeinen öffentlichen Interesse
(nicht industrieller Interessen) können u.a. auf Grundlage des EnEG vom
Gesetzgeber festgelegt und in den Bundesländern umgesetzt werden. Auf die
hiermit verbundene Problematik soll hier nicht eingegangen werden.
Wohngebäude als langlebigstes Investitionsgut unserer Gesellschaft (80-100
Jahre) stellen daneben unstrittig eine (staatlich bislang geförderte)
Investition zur Sicherung der Altersversorgung für die überwiegende Zahl der
Bürger dar. Unabhängig von der in der Vergangenheit an anderer Stelle bereits
diskutierten Frage, ob und inwieweit die Durchführung der WSchVO mit dem GG
vereinbar ist, erfolgt in der nachträglichen Bewertung der vermeintlichen
energetischen Qualität von Gebäuden (ENERGIEPASS) die Entwertung eines
bestehenden Wirtschaftsgutes und/oder einer privaten Altersvorsorge.
Dies erfolgt nicht nach den Regeln der Marktwirtschaft, Protest gegen
Energiepass sondern auf der rein theoretischen Grundlage nachweislich
zweifelhafter Rechenverfahren. Der Energiepass stellt in offizieller
Verlautbarung erklärtermaßen ein willkürliches politisches Zwangsinstrument zur
"energetischen Ertüchtigung" bestehender Gebäude dar. Moralisch begründet mit
der angeblichen Schaffung von Arbeitsplätzen, Einsparung von Energiekosten und
Rettung des Weltklimas.
In der Vergangenheit wurde frühzeitig manipulativ durch wiederholte
Pressemeldungen das zufällig (?) PISA-verdummte Volk über das
"Energiesparpotential" im Bestand sowie die Belebung des Arbeitsmarktes durch
"energetische Ertüchtigung" im Bestand eingestimmt. Der vermeintliche Segen ist
eine dreiste Lüge zur Verpackung einer Zwangsentwertung von Volksvermögen und
Enteignung per Energiepass.
Der Energiepass ist in diesem Sinne nicht nur trojanisches Pferd sondern:
1. für Neubauten überflüssig, weil hier bereits nach EnEV der
Primärenergiebedarf THEORETISCH (!) ermittelt werden muss!
2. für Bestandsgebäude überflüssig, weil hier ohnehin reale Verbrauchszahlen
vorliegen, die jeder Mieter/ Käufer sich vorzeigen lassen kann.
Im Sanierungsfalle ist im übrigen ohnehin die Einhaltung der EnEV anzuwenden!
Das macht den Energiepass doppelt überflüssig bzw. kostet doppelt Geld. Der
Energiepass ist daher erkennbar ausschließlich ein Instrument politischer und
wirtschaftlicher Interessen zum Schaden des Bürgers und ohne jeglichen Nutzen
für die Umwelt!
Ein Energiepass, welcher auf rein theoretischer normativer Grundlage ohne jede
Berücksichtigung realer Betriebsbedingungen (Standort, Nutzung) ausgestellt
wird, entspricht dem Denken von Maschinenbauern (Karl Gertis, Gerd Hauser,
usw.), denen offenkundig nicht bekannt geworden ist, dass Gebäude nicht unter
den definierten Bedingungen des Maschinenbaus hergestellt oder genutzt werden.
Am Energiepass können nur solche Personen oder Einrichtungen Interesse haben,
welche unmittelbar wirtschaftlich davon profitieren (Gerd Hauser entwickelte und
verkaufte über sein Ingenieurbüro bereits in den 80er Jahren Software für den
Energiepass!) oder auf Seiten des Großkapitals (z.B. Banken) ein
neofeudalistisches oder altsozialistisches Interesse an der Enteignung des
Bürgers haben.
Im übrigen profitieren Dämmstoffindustrie, Lüftungsanlagenindustrie,
Farbindustrie (Schimmel und sonstiger mikrobieller Befall innen und außen) sowie
zunehmend die Analysetechnik (Steuerung von Lüftungsanlagen). Diese
Interessengruppen fördern durch gezielte Industrieforschungsaufträge/Geldmittel
bestimmtes Gedankengut, welches durch permanente Rezitation als "richtig"
erscheinen soll.
Interessenkorruption in der Forschung per Diktat der externen Forschungsaufträge
ist kein Geheimnis, sondern bekannte Tatsache, die offenbar nur wenige stört.
Wie sich bei dem kürzlich beendeten Feldversuch der dena herausgestellt hat,
wurden für die gleichen Gebäude von verschiedenen "Energieberatern" erheblich
differente Ergebnisse im Energiepass ermittelt.
Es bedarf keines weiteren Beweises, dass neben den politischen Fragwürdigkeiten
eine fachlich einwandfreie Ermittlung energierelevanter Parameter unmöglich ist,
was an dieser Stelle fachlich nicht zu erläutern ist. Auch für Laien ist aber
offenkundig Widersprüchliches erkennbar: Der Energiepass soll "bezahlbar" sein
(100 – 150 Euro), damit er "angenommen" wird! Er wird eine Haftungsfreizeichnung
enthalten, welche verhindern soll, dass im Falle differenter Realverbräuche
(welche zwangsläufig allein aufgrund geografischer Situationen auftreten) der
Aussteller des Energiepasses in die Haftung genommen wird oder Bauprozesse unter
Bezug auf Zahlen des Energiepasses geführt werden.
Der Energiepass ist also nicht nur überflüssig und volkswirtschaftlich
mindestens nutzlos, sondern auch SINNLOS bezüglich der angeblich unterstützten
Interessen von Immobilienerwerbern oder Mietern. Die gewollte Unverbindlichkeit
dieses Steuerungsinstrumentes dient daher offensichtlich und kaum versteckt
ausschließlich der Vernichtung von Volksvermögen durch Entwertung von
Bestandsimmobilien und der Förderung bestimmter Industrieinteressen.
Die gleiche Regierung, welche von ihren Bürgern die private Altersvorsorge und
Krankheitsvorsorge fordert, enteignet den Bürger, indem der
- Mietwert
- Verkehrwert,
- Beleihungswert
von Immobilien sinkt, wenn der Eigentümer nicht in Maßnahmen investiert, deren
Amortisationsdauer in der Regel größer ist als die Lebensdauer der
"Ertüchtigungsmaßnahme": Techniken zur alternativen Beheizung halten
bestenfalls 10 Jahre, amortisieren sich aber erst in ca. 15 – 50 Jahren.
Wärmedämmmaßnahmen an der Außenhülle überdauern bestenfalls 30 Jahre,
amortisieren sich aber erst nach über 30 Jahren!
Maßnahmen zur (bau-physikalisch zur Vermeidung von Bauschäden erforderlichen)
Erzielung perfekter Luftdichtigkeit verlieren ihre Wirkung bereits nach 2-10
Jahren und führen anschließend wegen Versagens in Kombination mit nicht
fehlertoleranten Dämmverfahren zu Bauschäden!
Dieses Szenario ist bautechnische Absurdität und Betrug am Bürger, den keine
Bank dem kapitalarmen Normal-Bürger finanziert. Nicht zuletzt vor diesem
Hintergrund werden zusätzliche Anreize über KfW-Mittel geschaffen, die die
Realität verschleiern sollen. Eine Bank finanziert keinem Bürger in höherem
Alter eine energetische Ertüchtigungsmaßnahme, die noch nicht einmal durch
höhere Mieteinnahme oder GARANTIERTE Einsparung an Energie in Form von Geld
amortisierbar ist.
Die Bundesregierung bringt den Bürger wissentlich und absichtlich um seine
private Altersabsicherung, die in der Mehrzahl der Fälle in Wohneigentum
und/oder dessen Miet- oder Verkehrswert besteht.
ICH PROTESTIERE DAHER GEGEN DIE EINFÜHRUNG DES ENERGIEPASSES FÜR GEBÄUDE. DIE
BUNDESREGIERUNG IST DURCH DAS ENERGIEEINSPARUNGSGESETZ NICHT ERMÄCHTIGT DIE
ENTWERTUNG VON VOLKSVERMÖGEN UND ENTEIGNUNG ZU BETREIBEN!
Es wird ggf. zu prüfen sein, ob das von der Regierung und ihren Beratern
initiierte Szenario verfassungskonform ist. Ich fordere Sie ergänzend auf, eine
VERBINDLICHE Stellungnahme zu nachfolgenden Fragen abzugeben:
1. Welche Relation besteht nachweisbar und rechtsrelevant reproduzierbar
zwischen den Angaben im Energiepass und tatsächlichem Energieverbrauch?
2. Wer haftet für die mit dem Energiepass erfolgenden "Sanierungsempfehlungen"
und deren Wirtschaftlichkeit?
3. Aus welchem tatsächlichen Grunde ist der reale Energieverbrauch eines
Gebäudes nicht als Indikator im Rahmen der nutzerabhängigen Genauigkeiten
geeignet?
4. In welchem Zusammenhang stehen die Probleme zunehmender Schimmelpilzbelastung
mit verminderten Heizleistungen und zu geringen Luftwechselmengen?
5. Wie erklärt sich die Zunahme von Schadstoffbelastungen in der Raumluft auch
in Verbindung mit "kontrollierten" Lüftungsanlagen?
6. Welche Gesundheitsrisiken und -folgen gehen von nicht regelmäßig
desinfizierten Lüftungsanlagen aus und wie hoch ist der energetische und
finanzielle Instandhaltungsaufwand für derzeit empfohlene energiesparende
aktuelle Dämm- und Lüftungstechniken.
Ich erbitte
1. Ihre unverzügliche Antwort,
2. Weiterleitung dieses Protestes einschließlich Ihrer Stellungnahme an die
zuständigen
Landesbehörden.
Guten Tag
Bitte verstehen Sie meinen Text nur als Vorschlag. Wer den notwendigen Protest
individuell verändern will, soll dies gerne tun. Dies erscheint sogar
wünschenswert, kostet allerdings Zeit, die viele sich erfahrungsgemäß nicht
nehmen wollen/können. Bitte senden Sie diese Mail und Anhang an
Kollegen/Betroffene weiter , denn es kann und sollte niemandem gleichgültig
sein, was hier zum Schaden der Bevölkerung geschieht. Der Musterbrief wird in
Kürze auch über die Seite des Bauschäden-Forums abrufbar sein.
Mit freundlichem Gruß
Rainer Bolle
10.04.2006
Ingenieur- und Sachverständigenbüro DIPL.-PHYS. RAINER BOLLE
BAU-PHYSIK - GEBÄUDESCHÄDEN - TECHN. SCHADENANALYSE - SEMINARE
Bremen
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Energiepass Initiative Deutschland (EID)
Verbände fordern von Bundesregierung bedarfsorientierten Gebäudepass
"Der seit Jahren diskutierte Energieausweis für Gebäude droht als Luftnummer
zu enden", meint eine Allianz um die Energiepass Initiative Deutschland (EID),
einem Zusammenschluss aus Verbänden der Dämmstoff- und Glasindustrie sowie der
Heizungswirtschaft. Das Bündnis warnte Bundeskanzlerin Angela Merkel, dem
"angeblichen Kompromissvorschlag" von Bauminister Wolfgang Tiefensee und
Wirtschaftsminister Michael Glos zu folgen, der lediglich eins zu eins die
Vorstellungen der traditionellen Teile der Hausbesitzerverbände wiederhole. Die
beiden Minister hatten vorgeschlagen, den Hauseigentümern freizustellen, ob sie
für ihre Immobilien einen verbrauchs- oder bedarfsorientierten Energieausweis
bereit stellen.
Die Industrie- und Handwerksverbände sehen dadurch eine Gefahr für mehr
Energieeffizienz im Gebäudebestand, für Wachstum und Beschäftigung in der
Bauwirtschaft und im Handwerk und für ehrgeizige Klimaschutzziele. "Weil der
verbrauchsorientierte Energieausweis lediglich Aufschluss gibt über die Heiz-,
Dusch- oder Bademarotten der aktuellen Bewohner, ist er beliebig, intransparent,
in keiner Weise objektiv und letztlich wertlos für die Einschätzung des
energetischen Zustands einer Immobilie." Er gebe keinerlei Hilfestellung für
dringend notwendige Energiespar-Investitionen. Benötigt werde ein
bedarfsorientierter Energieausweis, der sich am konkreten Gebäudezustand
orientiere und nicht vom individuellen Nutzerverhalten abhängig sei.
DGS, mh
11.07.2006
Kommentar:
Der Hinweis auf die Luftnummer ist durchaus berechtigt, diese läuft
bereits seit Jahren. Was wird wohl Frau Merkel geschehen, wenn sie nicht auf die
Warnung hört?
Dass sich ausgerechnet die Verbände der Dämmstoff- und
Glasindustrie sowie der Heizungswirtschaft zusammenschließen, sollte niemanden
überraschen. Das sind die Fadenzieher der EnEV, die haben ihre Leute in den
Normenausschüssen des DIN sitzen. Was dabei herauskommt, wissen wir. Man muss
nur einmal auf die Widersinnigkeiten der DIN 4108 schauen.
Die "Heiz-, Dusch-
oder Bademarotten" der Leute passen daher nicht zu den Normen und
Schönrechnereien. Der BGH hatte das Problem treffend formuliert: "DIN-Normen
sind Vereinbarungen interessierter Kreise". Apropos Marotten - wartet
nur, bis die Wohnraumnutzungsverordnung (WoRaNuV) ins Leben gerufen wird, dann
vergehen Euch eure Marotten und ein normgerechtes Nutzerverhalten wird an den
tag gelegt.
Und weil es so schön war, unten die Langfassung von der DUH.
Querverweis:
:: Primärenergieverbrauch in Deutschland
bei richtigsanieren.de:
:: Zur Relation von WDVS und dem Endenergieverbrauch der Haushalte,
1990-2004
Bundesregierung darf aus Energieausweis keine Luftnummer machen
Verbände der Bau- und Heizungswirtschaft, Baustoffhandel, Bauphysiker,
Verbraucher- und Umweltschützer warnen Minister Tiefensee und Glos vor
beschäftigungs- und klimapolitisch wirkungslosem Energieausweis für Gebäude –
Wirtschaftsminister Glos predigt öffentlich Energieeffizienz und steht bei
Verhandlungen über Energiesparverordnung auf der Bremse – Breite Allianz fordert
Energieausweis auf Basis eines fundiert berechneten Energiebedarfs
Berlin, 22. Juni 2006: Der seit Jahren auf höchster politischer Ebene
debattierte Energieausweis für Gebäude droht als Luftnummer zu enden. Darauf hat
eine Allianz um die Energiepass Initiative Deutschland (EID), einem
Zusammenschluss aus Verbänden der Dämmstoff- und Glasindustrie sowie der
Heizungswirtschaft unmittelbar vor den entscheidenden Gesprächen zur
Ressortabstimmung der Bundesregierung in Berlin hingewiesen. In ihren
Forderungen unterstützt wird die EID von zahlreichen Bau- und Industrieverbänden
sowie der Deutschen Umwelthilfe e.V. (DUH). Das Bündnis warnte Bundeskanzlerin
Angela Merkel, dem „angeblichen Kompromissvorschlag“ von Bauminister Wolfgang
Tiefensee (SPD) und Wirtschaftsminister Michael Glos (CSU) zu folgen, der
lediglich „eins zu eins die Vorstellungen der traditionellen Teile der
Hausbesitzerverbände wiederholt.“ Die beiden Minister hatten entgegen dem Rat
praktisch der gesamten Fachwelt vorgeschlagen, den Hauseigentümern
freizustellen, ob sie für ihre Immobilien den weitgehend wirkungslosen
verbrauchsorientierten oder den Sanierungsinvestitionen anreizenden
bedarforientierten Energieausweis bereit stellen.
Die Industrie- und Handwerksverbände fürchten, dass damit „ein starkes
Aufbruchssignal für mehr Energieeffizienz im Gebäudebestand, für Wachstum und
Beschäftigung in der Bauwirtschaft und im Handwerk und für ehrgeizige
Klimaschutzziele ohne Not gegen die Wand gefahren wird“. Weil der
verbrauchsorientierte Energieausweis lediglich Aufschluss gebe über die „Heiz-,
Dusch- oder Bademarotten der aktuellen Bewohner“, sei er „beliebig,
intransparent, in keiner Weise objektiv und letztlich wertlos für die
Einschätzung des energetischen Zustands einer Immobilie“. Er gebe keinerlei
Hilfestellung für dringend notwendige Energiespar-Investitionen. Benötigt werde
ein bedarfsorientierter Energieausweis, der sich am konkreten Gebäudezustand
orientiert und nicht vom individuellen Nutzerverhalten abhängig sei.
„Nur für den bedarfsorientierten Energieausweis lohnt sich der Aufwand seiner
Einführung“, erklärte Stefan Bundscherer, der Energie- und Klimaschutzexperte
der Deutschen Umwelthilfe e. V. (DUH). „Der Tiefensee-Glos-Vorschlag wäre kein
Kompromiss, sondern ein Persilschein für Modernisierungsverweigerer.“ Die
regierungsamtliche Umsetzung des Wunschzettels der Immobilienverbände werde
weder Klimaschutz noch Beschäftigung voranbringen. Die 250 Euro, die die
Erstellung eines bedarfsorientierten Ausweises pro Gebäude durchschnittlich
kosten würde, seien „Peanuts im Vergleich zu den Energiekosten, die eine
unsanierte Immobilie Jahr für Jahr verursacht. Ökologisch modernisierte
Wohneinheiten bringen bei Vermietung oder Verkauf ein Vielfaches an
Mehreinnahmen“, so Bundscherer. Außerdem gebe der Ausweis dem Besitzer bei
seiner Erstellung klare Hinweise, wo sich eine Sanierung lohne – zum Nutzen für
den Mieter und den Vermieter, den Käufer und den Verkäufer und nicht zuletzt für
das globale Klima.
"Das zögerliche Verhalten der Großen Koalition behindert die deutsche
Bauwirtschaft. Wir könnten viele Arbeitsplätze in der energetischen
Gebäudesanierung sichern bzw. neu schaffen, wenn der bedarfsorientierte
Energieausweis als Innovations- und Investitionsbeschleuniger endlich eingeführt
würde," sagt Prof. Dr. Karl Robl, Hauptgeschäftsführer des Zentralverbandes des
Deutschen Baugewerbes.
Klaus-W. Körner, Präsident des Gesamtverbandes Dämmstoffindustrie und
EID-Sprecher: „Nur der bedarfsorientierte Energieausweis führt zu nennenswerten
Heizöleinsparungen und schafft Zehntausende von Arbeitsplätzen. Gleichzeitig
wird so durch die nachhaltige CO2-Reduzierung aufgrund der energetischen
Maßnahmen die Umwelt deutlich entlastet“.
EID, Industrieverbände und DUH erklären in einem heute veröffentlichten,
gemeinsamen Aufruf an die Minister Glos und Tiefensee, dass für eine
Übergangszeit ein wirklicher Kompromiss zwischen beiden Modellen nicht in der
beliebigen Wahlfreiheit bestehen könne. Allenfalls könne man bei großen
Wohnanlagen mit mehr als 12 Wohneinheiten befristet einen Verbrauchsausweis
akzeptieren, da sich hier das unterschiedliche Nutzerverhalten der Bewohner
teilweise ausgleiche.
Nach jahrelangem Gezerre um die Ausgestaltung des von der EU geforderten
Energieausweises hatten kürzlich die Minister Tiefensee und Glos die so genannte
„Wahlfreiheit“ als Kompromiss ausgerufen, ein Vorschlag, der zuvor von den
Immobilienverbänden mit hoher Lobbyintensität vorgetragen worden war. Bisher
sperrt sich Bundesumweltminister Sigmar Gabriel gegen den beliebigen Einsatz des
Verbrauchsausweises.
Nun drängt die Zeit, weil die der Regelung zugrunde liegende EU-Richtlinie
bereits zu Jahresbeginn 2006 hätte umgesetzt sein sollen. Die EID fürchtet, dass
die Tiefensee-Glos-Pläne noch vor der Sommerpause im Windschatten der
Fußballweltmeisterschaft festgezurrt werden sollen. Verzögert sich die Umsetzung
der EU-Richtlinie weiter, droht Deutschland ein Vertragsverletzungsverfahren.
Außerdem drohten die von der Bundesregierung in ihrem Koalitionsvertrag
vereinbarten ehrgeizigen Förderprogramme zur energetischen Gebäudesanierung ins
Leere zu laufen.
Die EID gründete sich Anfang 2000, um auf Bundesebene einen aussagekräftigen
Energieausweis für den Wohnungsbestand durchzusetzen. EID, zahlreiche
Wirtschaftsverbände und DUH fordern in dem gemeinsamen Aufruf den am Bedarf
orientierten Energiepass mindestens für Ein- und Mehrfamilienhäuser mittlerer
Größe.
Der EID gehören an: Energiepass Glas und Fenster, Gesamtverband
Dämmstoffindustrie und Vereinigung der deutschen Zentralheizungswirtschaft e.V.
Der gemeinsame Aufruf wurde darüber hinaus unterzeichnet von:
Bundesindustrieverband Deutschland Haus-, Energie- und Umwelttechnik,
Bundesverband Deutscher Baustoff-Fachhandel, Bundesarbeitskreis
Altbauerneuerung, Bundesverband Gebäudeenergieberater Ingenieure Handwerker,
Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks, Deutsche Umwelthilfe,
Zentralverband Deutsches Baugewerbe, Zentralverband Deutsches Dachdeckerhandwerk
und Zentralverband Sanitär Heizung Klima.
Pressemitteilung Dt. Umwelthilfe
22.06.2006
Kommentar:
Fragen Sie ganz einfach: wem nützt es? Wer sich die Fakten in dem Querverweis
oben angesehen hat, braucht nicht lange herumzurätseln. Man muss schon mit dem
Klammersack gepudert sein, um zu glauben, dass es um Umwelt- oder gar
"Klimaschutz" geht. Gehen Sie einfach mal davon aus, dass die EID nur Ihr Bestes
will (Ihr Geld). Wir lasen oben: „Nur für den bedarfsorientierten Energieausweis
lohnt sich der Aufwand seiner Einführung, erklärte Stefan Bundscherer...". Wo
wird er wohl die Weisheit her genommen haben? Eine Studie (Link unten) gibt
Aufschluss darüber.
Querverweis:
:: Die traurige Wahrheit über den bedarfsorientierten
Energieausweis.
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VDI mahnt: Bedarfspass umsetzen
Regierungspläne zum Energiepass für Gebäude dürfen nicht verwässert werden
Der VDI begrüßt die Pläne des Bauministeriums das CO2-Gebäudesanierungsprogramm
umzusetzen und zu fördern. Allerdings mahnt der Ingenieurverein bei der
Umsetzung des Energiepasses, nicht aus vordergründigen Kostengründen den
Verbrauchspass einzuführen. „Auf den ersten Blick ist der Verbrauchspass
sicherlich günstiger“, sagt Professor Dr. Michael Schmidt, Vorsitzender der
VDI-Gesellschaft Technische Gebäudeausrüstung. „Aber bei einem
verbrauchsorientierten Energiepass drohen Klagewellen, was ihn letztendlich
teurer macht.“
Der Energiepass entfaltet Rechtswirkungen: Eine für eine Immobilie in
Verkaufspapieren ausgewiesene Energieeffizienz stellt eine zugesicherte,
einklagbare Produkteigenschaft dar. Eine Immobilie, deren aktueller Verbrauch,
etwa auf Grund abweichender Nutzung, nicht dem Energiepass entspricht, könnte
Klagen der Eigentümer hervorrufen, so der VDI-Experte. Es müsse also der
Bedarfswert die Bezugsgröße für den Energiepass sein, d.h. die berechnete Größe
für den Energieaufwand, den ein angenommener Norm-Nutzer haben würde. Außerdem
unterstütze ein Verbrauchspass nicht das Ziel der Bundesregierung, die
Energieproduktivität deutlich zu erhöhen. „Nur der Bedarfswert fördert
Modernisierungen, da er energetische Schwachstellen aufdeckt“, weiß Schmidt.
Mit einem Gebäudeenergiepass, der auf nachvollziehbar ermittelten Bedarfswerten
aufbaut und durch ausgewiesene Experten ausgestellt wird, sollte Deutschland in
Europa zum Trendsetter werden. „Sinnvoll ist es, europaweit eine vergleichbare
Methodik bei der Erstellung von Energiepässen zu haben.“ Nur so erfüllt die
EU-Richtlinie ihren Zweck. Hier muss Deutschland Vorreiter werden.
VDI, 02.12.2005
Kommentar: In der
Kürze liegt die Würze, daher im Telegrammstil: entfaltet Rechtswirkung (!) -
einklagbare Produkteigenschaft (!) - ausgewiesene Experten - Trendsetter -
Vorreiter (Deutschland ist gern Vorreiter).
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