Der Skandal der DIN 4108 - Feuchteschutz
Prof. Dr.-Ing. habil. Claus Meier, Architekt SRL, BayAK, Nürnberg
Zum Entwurf
der DIN 4108 "Wärmeschutz und Energieeinsparung in Gebäuden",
Teil 3: Klimabedingter Feuchteschutz, Anforderungen und Hinweise für
Planung und Ausführung
als Ersatz für die Ausgabe August 1981 und teilweise für Teil 5
Ausgabe August 1981 sowie Entwurf Teil 3/A 1 November 1995 wurde am 07.
Oktober 1999 folgende Stellungnahme abgegeben:
Stellungnahme zur DIN 4108, Teil 3 vom Juli 1999
Bevor die Neufassung der DIN 4108, Teil 3, kommentiert wird, muß darauf
hingewiesen werden, daß inhaltlich-thematisch auch die von mir abgegebene
Stellungnahme zur DIN 4108, Teil 2, vom 20. Juli 1999 mit herangezogen
werden muß. Damit erübrigen sich Doppelbegründungen. Dies bezieht sich v.
a. auf "Die Herkunft des k-Wertes" auf Seite 1 und "Grundsätzliche
Äußerungen zur DIN Fortschreibung" auf Seite 5.
Zu Beginn dieser Stellungnahme muß jedoch zunächst auf den
gravierendsten Mißstand der E DIN 4108-3 aufmerksam gemacht werden, der
auch ein Licht auf die Ernsthaftigkeit und Sorgfalt und die damit
verbundene Arbeitsweise von DIN wirft.
Zur Vorgeschichte:
Die DIN 4108, Teil 5 vom August 1981 enthält bei den
Diffusionsberechnungen einen methodischen Fehler. So wird jedes
unbelüftete Dach, und sei es als Schichtkonstruktion bauphysikalisch noch
so falsch aufgebaut, als eine "im Sinne von DIN zulässige" Konstruktion
ausgewiesen. Allein die Formulierung "im Sinne von DIN" läßt auf
Ungereimtheiten und Fragwürdigkeiten in der DIN schließen. Dieser
methodische Fehler wurde auch in vielen Fachveröffentlichungen der Jahre
1988 und 89 und dem Buch: "Feuchteschäden vermeiden", Bauverlag Wiesbaden,
Berlin 1989 dokumentiert (mittlerweile seit Januar 1997 vom Markt
genommen).
Ermutigt durch den von DIN verbreiteten Satz: "Jeder, der beim Anwenden
einer DIN-Norm auf eine Unrichtigkeit oder eine Möglichkeit einer
unrichtigen Auslegung stößt, wird gebeten, dies dem DIN unverzüglich
mitzuteilen, damit etwaige Mängel beseitigt werden können", schrieb ich am
09.11.1988 an DIN und regte eine Überarbeitung an. Mehrere beigelegte
Veröffentlichungen untermauerten die Notwendigkeit, diesen Fehler zu
beseitigen.
Daraufhin wurde ich als Gast zur 4. Sitzung des
NABau-Koordinierungsausschusses am 28 04.1989 eingeladen. Das Ergebnis
dieser Sitzung war: Man stellte es mir frei, Vorschläge für die Änderung
der DIN 4108 zu unterbreiten.
Mit Schreiben vom 14.08.89 schickte ich meine Änderungsvorschläge an
DIN, u.a. wurde auch auf die Beseitigung des methodischen Fehlers
hingewiesen. Im Nachgang wurden am 18.09. dann noch zusätzlich drei
Veröffentlichungen nachgeschickt. Alle Unterlagen wurden an die Mitglieder
des NABau-Koordinierungsausschusses verteilt.
Nun wurde ich ein zweites Mal zum 08.11.89 eingeladen. Das Ergebnis
dieser Sitzung war bezeichnend für den Arbeitsstil von DIN. Mein Begehren
wurde überhaupt nicht ernsthaft behandelt und so blieb bis heute alles
unverändert.
Skandalträchtig ist jedoch, daß dieser Fehler in den jetzt vorliegenden
Entwurf zur DIN 4108-3 übernommen wurde.
Immerhin werden die in DIN gewählten Rechenbeispiele als zulässig "im
Sinne der DIN" ausgewiesen, obwohl ein verbreitetes Programm, das von
Sachverständigen und Baufachleuten verwendet wird, bei den
Diffusionsberechnungen zu anderen Ergebnissen kommt.
Es handelt sich dabei um das Beispiel 2:
"Flachdach" bzw. "Flachgeneigtes Dach mit Abdichtung". Zum Vergleich der
unterschiedlichen Ergebnisse wird auf folgende zwei Tabellen hingewiesen
| Ergebnisse nach DIN: |
| |
WT
|
WV
|
Ergebnis
|
| DIN 4108-5: 1981-08; S. 13 |
0,019 kg/m²
|
0,047 kg/m²
|
Die Tauwasserbildung ist im Sinne von DIN
4108 Teil 3 unschädlich. |
| E DIN 4108-3: 1999-07; S.34 |
0,023 kg/m²
|
0,056 kg/m²
|
Die Tauwasserbildung ist im Sinne dieser
Norm unschädlich. |
| Ergebnisse nach Programm: |
| |
WT
|
WV
|
Ergebnis
|
| DIN 4108-5: 1981-08; S. 13 |
19,2 g/m²
|
14,7 g/m²
|
Die Anforderung ist nicht erfüllt.. |
| E DIN 4108-3: 1999-07; S.34 |
23,5 g/m²
|
17,5 g/m²
|
Die Anforderung ist nicht erfüllt.. |
Diese unterschiedlichen Ergebnisse sind frappierend, bestätigen voll
und ganz meine damals gemachten Aussagen und müssen jetzt endlich zu
weitreichenden Konsequenzen führen. Man kann nicht derart oberflächlich
und arrogant DIN-Vorschriften formulieren. Die Ursache der verschiedenen
Ergebnisse liegt in der "Vereinbarung interessierter Kreise", folgenden
Satz in der DIN zu verankern: "Tauwasserausfall während der
Verdunstungsperiode ist nicht zu berücksichtigen" (DIN 4108-5, Absatz
11.2.3) bzw. "Tauwasserausfall während der Verdunstungsperiode wird in
diesem Fall rechnerisch nicht berücksichtigt" (E DIN 4108-3, A 9.2.3.1).
Das Makabre ist, daß bei dem falschen Ergebnis dann noch zusätzlich
steht:
"ANMERKUNG: Erneuter Tauwasserausfall während der Verdunstungsperiode
(zwischen den Schichten 3 und 2) wird nicht berücksichtigt".
Man ist also über die Unrichtigkeit der beispielhaften Ergebnisse
informiert, sonst würden nicht diese besonderen Hinweise erscheinen. Kommt
es zu einer juristischen Auseinandersetzung, dann kann man in bewußter
Kenntnis dieses Fehlers seelenruhig auf diese Hinweise zurückgreifen und
jede Schuld von sich weisen. Der Skandal besteht also darin, daß der
NABau-Koordinierungsausschuß offensichtlich mehr daran interessiert ist,
dem Wunsche interessierter Kreise zu folgen und Fehler zu koordinieren und
zu pflegen, anstatt Fehler zu erkennen und zu beseitigen. Man muß sich
dabei nur verbal absichern.
Insofern wird das in meiner Stellungnahme vom 20. Juli 1999 über DIN
Gesagte unheilvoll bekräftigt. Es ist nur zu hoffen, daß die Baufachwelt,
aber auch die Richter daraus die Schlußfolgerungen ziehen, DIN tatsächlich
als das anzusehen, wie es sich selber sieht:
"Eine Institution der Selbstverwaltung der an der Normung interessierten
Kreise".
Jean-Jacques Rousseau sagte sehr folgerichtig den allgemeingültigen
Satz:
"Es ist nicht nötig, den Charakter der Leute zu kennen, sondern nur
ihre Interessen, um ungefähr zu erraten, was sie zu jeder Sache sagen
werden".
Allerdings hat eine solche Gesinnung dann nichts mehr mit
Wahrheitsfindung zu tun.
In diesem Zusammenhang sei auch an die Definition eines
"Norm-Entwurfes" erinnert:
"Ein Norm-Entwurf ist das vorläufig abgeschlossene Ergebnis einer
Normungsarbeit, das in der Fassung der vorgesehenen Norm der
Öffentlichkeit zur Stellungnahme vorgelegt wird".
Was wird nur die Öffentlichkeit sagen, wenn sie von diesen skandalösen
Zuständen erfährt? Es ist die Frage zu stellen, ob hier die bisher gut
funktionierende Zensur wahrheitsgemäßer Veröffentlichungen tatsächlich
"der Allgemeinheit" dient, was DIN ja vorgibt ?
Hier wird besonders auf meine Änderungsvorschläge zur DIN 4108, 1981-08
vom 14.08.1989 aufmerksam gemacht, die das jetzt zu Sagende bereits
vorwegnahmen.
Damals allerdings geschah nichts, man bleibt lieber bei der
Falschmünzerei!
Nun liegt der Entwurf zur DIN 4108, Teil 3 vom Juli 1999 vor.
Folgende Anmerkungen sind vonnöten:
1) Wärmeschutz und Energieeinsparung.
Wenn es statt "Wärmeschutz im Hochbau" (DIN 4108, 1981-8) jetzt
"Wärmeschutz und Energieeinsparung in Gebäuden" (E DIN 4108, 1999-7)
heißt, dann wird damit etwas suggeriert, was es mit dem derzeitigen
bautechnischen Trend einer Dominanz der k-Werte, gültig ausschließlich nur
für den Beharrungszustand, gar nicht gibt: nämlich eine Energieeinsparung
im Sinne volkswirtschaftlicher und auch betriebswirtschaftlicher Relevanz.
Was hier an Energieeinsparungen (?) "vorgerechnet" wird, entspricht
keinesfalls nachhaltiger Effizienz - im Gegenteil: Superdämmungen sind
unwirtschaflich.
Solange der k-Wert dazu diente, bei der bisher üblichen Massivbauweise
Heizkörper und Kessel zu dimensionieren, war der k-Wert ausreichend. Eine
Überdimensionierung der Anlage kann durch größere Stillstandszeiten
ausgeglichen werden, auch diente sie zur Abpufferung von Kältespitzen.
Daraus aber nun abzuleiten, der k-Wert könne nun auch für die
Quantifizierung von Energieeinsparungen herangezogen werden, ist äußerst
voreilig, wenn nicht sogar einfältig. Bei Massivbauten wird ein zu hoher,
bei "Niedrigenergiehäusern" ein zu niedriger Energiebedarf "berechnet"; es
besteht also eine große Diskrepanz zwischen Bedarf und Verbrauch. Wenn nun
diese recht unterschiedlich ausfallenden "berechneten"
Energiebedarfszahlen im Energiebedarfsausweis verankert werden, bekommen
diese unzutreffenden Zahlen damit eine juristische Bedeutung -
Bußgeldvorschriften sollen diesem Energieverbrauchsroulett Nachdruck
verleihen. Hier geht es also auch um die Krimininalisierung unbescholtener
und denkender Bürger.
Es ist deshalb ein Trugschluß, wenn im Capatect Architektenbrief Nr. 1
"Der k-Wert im Kreuzfeuer öffentlicher Diskussionen" von Gertis gesagt
wird:
"Diese Diskussionen erscheinen in Kreisen echter Fachexperten überflüssig,
weil der k-Wert bzw. der Wärmedurchlaßwiderstand seit Jahrzehnten in der
Wärmetechnik und in der Heizungstechnik unumstritten und mit Erfolg
verwendet worden war".
Er ignoriert eben halt die Fouriersche Wärmeleitungsgleichung. Interessant
ist jedoch, daß dieser Trugschluß wohl von "echten Fachexperten" geteilt
wird. Da er immerhin die Fachexperten in echte und offensichtlich dann
falsche unterteilt, bleibt zu klären, in welchem Lager die falschen und wo
die echten zu finden sind. Oder werden vielleicht die echten zu falschen
und die falschen zu echten Fachexperten umfunktioniert. Logik ist hierfür
ein Gradmesser.
2) Normative Verweisungen
Die Menge der insgesamt 40 Verweisungen auf Normen machen die Anwendung
unpraktikabel. Diese Flut von z. T. falschen Festlegungen (allein die E
DIN 4108-3 umfaßt 43 Seiten) verwirrt den Anwender, zuviel Widersprüche
sind auszumachen. Es wird u. a. auch die
E DIN 4108-2 erwähnt; hier gilt meine Stellungnahme vom 20. Juli 1999. Die
Grundaussage dieser Stellungnahme ist: "Es ist falsch und irreführend, in
unserem Klima die Speicherung von Außenwänden zu negieren".
3) Definitionen
Selbst wenn es um Definitionen von Begriffen geht, wird auf andere Normen
verwiesen; hier sind es insgesamt acht Normen, die z. T. noch als Entwürfe
benannt werden. Damit wird nur Unübersichtlichkeit und Verwirrung erzeugt
- vielleicht ist dies sogar Absicht?
Merke: Wahrheit und Klarheit wird vom Volk honoriert (Sachsenwahl),
Verklausulierungen und Wirrnis kennzeichnen jedoch unseriöse Absichten und
Motive.
4) Die sd-Werte
Die Definitionen in 3.1.4 bis 3.1.6 für diffusionsoffene-, -hemmende
und-dichte Schichten sind irreführend, denn es kommt nicht auf die
absoluten sd-Werte, sondern zum einen auf die relativen sd-Werte in
Prozenten und zum anderen aber besonders auf die µ-Werte an. Werden
diese , und nicht die sd-Werte, richtig geschichtet, dann kommt es zu
keinem Tauwasserausfall, was ja früher einmal selbstverständlich und
"Stand der Technik" war.
Ein äußerer sd-Wert von 0,5 m kann verheerend sein, wenn es sich insgesamt
um eine recht dampfoffene Konstruktion handelt (etwa 1 m); ein äußerer
sd-Wert von 100 m kann problemlos sein, wenn es sich insgesamt um eine
recht dampfdichte Konstruktion handelt (etwa 1000 m).
5) Tauwasserbildung im Inneren von Bauteilen
Am Anfang wird gesagt: "Tauwasserbildung ist zu vermeiden, wenn durch
Erhöhung der Stoff-Feuchte Schädigungen oder Beeinträchtigungen der
Funktionssicherheit zu erwarten sind". Dies ist ein guter Satz, doch ist
er mehr ein Beschwichtigungssatz.
Die Randbedingungen nämlich, die dies gewährleisten sollen, sind sehr
"auslegungsfähig":
- a) Baustoffe dürfen nicht geschädigt werden. Wer stellt dies fest?
Die Bauschadenberichte der Bundesregierung sprechen eine deutliche
Sprache. "Zukunftsweisende" Kostruktionen sind dabei besonders
schadenträchtig.
- b) Anfallendes Tauwasser im Winter muß im Sommer wieder an die
Umgebung (meist nach innen, wo es nichts zu suchen hat) abgegeben werden
können.
- Feuchte muß doch nach außen, aber nicht nach innen abgegeben werden
(s. "intelligente" Dampfbremse, die das alles selbst steuert - was soll
dieser Schmarren?)
- c) Dabei sind 1 Liter pro Quadratmeter zulässig. Welch eine große
Menge! Man bedenke: dies sind immerhin 1 mm Wasser pro Quadratmeter, was
zu erheblichen Veränderungen in der Wärmeleitfähigkeit führt.
- d) Zur "Begrenzung" des Ablaufens oder Abtropfens darf
diese Menge bei kapillar nicht wasseraufnehmenden Schichten ½ Liter pro
Quadratmeter nicht überschreiten.
- Welch ein technischer Fortschritt: Tauwasserabtropfende und
-ablaufende Konstruktion sind nach dem Verständnis von DIN wohl "Stand
der Technik", wenn dies Ablaufen und Abtropfen "begrenzt" wird? Wage nur
keiner, sich über tropfende Konstruktionen zu beklagen - die sind
DIN-gerecht ! Wer hat sich das nur ausgedacht ?
- e) Neben der maximalen Tauwassermenge von 1 Liter/m² müssen bei Holz
außerdem die 3 bzw. 5 % (massebezogen) eingehalten werden. Bei 700 kg/m³
Raumgewicht und 1 cm Holzstärke bedeutet dies eine Wassermenge von 210
bzw. 350 g/m² Wasser!
Feuchtebelastete Konstruktionen werden mit derartigen "DIN-Normen" wohl
zur Standardkonstruktion. Die Schichtkonstruktionen sind dafür
prädestiniert. Durch die Verpackungskampagnen mit Dämmstoff wird jedoch
jede massive Oberfläche der Häuser zerstört. Der durch fehlendes
Speichervermögen bedingte Algen-, Pilz- und Flechtenbewuchs geben
Hilfestellung. Damit aber wird die Bausubstanz zerstört. Am Ende steht der
Abbruch.
6) Falsche Rechnung
Die Berechnungen der Tauwassermasse werden gemäß 4.2.2 nach Anhang A
durchgeführt. Dort aber wird für Dächer ein falsches Verfahren präsentiert
(s. vorn).
7) Bauteile ohne rechnerischen Tauwasser-Nachweis
In 4.3.1 "Allgemeines" geht im physikalischen Grundverständnis vieles
durcheinander. Es heißt: "Für die aufgeführten Bauteile mit "ausreichendem
Wärmeschutz" ist kein Tauwasser-Nachweis erforderlich, da der
Feuchtetransport wesentlich durch "Kapillareffekte" beeinflußt und nur zum
Teil durch Diffusionsvorgänge bestimmt wird".
Dazu wäre zu sagen:
- Der Wärmeschutz hat überhaupt keinen Einfluß auf den
Tauwasserausfall in einer Konstruktion; hierfür ist ausschließlich die
richtige Anordnung der einzelnen Bauteilschichten maßgebend. In einer
Schwerbetonwand von 20 cm z. B. fällt kein Tauwasser an, obwohl
der Wärmeschutz keinesfalls ausreichend ist.
- Bei der Diffusion handelt es sich um den Transport von Wasserdampf
(also gasförmig). Die Diffusionsberechnung behandelt demzufolge nur
diesen Part und klärt, inwieweit die Schichten gemäß ihrer
Dampfdurchlässigkeit in richtiger Reihenfolge angeordnet werden.
Kapillarität der einzelnen Schichten wird bei der Diffusion
unberücksichtigt gelassen.
- Beim Feuchtetransport allerdings werden die Kapillareffekte zum
entscheidenden Faktor. Hier jedoch werden die Sorptionseigenschaften von
Konstruktionen gerade durch die bei der Diffusionsbetrachtung ständig
empfohlenen Dampfbremsen und Dampfsperren, ja sogar durch Kunstharzputze
und diffusionsdichte Anstriche, arg beeinträchtigt. Kapillares Wasser
muß an die Oberfläche gelangen, um dort verdunsten zu können, dieser
Sorptionsprozeß wird aber durch viele "fortschrittliche" Baustoffe, die
die Industrie anbietet, behindert, wenn nicht sogar verhindert.
8) Außenwände
In 4.3.2 werden Außenwände aufgeführt, für die kein Tauwassernachweis
erforderlich wird:
- Außenschichten: Die aufgeführten Konstruktionen (angemörtelte oder
angemauerte Bekleidungen, Außendämmung und zugelassenes
Wärmedämmverbundsystem) garantieren für sich allein nicht die
Schadensfreiheit der Konstruktion. Es muß die Gesamtheit der
Konstruktion betrachtet werden. Dies ist in 4) "Die sd-Werte"
erläutert.
- Wände: eine Innendämmung, selbst nur bis zu 4 cm Dämmung (R
£ 1,0 m²K/W) und einem sd-Wert von ³
0,5 bzw. ³ 1,0 m führt meist zu
Feuchtebelastungen, die unerwünscht sind. Der Gesamtquerschnitt ist
maßgebend, nicht einige Angaben über Absolutwerte. Außerdem muß die
Wirksamkeit des sd-Wertes gewährleistet sein (Beschädigungen und
fehlerhafte Überlappungen). Bei den einbindenden Konstruktionen kann
überhaupt kein sd-Wert wirksam werden. Eine Innendämmung steckt somit
voller Gefahren und sollte erst garnicht in einer DIN-Norm erwähnt
werden.
- Wände in Holzbauart: Bei genormten Wärmedämmverbundsystemen oder
Mauerwerk-Vorsatzschalen einen innenseitigen sd-Wert von ³ 2,0 m vorzuschreiben, ignoriert wiederum
die Notwendigkeit, die Gesamtkonstruktion betrachten zu müssen.
- Holzfachwerk: Hier wird die Luftdichtheitsschicht gefordert. Zum
Zwecke der Energieeinsparung ist Luftdichtheit nicht erforderlich, denn
bei einem vorgesehenen 0,6 bis 0,8fachen Luftwechsel spielt Nebenluft
durch Undichtheiten keine wesentliche Rolle. Luftdichtheit wird nur dann
zwingend, wenn eindringende warme Raumluft in den kalten Schichten
kondensiert und dann nicht verdunsten kann - dies geschieht bei
unbelüfteten Konstruktionen. Auch sperrt eine Luftdichtheitsschicht die
Konstruktion vom natürlichen Feuchteaustausch ab; man schafft damit
"künstliche" Verhältnisse.
zu a): Eine wärmedämmende Ausfachung hat sich in der Praxis nicht
bewährt. Auch denke man an das miserable Temperatur-Amplituden-Verhältnis,
das auf ein typisches Barackenklima schließen läßt. Für
Außenkonstruktionen werden TAV von 0,10 bis 0,15 empfohlen.
Leichtkonstruktionen haben dagegen Temperatur-Amplituden-Verhältnisse von
über 0,35 bis 0,70. Reiner Dämmstoff von 15 cm liegt etwa bei einem TAV
von 0,8. Dies führt zu raumklimatisch unzumutbaren Zuständen.
zu b): Eine Innendämmung über das Fachwerk gezogen provoziert geradezu
die Feuchteschäden, auch wenn ein R £ 1,0 m²K/W
und ein sd ³ 0,5 m vorgeschrieben werden.
zu c): Die Außendämmung als Wärmedämmverbundsystem oder Wärmedämmputz
mit einem sd-Wert von £ 2m kann ebenfalls zu
irreparablen Feuchteschäden führen; maßgebend ist der Gesamtquerschnitt
und der Aufbau der anderen Schichten. Die Nennung von Absolutwerten ist
unzureichend.
Viele kritische Konstruktionen werden durch diesen "Befreiungskatalog"
einer eingehenden bauphysikalischen Würdigung entzogen, sie bekommen durch
DIN einen konstruktiven Freibrief, der jedoch damit die
Schadensträchtigkeit nicht beseitigt.
Merke: "Nach DIN-Verständnis handelt jeder auf eigene Gefahr, in eigener
Verantwortung."
9) Dächer
In 4.3.3 werden die Dächer aufgeführt, für die kein Tauwasser-Nachweis
geführt werden muß.
- Unbelüftete Dächer (4.3.3.2): Der Hinweis am Anfang, unterhalb der
diffusionshemmenden Schicht dürfe bei Dächern ohne rechnerischen
Nachweis der Wärmedurchlaßwiderstand höchstens 20% des
Gesamtwärmedurchlaßwiderstandes betragen, wird der Gesamtsicht einer
Konstruktion nicht gerecht. Maßgebend ist das Zusammenspiel von Dämmung
und Sperrung in den einzelnen Bauteilschichten und es kann trotz
Einhaltung dieser Forderung durchaus zu schadensträchtigen
Konstruktionen kommen.
- Unbelüftete Dächer mit Dachdeckungen: Die zugeordneten Größen der
äußeren und inneren sd-Werte in der Tabelle 1 sind für die angenommenen
Randbedingungen der Tabelle A1 im Anhang A annehmbar, doch bei der
vermehrt auftretendenen Schimmelpilzbildung liegen höhere relative
Feuchten der Innenraumluft vor, so daß das bauphysikalische Verhalten
der Konstruktion ungünstiger wird. Schadensfreiheit wird mit dieser
Tabelle nicht gewährleistet.
- Unbelüftete Dächer mit Dachabdichtung: Ein innerer sd-Wert ³ 100 m kann, aber muß nicht ausreichen, um
unliebsame Durchfeuchtungen zu vermeiden. Bei Flachdächern kann selbst
ein innerer sd-Wert ³ 100 m eine sehr
schadenträchtige Tauwasserbildung nicht verhindern, wenn die
abschließende äußere Dachabdichtung einen sehr hohen sd-Wert aufweist.
Das im Anhang B angeführte Beispiel liefert hierfür den Beweis.
Maßgebend ist nach wie vor immer das Verhältnis beider sd-Werte. Dieses
eherne Gesetz wird in der DIN konsequent ignoriert. Wenn
diffusionsoffene Unterspannbahnen verwendet werden, dann ist der sd-Wert
von 100 m dagegen viel zu hoch. Mit solchen Absolutangaben wird man der
Beurteilung der Gesamtkonstruktion nicht gerecht, es wird dann immer ein
Gefeilsche um sd-Werte geben, das jedoch zu keiner befriedigenden Lösung
führt.
- Generell ist festzustellen, daß "unbelüftete" Dächer weniger wegen
des bauphysikalischen Schichtenaufbaues, sondern vielmehr wegen
fehlender, konstruktiv nicht zu garantierender Luftdichtheit
durchfeuchten. Langfristig nicht funktionstüchtige Details sind hierfür
verantwortlich. Schon um dieses Risiko auszuschließen, war es früher
Stand der Technik, bei Leicht- und Skelettkonstruktionen immer
belüftete Konstruktionen zu wählen, um ein Abtrocknen zu gewährleisten.
Auf diesen Umstand wird ja auch besonders in der ANMERKUNG hingewiesen:
"Erhöhte Baufeuchte und eingedrungenes Wasser könne nur schlecht oder
garnicht ausdiffundieren". Heute dagegen beharrt man völlig praxisfremd
auf der Luftdichtheit, die bei Leicht- und Skelettkonstruktionen
langfristig immer eine Fata Morgana bleiben muß.
Es ist unerträglich, wenn bauschadenanfällige und risikoreiche
Konstruktionen in der DIN aufgeführt werden und dann in einer ANMERKUNG
besonders darauf hingewiesen wird. Solche ANMERKUNGEN sollen wohl davor
schützen, einmal zur Verantwortung gezogen zu werden. Der Leitspruch des
DIN in einem solchen Falle lautet ja dann: "Durch das Anwenden von Normen
entzieht sich niemand der Verantwortung für eigenes Handeln. Jeder handelt
insofern auf eigene Gefahr". DIN wäscht seine Hände durch solche
ANMERKUNGEN in Unschuld. Deshalb ist auf DIN kein Verlaß.
Schlechte Konstruktionen gehören eben überhaupt nicht in eine
DIN-Norm.
- Belüftete (Flach)Dächer (4.3.3.3): Auch bei belüfteten Dächern (<
5°) wird ein innerer sd-Wert von ³ 100 m
angegeben. Hier ist ein sd-Wert bauphysikalisch überhaupt nicht
erforderlich, wenn nicht der absolute Wasserdampfstrom gemindert werden
soll. Bei der Dampfsperre wird somit überhaupt kein Unterschied zwischen
einer unbelüfteten und einer belüfteten Konstruktion gemacht. Drückt
sich hier Unverständnis, administratives Gehabe oder Gleichmacherei der
Konstruktionen aus? Bauphysikalisch ist diese Handhabung jedenfalls ein
gravierender Widerspruch.
- Bei belüfteten (Steil)Dächern (> 5°) wird dagegen nur ein innerer
sd-Wert ³ 2 m gefordert. Auch dieser wird nur
dann erforderlich, wenn ein Weglüften des diffundierenden Wasserdampfes
nicht gewährleistet ist. Generell diese Forderung zu stellen, ist
deshalb falsch.
10) Schlagregenschutz
Beim Schlagregenschutz handelt es sich um flüssiges Wasser. Kapillarität
und Verdunstungsmöglichkeit stehen im Vordergrund. Der adäquate
bauphysikalische Begriff ist der Wasseraufnahmekoeffizient w (kg/m² h0,5).
Die Diffusionsäquivalente Luftschichtdicke sd mit der
Wasserdampf-Diffusionswiderstandszahl µ als Kennzeichen eines
(gasförmigen) Wasserdampftransportes haben bei der
Schlagregenbeanspruchung nichts zu suchen. Physikalisch liegt bei der
Schlagregenbeanspruchung ja keine Diffusion vor. Das Produkt aus w und sd
ist also eine Fiktion, die zwar numerisch berechnet werden kann, jedoch
keine bautechnische Aussage enthalten kann.
- Zu der Tabelle 3 ist folgendes zu sagen:
Zu Zeile 1: Je höher die Beanspruchungsgruppe, desto höher der sd-Wert
(Kunstharzputz). Dies aber verschlechtert den bauphysikalischen Aufbau und
führt zu Feuchteschäden.
Zu Zeile 2: Die Zweischaligkeit der Beanspruchungsgruppe III ist aus
der Erfahrung heraus entstanden (belüftete Konstruktion). Den Lüftungsraum
mit Kerndämmung auszufüllen, verhindert das Entlüften - es entsteht eine
unbelüftete Konstruktion. Dies bei der Beanspruchungsgruppe III
aufzuführen, widerspricht den Erfahrungswerten und ist sehr risikoreich.
Zu Zeile 3: Angemörtelte Fliesen oder Platten müssen bei der
Beanspruchungsgruppe III mit wasserabweisendem Ansetzmörtel verarbeitet
werden. Dies aber verschlechtert den bauphysikalischen Schichtenaufbau
(diffusionsdichte Schicht außen) und kann sehr leicht zu Absprengungen
führen. Die Diffusionsoffenheit einer Fliesenverkleidung hängt weitgehend
von der Diffusionsoffenheit der Fuge ab. Insofern ist dies eine
widersinnige Bedingung.
Zu Zeile 6: Ein zugelassenes WDV-System ist anwendbar für alle drei
Beanspruchungsgruppen. WDV-Systeme genießen durch DIN offensichtlich
Artenschutz. Der häufig anzutreffende Algen-, Pilz- und Flechtenbewuchs
spricht allerdings gegen ein WDV-System.
Zu Zeile 7: Das gleiche gilt für "Außenwände in Holzbauart" mit
Wetterschutz. Holz ist ein ausgezeichneter Baustoff, doch nur als
Vollholz. Die Skelettbauweise mit Dämmstoffgefachen jedoch leidet unter
dem schlechten Temperatur-Amplituden-Verhältnis und führt zum
Barackenklima. Nur eine aufwendige Gebäudetechnik kann diesen Mißstand
mildern.
11) Hinweise zur Erfüllung des Schlagregenschutzes
Für Außenwände werden in 5.3.1 Beispiele in Tabelle 3 angegeben. Es wird
darauf hingewiesen, daß die Tabelle andere Ausführungen entsprechend
"gesicherter praktischer Erfahrung" nicht ausschließt. Es ist zu fragen,
inwieweit die Tabelle 3 selbst Lösungen enthält, die "gesicherten
praktischen Erfahrungen" entstammen. Die Schadensberichte, die gerade die
Wärmedämmverbundsysteme an führender Stelle nennen, lassen dies nicht
vermuten.
12) Luftdichtheit
In 6 werden die Gründe genannt, weswegen Luftdichtheit gefordert wird. Im
Gegensatz zu 3.4 "Luftdichtheit" wird die dort genannte Begründung "zur
Vermeidung von Wärmeverlusten" hier nicht erwähnt. Aus energetischen
Gründen muß auch keine Luftdichtheit gefordert werden, denn ein
Luftaustausch muß aus hygienischen Gründen gewährleistet sein und wird in
den Wärmeschutzverordnungen automatisch mit einem 0,6 bis 0,8fachen
Luftwechsel berücksichtigt. Der einzige Grund für Luftdichtheit ist die
Gefahr einer Kondensatbildung, wie auch erwähnt. Insofern ist die
Begründung in 3.4 irreführend.
Für Holzbauteile wird generell eine Luftdichtheitsschicht gefordert. Bei
"modernen" Baustoffen ist dies notwendig; allerdings läßt sich die
empfohlene Klebetechnik mit Dichtungsbändern und elastischen Kitten nicht
zufriedenstellend durchführen; Details und Langzeitbewährung hinterlassen
Fragezeichen. Dagegen zeigt die Erfahrung, daß beim Fachwerk die von
alters her verwendeten Lehmausfachungen keine "Dichtigkeitsschicht"
benötigen, da dieser Baustoff ohne Behaglichkeitseinbußen
Luftundichtheiten infolge des Schwindens und Quellens ohne weiteres
verkraftet.
13) Anhang A
Für besondere Berechnungen wird in A 1.1.1 auf Anhang E [8], [9], [10] und
[11] verwiesen. Auch in A 9.2.4 wird auf [5] hingewiesen. Dies sind
Literaturangaben von Veröffentlichungen. Solche Angaben gehören nicht in
eine DIN-Vorschrift. Ein Anwender von DIN-Vorschriften ist doch kein
arbeitssuchender Akademiker, der sich umfangreiche Literaturstudien
leisten kann. Er will konkrete Angaben über das wie und ob von Maßnahmen
und diese Angaben müssen knapp, klar und verständlich gegeben werden. Ein
Slalomlauf durch den Irrgarten eines Überangebotes von DIN-Normen dient
wirklich nicht dem Verständnis und der Akzeptanz von DIN-Normen. Im
Gegenteil: Immer mehr kommen zu dem Schluß, daß DIN für die praktische
Tätigkeit nicht mehr zu gebrauchen ist. Aber darum kümmern sich die
Verfasser wohl weniger, denn sie haben einen einträglichen Dauerjob
entdeckt.
In diesem Zusammenhang spricht Neil Postman in seinem Buch "Die zweite
Aufklärung" von der Informationsschwemme, vom Informationsmüll. Müll ist
für eine derartige Produktion von Papier wohl der richtige Ausdruck.
14) Berechnungen
In A.1.1.4 (Wärmeübergangswiderstand), in A.2 (Wärmedurchlaßwiderstand),
in A.3 (Wärmedurchgangswiderstand) und in A.4 (Wärmedurchgangskoeffizient)
wird auf die DIN EN ISO 6946 verwiesen. Diese Norm behandelt jedoch nur
den Beharrungszustand, gilt also nicht für realistische Klimazustände in
unseren Breiten (s. Stellungnahme vom 20. Juli 1999 zur E DIN 4108-2).
Außerdem wird dort das Gebiet der klassischen Wärmelehre, der
Thermodynamik mit der Wärmeleitung und der Wärmeströmung, die
Temperaturdifferenzen benötigt und das Gebiet der Quantenmechanik mit der
Wärmestrahlung, die nur absolute Temperaturen benötigt, in unzulässiger
Weise vermischt - ein physikalischer Fauxpas. Darüber hinaus ist die DIN
EN ISO 6946 mit 16 Seiten ein typisches Beispiel für einen rechnerisch
aufgezogenen Unfug, der nur aus den Alchimistenküchen akademischer
Brutanstalten entsprungen sein kann. Mit praxisnaher Präsentation hat
diese Norm überhaupt nichts zu tun. Die Krönung ist der Anhang C mit den
Formeln für die Berechnung keilförmiger Wärmedämmschichten.
15) Wärmestromdichte
Bei der rechnerischen Behandlung der Wärmestromdichte in A.5 wird wiederum
lediglich nur der Beharrungszustand beschrieben. Ein solch wichtiger
Hinweis fehlt jedoch. Immerhin wurde in der DIN 4108-6 im Abschnitt 7 noch
erwähnt: "Durch ein Außenbauteil, .... , fließt im Beharrungszustand ein
Wärmestrom mit der Dichte q". Jetzt wird der Tatbestand des
Beharrungszustandes und damit die Fragwürdigkeit einer k-Wert-Berechnung
bei speicherfähigen Baustoffen nicht mehr erwähnt. Mit dem Weglassen
derartiger Klärungen wird doch nicht dieser Sachverhalt inhaltlich
überwunden. Im Gegenteil: Man berührt in überzeugender Weise den
Straftatbestand des Betruges.
Der Text des § 263 StGB lautet:
(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen
Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch
beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch
Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum
erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder
mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
16) Temperaturen
In A.6 werden die Formeln für die anzunehmenden Temperaturen eines
Bauteils angegeben. Hier gilt das in 15) bereits Gesagte.
17) Wärmebrücken
Für die Berechnung von Wärmebrücken in A.8 wird auf die DIN EN ISO 1012
hingewiesen. Diese Verfahren sind sehr rechenaufwendig und deshalb für die
Praxis nicht brauchbar. Dies hat Hauser in einem Brief vom 13. 05. 1991
sogar selbst bestätigt. Er schreibt u. a:: "Es ist mir völlig klar, daß
bei Verwendung pauschaler Korrekturfaktoren zur Erfassung der
Wärmebrückenwirkung erhebliche Fehler eintreten. Andererseits erscheint
die generelle Verwendung der WBV-Werte viel zu aufwendig." Und trotzdem
wird all dies in den DIN-Normen (und in der Energieeinsparverordnung 2000)
festgeschrieben.
Di Trochio schreibt in seinem Buch "Newtons Koffer" im Vorwort:
"Wissenschaftliche Institutionen sind dagegen oft stumpfsinnig
konformistisch. Sie sind nicht nur nicht in der Lage, anders zu denken,
sondern weisen diejenigen, die es versuchen, auch noch zurück und grenzen
sie aus". In diesem Text ist erfahrungsgemäß "anders" durch "richtig" zu
ersetzen.
18) Berechnung der Verdunstung
Hier wird, wie anfangs erläutert, ein kapitaler Fehler gemacht. Der Satz
"Tauwasserausfall während der Verdunstungsperiode wird in diesem Fall
rechnerisch nicht berücksichtigt" führt zu entscheidenden
Fehleinschätzungen. Die Frage ergibt sich: Warum werden solche Fehler
nicht beseitigt? Ist es geistige Überforderung, ist es das peinliche
Eingeständnis eines Irrtums, ist es die Willfährigkeit gegenüber der
allmächtigen Wirtschaft oder ist es gar Arroganz und Selbstüberschätzung?
Selbstherrlichkeit hat sich aber noch nie ausgezahlt.
19) Beispiel 1: Außenwand
Mit der in B.2 berechneten Tauwassermasse 0,225 kg/m², der
Verdunstungsmasse
0,514 kg/m² und des massebezogenen Feuchtegehaltes von 0,399 kg/m² heißt
es dann in B.2.4 als Ergebnis: "Die Tauwasserbildung ist im Sinne dieser
Norm unschädlich".
Auf die problematische Formulierung "im Sinne dieser Norm" ist schon
eingegagen worden. Mißtrauen ist angebracht. Wer garantiert die
klimatischen Randbedingungen?
20) Beispiel 2: Flachgeneigtes Dach mit Abdichtung
Mit der in B.3 berechneten Tauwassermasse 0,023 kg/m² und der
Verdunstungsmasse
0,56 kg/m² heißt es dann in B.3.4 als Ergebnis:
"Die Tauwasserbildung ist im Sinne dieser Norm unschädlich".
Auf die falsche Berechnung ist bereits am Anfang hingewiesen worden.
Allerdings ist bei dieser Formulierung absurderweise selbst das falsche
Ergebnis als richtig (?)"im Sinne dieser Norm" zu werten. Dies bedeutet
die perfekte Perversion einer DIN-Vorschrift, gerade dann, wenn inkognito
in einer ANMERKUNG auf diesen Fehler hingewiesen wird. Das Infame dieser
Vorgehensweise ahnt natürlich kein Anwender.
21) Anhang E
In den Literaturhinweisen sind neben der Aufzählung von 11
DIN-Vorschriften, die alle zu beachten sind, noch 11 Literaturangaben von
Veröffentlichungen, auf die zurückgegriffen werden kann, oder bei Bedarf
sogar muß. Nach Neil Postman für den Anwender jedoch alles, weil
unzumutbar und überzogen, weitgehend Informationsmüll.
Schlußbemerkung
DIN schreibt über "Grundsätze und Organisation":
"Normung ist das Ordnungsinstrument des gesamten
technisch-wissenschaftlichen und persönlichen Lebens, Sie ist
integrierender Bestandteil der bestehenden Wirtschafts- Sozial- und
Rechtsordnungen".
Werden der Zustand und die Handlungen des DIN hier zum Maßstab für diese
"Ordnungen", dann ist kritische Wachsamkeit angebracht; solche
Absurditäten verträgt keine Demokratie.
"Normung als satzungsgemäße Aufgabe des DIN Deutsches Institut für
Normung e. V. ist die planmäßige, durch die interessierten Kreise
gemeinschaftlich durchgeführte Vereinheitlichung von materiellen und
immateriellen Gegenständen zum Nutzen der Allgemeinheit".
Es wird ernsthaft bezweifelt, ob diese DIN-4108 zum Nutzen der
Allgemeinheit formuliert wurde. Eher ist anzunehmen, daß interessierte
Kreise und ihre Sympathisanten an dieser DIN materiell partizipieren. Es
werden einseitige Interessen durchgesetzt.
Und in den Hinweisen für den Anwender von DIN-Normen steht:
"Durch das Anwenden von Normen entzieht sich niemand der Verantwortung für
eigenes Handeln. Jeder handelt insoweit auf eigene Gefahr."
Dies bedeutet doch konkret, DIN-Normen sind nicht ernst zu nehmen, wenn
im Streifall die Verantwortung für die Richtigkeit auf den Anwender
verlagert wird.
Bei der Norm ist immerhin zu beachten, daß sie keine Rechtsnormen sind,
sondern private technische Regelungen mit Empfehlungscharakter (BGH Urteil
vom 14. 05. 1998). Es heißt dort: "DIN-Normen sind nicht die einzige,
sondern eine Erkenntnisquelle für technisch ordnungsgemäßes Verhalten im
Regelfall".
Damit wird doch eindeutig zugestanden, daß es auch andere technische
Lösungen gibt, die umgesetzt werden können. Mehr noch. Die Erfahrung
zeigt, daß DIN gemäße Lösungen auch falsch sein können; in einem solchen
Falle muß man andere Lösungen finden, um nicht gegenüber dem
Auftraggeber schadenersatzpflichtig zu werden.
Es ist darüber hinaus auch unverantwortlich, wenn unter Federführung
des Staates die Reglementierung der Fachwelt durch Erlaß von Normen
derartige Formen annimmt. Da werden Selbstverständlichkeiten genormt. DIN
hat sich zu fragen, ob es beabsichtigt, Normen zu erlassen, die
offensichtlich für Leute gedacht sind, die vom Bauen keine Ahnung haben.
Von den Erstellern dieser Norm zumindest hat man diesen Eindruck.
Weiter fragt man sich, warum die DIN-Normen federführend dann von
Dilettanten und Unwissenden formuliert werden. Der Einfluß der Fachleute
wird jedenfalls immer geringer; man versucht jetzt sogar, diese aus dem
Normungsprozeß auszugliedern, indem DIN von den Teilnehmern Kostenbeiträge
verlangt. Die praktizierenden Fachleute, die bis jetzt schon ehrenamtlich,
also ohne Bezahlung, bei der Normung mitwirkten und damit die schlimmsten
Auswüchse verhindern konnten (allerdings nicht immer), sollen nun für ihr
Engagement noch bezahlen. Es ist ein Skandal.
Auf diese Weise entledigt man sich der Fachleute, die etwas von den Dingen
verstehen. Übrig bleiben nur die marktvereinnahmenden Interessenvertreter
der Wirtschaft, geldhungrige Wissenschaftler und karrieresüchtige
Showerscheinungen der Ministerialbürokratie - man bleibt damit unter sich.
Insoweit gilt auch heute noch der bereits erwähnte Satz von
Jean-Jacques Rousseau:
"Es ist nicht nötig, den Charakter der Leute zu kennen, sondern nur ihre
Interessen, um ungefähr zu erraten, was sie zu jeder Sache sagen werden".
Und Karl Steinbuch schreibt in seinem Buch: Maßlos informiert. Die
Enteignung unseres Denkens: "Es ergibt sich zwangsläufig aus dem
gegenwärtigen Umgang mit der Information, der - ähnlich dem Umgang der
Alchimisten mit ihren Elixieren - mit Verstand und Verantwortung wenig,
mit Unverstand, Täuschung und Betrug aber viel zu tun hat. Wir werden
zugleich informiert, verwirrt und betrogen, wir sehen kaum mehr die
Wirklichkeit, fast nur noch Kulissen und Spiegelbilder".
Mit den vorgelegten DIN-Vorschriften wird diese Vision von Karl
Steinbuch Wirklichkeit.
Nürnberg, den 07. Oktober 1999
Zwischenzeitlich wurde mit den gemachten Erfahrungen der
Einspruchssitzung am 14. Januar 2000 in Köln am 26.01.2000 an den NABau
des DIN in Berlin geschrieben:
Äußerung zur DIN 4108, Teil 2
Äußerung zur DIN 4108, Teil 3
Sehr geehrter Herren,
zunächst zur DIN 4108, Teil 2:
Eine Erwiderung zur ersten Stellungnahme des Arbeitsausschusses (NABau
00.89.00 Nr. 245-99) mit insgesamt 19 Seiten ist bereits am 28. 12. 99
abgeschickt worden. Nach Erhalt des Protokolls Nr. 249 von der Sitzung vom
23. November 1999 in Berlin werden noch zusätzlich einige Anmerkungen
notwendig:
- Immer wieder wird auf die DIN EN 832: 1998-12 als maßgebende
Bezugsnorm hingewiesen, aber diese stehe jetzt nicht zur Diskussion.
Jedoch gestatte sie es, auch die Einflüsse der Wärmespeicherfähigkeit
der Außenbauteile ... zu erfassen. Was aber steht im Anhang D, Teil
D.5.1 der DIN EN 832 über die - Solaren Wärmegewinne von opaken Teilen
der Gebäudehülle-?: "Die jährlichen solaren Nettowärmegewinne ... können
vernachlässigt werden". Dies aber ist unter Berücksichtigung des
jetzigen Standes der Diskussion falsch. Es sei daran erinnert, daß ich
am 29. Januar 1993 gegen den Entwurf der DIN EN 832 Einspruch erhoben
habe unter anderem wegen - der quantitativ definierten
Sonnenwärmegewinne (siehe mein Brief vom 29. Januar 1993 an DIN).
- Wenn es dann im Protokoll heißt: "Eine Fehleinschätzung der
Wärmespeicherfähigkeit der Außenbauteile ... kann nicht gesehen werden",
dann besagt dies in keinster Weise, daß sie doch vorliegt, zumal diese
Aussage mit den "Festlegungen nach DIN EN 832 belegt wird". Dies ist
schon eine recht eigenartige "Beweisführung" – ein Text, der sich selbst
bestätigt. Außerdem ist die sehr auslegungsfähige Formulierung "kann
nicht gesehen werden" zu beanstanden; z. B. ist medizinisch gesichert,
daß Blinde auch nichts sehen. Eindeutig dagegen wäre eine Aussage wie:
"Eine Fehleinschätzung liegt nicht vor"; aber immer wieder entdeckt man
Hintertürchen, durch die man entwischen kann. Die Autoren wissen also
sehr genau, wovon sie reden.
- Wenn nach den Äußerungen der Arbeitsausschußmitglieder die
Grundkonzeption des vorgelegten Entwurfes E DIN 4108-2:1999-06 nicht in
Frage gestellt wurde, so muß hier energisch Einspruch erhoben werden.
Meine Stellungnahme vom 20. Juli 1999 wird getragen von der
unbestreitbaren Tatsache, daß die Grundlage aller Energieberechnungen,
nämlich nach wie vor der k-Wert, für die Beschreibung der
Transmissionswärneverluste einer Außenwand nicht verwendet werden kann,
weil der k-Wert nur den Beharrungszustand, also stationäre Verhältnisse,
beschreibt.
- Bei der Behandlung der Einsprüche wurde nur an Symptomen einer
unzulänglichen Methode herumlaboriert, die Ursachen hierfür jedoch "als
gegeben" vorausgesetzt. Dies ist beim jetzigen Zustand des
Gebäudewärmeschutzes im höchsten Grade fehlerhaft und zeugt von wenig
Verantwortung gegenüber dem Kunden, dem Verbraucher, dem Bauherrn.
Nun zur DIN 4108, Teil 3:
Zu der Einspruchssitzung am 14. Januar 2000 in Köln sind noch einige
ergänzende Hinweise und Anmerkungen zu machen:
- Es ist bemerkenswert, daß im Protokoll zur vorbereitenden Sitzung am
10. Januar in Holzkirchen überhaupt keine Äußerungen zu meinen
Einsprüchen vom 07. Oktober 1999 erfolgen, eigenartigerweise jedoch die
Tabelle A.1 aufgeführt wird, zu der ich überhaupt nichts ausgesagt habe.
Die anwesenden Ausschußmitglieder scheinen am 10. Januar noch nicht den
wesentlichen Fakt meines Einspruches über zehn Seiten begriffen zu
haben. In der DIN 4108 liegt ein methodischer Fehler vor.
- Zu der Einspruchssitzung am 14. Januar haben sich die
Ausschußmitglieder dann besser vorbereitet. Immerhin wurde der
methodische Fehler zugestanden, der von einigen Mitglieder sogar
bestätigt worden ist. In der Diskussion stellte Prof. Ehm die Frage, ob
dieser methodische Fehler veröffentlicht wurde? Hier verweise ich auf
meine Stellungnahme vom 07. Oktober 1999, Seite 1 "Zur Vorgeschichte",
in der mitgeteilt wurde, daß "dieser methodische Fehler in vielen
Fachveröffentlichen dokumentiert" wurde.
Hier die Zusammenstellung der Veröffentlichungen:
- Meier, C:: Feuchteschäden vermeiden. Bauverlag GmbH Wiesbaden und
Berlin, 1989, 221 Seiten (seit Jan.1997 vom Markt genommen),
- Meier, C:: Bauphysikalisch richtige Konstruktionen - Garant für
Tauwasserfreiheit. Baumetall, 1988, H. 1, S. 28.
- Meier, C:: Ist das Flachdach noch zu retten? Bausubstanz 1988,
H. 3, S. 12 und H. 5. S. 28.
- Meier, C:: Das Flachdach kann empfohlen werden. Der Dachdeckermeister
1988,
H. 10, S. 66.
- Meier, C:: Der kleine Irrtum beim Tauwasserschutz.
Klima-Kälte-Heizung 1989, H.9,
S. 404.
- Meier, C:: Tauwasserfreie Konstruktionen. - Utopie oder
konstruktives Geschick. DBZ 1989, H.9, S. 1161
- Meier, C:: Tauwasserschutznachweis bei unbelüfteten Dächern. Berliner
Bauwirtschaft 1990, H. 3, S. 55.
- Meier, C:: Ja oder nein zur Wärmeschutzverordnung. Deutsches
Architektenblatt, 1988, H. 4, S. 531.
- Meier, C:: Wärmeschutz von Gebäuden - der richtige Dreh beim
Energiesparen. Deutsches Architektenblatt, 1988, H. 6, S. 903.
- Meier, C:: Wärmeschutz - Alternativen - ein neu entwickeltes
Wärmeschutzdenken.
DBZ 1989, H. 3, S. 331 und H. 4, S. 505. (am 28. 04. 1989 verteilt)
Die fett gedruckten Veröffentlichungen sind den damaligen
NABau-Ausschußmitgliedern zur Kenntnis gebracht worden.
Um das wissenschaftliche Denken und Handeln im DIN zu charakterisieren,
wurde damals auch eine Veröffentlichung beigelegt, die in solchen Fällen
das immer wieder festzustellende "Procedere" beschrieb:
- Altendorf, W:: Über die Probleme, Erfindungen in das rechte
Licht zu rücken. Beratende Ingenieure 1988, H. 3, S. 4.
Wären diese Veröffentlichungen damals beachtet worden, könnten wir uns
heute die Diskussionen um den Gebäudewärmeschutz ersparen.
- Bei dem Eingeständnis des Ausschusses, daß die DIN 4108, Teil 3,
einen gravierenden methodischen Fehler enthält, der jedes
unbelüftete Dach als "im Sinne der DIN zulässig" klassifiziert, ist es
ein eklatanter Fall von Selbstherrlichkeit und Arroganz, diesen Fehler
nun erst "in einer weiteren Überarbeitung der DIN 4108" entfernen zu
wollen, da bei einer jetzigen Bearbeitung "die Termine nicht eingehalten
werden".
Es ist bereits ein Skandal, nicht schon vor zehn Jahren reagiert zu
haben. Dann bestand die Möglichkeit, vom Oktober 1999 bis zum 10 Januar
2000 zu überlegen, wie der Fehler beseitigt werden kann – am 10. Januar
herrschte jedoch wiederum Funkstille. Jetzt wird wiederum die Lösung
dieses skandalträchtigen Problems "auf später" verschoben. Nun jedoch
abermals den Kopf in den Sand zu stecken, ist schon
straftatbestandsverdächtig.
Die Äußerung von Herrn Prof. Ehm, man habe 20 Jahre nichts bemerkt, dann
würde man auch die nächsten zwei Jahre nichts merken, ist
verantwortungslos. Um diesen eklatanten Fall von Fehlerhaftigkeit einer
DIN-Norm zu kaschieren, ist von ihm vorgeschlagen worden, "aus
redaktionellen Gründen die alte Fassung zu belassen und eine
Formulierung zu finden, die auf diesen Sachverhalt hinweist". Dies ist
bei der Bearbeitung von DIN-Vorschriften ein weiterer eklatanter Fall
von Laxheit und Oberflächlichkeit in vollendeter Perfektion.
- Es sollte doch wohl ernsthaft daran gedacht werden, daß eine
DIN-Vorschrift im Weißdruck nach den jeweiligen Artikeln in den
Bauordnungen als "Technische Baubestimmung" von den
Länderbauverwaltungen im Ministerialamtsblatt öffentlich-rechtlich
bindend eingeführt wird. Man stelle sich die Irritationen der
Bauverwaltungen vor, etwas als richtig ansehen zu müssen, was
nachgewiesenermaßen falsch ist. Wie sollen sie sich bei einer Weigerung
eines Bauantragstellers, diese eingestandenermaßen falsche DIN zu
erfüllen, verhalten? Bei der immer stärker werdenden juristischen
Komponente beim Bauen ist die technische Konfusion vollkommen. Aber
derartige Überlegungen haben offensichtlich keine Chance, bei diesem
Ausschuß berücksichtigt zu werden.
Um DIN nicht noch mehr in Mißkredit zu bringen, sollten die Mahnungen
von außen endlich ernst genommen werden.
Mit freundlichen Grüßen
Gleichzeitig wurde mit Datum vom 27.01.2000 der Bericht über die
Einspruchssitzung zugeschickt, in dem unter anderem festgestellt wurde:
"Herr Prof. Meier erläuterte seine rechnerische Umsetzung des
Glaserverfahrens der Abhängigkeit von sd-Wert und Wärmedämmfähigkeit nach
dem Glaserverfahren. Herr Prof. Kießl erwiderte, der Fehler sei erkannt
und behoben".
So einfach ist das mit dem Entstehen von DIN-Vorschriften. Fehler
werden registriert, im Protokoll bestätigt – aber man kümmert sich nicht
weiter darum. Die Phalanx der Betonköpfe setzt sich durch. "Eliten" machen
eben keine Fehler – es bleibt alles beim Alten.
Makabre Folgen:
Bei der "Sanierung" eines alten Einfamilienhauses wurden unter
Beibehaltung des Innenverputzes die Ziegel, die Lattung und die
Konterlattung entfernt und dann die von außen eingebrachte Dampfsperre von
sd = 200m der Einfachheit halber im Auf und Ab über die Sparren
gezogen; dann wurde die Wärmedämmung eingelegt. Dies ist ein konstruktiver
Aufbau, der jeder Vernunft widerspricht und der auch nicht von den
Dachdecker-Richtlinien gedeckt wird.
Das Fatale ist nun aber, daß ein "Bauphysiker" die "Unschädlichkeit"
dieser Konstruktion mit dem rechnerischen Nachweis nach DIN 4108, Teil 5,
Beispiel 2 - Flachdach – feststellt. Dies aber ist gerade der
Nachweis, der immer zu einem "positiven" Ergebnis führt. Diesen
bautechnischen Unfug kann jeder nachvollziehen. Selbst eine "Dampfsperre"
von 2 m und eine Dachhaut von 1000m führt zu einer "im Sinne von DIN
unschädlichen Tauwasserbildung". Anzumerken sei an dieser Stelle noch der
Hinweis, daß mit der "unschädlichen Tauwasserbildung" die Jahresbilanz
gemeint ist, so daß im Winter ruhig ½ Liter Tauwasser pro Quadratmeter
entstehen darf – ein widersinniges Verständnis für gesunde
Konstruktionen.
01.11.20001
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