Dämmen wir uns krank?
Gerade die Altbausubstanz wird in den
letzten Jahrzehnten mit einer Bautechnik konfrontiert, die vielerorts Bau-
und Feuchteschäden nach sich zieht. Hier sei nur an die
Schimmelpilzproblematik erinnert. Dabei muß – leider – immer wieder
festgestellt werden, daß diese Entwicklungen von vielen Irrtümern und
Fehleinschätzungen gesteuert werden. Die Bauphysik nimmt psychopathische
Züge an. Diese Aussage ist nicht übertrieben; folgende Fakten seien hier
genannt:
”Die DIN-Normen haben kraft Entstehung,
Trägerschaft, Inhalt und Anwendungsbereich den Charakter von Empfehlungen.
DIN-Normen an sich haben keine rechtliche Verbindlichkeit. DIN-Normen dienen
der Ausfüllung unbestimmter Rechtsbegriffe, z. B. des Begriffes Stand der
Technik”.
Maßgebend für das Bauen und juristisch
relevant sind deshalb nur die Regeln der Technik. DIN-Normen (Stand
der Technik) sind im allgemeinen deshalb den allgemein anerkannten Regeln
der Technik nicht gleichzusetzen.– diese Unterscheidung muß klar gesehen
werden.
Wie und wodurch kommen DIN-Vorschriften
zustande? Dazu äußert sich DIN:
”Die Mitgliedschaft im DIN sichert einen
Einfluß auf die normungspolitischen Entscheidungen des DIN. Die Förder- und
Kostenbeiträge der Wirtschaft ... sind ein praxisnahes Steuerungsinstrument
für die Normungsarbeit. DIN ist auf Kostenbeiträge der Wirtschaft
angewiesen, mit denen die Arbeit der Normenausschüsse gefördert wird. Die
Förderbeiträge sind ein Gradmesser für die Notwendigkeit von
Normungsvorhaben und ein praxisnahes Steuerungsinstrument für die
Normungsprogramme. An der Normungsarbeit interessierte Firmen, Institutionen
und Verbände können Förderbeiträge zentral abführen. Wer die Normungsarbeit
weder durch einen Förderbeitrag noch durch einen Kostenbeitrag finanziell
unterstützt, kann von der Mitarbeit ausgeschlossen werden”.
Die EnEV stützt sich unter anderem auch auf
die DIN EN 832 ”Berechnung des Heizenergiebedarfs”. Die darin enthaltenen
Berechnungsfehler werden im Anhang L sogar eingeräumt und sanktioniert, wenn
dort ein Ergebnis mit einer Streuung von
±43,3%
präsentiert wird. Verantwortungsloser kann sich Ingenieursdenken nicht
manifestieren. Berechnungen sind deshalb nicht ernst zu nehmen. Die EnEV ist
ein monströses Machwerk mit Phantomergebnissen. Die Möglichkeit zur
Befreiung von der EnEV nach § 17 sollte deshalb generell genutzt werden, um
sich dem Diktat dieser Verordnung zu entziehen. Bei Widerspruch sollte immer
darauf bestanden werden, daß für die vorgebrachten Argumente und offerierten
Aussagen Garantie und Haftung übernommen werden. Es ist dann sehr schnell zu
erkennen, daß man davor – aus verständlichen Gründen – zurückschreckt und
dieses Ansinnen zurückweisen wird. Damit aber trennt sich beim Bauen dann
sehr schnell die Spreu vom Weizen.
Diese Sachverhalte tangieren das
Strafgesetzbuch. Im § 263 ”Betrug” heißt es:
”(1) Wer in der Absicht, sich oder einem
Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen
eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder
durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt
oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit
Geldstrafe bestraft”.
Hier haben dann die Richter zu entscheiden
und es gibt Urteile, die dieses bautechnische Dilemma höchstrichterlich
bestätigen. Das Bundesverwaltungsgericht hat bereits 1987 zu den
Normenausschüssen festgestellt:
”Daneben gehören ihnen aber auch Vertreter
bestimmter Branchen und Unternehmen an, die deren Interessenstandpunkte
einbringen. Andererseits darf aber nicht verkannt werden, daß es sich dabei
zumindest auch um Vereinbarungen interessierter Kreise handelt, die eine
bestimmte Einflußnahme auf das Marktgeschehen bezwecken. Den Anforderungen,
die etwa an die Neutralität und Unvoreingenommenheit gerichtlicher
Sachverständiger zu stellen sind, genügen sie deswegen nicht".
Auch BGH-Urteile verdeutlichen die
Unverbindlichkeit von DIN-Normen.
Wenn Erkenntnisse der Vergangenheit
vergessen und stattdessen dubiose Richtlinien und Vorschriften – national
und europaweit - offeriert werden, dann führt dies zu einem produzierten
bautechnischen Chaos. Das Märchen ”Des Kaisers neue Kleider” wird zur
traurigen Wirklichkeit. Es wird mehr falsch als richtig gemacht; die Bauten
sind die Leidtragenden, die tagtägliche Praxis beweist es.
Es ist schon recht makaber, was hier
abläuft. Die reale Welt des Seins wird ersetzt durch die virtuelle Welt des
Scheins. Wissenschaft baut eine pseudowissenschaftliche Märchenwelt auf, die
gläubig akzeptiert werden soll. Eloquente Rhetorik vernebelt die
Wirklichkeit. Das (manipulierte) Geschäft steht im Vordergrund. Die Tyrannei
der Meinungsbildung nimmt immer schlimmere Formen an. Nicht Wissen, sondern
ideologische Bekenntnisse sind gefragt. Es werden Glaubenssätze verbreitet –
analog der mittelalterlichen Scholastik. Geistig und moralisch sind wir, so
scheint es, bereits wieder im Mittelalter angelangt – in der Zeit vor
der Aufklärung. Mit Wissenschaft hat dies alles nichts zu tun.
Meier, C. Richtig bauen – Bauphysik im
Widerstreit – Probleme und Lösungen. Renningen-Malmsheim: expert verlag, 2.
Auflage 2003, 265 Seiten. ISBN: 3-8169-2187-6
Internet-Adressen:
http://ClausMeier.tripod.com
http://www.prof-meier-bauphysik.de
http://home.t-online.de/home/konrad-fischer
www.sancal.de
http://wilfriedheck.tripod.com
http://www.ernst-vill-verlag.de
www.dimagb.de
22.04.2003
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