Obskure Forschung
Die Speicherung wird in der offiziellen Bauphysik konsequent negiert.
Die Forschungsarbeit IBP-Bericht REB-4/1996
"Einfluß der Absorption von Sonnenstrahlung auf die
Transmissionswärmeverluste von Außenwänden aus Ziegelmauerwerk" vom
Fraunhofer-Institut für Bauphysik Stuttgart, als Auftraggeber fungiert
die Arbeitsgemeinschaft Mauerziegel e.V. Bonn, enthält insofern
Aussagen, die an Widersinn kaum zu überbieten sind. Kurz zusammengefaßt
wird folgendes zentrales Ergebnis präsentiert:
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Wandelement
|
Außenoberfläche
|
Tab.1
|
Temperaturbezogene
Wärmestromdichte (W/m²K)
|
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Nr.
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Aufbau
|
Farbe
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Struktur
|
k-Wert
W/m²K
|
ohne Ein-
strahlung
|
mit Ein-
strahlung
|
|
1
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2
|
3
|
4
|
5
|
6
|
7
|
|
6
|
Leichtziegel |
weiß |
rauh |
0,50
|
0,60 ± 0,03
|
0,59 ± 0,03
|
|
8
|
36,5 cm /
Süd |
weiß |
glatt |
0,50
|
0,59 ± 0,03
|
0,59 ± 0,03
|
|
13
|
Leichtziegel
36,5 cm / Nord |
weiß |
rauh |
0,50
|
0,55 ± 0,03
|
0,55* ± 0,03
|
* gegenüber der Südeinstrahlung von 90
W/m² tritt im Norden nur eine Einstrahlung von 30 W/m² auf.
Diesen drei Zeilen können folgende
"Forschungs-Erkenntnisse" entnommen werden:
- Ein nach DIN 4108 für den stationären Fall (Beharrungszustand)
gerechneter k-Wert von 0,50 W/m²K (Spalte 5) wird
unverständlicherweise auf 0,60 und 0,59 sowie 0,55 W/m²K abgemindert
(Spalte 6 "ohne Einstrahlung"). Mit dieser Vergrößerung der
Bezugsbasis wird ein berechneter solarer Gewinn kleiner.
- Gegenüber dem nach DIN 4108 errechneten k-Wert von 0,50 W/m²K
(Spalte 5) erzielt die Südwand einer weißen Ziegelwand "mit
Einstrahlung" (Absorptionsgrad mit 0,15 angenommen) nur einen k-Wert
von 0,59 W/m²K (Spalte 7), also einen schlechteren k-Wert (Nr. 6 und
8). Damit würde Solarenergie ja sogar schädlich für die energetische
Bilanz einer Außenwand sein.
- Eine weiße Ziegelwand liefert "mit Einstrahlung" (Spalte 7) und
"ohne Einstrahlung" (Spalte 6) gleiche k-Werte (Nr. 8 und 13). Bei der
gewählten Forschungsmethode hat die Solarstrahlung hier also überhaupt
keinen Einfluß auf das Minderungspotential.
- Der Tabelle kann auch entnommen werden, daß eine weiße "Nordwand
ohne Einstrahlung" mit k = 0,55 W/m²K (Nr.13, Spalte 6) energetisch
günstiger ist, als eine "Südwand
mit Einstrahlung" mit einem k-Wert von 0,59 W/m²K (Nr.6, Spalte 7).
Etwas Absurderes und Abstruseres als
dies ist bis jetzt noch nicht verbreitet worden. Diese Fakten beweisen
die Fragwürdigkeit der gesamten Forschungsarbeit in eindrucksvoller
Weise. Ein solches pseudowissenschaftliches Machwerk sollte am besten
schleunigst aus dem Verkehr gezogen werden.
Unterschrieben wird diese Arbeit von Prof.
Gertis (Maschinenbauer), Dr. Kießl (Maschinenbauer) und Herrn Lindauer
(Physiker). Was muß in den Köpfen dieser Leute vor sich gehen, wenn
solche Aussagen gegenüber dem Auftraggeber gemacht werden ?
Diese Forschungsarbeit wurde mir
zugeschickt. Bezeichnend ist jedoch nun der Briefwechsel, der sich aus
dieser pseudowissenschaftlich untermauerten Falschinformation ergab. Der
Absender erhielt im Oktober 1997 eine Stellungnahme, aus der im
folgenden Auszüge wiedergegeben werden:
Vielen Dank für die Übersendung der "Gierga-Unterlagen".
Die Durchsicht fordert entschiedene Kritik dieser Aktion heraus, denn
hier wird "Betrug am Kunden" verübt. Durch die mir von Ihnen
zugeschickten Unterlagen ([1]: Stuttgarter Arbeit, [2]: Empa-Arbeit, [3]
Gertis-Arbeit 4/1996, [4]: Gertis-Arbeit 5/1996) kann ich etwas über die
neueste "Schurkerei" der Gertis-Crew berichten.
Hier mein Kurzkommentar dazu:
AMz-Bericht 5/97 -
"Solarabsorption auf Außenwänden und Reduktion der
Transmissionswärmeverluste"
Der "Gertis-Mann" Gierga verbreitet
Thesen, die zwar das Thema "Solarabsorption" behandeln, dies jedoch in
sehr selektiver und sogar manipulativer Art und Weise.
Entscheidende und wichtige Teile der
"Forschungsarbeiten" werden von Herrn Gierga verschwiegen, weil sie die
Absurdität der vorgelegten "Ergebnisse" dokumentieren würden. Mit
suggestiven Mitteln versucht er, die Solarabsorption von Außenwänden
klein zu halten.
- Obgleich im Text gesagt wird, daß die
Wärmeverluste bezogen werden auf die Wärmeverluste einer weißen
Nordwand (damit werden allein durch rechnerische Tricks die
Reduzierungen geringer), wird in der Tabelle 2 so getan, als seien es
absolute Verbesserungen. Täuschung auf der ganzen Linie! Bei
sachgerechter Behandlung müssen die Wärmeverluste doch auf den k-Wert
bezogen werden, denn dieser wird in den
Wärmeschutz-Berechnungen benutzt und nicht der "gemessene
Nordwandverlust", der ja auch infolge absorbierter Solarenergie
gewisse Reduzierungen erfährt. Insofern sind die
"Forschungsergebnisse" in numerischer Hinsicht nicht brauchbar, sie
verfälschen das Bild.
- Außerdem werden in der Tab.2 genau
die Beispiele ausgelassen, die völlig absurde Ergebnisse liefern: Aus
[3] ergeben die Nr.8 (Südwand/weiß) eine Wärmestromdichte von 0,59
W/m²K und die Nr.13 als Nordwand (weiß) eine Wärmestromdichte von 0,55
W/m²K, jeweils als 36,5 cm Leichtziegelmauerwerk. Seltsamerweise
erreicht die Südwand einen größeren keff-Wert als die
Nordwand - völliger Humbub. Die Begründung eines solchen Schmarrens
dürfte schwierig werden, hier wurde ohne Sinn und Verstand irgend
etwas zusamengerechnet. Solche widersinnigen Ergebnisse können nun
wirklich nicht ernst genommen werden.
- Aus [1] werden nur Südbeispiele
präsentiert und die anderen weggelassen, so daß bei Kenntnis nur des
Berichts 5/97 Vergleiche nicht möglich sind - man muß alles glauben.
Immerhin aber sagt die Tabelle 2, daß der Holzständer-Leichtbau
prozentual mehr Einsparung erzielt als die monolithische
Ziegelwand, ein Phänomen, das jeder Erfahrung widerspricht.
- Die "Wärmedurchgangskoeffizienten
ohne Strahlung" in der ersten Spalte der Tab. 2 als Basis zur
Berechnung der keff-Werte sind einmal nach DIN 4108
gerechnete Werte ([1] und [2]), aber dann in [3] auch extrapolierte
(weiße Nordwand), wobei die extrapolierten Werte in der Mehrzahl
höher sind als die für diese Konstruktionen nach DIN 4108
gerechneten. Ist vielleicht solange rechnerisch extrapoliert worden,
bis dieser Unfug zur Zufriedenheit der Gertis Crew perfekt war ? Damit
wird die Basis ja größer und die Verbesserung dadurch kleiner
- Bemerkenswert ist auch, daß wiederum
der "rechnerische Ansatz der Wärmestromreduzierung durch
Solarstrahlung" genannt wird, wobei genau dieser Ausdruck für
speicherlose Konstruktionen gilt. Immer wieder muß festgestellt
werden, daß bei der Absorption von Solarstrahlung allgemein mit
nichtspeicherfähigem Material gerechnet wird (Fehlen des
Wärmeeindringkoeffizienten b, der bei der Speicherung bedeutsam
wird).
- Der Abschnitt 3 "Rechnerische
Untersuchungen" charakterisiert genau den kritikwürdigen Umstand, daß
alles "gerechnet" bzw,"niedergerechnet" wird, denn Verbesserungen
einer Südwand von 4 - 6% für helle und 9 - 14 % für dunkle Oberflächen
sind nun denn doch zu sehr manipuliert (dies kann auch nachgewiesen
werden – siehe weiter hinten).
- Auch der letzte Absatz 4."Auswirkung
auf den Heizwärmebedarf" soll nur diesen Betrug an der speicherfähigen
Wand verschleiern. Wenn es um "Transmissionswärmeverluste" und damit
um die Reduzierung des k-Wertes geht, dann soll dies Gegenstand
der Erörterungen sein und nicht irgendein prozentualer Ansatz, wobei
als Basis noch alles möglich andere mit einbezogen wird. Damit werden
die Prozentzahlen weiter heruntergerechnet bis auf Werte von 1,5 - 4,5
% bei hellen und 2 - 8 % bei dunklen Oberflächen. Damit aber wird die
Bedeutung der Solarabsorption suggestiv heruntergespielt und
bagatellisiert. Es wird immer wieder nur um den heißen Brei
herumgeredet !
Zu [1]:
Die Ergebnisse können aus folgenden
Gründen vergessen werden:
- Der Forschungsansatz ist falsch. Es
heißt bereits in der Einleitung sinngemäß:"Die Diskussion um den
k-Wert ist abgeschlossen, dies habe Hauser in einer Literaturstudie
zusammengestellt, der Wärmetransport durch ein Bauteil ist
proportional zum k-Wert". Dies sind Aussagen, die den
Beharrungszustand beschreiben; dieser stationäre Zustand ist jedoch im
Tag/Nachtrhythmus einer speicherfähigen Außenwand nicht gegeben.
Gerade dies sollte aber untersucht werden. Daß immer wieder mit
speicherlosem Material operiert wird, zeigt doch offensichtlich die
Scheu vor der direkten Solarabsorption speicherfähiger Außenwände.
Dies hat seit Urzeiten funktioniert; erst seit Gertis "rechnet", wird
alles auf den Kopf gestellt. Wenn im rechnerischen Ansatz der doch
entscheidende Wärmeeindringkoeffizienten b fehlt, operiert man "speicherlos".
- Die Verbesserungen werden auf eine
weiße speicherlose Nordwand bezogen, damit aber werden die
Reduzierungen rechnerisch vermindert. Da bei den vielen Umrechnungen
trotz instationärer Vorgänge von der "Proportionalität des k-Wertes"
ausgegangen wird, muß auch dieses Vorgehen verfahrensmäßig kritisiert
werden.
- Solarstrahlung wird nur
berücksichtigt, wenn sie durch die Fenster in das Gebäude dringt. Dies
behandelt aber nicht die direkte Absorption von Solarstrahlung durch
Außenwände und die damit zusammenhängenden reduzierten k-Werte.
Es wird immer nur untersucht, was mit der durch Fenster eindringenden
Solarenergie geschieht, ob sie durch Innenwände gespeichert werden
kann und wie groß die dadurch entstehenden Reduzierungen für
die k-Werte sind. Dies wird auch bestätigt durch die "Gertis-Festlegung"
in [4] Bild 3, Außendämmung sei ein schwerer, Innendämmung dagegen ein
leichter Versuchsraum, eine Definition, die nur bei Änderungen der
Innenraumlufttemperatur gilt. Außerdem enthält die Arbeit [1]
Ergebnisse, die den Wärmeverlust bei 20% und 30% Fensteranteil
tabellarisch angeben; also wird doch nur der durch Fenster bedingte
Solargewinn behandelt.
- Die maßgebende 2. Meßperiode wurde
durch Diebstahl bedingt erst am 1. Dez. begonnen und darüber hinaus
auch durch Stromausfall unterbrochen. Die Lücken wurden dann
rechnerisch geschlossen. Damit aber gehen entscheidende Meßdaten
verloren. Gerade die Herbstzeit ermöglicht für Speicherwände ein
späteres Heizen, die Vorteile gegenüber einer Leichtkonstruktion
werden also damit eliminiert. Außerdem muß doch die gesamte
Heizperiode meßtechnisch erfaßt werden, da sonst die "milden
Herbsttage" unterschlagen und damit die Mittelwerte statistisch
verfälscht werden.
- Meßdaten wurden darüber hinaus
rechnerisch geglättet und korrigiert. Es heißt: "Die gemessenen
Wärmeenergien lassen sich nicht miteinander vergleichen, vielmehr
müssen diese auf überall gleiche Verhältnisse umgerechnet
werden". "Bei der rechnerischen Korrektur der Meßergebnisse
...". Die rechnerischen Untersuchungen haben das Ziel, die
Plausibilität der Meßwerte zu prüfen, Meßfehler und Meßstörungen
auszusondern, ". Dieses Herumstochern in den Meßdaten ist blamabel.
Umgekehrt muß vorgegangen werden: Kritikwürdig sind doch die
"Rechenmethoden" (k-Wert Theorie); deshalb muß anhand von
Meßergebnissen die Plausibilität der Berechnungen nachgewiesen werden
- und nicht die Messungen den Rechnungen angepaßt werden; immerhin
wird vielfach falsch gerechnet.
- Anstatt die relativ einfache Aufgabe
zu lösen, Wärmeverluste zu bestimmen und diese den "rechnerischen
k-Werten" gegenüber zu stellen, wird ein Haufen Mumpitz erforscht, nur
um vom eigentlichen Thema abzulenken, denn das Ergebnis stand ja durch
die Feststellung in der Einleitung wohl schon von Anfang an fest:
"Maßgebend ist der k-Wert".
Zu [2]:
Auch hier wird wieder falsch gerechnet
(Wärmeeindringkoeffizient b wird nicht berücksichtigt) und durch Wahl
falscher Werte und Weglassen absorbierter Energie ein Ergebnis erzielt,
das z.T. schlechter als der rechnerische k-Wert ist. Es werden
rechnerische Tricks angewendet, um Solarstrahlung wegzurechnen; hierfür
muß die "atmosphärische Gegenstrahlung" herhalten, die dazu dient, eine
negative Energiebilanz zu ermöglichen.
|
Generell gilt: |
Solarstrahlung sorgt immer für
Verbesserungen, sonst könnten wir überhaupt nicht leben, es wäre
viel zu kalt. Die Einbeziehung der Solarstrahlung bedeutet also
immer thermische und damit energetische Vergünstigungen. Wenn etwas
anderes deklariert wird, muß es sich um Manipulationen handeln. |
Durch konstruktive Angleichungen der
beiden gewählten Konstruktionen werden dann auch annähernd gleiche
Meßdaten erzielt. Folgende Merkmale sind hier zu nennen:
- Es wird ein etwa gleicher k-Wert
gewählt; die ohne Berücksichtigung der Speicherfähigkeit vorgenommenen
rechnerischen Veränderungen durch den k-Wert (unvollkommene Formeln)
fallen dann in etwa gleich groß aus.
- Die monolithische Wand hat ein
geringes spezifisches Gewicht und eine kleine Wärmeleitfähigkeit
(gleicher k-Wert), so daß der Wärmeeindringkoeffizient b den Wert 7,47
Wh0,5/m²K annimmt. Die Schichtwand mit Dämmung dagegen
kommt mit einem höheren Raumgewicht und größerer Wärmeleitfähigkeit
auf ein b von 12,11 Wh0,5/m²K, so daß die Speicherfähigkeit
des WDV-Systems sogar größer ist. Damit wird vieles ausgeglichen.
- Periodische Temperaturänderungen
pflanzen sich bei der Schichtwand wegen der großen
Temperaturleitfähigkeit des Dämmstoffes schnell nach innen fort, so
daß die Speicherfähigkeit am Ende doch noch zum Tragen kommen kann.
Durch manipulative konstruktive
Festlegungen wird also ein "rechnerisches und empirisches" Ergebnis
erzielt, das etwa so interpretiert werden kann: "Monolithische Wände
haben gegenüber Dämmschichtkonstruktionen infolge Solarstrahlung kaum
einen Vorteil. Genau dies aber stimmt nicht, zumal schwere Wände den
Unterschied noch vergrößern würden.
Zu [3]:
Diese Arbeit ist in vielen Aspekten
widersprüchlich und absurd. Vor allem ist zu nennen:
- Auch hier werden "Referenzelemente"
auf der Nordseite angebracht. Diese Wahl der verwendeten Bezugsflächen
verschleiert die doch entscheidende Frage nach der Reduzierung der
k-Werte nach DIN 4108; die geringere Basis führt dann auch automatisch
zu geringeren "Verbesserungen" (s.a. [1]). Dies ist ein typischer Fall
rechnerischer Manipulation, oft anzutreffen und viel praktiziert.
- Auch hier geht die erste Meßphase
nicht über die gesamte Heizperiode (von Dez. 1993 bis Mai 1994); dies
benachteiligt speicherfähige Außenbauteile (s.a. zu [1]).
- Aus dem "gesamten Meßzeitraum", auf
den sich die Arbeit bezieht, werden für die entscheidenden Daten
lediglich 5 Tage (Bild 3, 4) und 10 Tage (Bilder 5-9) ausgewählt. Was
soll bei der Präsentation diese Datenselektion ? Da die Tage nicht
näher bezeichnet werden, ist anzunehmen, daß sie damit offentlichtlich
mehr dem "Schein wissenschaftlicher Seriosität" als der Analyse des
Gesamtproblems dienen. Durch die dann erkennbare und intuitiv
vermutete "große energetische Belastung" soll dann auch "Beunruhigung
und Sorge" ausgelöst werden.
- Das Messen der Wärmestromdichten auf
der Innenseite der Wand sagt über die Speicherung von
Solarenergie auf der Außenseite kaum etwas aus, denn Wärmestromdichten
werden durch die Temperaturgradienten bestimmt. Diese aber sind
innen bei stationärer und instationärer Betrachtung ungefähr
gleich und zeigen im allgemeinen "Verluste" an, zumal auch bei einer
"monolithischen Wand" der Trend zu einer speicherarmen Konstruktion
beharrlich durchgesetzt wird.
- Die Erfassung der Reduzierungen wäre
überzeugender gelungen, wenn die Oberflächentemperaturen an der
Außenseite Grundlage der Überlegungen gewesen wären, denn an der
Außenseite signalisieren die Temperaturgradienten umfangreiche
Gewinne.
- Es werden folgende Aspekte
verglichen: weiß - braun, Nord - Süd, rauh - glatt, Kerndämmung mit
Luftspalt - ohne Luftspalt, Messung in 1m Höhe - 2 m Höhe; aber die
entscheidende Fragestellung "speicherfähige Wand - nichtspeicherfähige
Wand" bleibt ausgespart. Aber nur allein darum geht es, inwieweit hier
bei der Reduzierung des k-Wertes die Unterschiede experimentell
nachgewiesen werden können. Aber die Behandlung dieser Frage wird
kontinuierlich umgangen, zur Beantwortung werden nur altbekannte
Slogans wiederholt (s. 8.).
- Bei der Umrechnung der "Holzkirchener
Ergebnisse" wird, wie seit jeher, auch auf Werner zurückgegriffen, der
das Modell "stationärer Ansatz mit Absorption" predigt. Dieses Modell
gilt aber nur für speicherloses Material, da es den
Wärmeeindringkoeffizienten b nicht enthält.
- Zu Bild 8 (zweischaliger Aufbau,
Kerndämmung, Klinker) wird ausgeführt, diese hätten "in dieser
Untersuchung" den geringsten Wärmedurchgang infolge der niedrigsten
k-Werte; somit würde ein niedriger k-Wert die
Transmissionswärmeverluste stärker als der Absorptionseffekt
reduzieren. Diese Schlußfolgerung ist nach wie vor falsch, da bei der
Behandlung der Absorptionsgewinne der Wärmeeindringkoeffizient b
überhaupt nicht auftaucht. Die Tatsache, daß die dichte Klinkerwand
dafür verantwortlich ist, wird von diesen Herren verdrängt.
Stattdessen wird dann sogar die peinliche These abgeleitet: "Die
Reduktion des Transmissionswärmeverlustes durch Strahlungsabsorption
ist somit nicht auf monolithische Konstruktionen begrenzt; sie ist
auch keine Frage des Mauerwerkmaterials. Sie tritt vielmehr bei allen
ein- und mehrschichtigen Außenbauteilen - unabhängig von Schichtaufbau
und Schichtmaterial - unter vergleichbaren außenseitigen
Randbedingungen stets in gleicher prozentualer Größenordnung auf".
Die Verbreitung solcher Aussagen ist
schlicht und einfach gesagt pseudowissenschaftliche Scharlatanerie!
Der Wärmeeindringkoeffizient b ist die maßgebende Zahl für die
Speicherung, auch von Solarenergie. Je größer b, desto größer die
Reduzierung und b hängt u.a. von der Wärmeleitfähigkeit l (W/mK) und
dem Raumgewicht r (kg/m³) ab; je größer beide Werte, desto größer der
Wärmeeindringkoeffizient. Bei der Speicherung ist gegenüber dem k-Wert
(kleine Wärmeleitfähigkeit l ) also genau die entgegengesetzte Tendenz
wirksam ! Dies ist unbedingt zu beachten und führt die Porosierung des
Mauerwerks, auch aus energetischer Sicht, ad absurdum.
- Die Tabelle 3, die die
temperaturbezogenen Wärmestromdichten für eine ganze Heizperiode
zeigen, ist in dieser Form überhaupt nicht zu akzeptieren.
In der Spalte "mit Einstrahlung" sind
"gemessene" Daten aufgeführt, die Spalte "ohne Einstrahlung" ist
jedoch eine Extrapolation dieser gemessenen Daten mit der Maßgabe:
"fehlende Einstrahlung". Die Basis der ganzen Untersuchung, auf die
sich Herr Gierga in Tabelle 2 seines Berichtes 5/97 mit seinen
Prozentangaben stützt, ist also durch Extrapolation" berechnet.
Aber gerade die "Berechnungsmethoden" werden doch angezweifelt, da sie
Denkfehler enthalten.
Auffallend ist, daß die rechnerischen
k-Werte der Tab. 1 und die "extrapolierten Basiswerte" der Tab. 3
(ohne Einstrahlung) teilweise stark differieren.
Der rechnerische k-Wert von 0,61 W/m²K
(Nr. 1 - 4) wird als Basiswert "extrapoliert" auf die Werte 0,66, 0,72
und 0,73 W/m²K - also höher -;
der k-Wert von 0,50 W/m²K (Nr. 5 - 8 und
Nr. 12, 13) auf 0,47, 0,48, 0,55, 0,59 und 0,60, W/m²K - also
niedriger und höher -,
der k-Wert 0,47 W/m²K (Nr. 9, Klinker)
auf 0,38 W/m²K - also niedriger - ,
der k-Wert 0,43 W/m²K (Nr. 10, Klinker
m.Luftsp.) auf 0,39 - also niedriger - und
der k-Wert 0,45 W/m²K (Nr. 11, Dämmputz)
auf 0,44 W/m²K - also niedriger.
Als Begründung für diesen k-Wert-Salat
wird angegeben, dies liege an der unterschiedlichen und noch nicht
ganz ausgetrockneten Rohbaufeuchte der einzelnen Elemente !
- Damit aber wird die ganze Arbeit
hinfällig. Die Praxis erwartet praxisgerechte Aussagen, bei solchen
Ungereimtheiten wie hier gehört Forschung in den Mülleimer.
- Diese Begründung gilt, wenn sie
überhaupt akzeptiert werden sollte, doch nur für die höheren
Basiswerte; was aber ist die Begründung für die niedrigeren Werte ?
Sehr wahrscheinlich ist, daß in unzulässiger Weise extrapoliert wurde,
so daß diese bizarren Ergebnisse herauskommen.
Es ist eine Frechheit, mit welcher
Arroganz und Überheblichkeit die Baupraxis an der Nase herumgeführt
wird. Man hat es mit "Wortgeschwafel" zu tun.
Ganz kurios wird die Tabelle 3, wenn die
Wärmestromdichten der Nr. 8 und der Nr. 13 verglichen werden. Hier
wird nach Tab. 2 ein Strahlungsabsorptionsgrad von 0,15 wirksam
(normales Weiß wird mit 0,20 bis 0,25 angenommen).
Beide Wandelemente weisen sowohl "ohne
Einstrahlung" als auch "mit Einstrahlung" die gleichen
Wärmestromdichten auf. Dies bedeutet im Klartext: Die
Strahlungsintensität von 90 W/m² (mit Einstrahlung) und von 30 W/m²
(ohne Einstrahlung) erzielen beide die gleiche "Reduzierung"-
eine Unmöglichkeit. Eine solche Aussage gehört ins Lachkabinett, es
ist schon kriminell, was der Bauwelt so präsentiert wird !
Und solch ein ausgesprochenes Machwerk
wird dann unterschrieben von "Lindauer (Physiker), Kießl
(Maschinenbauer) und Gertis (Maschinenbauer)".
Diese Untersuchung zeigt recht
deutlich, daß sie offensichtlich nur das eine Ziel verfolgte: "Die
alten (und falschen) Thesen von Gertis zu stützen. Dies geschieht
durch Manipulationen und völlig einseitige und irrige Interpretationen
der Ergebnisse.
Es ist bedauerlich und zu verurteilen,
daß sich die "Arbeitsgemeinschaft Mauerziegel e.V." vor den Karren
spannen läßt (Troja mit dem Trojanischen Pferd läßt grüßen) "Schade".
Können Sie einen Protest des
Ziegelverbandes organisieren, der diesen "organisierten Betrug" am
Kunden, an der Bautechnik und am bewährten Ziegel offenlegt. Diesen
Brief können Sie argumentativ verwenden. Wenn Sie meine Mithilfe
benötigen, melden Sie sich bitte.
Mit freundlichen Grüßen
Dieser Brief wurde auch dem Auftraggeber
dieser Forschungsarbeit zugespielt. Eine entsprechende Reaktion vom
November 97 enthielt u. a. folgende Äußerungen (Zitate):
"Vorab möchte ich Sie darauf hinweisen,
die im Zusammenhang mit dem Amz-Bericht 5/97 gemachte Äußerung "Betrug
am Kunden zu verüben" zu unterlassen. Diese und weitere im Schreiben
ausgesprochene Entgleisungen kann ich nach sorgfältigem Studium Ihrer
Analysen nur Ihrer bis ins fortgeschrittene Alter aufgestauten
Verbitterung über die von Ihnen attestierte Ignoranz bestimmter
Thermodynamiker und Physiker natürlich auch Ihrer Erfolglosigkeit
hinsichtlich der Revolutionierung der Physik der solarbeaufschlagten
Ziegelwand zuschreiben".
"Ein Aufruf zur Meuterei erscheint mir
daher unnötig, ja geradezu unredlich, versuchen Sie doch über Jahre
hinweg verunsicherte Ziegeler mit bis heute nicht belegten
Systemeigenschaften ihrer Produkte zu verwirren. Ich halte Sie daher für
einen schlechten Ratgeber, die Art und Weise Ihres Agitierens schadet
der Ziegelindustrie"
Darauf wurde noch im November 1997ein
entsprechendes Schreiben an Herrn Gierga, Arbeitsgemeinschaft
Mauerziegel im Bundesverband Ziegelindustrie e. V in Bonn, verfaßt.
Sehr geehrter Herr Gierga,
Ihre Reaktion auf meine Kurzanalyse der
von Ihnen für Ihren AMz-Bericht 5/97 benutzten Forschungsarbeiten ist
verständlich, jedoch äußerst unbefriedigend, da Sie keine meiner
Aussagen widerlegt haben. Stattdessen wählen Sie den üblichen Ton, der
immer dann zu registrieren ist, wenn es gilt, nachgewiesene
Ungereimtheiten und Fehler, auf die man aufmerksam gemacht wird, zu
bagatellisieren bzw. zu verwischen. Sie glauben dabei, sich mit Ihrer
Unlogik hinter Fourier verstecken zu können; auch dies ist einer Ihrer
Irrtümer.
Bei Ihrer gewollten oder erzwungenen
beengten wissenschaftlichen Sichtweise werden Sie sicher kein
Verständnis dafür aufbringen, daß ich mich durch Ihren Antwortbrief in
meinem Urteil bestätigt fühle, es handle sich hierbei um Betrug am
Kunden und es stellt sich dabei automatisch die Frage, wie der
Verbraucher vor solchen Manipulationen geschützt werden kann.
Zur Erinnerung zitiere ich aus dem StGB
den § 263 Betrug:
(1) Wer in der Absicht, sich oder einem
Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das
Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung
falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen
einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf
Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Ihre sophistischen Auslegungen im Brief
bezeugen lediglich Ihre selektive und einseitige Denkweise, die sich
permanent den gewünschten und gewollten Aussagen anpaßt. Das
energetische System Gebäude hört doch nicht an der Tapete, sondern am
Außenputz einer Außenwand auf; wenn Sie dies beherzigen würden, könnten
Sie vielleicht auch die Frage beantworten, wo die Energie, die vom
Innenraum und wo die absorbierte Energie der Solarstrahlung, die von
außen in die Außenwand hineingeleitet wird, bleibt.
Die Verunsicherung der Ziegler geschieht
nicht dadurch, daß man auf jahrelange Erfahrung und früher Erlerntes
hinweist, sondern indem man versucht, bisherige Denk- und
Handlungsweisen mit pseudowissenschaftlichem Getue aus den Köpfen der
Bauleute zu verdrängen. Mein Beitrag besteht darin, daß ich die Fehler,
die dabei notgedrungenerweise gemacht werden müssen, benenne. Hier
verweise ich auf meinen Brief mit den Analysen der zitierten
Forschungsarbeiten; und nach Karl Raimund Popper muß halt widerlegt
werden.
Mit freundlichen Grüßen
Darauf schaltete sich der
Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes Ziegelindustrie e.V., Herr
Rechtsanwalt Hahn, ein und schrieb am 2. Dezember folgenden Brief:
Sehr geehrter Herr Professor Dr. Meier!
Ich nehme Bezug auf den mit Herrn
Dipl.-Ing. Gierga geführten Briefwechsel. Diesen werden weder Herr
Gierga noch ein anderer Mitarbeiter unseres mit Ihnen fortsetzen. Aufs
Schärfte weise ich Ihren Vorwurf zurück, es werde Betrug am Kunden
geübt. Im Wiederholungsfalle sehe ich mich gehalten, gegen solcherlei
Anschuldigungen vorzugehen.
Hochachtungsvoll
gez. Hahn
Mein Antwortbrief vom 07. 10. 2001 an
Herrn Hahn lautet wie folgt:
Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt Hahn,
da Sie mir in Ihrem Schreiben mitteilen,
daß keiner in Ihrem Hause den Briefwechsel fortsetzen werde, kann ich
davon ausgehen, daß Sie diesen Brief lesen werden.
In Ihrer Eigenschaft als
Hauptgeschäftsführer und damit Hauptverantwortlicher des Bundesverbandes
der Deutschen Ziegelindustrie sehen Sie offensichtlich nur die
Möglichkeit, auf meine Aussagen in der von Ihnen gewählten Form zu
reagieren.
Die überzeugenden Sachargumente kommen
allerdings von meiner Seite, ansonsten hätte Herr Gierga stichhaltige
Gegenargumente schon längst vorgebracht. Nach Karl Raimund Popper heißt
die allgemeingültige Devise aber "widerlegen" und nicht "widersprechen".
Sie als oberster Chef entscheiden sich bedauerlicherweise für den
Abbruch des Dialogs - schade. Ein Außenstehender weiß allerdings diese
Art einer Reaktion sehr wohl einzuordnen.
Wegen der unterschiedlichen inhaltlichen
Wertung der von der Arbeitsgemeinschaft Mauerziegel initiierten Aktion
verweise ich auf meinen Brief vom 23.11.1997 an Herrn Gierga und auf
meine Stellungnahme zu den zitierten Forschungsarbeiten.
Als Rechtsanwalt mögen Sie sich
vielleicht weniger für die fachliche Seite interessieren, für Sie sind
Rechtspositionen wichtiger - das ist verständlich. Nur muß man dabei
bedenken, daß Rechtspositionen eben auch aus Fachpositionen resultieren,
so daß dieser Aspekt selbst bei der juristischen Würdigung eines
Sachverhaltes nicht unbeachtet bleiben kann.
Mein bereits in anderer Sache am
18.03.97 an Sie gerichtetes Schreiben verdeutlicht meine Position;
damals ist schon angesprochen worden, was heute Gegenstand der
Erörterung ist: "Dämmen und/oder Speichern". Meine Reaktion auf den
AMz-Rundbrief von Herrn Gierga kommt also nicht unvorbereitet.
Auch im Zuge der "Novellierung der
Wärmeschutzverordnung" haben wir Mitte 1993 miteinander telefoniert und
ich schickte Ihnen per Fax die neuen km-Kurven der WSchVO 1995. Über den
fachlichen Inhalt und die damit verbundenen inhaltlichen Konsequenzen
waren Sie damals sehr überrascht - und bestürzt.
Insofern gehe ich nach wie vor davon
aus, daß Fakten die Situation bestimmen sollten.
Ich gebe Ihnen zur sachlichen
Beurteilung der Ergebnisse "wissenschaftlicher" Forschungsarbeiten der
von Herrn Gierga angeführten Quellen nur drei Zeilen aus einer Tabelle
der einen Arbeit zur Kenntnis:
|
Wandelement
|
Außenoberfläche
|
Tab.1
|
Temperaturbezogene
Wärmestromdichte (W/m²K)
|
|
Nr.
|
Aufbau
|
Farbe
|
Struktur
|
k-Wert
W/m²K
|
ohne Ein-
strahlung
|
mit Ein-
strahlung
|
|
1
|
2
|
3
|
4
|
5
|
6
|
7
|
|
6
|
Leichtziegel |
weiß |
rauh |
0,50
|
0,60 ± 0,03
|
0,59 ± 0,03
|
|
8
|
36,5 cm /
Süd |
weiß |
glatt |
0,50
|
0,59 ± 0,03
|
0,59 ± 0,03
|
|
13
|
Leichtziegel
36,5 cm / Nord |
weiß |
rauh |
0,50
|
0,55 ± 0,03
|
0,55* ± 0,03
|
Diesen drei Zeilen können folgende
"Erkenntnisse" entnommen werden:
- Ein nach DIN 4108 für den stationären
Fall (Beharrungszustand) gerechneter k-Wert von 0,50 W/m²K (Spalte 5)
wird unverständlicherweise auf 0,60 , 0,59 und 0,55 W/m²K abgemindert
(Spalte 6 "ohne Einstrahlung").
Mit dieser Vergrößerung der Bezugsbasis
aber wird der solare Gewinn kleiner.
- Gegenüber dem nach DIN 4108
errechneten k-Wert von 0,50 W/m²K (Spalte 5) erzielt die Südwand einer
weißen Ziegelwand "mit Einstrahlung" (Absorptionsgrad mit 0,15
angenommen) nur einen k-Wert von 0,60 bzw. 0,59 W/m²K (Spalte 7), also
einen schlechteren k-Wert (Nr. 6 und 8).
Damit würde Solarenergie ja sogar
schädlich für die energetische Bilanz einer Außenwand sein.
- Eine weiße Ziegelwand liefert "mit
Einstrahlung" (Spalte 7) und "ohne Einstrahlung" (Spalte 6) gleiche
k-Werte (Nr. 8 und 13).
Bei der gewählten Forschungsmethode hat
die Solarstrahlung hier also überhaupt keinen Einfluß auf das
Minderungspotential.
- Der Tabelle kann auch entnommen
werden, daß eine weiße "Nordwand ohne Einstrahlung" mit k = 0,55 W/m²K
(Nr.13, Spalte 7) energetisch günstiger ist, als eine "Südwand
mit Einstrahlung" mit einem k-Wert von 0,59 W/m²K (Nr.8, Spalte 6).
Etwas Absurderes und Abstruseres als dies
ist bis jetzt noch nicht verbreitet worden.
Diese Fakten, die ebenfalls Bestandteil
der von Herrn Gierga zitierten Forschungsarbeiten sind, beweisen die
Fragwürdigkeit der gesamten Forschungsarbeit in eindrucksvoller Weise,
werden aber in den verschickten Unterlagen nicht erwähnt (Selektion der
Information). Es ist Ihr Problem, wie Sie Ihren Mitgliedern, die ja
durch Sie vertreten werden und die auch sicher Geldbeträge zu diesen
Forschungsarbeiten beigesteuert haben, diesen Unsinn klarmachen und
begründen wollen. Ein solches pseudowissenschaftliches Machwerk sollte
am besten schleunigst aus dem Verkehr gezogen werden.
Generell kann gesagt werden, daß die mit
dieser Aktion verbreiteten Solargewinne viel zu gering sind; praktische
Erfahrungen bestätigen dies.
Es bleibt Ihrem Interpretationsspielraum
überlassen, wie Sie diese eindeutigen Fakten bewerten und die dadurch
hervorgerufene energetische Benachteiligung einer schweren Wand
vielleicht nun sogar als "Sieg für die Ziegelindustrie" umdeuten. Die
vor Jahren wegen der Gefahr einer Nichterfüllung der WSchVO 1995 von
Ihrem Hause am Problem vorbei (nämlich bei kleinen A/V Verhältnissen)
geführten Verhandlungen mit dem Bundesbauministerien zwecks Änderung der
wärmetechnischen Anforderungen wurden ja auch in den Fachmedien z.T. als
"Rettung des Ziegels" interpretiert.
Es ist zu vermuten, daß die betroffene
Ziegelindustrie bei Kenntnis dieser Umstände Ihr Tun und Handeln auch
nicht gerade gutheißen wird.
Trotz Ihres Briefes gehe ich davon aus,
daß meine Korrespondenz mit dem Bundesverband der Deutschen
Ziegelindustrie im Interesse sachlicher Klärungen weiterhin fortgesetzt
wird.
Mit freundlichen Grüßen
Darauf kam dann von Herrn Hahn der Brief
vom 14. Januar 1998:
Sehr geehrter Herr Prof Dr. Meier!
Für Ihr Schreiben vom 08. Dezember
bedanke ich mich. Da auch ich mich wie alle Mitarbeiter in unserem Haus
für die fachliche Seite des Themas Energieeinsparung bei Gebäuden
interessiere, werden wir Ihr Schreiben selbstverständlich bei unseren
Überlegungen zu berücksichtigen wissen.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Hahn
Dann geschah wieder nichts – allerdings verließ Rechtsanwalt Hahn den
Bundesverband und ging, dem Vernehmen nach, zu einer Brauerei. Seinen
Posten nahm Herr Martin Roth ein.
In seiner Ära gab es dann noch ein
Nachspiel.
Da Herr Gierga auch Mitglied des
Normenausschusses DIN 4108 NABau ist, wird im Erwiderungstext zur
Stellungnahme des Ausschusses (siehe "Der Irrtum der DIN 4108 –
Wärmeschutz") dieser vorliegende Briefwechsel mit Herrn Gierga, dem
Geschäftsführer der Arbeitsgemeinschft Mauerziegel, erwähnt. Der
angesprochene "Betrug am Kunden" führte zu einem Brief vom 26. Januar
2000 des inzwischen neu berufenen Hauptgeschäftsführers, Herrn Roth, aus
dem auszugsweise zitiert wird:
"Mit Verwunderung und Verärgerung haben
wir Ihre Aussagen innerhalb Ihrer Erwiderung zur Stellungnahme des
NABau-Arbeitsausschusses auf der Internetseite des Herrn Konrad Fischer
gelesen". Weiter heißt es da:
"Es geht dabei nicht um irgendwelche
fachliche Diskussionen im bauphysikalischen Bereich. Dies sind Dinge,
die im wissenschaftlichen Disput geklärt werden sollen, wobei es
zumindest verwunderlich ist, wenn ein Diskussionsbeteiligter, der
offensichtlich eine Mindermeinung vertritt, im Besitz der allein selig
machenden Wahrheit zu sein scheint.
Festzustellen ist, daß Sie mit Ihren
wörtlich getätigten Aussagen: " (es folgen zwei Passagen aus meiner
Erwiderung vom 28. 12. 1999)" dem Technischen Geschäftsführer der
Arbeitsgemeinschaft Mauerziegel, Herrn Dipl.-Ing. Michael Gierga, eine
strafbare Handlung unterstellen, die offensichtlich und eindeutig nicht
vorliegt" und weiter: "Durch diese falsche Beschuldigung haben Sie den
Tatbestand des § 186 StGB der üblen Nachrede, möglicherweise sogar den
des § 187 StGB (Verleumdung) begangen. Wir werden – sollten sie die
Vorwürfe nicht in geeigneter Form binnen einer Woche öffentlich
zurücknehmen – bei der zuständigen Staatsanwaltschaft Anzeige gegen Sie
erheben. Um diese Folge zu vermeiden, müßten Sie bis dahin die Aussage
im Internet entfernt haben und eine Gegendarstellung veranlassen.
Darüber hinaus müssen wir Sie auffordern, uns gegenüber schriftlich zu
erklären, daß Sie es zukünftig unterlassen, Ihre oben wörtlich zitierten
Aussagen zu wiederholen. Sollte uns eine entsprechende Erklärung nicht
bis spätestens 4. Februar 2000 erreicht haben, werden wir zivilrechtlich
gegen Sie vorgehen.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Roth
Darauf wurde geantwortet:
Sehr geehrter Herr Roth,
mit Überraschung entnehme ich Ihrem
Brief, es gehe bei dem bautechnischen Disput nicht um irgendwelche
fachlichen Diskussionen im bauphysikalischen Bereich. Ja, worum soll es
denn dann gehen? In der Praxis kann es sich doch wohl nur um
fachliche Diskussionen handeln und vieles wäre einfacher, wenn man hier
dem bestehenden und auch notwendigen Handlungsbedarf Rechnung tragen
würde. Jeder muß dabei die Gelegenheit haben, seine Argumente zu
präsentieren. Meine Arbeitsweise ist die Deduktion – also die
Mathematik, die keinen Spielraum für Meinungen läßt. Aussagen sind
deshalb nicht beliebig austauschbar.
Mit der verantwortlichen
Hauptgeschäftsführung des Bundesverbandes der Deutschen Ziegelindustrie
sind Sie erst nach dem Ausscheiden des Herrn Peter Hahn betraut worden.
Insofern werde ich Ihnen zu Ihrer Information einen Briefwechsel zur
Kenntnis bringen, den ich in gleicher Sache mit Ihrem Vorgänger bereits
vor zwei Jahren geführt habe (drei Briefe). Nach vorangeganger
Korrespondenz mit Herrn Gierga (Briefe vom 19. November und 23. 11.
1997) wurde gegenüber Herrn RA Hahn der Sachverhalt in meinem Brief vom
8. 12. 1997 verdeutlicht. Die Fakten liegen also unmißverständlich auf
dem Tisch.
Es sei in diesem Zusammenhang vielleicht
hilfreich, daß am Rande der Einspruchsverhandlung zur DIN 4108, Teil 3,
am 14. Januar 2000 in Köln Herr Prof. Kießl sich sehr verwundert zeigte
über ein wissenschaftliches Ergebnis, das die unbesonnte Nordwand
energetisch günstiger ausweist als eine besonnte Südwand.
Auf Grund langjähriger Erfahrungen im
Bausektor stehe ich aus Überzeugung dem Material "Ziegel" positiv
gegenüber. Somit ergaben sich aus der Einsicht für ein sinnvolles und
behagliches Bauen schon seit Anfang der 80er Jahre mit der
Ziegelindustrie vielseitige Briefkontakte und auch eine Reihe von
Vorträgen. Mit den Herren Schmitt, Peters und Krahl vom Bundesverband
korrespondierte ich häufig und war dabei immer ein konstruktiver
Dialogpartner. So ist es allzu natürlich, daß ich mit Verwunderung und
großem Entsetzen die in den letzten Jahren forcierte Entwicklung des
schweren Ziegels zu einem Dämmstoff verfolgen konnte. Diese
Fragwürdigkeiten in der Entwicklung eines Baustoffes werden sehr markant
durch die immer häufiger auftretenden Bauschäden von "porosierten
Ziegeln" charakterisiert und damit negativ belastet. Dieser Trend zur
Leichtbauweise entspricht auch nicht unserem Klima.
Dieser Komplex und die daraus zu
ziehenden Konsequenzen wurden in dem neuen "Jahrbuch für Architekten und
Ingenieure 2000, Mauerwerksbau aktuell" im Werner Verlag unter dem Titel
"Speicherung im Massivbau" behandelt.
Es würde sich wirklich lohnen, wenn Sie
sich zu einem klärenden Gespräch, das ich hiermit vorschlage, bereit
finden würden. Viele Mißverständnisse könnten im Interesse des Ziegels,
aber auch im Interesse der Bewohner, beseitigt werden. Als Architekt,
der die dämm- und speicherfähige Außenwand aus vielen Gründen für
notwendig erachtet, würde ich es sehr bedauern, wenn bei dem so
wichtigen Thema der Behausung nun über sachbezogene Themen des
Gebäudewärmeschutzes kein Konsens mit dem Bundesverband der Deutschen
Ziegelindustrie hergestellt werden könnte.
Mit freundlichen Grüßen
Anlagen:
Brief vom 2. Dezember 1997,
Brief vom 8. Dezember 1997,
Brief vom 14. Januar 1998.
Auf mein Antwortschreiben vom 29. 01.
2000 erfolgte bis jetzt keine Reaktion. Kommentar überflüssig.
Geändert hat sich nichts. Die
Ziegelindustrie marschiert unbeirrt in Richtung "Dämmstoffhaus", indem
versucht wird, aus dem speicherfähigen Massivziegel durch Porosierung
ein Dämmstoff zu machen. Das "Ober-Management" der Ziegelindustrie
verfolgt konsequent das Ziel, die Schichtkonstruktion auch beim Ziegel
durchzusetzen – verständlich wird dies nur dadurch, daß dort etablierte
Dämmfanatiker den Sirenenklängen der "Gertis-Crew" offenbar Glauben
schenken und damit einen recht großen Einfluß ausüben. Dem Kunden
allerdings wird mit den "Dämmstoffbuden" nicht geholfen.
Prof. Dr.-Ing. habil. Claus Meier
Architekt SRL, BayAK, Nürnberg
14.10.2001
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