Pathologische Bauphysik
Von Prof. Dr.-Ing. habil. Claus Meier
Prolog
Das derzeitige Bauen wird durch die etablierte
Bauphysik stark beeinflußt. Diese entwickelt sich jedoch mittlerweile zu einer
sehr fragwürdigen Disziplin, denn allbekannte Naturgesetze, die Logik und die
Mathematik werden vernachlässigt, negiert oder mißbraucht. Die Bauphysik mit
ihren offiziellen Aussagen mutiert zu einer gefährlichen Pseudowissenschaft.
Bei [Ratzinger] ist deshalb auch zu lesen:
”Heute sind drei Werte im allgemeinen Bewußtsein führend, deren mythische
Vereinseitigung zugleich die Gefährdung der moralischen Vernunft im Heute
darstellt. Diese ... sind Fortschritt, Wissenschaft, Freiheit.
Was
alles mit ”Fortschritt” begründet wird, entpuppt sich oft als fataler
Rückschritt. Aber auch eine schrankenlose Freiheit wird meist missbraucht;
man begründet sie mit dem notwendigen Pluralismus, eben mit der vorhandenen
Vielfalt der Meinungen.
Hier aber gilt das Wort
von Bertrand Russel:
”Selbst wenn alle Fachleute einer Meinung sind, können sie sehr wohl
im Irrtum sein”.
Der
große Trugschluß besteht doch im Glauben, Meinung sei bereits Wissen. Weit
gefehlt. Was die ”Medienlandschaft” zu leisten imstande ist, beweist die
teilweise sogar zum Meinungsterror ausufernde geistige Berieselung. Meinung
ist produzierbar, manipulierbar und ist meist selektiv.
Aber auch ein Wort von
Jean-Jacques Rousseau ist bedenkenswert:
”Es
ist nicht nötig, den Charakter der Leute zu kennen, sondern nur ihre
Interessen, um ungefähr zu erraten, was sie zu jeder Sache sagen werden".
Interessen aber sind oft von
der Wahrheit weit entfernt.
Bei
der Wissenschaft spricht Ratzinger sogar von der Pathologie der
Wissenschaft. Die Folge sind falsche und praxisferne Empfehlungen, die den
Kunden dann als "moderne Erkenntnisse", eben als ”Fortschritt” präsentiert
werden. Die Propaganda-Maschinerie mit Allgemeinplätzen läuft auf
Hochtouren, Gehirnwäsche ist angesagt. Niedrigenergie- und Passivhäuser
sollen die bautechnische Zukunft bedeuten. All dies sind falsche Wege und
der Kunde ist dabei der Dumme, der zahlt drauf. Bei der Frage ”Richtig oder
falsch” geht es wahrlich nicht um Meinungen, sondern um solides und
handfestes Wissen, um zwischen Wahrheit und Täuschung unterscheiden zu
können. Das ist wichtig.
Natürlich läßt sich über wahr oder falsch
trefflich streiten, doch hier gibt es eine vorzügliche Richtschnur. Sie
stammt von Karl Raimund Popper und wird in [Di Trochio] wie folgt
beschrieben: ”Karl Popper zeigte, daß immer nur der Beweis dafür möglich
ist, daß etwas falsch ist, während es sich nie letztgültig beweisen läßt,
daß etwas wahr ist. Dies bedeutet, daß alle wissenschaftlichen Theorien, die
wir für wahr halten, nicht deshalb als wahr betrachtet werden können, weil
ihre Wahrheit wirklich bewiesen worden ist, sondern nur, weil es den
Wissenschaftlern, die sie formuliert haben, gelungen ist, ihren Kollegen und
uns glaubhaft zu machen, daß sie wahr seien. Normalerweise schließt das die
Verwendung mehr oder weniger schwerwiegender Fälschungen und Tricks mit ein,
die jedoch nicht als solche erkannt werden, oder wenn, dann erst nach langer
Zeit".
An derartigen Fälschungen und Tricks
mangelt es nicht; bedauerlicherweise ist dies auch der derzeitige Zustand.
Hubert Markl, Präsident der Max Planck Gesellschaft, sagte auf der EXPO in
Hannover: ”Lügen und Betrug seien integrale Bestandteile des Forschens”,
s. a. [Markl]. Auch die Bauphysik tangiert damit den Straftatbestand des
Betrugs.
§263 StGB ”Betrug” lautet: ”(1) Wer in
der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil
zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch
Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer
Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis
zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Die
Vorspiegelung falscher und die Entstellung oder Unterdrückung wahrer
Tatsachen sind in der heutigen fortschrittlichen und freiheitlichen
Medienlandschaft mit ihren wohlfeilen Werbesprüchen leider zum Standard
geworden.
Die
physikalischen Grundlagen beider Heizsysteme sind grundverschieden. Während
bei der Konvektionsheizung (Luftheizung) zum Wärmetransport die
Wärmeströmung von warmer Luft wirksam wird (Thermodynamik), vollzieht sich
bei einer Strahlungsheizung der Wärmetransport durch Wärmestrahlung
(Quantenmechanik). Wärmestrahlung ist physikalisch etwas ganz anderes und
hat für den Kunden viele Vorteile. Das Phänomen der Strahlung ist uns ja
durch die Sonne recht geläufig. Eine Strahlungsheizung stützt sich nun auf
folgende physikalische Grundlagen:
1.
Wärmestrahlung als Infrarot-Strahler ist eine elekromagnetische Welle, wie
das Licht, der Strom, die Mikrowelle, die Radiowellen.
2.
Die für
Heizzwecke in Frage kommenden Wellenlängen liegen etwa zwischen 2 und 50 µm
und sind insofern völlig gefahrlos (im Gegensatz zu z. B. Radar- und
Röntgenstrahlen).
3.
Die
Strahlungsleistung gehorcht dem Stefan-Boltzmannschen Gesetz, das heißt, sie
ist proportional zur vierten Potenz der absoluten Temperatur. Eine
Konvektionsheizung dagegen braucht ”Übertemperaturen”, also eine
Temperaturdifferenz zwischen Heizkörper und Luft. Übertemperaturen aber sind
bei einer Strahlungsheizung unsinnig, da jede temperierte Fläche, unabhängig
von der Umgebungstemperatur, Wärme abstrahlt.
4.
Eine
Wärmestrahlung erwärmt keine Luft, sondern nur feste und flüssige Körper.
Die Raumluft ist Wärmestrahlen durchlassend (diatherm) und bleibt deswegen
kühl und angenehm. Eine Erwärmung angrenzender Luftschichten erfolgt erst
aus ”Zweithand” durch die wärmeren Oberflächen.
5.
Da die
Temperaturen der Raumumfassungsflächen deshalb höher sind als die
Lufttemperatur, entsteht auch kein Schimmelpilz – Luft kondensiert nur bei
Abkühlung.
6.
Bei dem
aus hygienischen Gründen notwendigen Luftaustausch wird infolge der
niedrigen Lufttemperaturen Energie gespart.
7.
Infolge
der ruhenden Luft (keine Staubaufwirbelung) wird eine geringe
Luftwechselrate ermöglicht. Dies spart wiederum Energie.
8.
Alle
Oberflächentemperaturen im Raum gleichen sich infolge des
Strahlungsausgleiches an. Die höher temperierte Fläche gibt an die niedriger
temperierte Fläche Energie durch Strahlung ab. Umgekehrt geschieht dasselbe,
so dass die Größe des Strahlungsaustausches durch die Differenz bestimmt
wird. Es entstehen dadurch gleichmäßig temperierte Umfassungsflächen
einschließlich der Möbel – man fühlt sich wohl und behaglich.
9.
Eine
Wärmestrahlung mit einer Wellenlänge größer als 2,7 µm durchdringt kein
normales Glas. Da die Wellenlängen für Heizzwecke hierunter fallen,
verbleibt die Wärmestrahlung im Raum und erzeugt damit einen
”Treibhauseffekt”. Dadurch werden ”Wärmeschutzgläser” mit kleinen U-Werten
überflüssig.
Diese
physikalischen Gegebenheiten erzwingen geradezu die Wahl einer
Strahlungsheizung. Es wäre geradezu unklug, sich auf Konvektionsheizungen zu
konzentrieren. Die Heiztechnik und die DIN-Normen jedoch berücksichtigen
diese Vorzüge leider nicht. Im Gegenteil: Mit den üblich gewordenen
Konvektionsheizungen wird eine widersinnige, energieaufwendige und
gesundheitsgefährdende Heiztechnik protegiert.
Konsequenz: Die Heiztechnik muss durch eine Strahlungsheizung für
temperierte Umfassungsflächen sorgen, die Raumlufttemperaturen sind dann
zweitrangig (Konvektionsheizung).
"Folgendes ist vorauszuschicken: der k-Wert
(jetzt U-Wert) eines Bauteils
beschreibt dessen Wärmeverlust unter stationären, d. h. zeitlich
unveränderlichen Randbedingungen. Die Wärmespeicherfähigkeit und somit die
Masse des Bauteils geht nicht in den k-Wert ein. Außerdem beschreibt der
k-Wert nur die Wärmeverluste infolge einer Temperaturdifferenz zwischen der
Raum- und der Außenluft. Die auch während der Heizperiode auf Außenbauteile
auftreffende Sonneneinstrahlung bleibt unberücksichtigt".
Präziser kann die einschränkende Gültigkeit des U-Wertes nicht beschrieben
werden. Voraussetzungen für die Anwendbarkeit des U-Wertes sind
unveränderliche Randbedingungen, keine Speicherfähigkeit, keine Sonne. All
dies aber ist in Realität nicht gegeben, also ist der U-Wert unbrauchbar.
Auch in [Gösele/Schüle] steht: ”Beim
Aufheizen und Auskühlen eines Raumes, bei Sonnenzustrahlung zu einem
Bauteil, schnellen Änderungen der Lufttemperaturen zu beiden Seiten von
Bauteilen treten Temperaturänderungen und Änderungen von Wärmeströmen auf,
die durch die Werte 1/L
(oder R in
m²K/W) und k
(jetzt U in W/m²K)
nicht erfaßt werden können. In diesen Fällen spielt das
Wärmespeichervermögen der Stoffe und Bauteile im Zusammenhang mit der Zeit
die entscheidende Rolle”.
Diese Aussagen sind klar und
eindeutig. Die argumentativen Versuche, den U-Wert auch für instationäre
Verhältnisse, also für speicherfähige Stoffe und Bauteile, gelten zu lassen,
bedeuten Täuschung auf der ganzen Linie. Alles ”Rechnen” mit dem U-Wert ist
somit fehlerhaft – nachweisbar und nachvollziehbar. Insofern gehören
Berechnungen mit dem U-Wert wie Energiebedarfsberechnungen oder
Wärmebedarfsausweise in den Papierkorb.
Die
überproportional hohen Energieverluste gegenüber den ”Bedarfsberechnungen”
mittels U-Wert werden nun auch noch ungerechterweise den ”Wärmebrücken”
angelastet. Dies ist wiederum der Versuch, die grundsätzliche
Fehlerhaftigkeit der Rechnung durch herbeigezauberte Einflüsse zu begründen.
Insofern werden fälschlicherweise die Wärmebrückeneffekte völlig
überbewertet; eine ”Wärmebrückenhysterie” ist ausgebrochen.
Wird
der Beharrungszustand nun trotzdem zur Grundlage energetischer Überlegungen
gemacht, also die nicht vorliegende Gültigkeit des U-Wertes angenommen, so
ist darüber hinaus folgendes festzustellen:
Die U-Wert-Funktion ist
eine Hyperbel. Das Typische der Hyperbel ist: 4 bis 6 cm Dämmstoff erbringen
eine große U-Wert-Verbesserung, dagegen bedeutet eine Dämmung ab 8 bis 10 cm
eine nur noch sehr geringe zusätzliche U-Wert-Verbesserung. Der
Effizienzabfall ist gewaltig: In Zahlen ausgedrückt:
Verbesserung um
5 cm Dämmstoff = 0,8 W/m²K
10 cm
Dämmstoff = 0,4 W/m²K 50%
20 cm
Dämmstoff = 0,2 W/m²K 50%
40 cm
Dämmstoff = 0,1 W/m²K 50%
Infolge dieser U-Wert-Ideologie wird beim ”verordneten” Wärmeschutz
lediglich die Dämmung berücksichtigt. Deshalb wird ständig auch von der
”Dämmverbesserung” gesprochen und eine U-Wert-Minimierung gefordert – diese
Strategie aber ist unrealistisch, unfair und falsch. Wärmeschutz besteht aus
Dämmung und Speicherung.
Konsequenz: Energiebedarfsberechnungen mit dem U-Wert sind
Scheinrechnungen und dienen nur der Vermarktung von Dämmstoff, der jedoch
für eine zu erzielende Behaglichkeit durch Temperaturstabilität von Gebäuden
ungeeignet ist.
Die Hilflosigkeit von Dämmstoff bei
Temperaturveränderungen zeigt sehr eindrucksvoll das Lichtenfelser
Experiment. Es wurden Temperaturveränderungen verschiedener Baustoffe
ermittelt, wobei die Einstrahlung einer 150 W Lampe dann auf der Rückseite
einer 4 cm Schicht zu sehr unterschiedlichen Temperaturen führte:
|
|
Anfangstemperatur |
rückseitige Temperatur |
|
Mineralwolle |
21,4°C |
59,8°C |
|
Polystyrol |
21,4°C |
35,4°C |
|
Holzfaserplatte |
21,4°C |
22,2°C |
|
Fichte |
20,6°C |
20,9°C |
|
Vollziegel |
20,9°C |
23,4°C |
Im Rahmen eines Auftrages
der Stadt Wedel im Jahre 1988 wurden neben den errechneten
Energiebedarfswerten auch die Energieverbrauchsdaten der Stadtwerke
statistisch ausgewertet. Abgesehen von den zum Teil großen Streuungen
einzelner Daten wurden Trends für die in Massivbauweise erstellte Gebäude
vor 1945 und für Gebäude von 1977 bis 1988, die damit in die Periode der
Wärmeschutzverordnungen fallen, in Form von Regressionsgeraden festgestellt,
die sehr bedeutsam sind und deshalb Aufmerksamkeit verdienen.
Das Ergebnis ist
ernüchternd. Bei den vor 1945 errichteten Massivbauten wird ein höherer
Bedarf berechnet als der tatsächlich anfallende Verbrauch. Bei den von 1977
bis 1988 errichteten Gebäuden, die somit der Wärmeschutzverordnung
unterliegen, wird jedoch demgegenüber ein niedrigerer Bedarf berechnet, als
der tatsächlich anfallende Verbrauch. Es wird in Realität also mehr
verbraucht, als die Rechnung ermittelt. Da je nach Konstruktionsart einmal
mehr, jedoch auch einmal weniger ”berechnet” wird, liegt hier ein
methodischer Fehler vor. Bei dieser Sachlage stellt sich automatisch die
Frage nach der Allgemeingültigkeit und Richtigkeit des U-Wert -Verfahrens.
Ein
sehr interessantes Ergebnis zur Energieverbrauchsanalyse steuert auch Prof.
Fehrenberg aus Hildesheim bei. Es wurden die Heizkosten dreier gleichartiger
und großer Wohngebäude ab dem Jahre 1976 miteinander verglichen. Die
Heizkosten der drei Gebäude verliefen fast völlig synchron. Dann wurde im
Jahre 1988 ein Haus mit einem WDV-System versehen (4 cm Polystyrol + 1 cm
Verblender). Was war nun der energetische Erfolg? An den Heizkosten änderte
sich nichts, sie verliefen weiterhin synchron. Die energetische Aufrüstung
mit Dämmstoff war zwecklos. Die ausgesperrte Solarenergie machte alles
zunichte. Vor allem aber wurde durch diese ”Sanierung” die
Feuchteproblematik verschärft.
Interessant erscheint nun die Interpretation dieser gleichbleibenden
Heizkosten zur Rechtfertigung dieser energetisch zwecklosen Maßnahme. Bis
1988 wurden für das ”zu sanierende” Haus mittlere Heizkosten von 36000 DM
errechnet, ab 1988 dann mittlere Heizkosten von 24000 DM. Aus diesen beiden
Zahlen wurde dann eine ”Ersparnis” von über 30% konstatiert – und damit war
man dann vollauf beruhigt und zufrieden. Dass die beiden anderen
”unsanierten” Häuser die gleichen Reduzierungen aufwiesen, dies wurde
tunlichst verschwiegen.
Dies ist ein besonders
markantes Beispiel manipulativer Interpretation von Meßdaten; ein Verfahren,
das sich allgemein großer Beliebtheit erfreut.
Konsequenz: Energieverbrauchsnachweise unterliegen meist einer
schönfärberischen Tendenz und sind deshalb nicht ernst zu nehmen.
Bei Schimmelpilzbildung müssen drei Voraussetzungen gegeben sein:
”Das Vorliegen der Voraussetzungen für eine
Befreiung wegen besonderer Umstände, die durch unangemessenen Aufwand zu
einer unbilligen Härte führen, muß von einem Sachverständigen im Sinn des §
2 Abs. 1 bescheinigt werden”.
Es genügt also, dass das Vorliegen der
Voraussetzungen lediglich bescheinigt wird; ein Nachweis ist somit nicht
erforderlich.
Der entsprechende ”§ 2 Sachverständige” der
ZVEnEV lautet nun:
(1) Sachverständige im Sinn dieser
Verordnung sind:
1.
Architekten und im Bauwesen tätige Ingenieure nach Art. 4 Abs. 2 Bayerisches
Ingenieurkammergesetz Bau (BayIKaBauG) mit mindestens drei Jahren
zusammenhängender Berufserfahrung in der Erstellung oder Prüfung von
Nachweisen des baulichen und energiesparenden Wärmeschutzes
(Bilanzverfahren) oder
2.
im
Bauwesen tätige Ingenieure nach Art. 4 Abs. 2 (BayIKaBauG) mit mindestens
drei Jahren zusammenhängender Berufserfahrung in der energetischen Planung
oder Bewertung von Anlagen für Heizung, Warmwasser und Lüftung,
die in einer von der
Bayerischen Architektenkammer oder von der Bayerischen Ingenieurkammer
geführten Liste eingetragen sind.
(2) Sachverständige dürfen nicht tätig werden, wenn sie oder ihre
Mitarbeiter bereits, insbesondere als Entwurfsverfasser, Nachweisersteller,
Vorgutachter, Bauleiter oder Unternehmer, mit dem Gegenstand der
Bescheinigung befaßt waren oder wenn ein sonstiger Befangenheitsgrund
vorliegt.
§
Durch das Anwenden von
Normen entzieht sich niemand der Verantwortung für eigenes Handeln. Jeder
handelt insoweit auf eigene Gefahr.
§
Die DIN-Normen haben kraft
Entstehung, Trägerschaft, Inhalt und Anwendungsbereich den Charakter von
Empfehlungen.
§
DIN-Normen an sich haben
keine rechtliche Verbindlichkeit.
§
DIN-Normen dienen der
Ausfüllung unbestimmter Rechtsbegriffe, z. B. des Begriffes Stand der
Technik.
Beim Anwenden von
DIN-Normen sichert sich DIN juristisch ab, denn die Verantwortung liegt beim
Anwender. Auf DIN-Normen ist somit kein Verlaß und ”Empfehlungen” müssen
doch auch nicht übernommen werden. Der Begriff ”Stand der Technik”,
also eine DIN-Norm, ist auch nur ein unbestimmter Rechtsbegriff. Maßgebend
für das Bauen und juristisch relevant sind deshalb nur die Regeln der
Technik. DIN-Normen (Stand der Technik) sind im allgemeinen den allgemein
anerkannten Regeln der Technik nicht gleichzusetzen.– diese Unterscheidung
muß klar gesehen werden.
Wie
und wodurch kommen DIN-Vorschriften zustande? Dazu äußert sich DIN
ebenfalls:
§
Die Mitgliedschaft im DIN sichert einen Einfluß auf die
normungspolitischen Entscheidungen des DIN.
In Kenntnis der vielen
inhaltlichen und methodischen Mißstände muß dann natürlich auch die
Aussagekraft der EnEV gesehen und bewertet werden – und die ist miserabel.
Die Fehlerhaftigkeit in den Energiebedarfsberechnungen wird sogar durch
DIN-Normen bestätigt. Die DIN EN 832 ”Berechnung des Heizenergiebedarfs”
gilt für die EnEV als rechnerische Grundlage. Das vorgeschriebene
Nachweisverfahren wird im Anhang L an einem Beispiel erläutert, das Ergebnis
für die Heizperiode lautet:
30 000 MJ ± 13 000 MJ
oder in kWh: 8333 kWh
± 3611 kWh
Mit solchen Abweichungen von
±
43,3% werden alle ernst zu nehmenden Berechnungen in den
Ingenieurwissenschaften verhöhnt. Mögliche Ergebnisse liegen dann zwischen:
Mit
solchen Abweichungen von
±
43,3% werden alle ernst zu nehmenden Berechnungen in den
Ingenieurwissenschaften verhöhnt. Mögliche Ergebnisse liegen dann zwischen:
4722 kWh und 11944 kWh
bzw.
zwischen 52,8 kWh/m²a und 133,5 kWh/m²a
und
das ist immerhin das 2,53 fache. Eine derartige Streuung entbehrt jeder
soliden wissenschaftlichen Arbeit und bestätigt die Unzuverlässigkeit der
verwendeten Rechenmethoden. Bei den Rechenverfahren handelt es sich um
exzellente Scharlatanerie; Dilettantismus gepaart mit Unvermögen standen
hier getreulich Pate.
Zusammenfassung
Gehört das bisher Gesagte erst einmal zum
festen Repertoire der Wissenschafts-, Industrie- und Politikergemeinde (wann
wird das geschehen?), dann ergeben sich daraus weitreichende Konsequenzen,
die schleunigst eingeleitet werden müssen:
§
Normen und Richtlinien sind
zu überarbeiten, damit nicht Unsinniges Bestandteil der verordneten
”offiziellen” Empfehlungen wird. Den Kunden wird es nicht überzeugen,
plötzlich mit ”Unfug” konfrontiert zu werden.
§
Da nur stationär mit dem
U-Wert gerechnet wird und die vorgegebene ”Dynamik” sich auf die
Beschreibung von Randbedingungen, wie z. B. die Lufttemperaturen zu beiden
Seiten der Konstruktion beschränken, sind vorliegende und benutzte
Simulationsmodelle zu überprüfen, inwieweit diese grundlegende Naturgesetze
berücksichtigen,.
§
Besonders die
Wirtschaftlichkeit von Energieeinsparungsmaßnahmen interessiert den Kunden.
Selbst wenn der U-Wert akzeptiert werden würde, der Effizienzabfall kleiner
U-Werte ist gewaltig. Die in der EnEV empfohlenen U-Werte sind deshalb alle
unwirtschaftlich. Auf diesem Gebiet wird unvorstellbar viel geflunkert und
gelogen.
§
Auch rechtliche Folgerungen
sind zu berücksichtigen. Besteht ein Rechtsanspruch auf die ”berechneten
(falschen) Energiebedarfswerte”? Aus der technischen Misere ergibt sich
damit auch ein kaum entwirrbares rechtliches Durcheinander.
Was
also bleibt von der ganzen Rechnerei übrig? Nur Schrott. Aufgrund des bisher
Gesagten wird, um sich realistischen Verhältnissen wieder zu nähern, ein
durchaus umfangreiches Umdenken notwendig. Grundlagenarbeit ist gefragt, sie
wird aber nicht geleistet – die ”tonangebende” Industrie ist nicht daran
interessiert. Sie erwartet vielmehr von der ”Wissenschaft” im Rahmen der
Drittmittelforschung die Bestätigung ihrer auf Gewinnmaximierung
abgestimmten Aktivitäten.
Das
Bauen wird verbürokratisiert, parallel dazu schwillt das Richtlinien- und
Verordnungswesen zu einer Informationsflut an, die quantitativ und damit
auch qualitativ zum Informationsmüll degeneriert. Bautechnik wird zur Farce,
das Bauen betritt Irrwege, dubiose Entwicklungen sind zu verzeichnen. Die
Bauphysik wird immer abwegiger, sie befindet sich in einer Sackgasse. Mit
der These der ”Pluralität der Meinungen” nistet sich überall Lug und Trug
ein. Die Baconsche Aufforderung zur Verwirklichung ”nützlicher” Wissenschaft
wird konsequent im lobbyistischen Sinne umgesetzt. Die einen sind naiv und
unwissend genug, dass sie das, was sie vertreten, selbst glauben, die
anderen sind raffiniert und trickreich genug, um bei diesem Treiben zur
Genüge abzuschöpfen und dabei treuherzig den Biedermann zu mimen. Die
Wissenden und Sachkompetenten jedoch werden eliminiert, diffamiert und
beschimpft – sie stören nur. Aber gerade diese integren und seriösen
Fachleute sind in der Lage, endlich die richtigen Weichen für die Zukunft zu
stellen, der Kunde, der Verbraucher hat ein Recht darauf, denn die
Benachteiligten sind immer die Bauherren und Investoren – sie müssen den
Plunder auch noch bezahlen.
Wenn
Erkenntnisse der Vergangenheit vergessen und stattdessen dubiose Richtlinien
und Vorschriften – national und europaweit - offeriert werden, dann führt
dies zu einem produzierten bautechnischen Chaos. Das Märchen ”Des Kaisers
neue Kleider” wird zur traurigen Wirklichkeit. Es wird mehr falsch als
richtig gemacht; die Bauten sind die Leidtragenden, die tagtägliche Praxis
und die vielen Bauschadensseminare beweisen es.
Es ist schon recht makaber, was hier
abläuft. Die reale Welt des Seins wird ersetzt durch die virtuelle Welt des
Scheins. Die Bauphysik baut eine pseudowissenschaftliche Märchenwelt auf,
die gläubig akzeptiert werden soll. Eloquente Rhetorik vernebelt die
Wirklichkeit. Das (manipulierte) Geschäft steht im Vordergrund. Die Tyrannei
der Meinungsbildung nimmt immer schlimmere Formen an. Nicht Wissen, also
Erkenntnisse, sondern ideologische Bekenntnisse sind gefragt. Es werden
Glaubenssätze verbreitet – analog der mittelalterlichen Scholastik. Geistig
und moralisch sind wir, so scheint es, bereits wieder im Mittelalter
angelangt – in der Zeit vor der Aufklärung. Dieses aber wird heute
dringender denn je [Postman].
All dies führt zu einem bautechnischen
Trend, der mit Baukultur und Baugewissen nichts mehr gemein hat, mit
Wissenschaft hat dies alles nichts mehr zu tun. Es sind Kräfte am Werk, die
traditionelles Wissen zu unterminieren versuchen. Wie kann man sich diesem
(auch moralischen) Strudel entziehen?
Literatur:
[Cords-Parchim]
Cords-Parchim, W:: Technische Bauhygiene.
Teubner Verlag Leipzig, 1953.
[Di Trochio]
Di Trocchio, F:: Der große Schwindel,
Betrug und Fälschung in der Wissenschaft. Campus Verlag Frankfurt/Main New
York, 1995.
[Gösele/Schüle]
Gösele, K.; Schüle, W:: Schall, Wärme,
Feuchte. Bauverlag Wiesbaden Berlin 1985.
[Hauser]
Hauser, G:: Der k-Wert im
Kreuzfeuer - ist der Wärmedurchgangskoeffizient ein Maß für
Transmissionswärmeverluste? Bauphysik 1981, H. 1, S. 3.
[Markl]
Markl, H:: Wissenschaft: zur Rede gestellt
- Über die Verantwortung der Forschung. R. Pieper Verlag, München 1989,
Serie Pieper - Aktuell.
[Meier]
Meier, C:: Richtig
bauen – Bauphysik im Widerstreit – Probleme und Lösungen.
Renningen-Malmsheim: expert verlag, 3. Auflage 2004, 271 Seiten.
[Postman]
Postman, N:: Die
zweite Aufklärung. 1999, Berlin Verlag
[Ratzinger]
Ratzinger, Josef Kardinal: Werte in Zeiten
des Umbruchs. Verlag Herder, Freiburg im Breisgau 2005, in HERDER spektrum
Band 5592.
[Steinbuch]
Steinbuch, K:: Maßlos informiert. Die
Enteignung unseres Denkens. Goldmann Sachbuch 11248, 11/1979.
Prof. Dr.-Ing. habil. Claus
Meier
Jahrgang 1932, Architekt
SRL, Studium TU Berlin. Tätigkeit im Industriebau. Assistent am Institut für
Städtebau TU Berlin (Promotion, Habilitation), Lehrtätigkeit an der TU
Berlin bis 1997. Leiter des Hochbauamtes Nürnberg, Wissenschaftlicher
Direktor am Baureferat Nürnberg bis 1997. Mitglied des Beirates für
Denkmalerhaltung (BFD) der Deutschen Burgenvereinigung (DBV). Mitglied des
Arbeitskreises Gesundes Haus (AGH).
Methodische Grundlagenarbeiten auf den Gebieten Wärmeschutz, Feuchteschutz,
Schallschutz, Ökonomie und Ökologie. Autor von Fachbüchern und umfangreichen
Fachveröffentlichungen. Bundesweite Aktivitäten zur bauphysikalischen
Versachlichung des Bauens.