Prof. Dr.-Ing. habil. Claus Meier
Architekt SRL, BayAK, Nürnberg
Der Irrtum der DIN 4108 - Wärmeschutz
Zum Entwurf der
DIN 4108 "Wärmeschutz und Energieeinsparung in Gebäuden",
Teil 2: Mindestanforderungen an den Wärmeschutz
als Ersatz für die Ausgabe August 1981 und November 1995 wurde von mir
am 20. 07. 1999 folgende Stellungnahme an den NABau abgegeben:
Stellungnahme zur DIN 4108, Teil 2 vom Juni 1999
Bevor die Neufassung der DIN 4108, Teil 2, kommentiert
wird, bedarf es der grundsätzlichen Klärung, inwieweit der k-Wert, der
energetisch das gesamte Bauwesen beherrscht, Allgemeingültigkeit besitzt.
Da jetzt mit der neuen Energieeinsparverordnung (EnEV) auch die
Altbausubstanz "energetisch verbessert" werden soll, außerdem immer
kleinere k-Werte gefordert werden (unwirtschaftlich) und darüber hinaus
alle Nachweisverfahren des Wärmeschutzes den k-Wert zur Grundlage nehmen,
wird diese Klärung notwendig. Vielleicht rennen wir einer Fiktion
hinterher.
Die Herkunft des k-Wertes
Wenn es um die Berechnung der
Transmissionswärmeverluste einer Außenkonstruktion geht, dann wird immer
der k-Wert die dominierende Rolle spielen. Und stets beruft man sich bei
Grundsatzdiskussionen auf die Fouriersche Wärmeleitungsgleichung, die ja
bereits seit 1822 bekannt sei.
Wie sieht diese Gleichung nun aus und in welcher Form
leitet sich der k-Wert daraus ab?
Für den instationären Fall mit sonstigen
Wärmequellen lautet die allgemeine Fouriersche Wärmeleitungsgleichung:
(1)
(W/m³)
Wichtig für die wissenschaftliche Einordnung des
k-Wertes wird allein die Kenntnis dieser fünf Bestandteile; die Formel (1)
kann zur Orientierung in Kurzform auch wie folgt geschrieben werden:
(1a) (A) = (B) + (C) + (D) + (E) (W/m³)
Die einzelnen Summanden kennzeichnen folgende
Bestandteile:
- Links vom Gleichheitszeichen steht der Ausdruck, der
die Speicherfähigkeit des Baustoffes beschreibt. Die darin enthaltene
spezifische Wärmekapazität c (Wh/kg K) und das Raumgewicht r (kg/m³)
sind hierfür die typischen Merkmale.
- Rechts vom Gleichheitszeichen stehen drei
gleichartige Ausdrücke, die die Wärmeleitung mit der jeweils darin
enthaltenen Wärmeleitfähigkeit l (W/mK) berücksichtigen.
Der erste Ausdruck gilt für die Wärmeleitung in
x-Richtung (in Richtung der Dicke s).
- Der zweite Ausdruck gilt für die Wärmeleitung in
y-Richtung (quer zur Wand).
- Der dritte Ausdruck gilt für die Wärmeleitung in
z-Richtung (nach oben und unten).
- Der letzte Ausdruck kennzeichnet sonstige
Wärmequellen, wie z. B. die Solarstrahlung.
Das dreidimensionale Temperaturfeld wird nun zu einem
eindimensionalen Temperaturfeld in x-Richtung reduziert. Es handelt sich
dann um eine ungestörte Platte, in der nur eine Wärmestromrichtung
vorliegt - von innen nach außen oder umgekehrt (B). Die Wärmeströme zur
Seite (C) und nach oben/unten (D) werden nicht berücksichtigt. Diese
Vereinfachung ist akzeptabel, obgleich damit die Wärmebrückeneinflüsse,
die bei Schichtkonstruktionen besonders groß sind, eliminiert werden. Die
Fouriersche Wärmeleitungsgleichung besteht somit nur noch aus drei
Komponenten.
Diese reduzierte Form der Fourierschen Gleichung sieht
dann in Differenzen-Schreibweise wie folgt aus:
(2)
(W/m²)
In Kurzform sieht sie dann wie folgt aus:
(2a) (A) = (B) + (E) (W/m²)
Erläuterung der Formel (2):
Die rechte Seite beschreibt einmal die Differenz
unterschiedlicher Wärmestromdichten (B), die bei instationären
Verhältnissen immer auftreten (die Klammer enthält die Wärmestromdichte q)
und zum anderen eine sonstige Wärmequelle (E), wie sie z. B. bei der
Solarstrahlung vorliegt. Die Wärmestromdifferenz und die sonstige
Wärmequelle entsprechen dann der eingespeicherten Energie auf der linken
Seite der Formel (A).
Entscheidend ist die Tatsache, daß bei instationären
Verhältnissen der linke Ausdruck (A), der die Speicherfähigkeit eines
Bauteils kennzeichnet, und v. a. die sonstigen Wärmequellen (E) nicht
weggelassen werden dürfen. Dies jedoch geschieht, wenn der stationäre Fall
weiterverfolgt wird.
Für den stationären Fall (Beharrungszustand)
geht die allgemeine Fouriersche Wärmeleitungsgleichung (1) durch
Nullsetzung in die Laplace-Gleichung (Potentialgleichung) über.
Damit wird deutlich:
Jeder der fünf Summanden (A) bis (E) wird zu Null.
Durch das eindimensionale Temperaturfeld in x-Richtung sind (C) und (D)
bereits zu Null geworden. Für den Rest der Formel bedeutet dies im
Klartext (s. Formel 2):
- Die linke Seite der Fourierschen
Wärmeleitungsgleichung (A), also die Speicherkomponente mit dem
charakteristischen Speicherwert c , wird zu Null. Speicherfähigkeit wird
somit völlig ignoriert.
- Die Differenz zweier Wärmestromdichten in der
x-Richtung wird auch zu Null (B). Wenn jedoch die Differenz an einer
Stelle im Bauteil zu Null wird, dann muß überall die gleiche
Wärmestromdichte vorliegen. Charakteristikum des Beharrungszustandes,
des stationären Zustandes, ist also die konstante Wärmestromdichte mit
geradlinigen Temperaturverteilungen.
- Auch die sonstige Wärmequelle (E), wie z. B. die
Solarstrahlung, wird zu Null.
Durch Nullsetzung der Fourierschen
Wärmeleitungsgleichung werden somit die Speicherfähigkeit der
Außenbauteile negiert (A), die konstante Wärmestromdichte im Bauteil
erzwungen (B) und die Solarstrahlung ignoriert (E).
Diese rigorose Vorgehensweise führt bei der Ableitung
des k-Wertes, wenn nun für eine monolithische Konstruktion die
entsprechenden Abmessungen und Temperaturdifferenzen eingesetzt werden, zu
folgender Wärmestromdifferenz, die dann Null gesetzt wird:
(3)
(W/m²)
Wird der k-Wert verwendet, dann wird:
(4)
(W/m²)
Erläuterung der Formel (4):
Die eckige Klammer beschreibt die Wärmestromdichte q. Die
Differenz ist Null. Dies bedeutet: die einem Volumenteilchen zugeführte
Energie ist gleich der abgeführten Energie, die Wärmestromdichte q in W/m²
ist somit im gesamten Bauteil konstant, die Temperaturlinie ist eine
Gerade, Speicherung findet nicht statt.
Dieser konstante Wärmestrom q wird somit:
(5)
(W/m²)
Erst diese stationäre Deutung des konstanten
Wärmestromes q führt zu der in der DIN 4108 aufgeführten und nur für den
Beharrungszustand geltenden Formel (liegen kurvige Temperaturlinien vor,
so handelt es sich immer um instationäre Verhältnisse).
Von der ursprünglich aus fünf Komponenten bestehenden
Fourierschen Wärmeleitungsgleichung verbleibt durch Nullsetzung nur eine
Komponente übrig, die jedoch ausschließlich für stationäre Verhältnisse
gilt. Dies ist dann der k-Wert, der das gesamte Bauwesen wärmetechnisch
beherrscht und mit seiner Ausschließlichkeit förmlich stranguliert.
| Quintessenz: |
Da der Beharrungszustand
bei Verwendung speicherfähigen Materials nie eintreten kann, ist der
k-Wert nicht aussagefähig, die Berechnung fehlerhaft. |
Deshalb steht auch in Gösele/Schüle, "Schall, Wärme,
Feuchte", Bauverlag Wiesbaden:
"Beim Anheizen oder Auskühlen von Räumen oder bei
Sonnenzustrahlung liegen jedoch instationäre Verhältnisse vor, so daß
diese durch die Werte 1/L (oder R in m²K/W) und k (oder U in W/m²K)
nicht erfaßt werden".
Nach Cammerer benötigt eine massive Ziegelwand
konstante Lufttemperaturen über einen Zeitraum von mindestens drei Tagen,
um den Beharrungszustand zu erreichen;
(Cords-Parchim, W:: Technische Bauhygiene. Teubner Verlag
Leipzig, 1953).
Da jedoch konstante Lufttemperaturen über einen derart
langen Zeitraum in Realität nicht vorliegen, bedeutet der
"Beharrungszustand" nur eine Fiktion.
Prof. Werner (FHS München) hält für herkömmlich schwere
Gebäude, bei dem der stationäre k-Wert auch für instationäre Verhältnisse
in etwa zutrifft, einen notwendigen Zeitraum konstanter Lufttemperaturen
auf beiden Seiten der Konstruktion von bis zu drei Wochen für
erforderlich. Bei drei Wochen könnten in der Tat die notwendigen
Einpendelungszeiten zum Beharrungszustand am Anfang und am Ende der
Betrachtungszeit in etwa vernachlässigt werden, so daß die Fehler nicht
allzu groß werden. Allerdings macht er dann den kapitalen Denkfehler,
statt der hierfür notwendigen konstanten Lufttemperaturen über diesen
Zeitraum nun auch mit statistischen Mittelwerten (z. B.
Monatsmittelwerten) operieren zu können und glaubt wirklich, damit die
täglichen Temperaturschwankungen umgehen zu können. Trugschlüsse sind
offensichtlich in der Bauphysikszene weit verbreitet.
Den Grundstein für diesen Irrtum legte jedoch bereits
Prof. Gertis in "Das hochgedämmte massive Haus" (BBauBl. 1983, H. 3, S.
151), indem er schrieb:
"Der Dämmwert (und damit der k-Wert) beschreibt die
Transmissionswärmeverluste durch ebene Außenbauteile nicht nur im
stationären Temperaturzustand, sondern auch bei beliebig
periodisch-instationären Randbedingungen im Periodenmittel in zutreffender
Weise, dabei kann es sich um eine Tagesperiode, eine Heizperiode oder
einen ganzen Jahres. bzw. Mehrjahreszyklus handeln. Der k-Wert stellt
somit auch eine instationäre Kenngröße dar, welche den stationären
Sonderfall mit einschließt".
Es ist schon recht erstaunlich, daß gerade die fatalen
Irrtümer derart Furore machen und eine lawinenartige Verbreitung finden.
Dies aber ist kein Einzelfall.
An dieser Stelle muß angemerkt werden:
Die Denkfolge ist doch nicht:
"Da für den k-Wert die Fouriersche Wärmeleitungsgleichung
zu Null gesetzt und damit der Beharrungszustand beschrieben wird, darf
keine Solarstrahlung und keine Speicherwirksamkeit in Rechnung gestellt
werden" (diese Einflüsse werden ja kontinuierlich als unwesentlich
negiert),
sondern die Feststellung muß lauten:
"Wenn Solarstrahlung und Speicherwirksamkeit vorliegen,
dann darf nicht der Beharrungszustand angenommen und die Fouriersche
Wärmeleitungsgleichung Null gesetzt werden.
Bei diesen Irrungen und Wirrungen versucht man nun den
Baufachleuten irgendwie weiszumachen, instationäre Verhältnisse würden
auch durch den k-Wert "in zutreffender Weise" beschrieben werden ! Dies
aber stimmt auf keinen Fall - ist mehr eine Wunschvorstellung.
Als letzten Ausweg müssen nun zum Beweis der
"Richtigkeit" dieses wissenschaftlichen Fehlers die Normen und
Verordnungen herhalten. Es wird versucht, die Gültigkeit des k-Wertes
dadurch zu untermauern, indem auf bestehende Normen und Verordnungen
hingewiesen wird. Dies aber ist der blamabelste "Beweis", den man
heranziehen kann. Immerhin ist das dort Gedruckte nicht immer sachlich
richtig.
So erstaunt es dann schon, daß im Mauerwerksbau aktuell
1999 zu lesen ist:
"Die Senkung des Bedarfes an Heizenergie beim Betrieb
von Gebäuden gilt in besonderem Maße als Beitrag zur Sicherung der
Zukunft. Der Umfang zu erzielender Energieeinsparungen gegenüber einem
verabredeten oder technisch gewachsenen Ausgangsniveaus ist eine
politische Frage. Vereinfachungen des Rechenverfahrens gegenüber der
"Wirklichkeit" gehören ebenfalls in den politischen Raum. Die Fragen der
Energieeinsparung gehören nicht zu den "allgemein anerkannten Regeln der
Technik", die sich auch ohne Zwang einführen; sie haben
Verordnungscharakter. Auf dem Verordnungsweg wird sogar die äußere Form
und der Umfang der benötigten Nachweise, der "Wärmebedarfsausweis" nach §
12 WärmeschutzV festgelegt".
Es lohnt sich, diesen Text genau durchzulesen, enthält
er doch fatale Tendenzen:
- Was ist mit Sicherung der Zukunft gemeint? Es ist
nachweisbar, daß die angestrebten niedrigen k-Werte nicht den großen
Durchbruch zur Energieeinsparung bringen, also auch keine großen CO2-Reduzierungen
erzielen; jeder kann dies nachrechnen, wenn er das will ! Unser aller
Zukunft kann also nicht gemeint sein. Handelt es sich vielleicht um die
Zukunft der Dämmstoffindustrie ?
- Der Umfang der zusätzlichen Energieeinsparungen sei
eine politische Frage. Es ist nicht zu fassen; immer, wenn
fachlich/sachlich die Begründungen fehlen, wird auf die Politik
verwiesen. Wenn die Politiker wüßten, wie sie hier mißbraucht werden.
- Ebenso sei die Verwendung eines falschen
Rechenverfahrens (hier schamhaft mit Vereinfachung umschrieben)
politischer Wille. Wenn "Experten" mit ihren Argumenten am Ende sind,
flüchten sie zu den Politikern, berufen sich auf den politischen
Auftrag.
- Energieeinsparung gehöre nicht zu den "allgemein
anerkannten Regeln der Technik", die sich auch ohne Zwang einführen.
Endlich ist es einmal deutlich gesagt worden: Zwang muß her. Es ist doch
so: Was gut und richtig ist, wird von allein angenommen, nur der Unfug
muß zwangsweise eingeführt werden. Zwang zerstört Demokratie !
- Energieeinsparung habe Verordnungscharakter. Wenn
jedoch Zwang durch Verordnungen ausgeübt werden kann, dann muß es sich
doch um sehr fragwürdige Aktivitäten handeln; auch dies ist so deutlich
bis jetzt noch nicht gesagt worden.
Hier werden Tendenzen obrigkeitsstaatlichen Denkens und
Handelns sichtbar. Das ist die Folge lobbyistischer Strategien in unserer
Gesellschaft. Um bei zweifelhaften Aktivitäten diese gegen
fachlich-sachlichen Widerstand durchzusetzen, hat sich eine Verordnung
bisher immer bestens bewährt. Und hinterher kann man sich zur
Rechtfertigung genüßlich auf die Verordnung berufen.
Das Dilemma begann mit dem grundsätzlichen Fehler, den
k-Wert zur quantitativen Bestimmung von Energieverbräuchen zu verwenden.
Grundsätzliche Äußerungen zur DIN-Fortschreibung.
In DIB, 1999, Heft 5, Seite 64 "Ingenieure aller Länder
...!" schreibt Klaus Stiglat u. a::
"Die Kritik an den Normen-Umfängen ist alt. Aber statt
Abhilfe zu schaffen, werden Normen mit dem Überarbeiten immer länger,
immer unüberschaubarer, immer unverständlicher. Das Lesen von Normen
erspart immer mehr das Lesen von Fachaufsätzen; zumindest jenen, die Norm
und Bildschirm für völlig ausreichende Arbeitsgrundlagen halten. Läßt du
meine Formel stehen, stimme ich deiner zu, ist ein die Normen aufblähendes
Ausschuß Spiel".
Bemerkenswert ist jedoch, daß ein DIN-Ausschuß diesen
auch produzieren kann, denn oft bedeuten Normen fachlich einen technischen
Rückschritt. Dies ist nicht verwunderlich, wird doch höchstrichterlich
bestätigt, daß es sich "um Vereinbarungen interessierter Kreise handelt,
die eine bestimmte Einflußnahme auf das Marktgeschehen bezwecken". DIN
sagt selbst, daß "durch das Anwenden von Normen sich niemand der
Verantwortung für eigenes Handeln entziehe" und daß "jeder somit auf
eigene Gefahr handele". Normen bewegen sich insofern in einem Freiraum,
der voller bautechnischer Tücken ist.
Die DIN 4108 liefert hierfür zwei markante Beispiele.
1) Früher war eine trockene Konstruktion Stand der
Technik. DIN paßte sich dem an und deshalb hieß es in der DIN 4108,
"Wärmeschutz im Hochbau" früherer Jahre:
"Auch im Innern von unsachgemäß aufgebauten
Bauteilen kann Tauwasser auftreten, besonders dann, wenn sie mehrschichtig
und die Schichten unzweckmäßig hintereinander angeordnet sind".
Tauwasser in der Konstruktion war damals also nicht
Stand der Technik und galt demzufolge als unsachgemäß! Heute bietet die
Industrie Chemieprodukte an, die bei Schichtkonstruktionen wegen der
ungenügenden Sorptionsfähigkeit und der gefährlichen Diffusionsdichtigkeit
automatisch zu Tauwasserbildungen führen.
Die DIN mußte deshalb "technisch weiterentwickelt"
werden. Die Auffassung von der Notwendigkeit einer trockenen Konstruktion
wurde korrigiert. Jetzt darf im Winter Tauwasser bis zu 1 Liter (bzw. ½
Liter) pro Quadratmeter auftreten, wenn dieses im Sommer wieder
ausdiffundiert !
Die dem Nutzer dienende Forderung nach einer absoluten
Trockenheit der Konstruktion wurde umgedeutet in eine relative Trockenheit
in Form einer jährlichen Bilanz. Laßt doch die Konstruktion im Winter
feucht werden, Hauptsache ist, daß sie im Sommer wieder austrocknet. Welch
ein technischer Fortschritt, wenn man bedenkt, daß trockene Konstruktionen
im Winter und nicht im Sommer wichtig werden.
Was ist daraus abzuleiten? Fortschreibungen von DIN-Normen
entspringen meist den Wünschen der Industrie und nicht den berechtigten
Bedürfnissen der Bewohner.
2) Die DIN 4108 enthält bei den Diffusionsberechnungen
auch einen methodischen Fehler. DIN weist jedes unbelüftete Dach,
und sei es als Schichtkonstruktion bauphysikalisch noch so falsch
aufgebaut, als eine "nach DIN zulässige Konstruktion" aus. Selbst bei
Akzeptanz der eben erläuterten Mißstände werden fehlerhafte Konstruktionen
somit nicht mehr erkannt.
Im Gegenteil: falsche Konstruktionen werden durch DIN
legitimiert; dem Kunden wird Richtigkeit vorgegaukelt, obwohl
Feuchteschäden eintreten werden. All dies geschieht durch Mißbrauch der
Richtlinienkompetenz zusammengerufener "Experten", die alle die
Fehlerhaftigkeit dieses Sachverhaltes nicht erkannt haben.
Diese zwei Beispiele mögen zeigen, daß eine
Fortschreibung von DIN-Vorschriften oft auch zweifelhaften Motiven
entspringt.
Wenn dann noch, wie bei der DIN EN 832 geschehen,
ernstzunehmende Hinweise verworfen werden, dann werden die Ingenieure von
der Administration zu einem Volk von entmündigten Vollziehern degradiert.
Diese Praxis einer Normenfortschreibung muß gestoppt werden. Es geht
entschieden zu weit, wenn "interessierte Kreise" ihre fragwürdigen Thesen
in Normen festschreiben lassen, um damit Richtigkeit zu dokumentieren.
Neuerdings sollen Normen sogar per Dekret zu "allgemein anerkannten Regeln
der Technik" erklärt werden können (EnEV, April 1999, § 15).
Nun liegt der Entwurf zur DIN 4108, Teil 2 vom Juni
1999 vor.
Folgende Anmerkungen sind vonnöten:
1) Speicherung wird gestrichen.
Schon bei der Überschrift der DIN 4108, Teil 2, ist
Protest erforderlich, denn hier werden entscheidende Weichenstellungen
vorgenommen, die wesentliche Einflüsse des Wärmeschutzes ignorieren und
das falsche Rechnen legalisieren. Statt "Wärmeschutz im Hochbau -
Wärmedämmung und Wärmespeicherung; Anforderungen und Hinweise für Planung
und Ausführung" (DIN 4108, Teil 2, August 1981) heißt es jetzt
"Wärmeschutz und Energieeinsparung in Gebäuden; Teil 2:
Mindestanforderungen an den Wärmeschutz".
Im Text wird dies wiederholt. In DIN 4108, August 1981,
steht unter 1 Geltungsbereich: "Diese Norm enthält Anforderungen an die
Wärmedämmung und Wärmespeicherung sowie wärmeschutztechnische...". In DIN
4108, Juni 1999, steht unter 1 Anwendungsbereich dagegen: "Diese Norm legt
die Mindestanforderungen an die Wärmedämmung von Bauteilen und an...". Das
Wort Speicherung wird eliminiert. Dies dann auch noch gemäß Änderungen auf
Seite 2 als "redaktionelle Überarbeitung" zu bezeichnen, ist eine
Unverfrorenheit.
Ein geringer Energieverbrauch war schon seit jeher
Bestandteil entwurflicher Überlegungen. Veröffentlichungen der 20iger
Jahre zeigen dies deutlich. Warum wird diese selbstverständliche
Grundforderung baulicher Planungsaufgaben nun als Überschrift verwendet
und dafür die Speicherung gestrichen? Die Speicherung ist doch ein
wesentlicher Bestandteil des Gebäudewärmeschutzes. Dies zeigt die
Fouriersche Wärmeleitungsgleichung (s. vorn). Es muß doch konsequent
unterschieden werden zwischen stationären und instationären Zuständen. In
der Realität kommen nur instationäre Zustände vor, der stationäre
Beharrungszustand ist eine Fiktion. Mit dem k-Wert wird ausschließlich
Dämmung beschrieben und damit wirklichkeitsfremd gerechnet. Wärmeschutz
besteht aus Dämmung und Speicherung. Damit aber sind alle
energetischen Aussagen auf Sand gebaut. Soll das Wort "Energieeinsparung"
vielleicht nur all das Falsche kaschieren und davon ablenken (mit den
Superdämmungen wird sowieso keine zusätzliche Energie mehr eingespart)?
Solange der k-Wert dazu diente, Heizkörper und Kessel
zu dimensionieren, war der k-Wert ausreichend. Eine damit verbundene
Überdimensionierung der Anlage wurde durch größere Stillstandszeiten
ausgeglichen. Auch reichte der k-Wert aus, um Kondensat an der
Innenoberfläche zu vermeiden - dies war der Zweck früherer Ausgaben der
DIN 4108.
Wird jedoch der Heizenergiebedarf in den Vordergrund
gestellt, dann versagt der k-Wert, er muß versagen. Die gerechneten
Heizenergiebedarfswerte weichen von den tatsächlich erzielten
Heizenergieverbrauchswerten eklatant ab. Dies ist vielfach nachgewiesen
worden.
Wird aber nun trotzdem der (fiktive) Beharrungszustand
zur Grundlage der Überlegungen, dann wird damit (fälschlicherweise) der
k-Wert zum Gradmesser der Energieeinsparung erhoben. Die Hyperbelform der
k-Wert-Funktion begrenzt aus Effizienzgründen jedoch den k-Wert nach
unten. Die Anforderungen der Wärmeschutzverordnung 1995 z. B. führen zu
effizienzlosen Superdämmungen, die nicht in der Lage sind, noch
wesentliche zusätzliche Energieeinsparungen zu erzielen - aus
mathematischen Gründen. Ab ca. 10 cm Dämmung kann keine nennenswerte
Energie mehr eingespart werden, es wird nur viel Dämmstoff unnütz
eingebaut. Die "berechneten" Energieeinsparungen sind Phantomwerte. Hier
wird das durchaus ernst zu nehmende Argument "Energieeinsparung"
schändlich mißbraucht.
2) Wesentliche Energieeinparmöglichkeiten werden
mißachtet.
Es stimmt einfach nicht, wenn im Vorwort steht: "Der
Wärmeschutz und die Energieeinsparung umfassen alle Maßnahmen zur
Verringerung der Wärmeübertragung durch die Umfassungsflächen eines
Gebäudes und durch die Trennflächen von Räumen unterschiedlicher
Temperaturen".
Infolge der Speicherfähigkeit von Massivbauten versagt der
k-Wert, er hat keine Aussagekraft mehr. Soll nun mit dieser Formulierung
per Normtext das Falsche zum Richtigen gewendet werden? Dies wäre eine
skandalöse Entwicklung - auch von DIN !
Die Ignoranz gegenüber der Speicherung drückt sich auch
im Fehlen der früheren Tabelle 2 "Mindestwerte der
Wärmedurchlaßwiderstände 1/L und Maximalwerte der
Wärmedurchgangskoeffizienten k für Außenwände, Decken unter nicht
ausgebauten Dachräumen und Dächer mit einer flächenbezogenen Gesamtmasse
unter 300 kg/m² (leichte Bauteile)" aus. Immerhin kam hier deutlich zum
Ausdruck, daß fehlende Masse, also fehlende Speicherfähigkeit durch eine
erhöhte Dämmung ausgeglichen werden muß. Dieses wärmetechnische
"Grundgesetz" wird somit verschwinden; es stört offensichtlich die
Dämmungstendenzen bis hin zur unwirtschaftlichen Maximaldämmung. Es ist
bautechnisch nicht zu akzeptieren, daß Speicherung völlig aus dem
Bewußtsein der Baufachleute getilgt werden soll.
Dies hängt sehr wahrscheinlich mit der "neuen", jedoch
falschen Definition von leichter und schwerer Bauweise zusammen. Während
die Erfahrung zeigt, daß schwere Bauweisen über 300 kg/m³ infolge der
Speicherfähigkeit energetische Vorteile gegenüber der leichten Bauweise
unter 300 kg/m³ aufweisen (s. die Tabellen 1 und 2 der alten Fassung der
DIN 4108, Teil 2), wird neuerdings versucht, schwere und leichte Bauweise
anders zu definieren (IBP-Bericht REB-5/1996). Dies hängt mit der überall
proklamierten, jedoch nicht vorliegenden energetischen Vorrangigkeit von
Wärmedämmverbundsystemen zusammen. Wird eine schwere Wand zur Seite der
Temperaturveränderung hin mit einer Wärmedämmung versehen, so handele es
sich um eine leichte Wand; fehlt die Wärmedämmung, dann sei es eine
schwere Wand, so wird argumentiert.
Mit dieser Festlegung wird zumindest folgendes
ausgesagt:
- Eine mögliche oder notwendige Speicherung
(Charakteristikum einer schweren Wand) wird durch eine Dämmschicht
behindert, wenn nicht sogar verhindert. Diese Aussage ist immerhin
positiv zu werten, denn bei der Außenwand mit Außendämmung wird dies ja
von der etablierten Bauphysik vehement bestritten; zumindest wird
behauptet, daß die energetischen Vorteile einer Speicherung infolge
absorbierter Solarstrahlung vernachlässigbar klein seien (Feist: nur 0,5
% Gewinn) und daß energetische Nachteile dadurch nicht auftreten würden.
- Speicherung wird nur dann in Betracht gezogen, wenn
Temperaturveränderung sich im Innenraum abspielen - v. a. im Sommer,
wenn Überhitzungen befürchtet werden müssen. Wenn Solarstrahlung
berücksichtigt wird, dann eben nur die durch die Fenster hereinkommende
Solarstrahlung. Ursache für diese Denkweise war ausschließlich eine für
den Sommer erforderliche Kühllastberechnung . Die anderen Möglichkeiten
zur Nutzung der Solarenergie werden vernachlässigt und negiert; es sei
denn, daß es sich um eine Transparente Wärmedämmung oder um
Massivabsorber handelt.
- In diesem Zusammenhang sei an die mitwirkende,
speicherwirksame Materialdicke erinnert, die nach EN 832 etwa 8 cm,
aufgerundet dann 10 cm, beträgt. Auch die Bestimmung dieser Zahl beruht
auf Denkfehlern. Aber mit solchen Festlegungen in Normen wird
systematisch die Bedeutung der Speicherung falsch und irreführend
dargestellt.
3) Raumklima und Feuchte.
Wenn durch DIN 4108, Teil 2, ein "hygienisches Raumklima"
sowie ein "dauerhafter Schutz der Baukonstruktion gegen klimabedingte
Feuchteeinwirkungen" sichergestellt werden soll, dann war dies
richtigerweise schon immer das erstrebenswerte Ziel. Heute allerdings wird
durch die Abkehr von tradierten Konstruktionen dieses Ziel selten
erreicht. Hier muß auf die Fälle bei Altbauten hingewiesen werden, bei
denen durch ein nachträglich angebrachtes WDV-System zur "energetischen
Verbesserung" stets ein Feuchtegefühl beim Betreten der Räume vorliegt -
eine Folge der Absperrung von der Solarstrahlung. Und der dauerhafte
Schutz vor Feuchteeinwirkungen ist doch wohl auch nicht gegeben, wenn die
DIN im Normalfall 1 kg Wasser als Kondensat zuläßt - und dies bei
normgemäßen Randbedingungen. Wieviel schlimmer wird es aber, wenn davon
abgewichen wird - und dies geschieht mehr als man denkt, die
Schimmelpilzschäden beweisen es.
Wenn im Sommer "die Notwendigkeit einer Kühlung vermieden
werden" soll, dann wird es immer schwieriger werden, dies zu
verwirklichen. Die immer weiter um sich greifende Leichtbauweise
(Barackenbauweise), die infolge der k-Wert-Dämmungs-Dominanz durch die
"Niedrigenergiebauweise" forciert wird, wird mittelfristig die Kühlung
unumgänglich machen.
Insofern wird im Vorwort schon richtigerweise gesagt,
der Wärmeschutz habe Bedeutung für:
- die Gesundheit der Bewohner durch ein hygienisches
Raumklima,
(aber nicht durch Barackenbauweise, sondern durch
speicherfähige Massivwände - auch Außenwände, die von der Solarstrahlung
nicht abgesperrt werden - zur Abpufferung von Temperatur- und
Feuchtespitzen).
- den Schutz der Baukonstruktion vor klimabedingten
Feuchte-Einwirkungen und deren Folgeschäden,
(aber nicht durch eine nicht funktionierende unbelüftete
Schichtkonstruktion mit Dampfsperre, denen man dann auch noch in
Ermangelung überzeugender Details Intelligenz andichtet, sondern durch
eine massive einschichtige Bauweise).
- einen geringeren Energieverbrauch bei Heizung und
Kühlung,
(aber nicht durch k-Wert-dominantes Rechnen, sondern
durch Analyse der Energie-Verbrauchsdaten - und da sieht es dann meist
genau umgekehrt aus !)
- die Herstellungs- und Bewirtschaftungskosten
(gerade hier amortisieren sich die "Superdämmungen"
infolge der mathematisch bedingten Hyperbeltragik überhaupt nicht -
entgegen der Forderung des Energieeinsparungsgesetzes - Superdämmung
bedeutet Gesetzesverstoß).
Wie man sieht, man läuft mit den Texten und Aussagen
der DIN 4108, Teil 2, einer Fata Morgana hinterher, die der praktischen
Realität zuwider läuft. Langzeiterfahrung liegt bei den vorgeschlagenen
"energiesparenden" Konstruktionen ebenfalls nicht vor.
4) Unzumutbare Handhabung für den Nutzer.
Es stören die vielen Verweise. Die DIN 4108, Teil 2, Juni
1999, enthält in den wesentlichen Punkten keine Rechenanweisungen mehr,
sondern verweist auf andere DIN-Normen. Hier sind v. a. die DIN EN 832 und
die DIN V 4108-6, die beide das nur für den Beharrungszustand
zutreffende und deshalb realitätsfremde k-Wert-Verfahren zum Inhalt haben,
zu nennen. Diese beiden Normen sind in der Anwendung völlig praxisfremd -
ein Werk bautechnisch unwissender Theoretiker. Die DIN V 4108-6 enthält
allein 135 Kurzzeichen, wahrlich ein Werk von Paranoikern und ein Eldorado
für Software-Freaks.
Auch die DIN EN ISO 6946 ist hier einzuordnen. Was sich
die Akademikerzunft bei der Formulierung gedacht hat, ist nicht
nachvollziehbar - es grenzt, weil völlig praxisfremd, schon an
akademischen Unsinn. Dabei wurde so ganz nebenbei Thermodynamik
(Wärmeleitung, Wärmeströmung) und Quantenmechanik (Wärmestrahlung) in
unzulässiger Weise vermischt. Physikalisch ist dies ein Fauxpas.
Darüber hinaus geben die Seiten 3 und 4 des Entwurfes
einen Einblick, wie z. T. sehr fragwürdige DIN-Vorschriften sich des
Bauens bemächtigen. Damit wird DIN-Gläubigkeit und Vollzugsmentalität
gestärkt; damit entfernt man sich immer mehr vom Ingenieursdenken, eigenes
Denken ist nicht mehr gefragt. Es regiert die CD-ROM.
Diese DIN-Gläubigkeit führt sogar zu der absurden
Situation, daß Hinweise auf nachweisbare Fehler, Trugschlüsse und
Irrtümer, die in den Normen und Verordnungen festgeschrieben werden sollen
oder bereits sind, mit der Begründung verworfen werden, die Hinweise
entsprächen nicht den Verordnungen und Normen und müßten deshalb
zurückgewiesen werden. Ein System, das sich selbst bestätigt.
Fazit: Steht erst einmal etwas in der Norm, und sei es
selbst das Dümmste, dann wird dieser Sachverhalt als durchaus legitim und
richtig angesehen und damit sanktioniert. Es sei ja, von wem auch immer,
so beschlossen worden !
5) Wirtschaftlichkeit ist nicht gefragt.
Bedeutsam ist die Tatsache, daß in der DIN 4108, Ausgabe
August 1981, in "Zweck des Wärmeschutzes" noch der Hinweis enthalten ist,
man möge im Einzelfall prüfen, ob über die Anforderungen der
Wärmeschutzverordnung (1977) hinausgehende Maßnahmen wirtschaftlich
zweckmäßig seien. Damals waren die Anforderungen ja noch moderat und
dieser Hinweis durchaus berechtigt.
Heute dagegen fehlt dieser Hinweis. Der Grund liegt einzig
und allein darin, daß die festgelegten Anforderungen in der WSchVO 1995 in
der Mehrzahl unwirtschaftlich sind - schuld daran ist die Hyperbel. Heute
werden deshalb andere Hebel angesetzt, um diesen unwirtschaftlichen
Konstruktionen zum Durchbruch zu verhelfen: Bußgeldvorschriften (§ 18 der
EnEV vom April 1999) üben Zwang aus und suggerieren "verordnungswidriges"
Verhalten. Auch werden Finanzierungshilfen an die Übererfüllung der
Wärmeschutzverordnung geknüpft, so daß der unwissende Bauherr dies selbst
fordert - ein makabres Spielchen. Was sich hier abspielt, ist Diktatur der
administrativen Obrigkeit.
6) Systemgrenze.
Bei den Definitionen ist einiges anzumerken. In 3. 1. 1.
wird die Systemgrenze entweder an der Außenoberfläche (was richtig wäre),
oder an der Grenze der beheizten Zone, über die eine Wärmebilanz mit einer
bestimmten Raumtemperatur erstellt wird, angenommen. Das Letztere, also
die Tapetengrenze, ist Normalfall der Wärmebilanzen, auch bei den
Forschungsarbeiten (es wird z. B. die innere Wärmestromdichte gemessen und
- fälschlicherweise - geradlinig extrapoliert in der Annahme, dann sei der
k-Wert wieder gültig). Aber gerade eine solche Vorgehensweise ignoriert
das energetische Geschehen in einer Außenwand, das bei
Lufttemperaturänderungen und absorbierter Solarstrahlung infolge
unterschiedlicher Speicherfähigkeit auch unterschiedlich auf diese
Einflüsse reagiert. Mit dieser Systemgrenze bleibt man beruhigt beim
Beharrungszustand, man rechnet mit dem k-Wert.
7) Mindestwärmeschutz.
Die oft anzutreffende Schimmelpilzbildung, die durch
falsche bautechnische Empfehlungen in der Vergangenheit ausgelöst wurde
(in Unkenntnis der naturgesetzlichen Zusammenhänge wurde stets die Dämmung
bemängelt), hat Wirkungen hinterlassen. Nun werden in
3. 1. 2. die Therapievorschläge erweitert - wiederum in
unrealistischer Manier und in Unkenntnis: "Wärmebrückenfreie"
Innenoberflächen sollen her, um Schimmelbildung zu vermeiden. Zur
Aufklärung für praxisfremde Akademiker: Es gibt keine wärmebrückenfreien
Konstruktionen. Wer einen 1:20 Schnitt durch die Fassade einmal gezeichnet
hat, der weiß das - nur "hochkarätige" Akademiker kennen sich da nicht
aus. Ursache der Kondensatbildung an der Innenoberfläche ist fast in allen
Fällen die zu hohe Luftfeuchtigkeit. Beweis: Die alte DIN 4108 war eine
Hygienenorm mit dem Ziel, Schimmelpilze zu vermeiden - und dazu waren die
damaligen k-Werte völlig ausreichend. Erst der Einbau der dichten Fenster
mit dem Wegfall einer "Grundlüftung" führte dann automatisch zu den hohen
Innenraumfeuchten und der damit zusammenhängenden gesundheitsgefährdenden
Schimmelbildung.
8) Energiesparender Wärmeschutz.
In 3. 1. 3. glaubt man ernsthaft, durch Einhaltung der
"vorgegebenen Anforderungen" den Heizenergiebedarf eines Gebäudes
begrenzen zu können. Irrtum, denn nicht der k-Wert bestimmt den
Heizenergiebedarf allein (dies nur beim Beharrungszustand), sondern auch
die Speicherfähigkeit der Außenwände (s. Fouriersche
Wärmeleitungsgleichung). Wenn es um den energiesparenden Wärmeschutz geht,
versagt der k-Wert. Das sollte endlich begriffen werden.
9) Wärmebedarf, Energiebedarf, Energieverbrauch.
In 3. 1. 4. bis 3. 1. 6. werden für diese Begriffe die
Definitionen geliefert. Aber immer handelt es sich um Rechnungen, die den
k-Wert zur Grundlage nehmen, wenn es darum geht, diese Begriffe
quantitativ zu füllen - also meist falsche Berechnungen. Auch wenn zur
Aufrechterhaltung einer bestimmten Innenraumtemperatur der Verbrauch
festgestellt wird, wird der nicht zutreffende Beharrungszustandes
angenommen. Immer, wenn gerechnet wird, wird falsch gerechnet.
10) Sonneneintragskennwert.
In 3. 1. 7. wird es sonnenklar. Bei dynamischen
Überlegungen am Gebäude handelt es sich ausschließlich um den
Sonnenenergieeintrag von transparenten Außenbauteilen zur Vermeidung von
Überhitzungen im Sommer.
Im Winter gibt es ebenfalls einen "Sonneneintragskennwert"
von transparenten Außenbauteilen (die kFeff-Werte), aber eben
auch einen nicht erwähnten, weil geleugneten Sonneneintragswert von
nichttransparenten Außenbauteilen (die keff-Werte). Solange
diese naturgesetzliche Tatsache ignoriert wird, sind all die
"Energiesparvorschläge" fragwürdig.
11) Fehlerhafte Feststellung.
In "4 Grundlagen des Mindestwärmeschutzes" steht
unzweideutig: "Der Wärmeschutz eines Raumes ist abhängig von dem
Wärmedurchlaßwiderstand bzw. dem Wärmedurchgangskoeffizienten der Bauteile
(Wände, Decken, Fenster und Türen) und deren Anteil an der
wärmeübertragenden Umfassungsfläche".
Dies ist bei der jetzigen Sichtweise von Wärmeschutz
mit dem Trend superkleiner k-Werte eine Falschaussage (s. "Die Herkunft
des k-Wertes und Hyperbeltragik). Wenn Normen noch einen Hauch von
Seriosität bewahren wollen, dann haben solche Sequenzen hier nichts zu
suchen. Es geht nicht an, daß durchaus früher als richtig geltende
Aussagen, die jedoch bei dem heutigen bautechnischen Dämmungs-Trend nicht
mehr gelten, übernommen werden. Früher war die DIN 4108 eine Hygiene-Norm,
heute soll sie zu einer Energiespar-Norm umfunktioniert werden. Dies ist
fachlich nicht haltbar, soll aber durch "Norm" festgeschrieben werden.
Was würde man denn zu einem Firmenmanagement sagen, das
als oberstes Ziel "die Reinhaltung der Luft" proklamiert, dann aber
produktionsbedingt ständig die Luft vergiftet?
12) Erfahrungswissen wird in der Norm systematisch
verwässert.
In der Fassung von 1981 steht unter 4. 2. 1. 6:
"Geschlossene, möglichst dicht schließende Fensterläden und Rolläden
vermindern den Wärmedurchgang durch Fenster erheblich".
In der Neufassung steht dagegen: "Geschlossene, möglichst
dichtschließende Fensterläden und Rolläden können den Wärmedurchgang durch
Fenster vermindern".
Welch ein Unterschied in der Aussage. Fenster- und
Rolläden haben sich seit jeher bewährt - auch energetisch. Da aber heute
alles "gerechnet" werden muß und wenn dann in den Berechnungen der
temporäre Wärmeschutz, der im Entwurf zur WSchVO 1995 noch enthalten war,
wegfällt, weil damit die "neuen Wärmeschutzgläser hinfällig werden", dann
braucht man sich nicht zu wundern, daß die Norm sich mehr und mehr vom
Erfahrungswissen entfernt und statt dessen weitgehend die Interessen der
Industrie, aber nicht die Interessen des Bauherrn berücksichtigt (s.
vorn). Bautechnische Erfahrungen werden dem profitablen Umsatz geopfert
und über Bord geworfen.
13) Unbequeme Aussagen werden getilgt.
Der Abschnitt 4. 2. 2. der alten Fassung von 1981 fehlt in
der neuen Fassung vom Juni 1999. Dort wurde noch gesagt: "Der
Wärmedurchlaßwiderstand 1/L eines Bauteiles dient der Beurteilung der
Wärmedämmung". Dies stimmt, denn der Wärmeschutz besteht aus Dämmung
und Speicherung; insofern dient der Wärmedurchlaßwiderstand 1/L der
Beurteilung der Wärmedämmung, nicht aber des Wärmeschutzes. Diese
Klarstellung ist wichtig. Wollte man mit dem Streichen dieses Abschnittes
die Brisanz dieser Klärung aus dem Verkehr ziehen?
Weiter hieß es unter 4. 2. 2: "Der
Wärmedurchgangskoeffizient k dient der Beurteilung des
Transmissionswärmeverlustes ...". Diese Aussage gilt jedoch nur für den
Beharrungszustand, dies wird immer wieder vergessen. Da der
Beharrungszustand aber in Realität kaum vorliegt, stimmt diese Aussage in
den seltensten Fällen - auch dies wird immer wieder vergessen. Die DIN
4108, Teil 5, Berechnungsverfahren, enthält lediglich Formeln nur für den
Beharrungszustand; dies sollte man sich immer wieder klar machen !
14) Praxisfremde Konstruktionen werden sanktioniert.
In der Fassung von 1981steht noch unter 4. 2. 4: "Durch
undichte Anschlußfugen von Fenstern und Türen sowie durch sonstige Fugen
insbesondere bei Außenbauteilen treten infolge Luftaustausches
Wärmeverluste auf. Eine Abdichtung dieser Fugen ist deshalb erforderlich".
In der Neufassung steht dagegen in 4. 2. 3: " Durch
undichte Anschlußfugen von Fenstern und Außentüren sowie durch sonstige
Undichtheiten, z. B. Fugen, insbesondere von Außenbauteilen und
Rollädenkästen treten infolge des Luftaustauschs Wärmeverluste auf. Die
Außenbauteile müssen dem Stand der Technik entsprechend luftdicht sein.
Sie tragen in keinem Fall zum erforderlichen Luftaustausch bei. Eine
dauerhafte Abdichtung von Undichtheiten erfolgt nach DIN V 4108-7".
Hier wird es deutlich: Während die alte Fassung noch
eine eindeutige Aussage enthielt (Abdichtung ist erforderlich), muß nach
der neuen Fassung diese Abdichtung "dem Stand der Technik" entsprechen, v.
a. bei sonstigen Undichtheiten. Das heißt im Klartext: Bei der heutigen
propagierten Skelettbauweise mit Klebetechnik ist eine Dichtheit
konstruktiv kaum herzustellen (die vielen Feuchteschäden beweisen es). Da
hilft auch nicht der Hinweis auf DIN V 4108-7; die dort vorgeschlagenen
Details sind in Gänze kaum durchführbar und von dauerhaft kann dabei auch
keine Rede sein.
Statt nun eine bewährte dichte Bauweise zu wählen
(Massivbau), wird die Blower-Door-Prüfung erfunden. Damit nun aber
"kontrollierbare" Grundlüftungen durch Undichtheiten, wie sie früher beim
undichten Fenster auftraten, von vornherein rechnerisch nicht
berücksichtigt werden können, wird gleich in der Norm festgeschrieben, daß
sie "in keinem Fall zum erforderlichen Luftaustausch des Gebäudes
beitragen". Was ist das für eine Logik !
Warum erfolgt dieser einschränkende Hinweis? Luftaustausch
ist doch Luftaustausch; wichtig ist doch ausschließlich, daß dieser zu
keinen Feuchteschäden führt. Dies war z. B. beim undichten Fenster der
Fall.
Bei der heutigen Leichtbauweise, die obendrein noch als
unbelüftete Konstruktion empfohlen wird, führen Undichtheiten zu fatalen
Feuchteschäden. Dies ist der eigentliche Grund, weswegen so penetrant auf
die Dichtheit des Gebäudes hingewiesen wird. Das ganze Gebäude muß
dicht sein, sonst kann es verdammt feucht werden. Eine solche Gefahr
besteht immer. Um aber diese konstruktiven Fragwürdigkeiten nicht
zu offenbaren, werden als Grund der notwendigen Dichtheit die damit
verbundenen Wärmeverluste genannt; diese aber sind quantitativ
unerheblich. Wenn in der DIN etwas später empfohlen wird, einen
durchschnittlichen Luftwechsel von 0,5 h-1 durch Planung
sicherzustellen, spielen ein paar Undichtheiten energetisch überhaupt
keine Rolle. Dies bedeutet doch immerhin einen zwölffachen Luftwechsel pro
Tag/Nachtperiode (in der Wärmeschutzverordnung wird ein über 19facher
Luftwechsel berücksichtigt).
Was soll eigentlich heißen: "durch Planung"
sicherzustellen? Ist in Zukunft beabsichtigt, alles nur "planerisch"
sicherzustellen, weil es in der Praxis nicht funktioniert bzw. nicht
vollzogen wird? Die weitgehend "akademisch-theoretischen
Schreibtischaktivitäten" lassen dies vermuten; immerhin besteht schon
derart viel Unpraktikables in den Normen und Verordnungen, daß dieser
Verdacht berechtigt erscheint.
15) Wärmeschutz im Sommer.
Die Texte zu 4.3 "Wärmeschutz im Sommer" dienen nur der
einen Sorge, Überhitzungen der Innenräume zu vermeiden. Frühere
Forschungen auf diesem Gebiet galten deshalb der Aufgabe, Kühllasten
quantitativ zu bestimmen. Dies ist auch der Grund, weswegen nur
Solarstrahlung durch Fenster betrachtet wurde, da bei der damals üblichen
massiven Außenwand von dieser Seite keine Gefahr einer Überhitzung vorlag.
Überhitzungen können, wie es richtig heißt, durch speicherfähige Bauteile
vermieden werden.
Dies kommt in 4. 3. 6. zum Ausdruck, hier heißt es dann:
"Wirksam sind nur Bauteilschichten raumseits von Wärmedämmschichten". Dies
zeigt zweierlei:
- Es wird in der Tat nur die Erhöhung der
Innenraumtemperatur betrachtet, also nur die Einstrahlung durch die
Fenster berücksichtigt,
- Wärmedämmschichten verhindern das Speichern von
Energie.
Was für eine "Innenwand" im Sommer gilt, gilt natürlich
auch für eine Außenwand im Winter. Insofern sperrt eine Außendämmung die
Wand von erhöhten Außenlufttemperaturen am Tage, aber v. a. von der sehr
intensiven winterlichen Solarstrahlung ab. Es mutet deshalb wie ein Witz
an, daß es dann heißt: "Bei Außenbauteilen wirken sich außenliegende
Wärmedämmschichten und innenliegende wärmespeicherfähige Schichten in der
Regel günstig auf das sommerliche Raumklima aus". Wärmedämmung also
für den Sommer!
Übrigens: Ein entsprechender Hinweis für das
winterliche Raumklima fehlt im Abschnitt
4.2 "Wärmeschutz im Winter". Dies ist nach der Sichtweise
der Industrie auch verständlich, denn im Winter wirkt sich eine
Außendämmung ungünstig auf das Raumklima aus!
Das spezielle Aufgabenfeld einer Kühllastberechnung für
den Sommer tangiert keineswegs die Frage der Speicherung absorbierter
Solarstrahlung durch Außenwände im Winter. Auf das letztere bezogene
"Forschungen" beschränken sich peinlicherweise auf das Ziel, die
"Richtigkeit" des nur für den Beharrungszustand geltenden k-Wertes
nachzuweisen - und dies geschieht dann mit teils dubiosen Mitteln.
16) Unterscheidung von schweren und leichten
Bauteilen.
Gemäß Abschnitt 5. 2. 1 "Anforderungen an ein- und
mehrschichtige Massivbauteile" gelten bei Bauteilen mit einer
flächenbezogenen Gesamtmasse von mindestens 100 kg/m² die Grenzwerte der
Tabelle 3 (bei Außenwänden dann 1,2 m²K/W).
Nach Abschnitt 5. 2. 2. "Anforderungen an leichte Bauteile
Rahmen und Skelettbauarten" gelten für Bauteile mit einer flächenbezogenen
Gesamtmasse von unter 100 kg/m² erhöhte Anforderungen mit einem
Mindestwert von generell 1,75 m²K/W.
Hier sind mehrer Anmerkungen vonnöten:
- Die bisher geltende Grenze zwischen schweren und
leichten Bauteilen von 300 kg/m² wird administrativ auf 100 kg/m²
heruntergesetzt. Damit wird in raumhygienischer Hinsicht dem Nutzer Sand
in die Augen gestreut. Bekannt ist, daß Leichtkonstruktionen auf
Temperatur- und Feuchteschwankungen sensibel reagieren. Jetzt wird die
Grenze verschoben und schon gelten frühere Leichtkonstruktionen heute
als Schwerkonstruktionen, die ja nach allgemeinem Sprachgebrauch
bezüglich der Raumbehaglichkeit vorteilhaft sind; es handelt sich hier
um eine Manipulation recht infamer Art.
- Mit diesen Festlegungen, wird die Ignoranz gegenüber
der Speicherung normmäßig festgeschrieben. Wenn nur k-Werte von ca. 0,73
W/m²K (mindestens 100 kg/m²) und 0,52 W/m²K (unter 100 kg/m²) als
Höchstwerte gelten, dann wird damit die monolithische,
solarenergiespeichernde Schwerkonstruktion, die über diesen
Werten liegt, ausgegrenzt; dies ist ein weit verbreitetes und übliches
Verfahren, um Konkurrenten vom Markt zu verdrängen. DIN spielt hier eine
unredliche, eine unfaire Rolle.
Die notwendige Differenzierung der k-Werte nach Gewicht
beim Ausgleich infolge fehlender Speicherung, wie sie in der Tabelle 2 der
DIN 4108, August 1981, erfolgte, fehlt. Es gibt nur zwei
Wärmedurchlaßwiderstände, die eingehalten werden müssen - Triumph des
nicht zutreffenden stationären Rechnens.
Diese wesentliche Änderung der Definition von schwerer
und leichter Bauweise nun ebenfalls als redaktionelle Überarbeitung
anzusehen, grenzt schon an eine bewußte Verdummung der Baufachwelt.
17) Niedrige Innentemperaturen.
Für Gebäude mit niedrigen Innentemperaturen werden für
Bauteile als Mindestwert ein Wärmedurchlaßwiderstand genannt, der in der
81er Fassung für normaltemperierte Gebäude gilt (0,55 m²K/W). Der Trend
ist unverkennbar: Nur die Anforderungen in Form der k-Werte werden
verschärft. Dies ist ein Vorgehen, das durch die Effizienzlosigkeit
kleiner k-Werte seine mathematischen Grenzen erfährt. Diese falsche
Entwicklung wirkt sich allerdings erst bei der Wärmeschutzverordnung 1995
und in erhöhtem Maße bei der EnVO aus.
18) Vermeidung niedriger
Innenoberflächen-Temperaturen.
In Abschnitt 6.1 werden die Anforderungen genannt, um
Schimmelpilzbildung zu vermeiden.
Zunächst ist einmal grundsätzlich festzustellen, daß
Schimmelpilzbildung nur bei einer Konvektionsheizung auftreten
kann, da die Oberlächentemperatur der Wand immer niedriger als die
Lufttemperatur ist. Dagegen wird bei einer Strahlungsheizung
Schimmelpilzbildung generell vermieden, da hier die Wandtemperatur immer
höher als die Lufttemperatur ist; Strahlung erwärmt erst die Wand - und
dann die angrenzende Luft.
Zur Vermeidung von Schimmelpilzbildung wird ein
Temperaturfaktor fRsi definiert, der den Wert 0,7 nicht
unterschreiten darf. Unter Berücksichtigung der geltenden Randbedingungen
wird damit automatisch eine innere Oberflächentemperatur von mindestens
12,5 °C garantiert. Eine Absenkung der Oberflächentemperatur gegenüber der
Raumlufttemperatur um 7,5 °C wird also zugestanden. Die Taupunkttemperatur
der Innenraumluft darf somit nicht niedriger als 12,5°C liegen, sonst
kommt es zur Kondensation. Nach DIN 4108, Teil 5, Tabelle 1 der Fassung
von 1981 können hierfür folgende Innenraumklimadaten abgelesen werden:
18°C und 70 % rel. F.; oder 20°C und ca. 62 % rel. F.; oder 22°C und 55 %
rel. F.; oder 24°C und ca. 44 % rel. F.; wie man sieht, eine breite
Palette möglicher Innenklimate.
Nun stellt sich natürlich die Frage, welche k-Werte
diese Oberflächentemperatur gewährleisten (bei aller Skepsis zum k-Wert)?
Über den Temperaturfaktor fRsi (0,70) kann hierfür auch der
k-Wert bestimmt werden. Unter Berücksichtung der vorgegebenen
Randbedingungen wird dann:
(W/m²K)
Der bisher übliche Rsi-Wert (bisher 1/ai-Wert)
von 0,13 m²K/W würde damit einen k-Wert von 2,31 W/m²K erforderlich
machen. Dies entspricht auch der Erfahrung in der Vergangenheit; die
geltende DIN-Norm berücksichtigt diese Größenordnung. Dies zeigt aber
auch, daß für die Schimmelpilzbildung nicht ein "zu schlechter" k-Wert,
sondern eine zu hohe relative Feuchte der Innenraumluft verantwortlich
zeichnet (auch hier wird der Kunde falsch oder zumindest unzureichend
informiert).
Nun paßt jedoch ein k-Wert von 2,31 W/m²K zur
Vermeidung von Schimmelpilzen überhaupt nicht ins Konzept. Also wird flugs
der innere Wärmeübergangswiderstand geändert; und so steht als
Randbedingung der gegenüber dem 1/ai-Wert von 0,13 m²K/W fast
doppelte Wert: Rsi = 0,25 m²K/W. Mit diesem Wert ergibt sich
dann ein notwendiger (?) k-Wert von 1,2 W/m²K - so liegt man dann wieder
näher an der Tabelle 3; dort wird ein Wärmedurchlaßwiderstand von 1,2
m²K/W gefordert, was einem k-Wert von etwa 0,73 W/m²K entspricht. Nur mit
Manipulationen an den Randbedingungen können oft schon die erwünschten
Ergebnisse erzielt werden.
19) Vermeidung erhöhter Transmissionswärmeverluste.
Bei den rechnerisch quantifizierten theoretischen
Transmissionswärmeverlusten über den (nicht zutreffenden) k-Wert ist man
nun stets bedacht, erhöhte Verluste zu vermeiden - und klammert sich jetzt
an die Wärmebrücken. Bei monolithischen Konstruktionen ist der Einfluß von
Wärmebrücken sehr gering, dagegen steigt bei Schicht- und
Dämmkonstruktionen der Einfluß potentiell an. Relativ gesehen kann das bei
Schichtkonstruktionen das Vielfache des k-Wertes ausmachen, bei
monolithischen Konstruktionen ist der Einfluß vernachlässigbar klein.
So ist es ein eklatanter Mißbrauch von Treu und Glauben,
wenn in 6. 2. 3. ungedämmte Bauteile mit einer Wärmeleitfähigkeit l >0,5
W/mK für unzulässig erklärt werden. Hier drückt sich wiederum das
permanente Unverständnis für speicherfähige Baustoffe aus. Speicherung der
Solarstrahlung durch Außenbauteile ist aus dem Bewußtsein "theoretischer
Bauphysiker" wohl endgültig verschwunden. Schwere Massivbauteile werden
mit dieser Festlegung per "DIN-Norm" ausgegrenzt. Globalisierter
Marktverdrängungswettbewerb mit staatlicher Hilfe zugunsten schlechter
Konstruktionen - ein Skandal.
Die Praxis der Thermografie mag hier durch falsche
Schlußfolgerungen diese Irrtümer verstärken. Zumindest sei auf eine
mögliche Fehldeutung bei der angewandten Thermografie hingewiesen. Handelt
es sich um speicherfähiges Material (mit entsprechend höherem k-Wert), das
am Tage Solarenergie absorbiert und demzufolge hohe
Außenoberflächentemperaturen aufweist, so wird diese hoch temperierte Wand
bei Wegfall der Solarstrahlung (abends und nachts) stark abstrahlen, was
sich auf dem thermografischen Bild als "rote Energieverlustfläche"
abzeichnet.
Nun wird fälschlicherweise argumentiert: Deutlich sei der
"schlechte" k-Wert zu erkennen, die Dämmung sei unzureichend, es müsse
nachgedämmt werden".
Der Sachverhalt ist jedoch ein völlig anderer: Die
abstrahlende Energie stammt von der tagsüber absorbierten Solarstrahlung
und nicht vom Heizsystem des Gebäudes. In Verkennung dieser Tatsache wird
sogar mit dem thermografischen Bild die stationäre k-Wert-Berechnung
scheinbar bekräftigt, in Wirklichkeit zeigt das Bild aber die Wirksamkeit
absorbierter Solarenergie bei Massivbauten.
Insofern werden sich Wärmebrücken, wenn sie aus
massiven Baustoffen bestehen, auch nicht so gravierend auswirken, da diese
Teile Solarenergie auch besser absorbieren als der Normalquerschnitt.
Wärmebrückenprobleme müssen also nur unter Berücksichtigung der
Speicherfähigkeit der Baumaterialien behandelt werden.
20) Luftdichtheit von Bauteilen.
Wenn unter 7.1 "Außenbauteile" behandelt werden, dann
erwartet man auch noch 7.2 etc. Diese Abschnitte fehlen jedoch.
Zur Luftdichtheit ist bereits in 14) "Praxisfremde
Konstruktionen werden sanktioniert" Stellung bezogen worden.
Im Abschnitt 7 fällt besonders die Vielzahl der Verweise
auf andere DIN-Normen auf. Man sollte einmal die Seiten aller zitierten
Normen zusammenzählen und sich dann fragen, ob all dies praxisnah und
praktikabel ist. Die Lektüre dieser Norm verstärkt den Eindruck, nicht
Klärung von Sachverhalten ist das Ziel, sondern die permanente Verwirrung
durch ein Überangebot von Informationen. Diese Informationsflut schafft
das geistige Chaos. Vielleicht ist das sogar beabsichtigt, dann können
sich die Verfasser noch als "über den Dingen stehende Experten"
gegenseitig feiern.
Karl Steinbuch schreibt in seinem Buch: Maßlos informiert.
Die Enteignung unseres Denkens: "Es ergibt sich zwangsläufig aus dem
gegenwärtigen Umgang mit der Information, der - ähnlich dem Umgang der
Alchimisten mit ihren Elixieren - mit Verstand und Verantwortung wenig,
mit Unverstand, Täuschung und Betrug aber viel zu tun hat. Wir werden
zugleich informiert, verwirrt und betrogen, wir sehen kaum mehr die
Wirklichkeit, fast nur noch Kulissen und Spiegelbilder".
21) Sommerlicher Wärmeschutz.
In 8.1. "Allgemeines" werden die Einflußgrößen aufgezählt
und dabei wird ausschließlich der Sonneneintrag durch die Fenster erwähnt
und nur hier wird dann zur Vermeidung von Überhitzungen die
Speicherfähigkeit genannt, allerdings nur die der Innenbauteile. Diese
Beschränkung auf die Innenbauteile ist nicht korrekt, denn speicherfähige
Außenbauteile sind genauso willkommen.
Da jedoch im Winter der Außenwand fälschlicherweise nur
Dämmungseigenschaften zugewiesen werden (falsche
k-Wert-Beharrungstheorie), ist diese Beschränkung auf die Innenbauteile
wohl eine zwangsläufige Folge dieser falschen Annahme.
Eine Gebäudeaußenkonstruktion muß jedoch günstige
Eigenschaften im Sommer und im Winter aufweisen. Insofern ist die
"Leichtkonstruktion" durch unzureichendes Speichervermögen sowohl im
Winter (Verzicht auf die kostenlose Solarenergie) als auch im Sommer
(Barackenklima) energetisch und raumklimatisch immer im Nachteil. "High
Tech" und aufwendige Gebäudeausrüstungen können diese Mängel nie
beseitigen, höchstens mildern.
Mit der Einhaltung der hier definierten Anforderungen
wird jedoch keineswegs der sommerliche Wärmeschutz garantiert. Es heißt
immerhin: "Damit ... Gebäude im Sommer möglichst ohne Anlagentechnik mit
Kühlung auskommen, und zumutbare Temperaturen nur selten überschritten
werden, darf der ...". Im Klartext heißt dies doch: Anlagentechnik mit
Kühlung kann trotzdem notwendig werden und unzumutbare Temperaturen können
trotzdem auftreten. Diese verbale Einschränkung ist offensichtlich
notwendig, denn methodisch geht bei der Formulierung einiges daneben.
Die Tabelle 6 bestimmt die Bedingungen, bei denen der
Nachweis des sommerlichen Wärmeschutzes entfallen kann. Den Bedingungen
liegen aber Werte der Klimaregion B zugrunde. Was hat bei einer solchen
Einschränkung dann die Tabelle 6 noch für einen Sinn ?
22) Sonneneintragskennwert.
Bei der Berechnung des Fensterflächenanteils f im
Abschnitt 8.2 werden als Fensterfläche AW alle Fenster
berücksichtigt, als Bezugsgröße jedoch nur die "Hauptfassade". Wirrer geht
es nicht. Was hier "errechnet" wird, sind zwar Zahlen, die aber bei
solchen Festlegungen doch wohl recht willkürlich zustande kommen.
In der Tabelle 7 des Abschnittes 2 werden die
Abminderungsfaktoren FC aufgelistet. Dabei wird geringe
Transparenz (unter 10%) und höhere Transparenz (unter 30%) unterschieden.
Wer stellt in der Praxis den Grad der Transparenz fest?
Ein außenliegender Stoff mit höherer Transparenz (er läßt
mehr Sonnenstrahlung durch) erhält einen Abminderungsfaktor von 0,4 (nur
40% des Gesamtenergiedurchlaßgrades g werden in Ansatz gebracht). Ein
Vordach oder eine Loggia, die ja nun überhaupt keine Sonnenstrahlen zur
Fensterscheibe gelangen lassen, erhalten dagegen einen Abminderungsfaktor
von 0,5 ; hier also müssen 50% des Gesamtenergiedurchlaßgrades der
Verglaseung in Ansatz gebracht werden, also mehr als beim
hochtransparenten Stoff. Mit Logik hat dies nichts mehr zu tun!
Bei Markisen wird die Regelungswut noch weiter getrieben.
Hier werden Winkel angegeben, die "gemäß Norm" eingehalten werden müssen,
um "möglichst ohne Anlagentechnik" auszukommen. Dabei verändern sich die
Winkel je nach Himmelsrichtung sprunghaft. Sachlich/fachlich ein Vorgehen,
das an der Realität völlig vorbei geht. Wird hier der Regelungsfanatismus
nicht zu weit getrieben? Mit solchen "Normen" wird die Basis für
juristische Streitereien (Minderungen) geschaffen, sie werden förmlich
herausgefordert. Aber vielleicht ist das sogar der Sinn solch verworrener
Festlegungen. Bei dem Überangebot von Juristen müssen auch diese
beschäftigt werden - die Juristenriege wird dankbar sein - und führt schon
fleißig "Fortbildungsveranstaltungen" durch.
Dieser Unfug findet in den Tabellen 6 und 7 der DIN 4108-6
seine Ergänzung. Die Verrücktheiten nehmen kein Ende - sie werden statt
dessen komplexer.
23) Höchstwerte des Sonneneintrags.
In Abschnitt 8.3 "Anforderungen" wird das Zustandekommen
des zulässigen Höchstwertes Smax erläutert: Einem Grundwert
0,18 werden in Bonus/Malus-Form Korrekturwerte zugeordnet, die den
Höchstwert dann bestimmen. In Tabelle 8 werden die Zuschlagswerte
aufgeführt. Immerhin wird dem "Barackenklima" von Leichtkonstruktionen
Rechnung getragen, indem leichte und extrem leichte Bauarten Maluswerte
erhalten.
Bedauerlicherweise kann dem (rein rechnerisch und per
Norm) entgegengesteuert werden, wenn Sonnenschutzgläser (gesundheitliche
Bedenken durch Lichteinbuße) verwendet werden und eine erhöhte
Nachtlüftung (mit mindestens einem 1,5fachen Luftwechsel pro Stunde)
gewährleistet wird. Teure Sonnenschutzgläser und eine Abluftanlage mit
erhöhten Energieverlusten sind die Folgen.
Unverständlich bleibt, warum Sonnenschutzverglasung mit
einem g < 0,4 nochmals einen Bonus erhält, wenn dieser Aspekt bereits mit
der Formel (4) berücksichtigt wird. Damit wird die Verwendung von
Sonnenschutzgläsern zweimal honoriert, was einer Wettbewerbsverzerrung
gleichkommt. Oder soll dem Vertrieb von Sonnenschutzgläsern auf diese
unredliche Art Vorschub geleistet werden?
Darüber hinaus sei die Frage erlaubt, woher bei der Formel
(6) der Basiswert 0,18 stammt? Es sieht nach "Hinrechnerei" aus.
Schlußbemerkung
Es bedeutet eine technische Fehlentwicklung, die DIN
4108 "Wärmeschutz im Hochbau", die als Hygienenorm zu betrachten war, nun
in eine Energiesparnorm umwandeln zu wollen.
Wenn DIN noch ernst genommen werden will, dann muß diese
Fehlentwicklung verhindert werden. Richterliche Urteile weisen schon den
Weg, DIN nicht mehr als das anzusehen, was es einst einmal war. Es ist zu
hoffen, daß auch die Richter diesem Treiben Grenzen setzen.
Die Grundstruktur der DIN 4108, Teil 2, weicht von den
eigentlichen Aufgaben einer DIN in wesentlichen Punkten ab. Statt leicht
zu handhabende Hinweise für den Wärmeschutz zu geben, werden
Rechenalgorithmen präsentiert, die einmal recht willkürlich und zum
anderen nicht praktikabel erscheinen. Die Richtigkeit ist zweifelhaft.
Es ist unverkennbar, die DIN 4108, Teil 2, soll
offensichtlich die normmäßigen Voraussetzungen für die Durchsetzung der
beabsichtigten Energieeinsparverordnung 2000 schaffen, die von falschen
Vorstellungen über die funktionellen Zusammenhänge des Wärmeschutzes
ausgeht. Insofern werden Naturgesetze mißachtet und damit falsche Trends
auch in der DIN 4108 festgeschrieben.
Bei den DIN-Normen ist zu beachten, daß sie keine
Rechtsnormen sind, sondern private technische Regelungen mit
Empfehlungscharakter (BGH Urteil vom 14. 05. 1998). "DIN-Normen sind nicht
die einzige, sondern eine Erkenntnisquelle für technisch ordnungsgemäßes
Verhalten im Regelfall" steht in den Hinweisen für den Anwender von
DIN-Normen.
Wenn dann noch in den DIN-Normen die ganze Breite des
technischen Bauens auf ein schmales Band reiner "k-Wert-Dogmen", die in
der Realität keine Daseinsberechtigung haben, reduziert wird, dann ist das
perfekte Chaos im Bauwesen erreicht. Es ist strikt abzulehnen, daß Normen
zur Durchsetzung von fragwürdigen bautechnischen Vorstellungen als
Brechstange mißbraucht werden.
Es ist unverantwortlich, wenn unter Federführung des
Staates die Reglementierung der Fachwelt durch Erlaß von Normen derartige
Formen annimmt. DIN hat sich zu fragen, ob es beabsichtigt, den letzten
Rest von Respekt zu verspielen und sich ganz ins Abseits zu manövrieren.
Nürnberg, den 20. Juli 1999
Mitarbeiter des Ausschusses haben im Rahmen einer Vorprüfung eine erste
Stellungnahme NaBau 00.89.00 Nr. 245.99 abgegeben, die folgenden
Wortlaut hatte:
NABau 00.89.00 NR 245-99
Stellungnahme zur Eingabe von Prof. Dr. Meier, Nürnberg, vom 20.07.99
zu E DIN 4108-2 : 1999-6
Zu den umfänglichen Einsprüchen von Prof. Meier wird
zusammenfassend wie folgt Stellung genommen:
1. Grundsatzfragen (Aussagefähigkeit des k-Wertes)
Herr Meier erläutert ausführlich für den allgemeinen
Fall der Wärmeleitung die partielle Differentialgleichung 2.Ordnung, die
instationare Wärmeleitvorgänge unter Berücksichtigung orts- und
temperaturabhängiger Stoffwerte sowie zeitlich und örtlich veränderbarer
Randbedingungen erfaßt. Für den Fall des stationären Zustandes, in der die
Wärmespeicherkomponente zu 0 wird, erläutert er, daß ein stationärer
Zustand bei Verwendung speicherfähigen Materiales nie eintreten kann,
daher der k-Wert nicht aussagefähig und die Berechnungen fehlerhaft seien.
Die in den üblichen wärmeschutztechnischen Berechnungen vernachlassigte
Wärmespeicherfahigkeit führe nach Meier zu erheblichen Fehleinschätzungen
der Wärmeverluste und -gewinne bei Bauteilen, insbesondere bei
Außenwänden.
Die Aussagen von Herrn Meier sind in der Fachwelt,
vorzugsweise bei den mit diesen Aufgaben theoretisch und experimentell
befaßten Bauphysikern, seit längerem bekannt und waren wiederholt Anlaß zu
Widersprüchen.
Bereits vor 15 bis 20 Jahren hat es eine intensive
Diskussion über die Grundlagen des Wärmeschutzes, der rechnerischen
Ansätze für die Ermittlung der Transmissionswärmeverluste, des Einflusses
der Wärmespeicherfahigkeit sowie weiterer Einflußgrößen auf die
Wärmeverluste und -gewinne gegeben. Hierzu liegen eine umfängliche
Literatur einschließlich Literaturauswertungen vor (siehe
Literaturhinweise). Aus der Sicht der kompetenten Fachwelt, insbesonderer
der hiermit wissenschaftlich befaßten Bauphysiker und Thermodynamiker,
sind die Fragen geklärt und die Diskussion abgeschlossen.
Unabhängig davon sei folgendes zu den Ausführungen von
Herrn Meier festgehalten:
Würde, wie heute durchaus möglich , eine Berechnung
instationär und mittels der tatsächlich auftretenden periodischen äußeren
Randbedingungen (Temperaturen, Strahlungsangebote), aber auch der
veränderlichen inneren Randbedingungen durchgeführt, so käme bezüglich des
bilanzierten Energiebedarfes kein entscheidend anderes Ergebnis als bei
Einsatz der von Herrn Meier in Frage gestellten, heute angewendeten
allgemein anerkannten Berechnungsmethoden heraus.
Der k-Wert beschreibt auch die instationären
Verhältnisse zutreffend, wenn - abgesehen vom Sonderfall der
Solarwärmegewinne durch Absorption (mit geringem Einfluß) - keine Änderung
der äußeren Randbedingungen (z.B. mittlere Außentemperaturen, mittlere
Innentemperaturen) im gewählten Berechnungszeitraum infolge der
Eigenschaften der Bauteile auftreten.
Bei Außenbauteilen handelt es sich bezüglich der
Wirkung einer Änderung der mittleren Außentemperaturen um längere
jahreszeitliche Ausgleichsvorgänge. Je länger der betrachtete Zeitraum für
die Ermittlung der Transmissionsverluste ist, desto mehr gleichen sich die
Ergebnisse einer exacten instationären Berechnung denen einer stationären
an. Diese Bedingungen liegen für übliche schwere Baukonstruktionen vor.
Wenn z. B. eine Randbedingung wie die Raumtemperatur
von der Wärmespeicherfahigkeit des Bauteiles selbst abhängt, beschreibt
der k-Wert immer noch die mittleren Transmissionswärmeverluste korrekt; es
liegt nur ein zu berücksichtigendes, sich änderndes Temperaturgefälle an.
Diese Fälle treten bei Sonneneinstrahlung und Nachtabsenkungen /
-abschaltungen auf.
Im Falle der durch Absorption auf opaken
Bauteiloberflächen aufgenommenen Solarwärme ist der Effekt der
Speicherfähigkeit dieser Außenbauteile nach allen theoretischen und
experimentellen Untersuchungen gering; bezogen auf eine "Verbesserung" des
k-Wertes erhält man eine Reduktion von etwa 5 - 7%.
Die Einflüsse sind erheblich größer, wenn die
Raumtemperaturen von der gewählten Bauweise insbesondere des
Gebäudeinnensystems (schweres/leichtes Innensystem) abhängen. Bei
Sonneneinstrahlung über transparente Außenbauteile können in den Räumen
eines Gebäudes erhöhte Temperaturen auftreten, die je nach Größe der
möglichen Einspeicherung unterschiedlich hoch sind. Des weitern können aus
vergleichbaren Gründen bei Nachtabsenkungen/-abschaltungen unterschiedlich
hohe Temperaturabsenkungen auftreten, die wiederum die Größe der hierdurch
beabsichtigte Energieeinsparung beeinflussen können. Hierbei sind weitere
Einflüsse, wie die Fensterqualität, die Regelfähigkeit der Heizungsanlage
und das Lüftungsverhalten der Nutzer zu beachten.
In der Regel gilt : Tritt bei Solareinstrahlung keine
Überheizung auf und wird eine Nachtabsenkung/-abschaltung betrieben, dann
führt eine Leichtbauweise zu einem geringeren Energieverbrauch als eine
Schwerbauweise. Wird keine Nachtabsenkung/-abschaltung durchgeführt, ist
eine Schwerbauweise günstiger, sobald Überheizungen auftreten. Je größer
das Wärmegewinn-/Wärmeverlust-Verhältnis eines Gebäudes ist, desto
günstiger ist i.d.R. die Schwerbauweise.
Zur Orientierung dienen folgende Angaben über
Heizenergiereduzierungen bei üblichen Nacht-absenkungen/-abschaltungen:
schweres Innensystem etwa 7%, leichtes Innensystem etwa 12 %.
Bezogen auf die eingangs zitierte Fourier'sche
Differenzialgleichung stellen die angewendeten Berechnungsverfahren für
die Ermittlung der Transmissionswärmeverluste zulässige, theoretisch und
experimentell abgesicherte vereinfachte Verfahren dar.
In Verbindung mit DIN 4108, Teil 2, steht bei der
Beurteilung des Mindestwärmeschutzes nur der Wärmedurchgang und die
Temperaturverteilung im Bauteilquerschnitt unter ungünstigen
Randbedingungen an, d. h. auch unter Vernachlässigung einer
Solarenergieeinstrahlung.
Insoweit erledigt sich die Kritik von Herrn Meier aus
dem Sachverhalt heraus. Die gewählte Bauweise des Gebäudeinnensystems und
damit die Wärmespeicherfähigkeit spielt bei der Festlegung der
Anforderungen an den sommerlichen Wärmeschutz eine Rolle und ist in der
Normfassung berücksichtigt worden.
Eine Berücksichtigung der oben behandelten Einflüsse
aus solarer Einstrahlung (solare Wärmegewinne über transparente
Außenbauteile/ Fenster und Absorption von Solarwärme auf opaken
Bauteiloberflächen ) sowie aus Nachtabsenkungen/-abschaltungen ermöglicht
die in der Energieeinsparverordnung in Bezug genommene europaische Norm
DIN EN 832. Es werden neben den oben erläuterten Berechnungsverfahren
mittels k-Werten ergänzend vereinfachte dynamische Berechnungen
angewendet, die eine ausreichende Genauigkeit bei der rechnerischen
Erfassung der genannten Einflüsse aufweisen.
Diese Norm ist europäisch angenommen und steht nicht
zur Diskussion.
Wenn der Wunsch besteht, können im Rahmen einer
Monatsbilanzierung die dargestellten Einfliisse in Nachweisen der
Anforderungen nach der neuen Energieeinsparverordnung zur Begrenzung des
Heizenergiebedarfes berücksichtigt werden.
Die im Rahmen der europaischen Harmonisierung im
Bauwesen vorliegenden Normen und Normenentwürfe - einschließlich
internationaler Normen (lSO) zeigen, daß in den Berechnungsgrundlagen
Konsens und kein deutsches Grundsatzproblem in Verbindung mit DIN 4108
besteht. Hingewiesen sei auf die Normen DIN EN 832 - Wärmetechnisches
Verhalten von Gebäuden; Berechnung des Heizenergiebedarfes- , EN ISO 13789
- Wärmetechnisches Verhalten von Gebauden; Spezifischer
Transmissionswärmekoeffizient - Berechnung - , EN ISO 13786 -
Wärmetechnisches Verhalten von Gebäuden; Dynamisch-thermische Kenngrößen -
Berechnungsverfahren -; DIN EN ISO 6946 - Bauteile-
Wärmedurchlaßwiderstand und Wärmedurchgangskoeffizient-
Berechnungsverfahren.
2. Allgemein anerkannte Regeln der Technik und
Energieeinasparung (S.4)
Herr Meier erweckt den Eindruck, daß das
energiesparende Bauen nur politisch gewollt und zwangsweise eingeführt
worden sei. Was gut und richtig sei, würde sich entsprechend einer
allgemein anerkannten Regel von allein durchsetzen. ("Zwang zerstört
Demokratie!" "Wenn Experten mit ihren Argumenten am Ende sind, flüchten
sie zu den Politikern, ...") Diesen die internationale und die deutsche
Fachwelt diskriminierenden Aussagen ist schärfstens zu widersprechen.
Klargestellt sei, daß die methodischen, rechnerischen Ansätze fachlich zu
vertreten sind, daß aber der Rahmen und der Umfang der
Energieeinsparmaßnahmen politisch/ gesetzlich festzulegen ist, da er zu
Belastungen des betroffenen Bürgers führt oder führen kann. Es sei darauf
aufmerksam gemacht, daß insbesondere die unterschiedliche Interessenlage
von Investoren, Vermietern sowie Mietern zum Erlaß des
Energieeinsparungsgesetzes im Jahre 1976 führte; seitdem besteht ein
gesetzlicher Auftrag zur Energieeinsparung in Gebäuden.
Dje Ausführungen Herrn Meiers sind des weiteren davon
bestimmt, daß die Maßnahmen zum energiesparenden Bauen bislang angeblich
nichts erbracht hätten. Dies ist falsch! Die Einsparungen sind in einer
großen Zahl von Einzelfällen gut belegt und dokumentiert. Auch statistisch
sind erhebliche Einsparungen in Deutschland nachgewiesen.
3. DIN Fortschreibung; "trockene Konstruktionen" als
Stand der Technik; unbelüftete Dächer
Auch im Innern von unsachgemäß aufgebauten Bauteilen
kann Tauwasser auftreten. Dagegen beschreibt DIN 4108-3 nur sachgemäß
aufgebaute und über Jahrzehnte erprobte Bauteile und stellt ein
Berechnungsverfahren zur Abschätzung einer zulässigen und ohne zu Mängeln
führenden Tauwasserbildung zur Verfügung, wenn während der Sommerperiode
die Austrocknung gewährleistet ist. Die klimatischen Randbedingungen sind
sehr scharf angesetzt, so daß in der Praxis, keine Schadensfälle auftreten
können und aufgrund von Diffusionsvorgängen auch nicht bekannt sind.
Darüberhinaus gibt es keine "absolute Trockenheit" bei
hygroskopischen Baustoffen, wie z.B. Mauerwerksprodukten.
Das unbelüftete Dach mit diffusionshemmender
Innenschicht, Wärmedämmung und diffusionsoffener Außenschicht hat bereits
1991 in die Fachregeln des Zentralverbandes des Deutschen
Dachdeckerhandwerkes Eingang gefunden und ist heute in Verbindung mit DIN
68800-2 "Holzschutz; vorbeugende bauliche Maßnahmen im Hochbau"
unverzichtbare Ausführung für die Einstufung in die Gefährdungsklasse 0.
4. DIN 4108, Teil 2 (Streichung der
Wärmespeicherfähigkeit); S.6 ff.
Die von Herrn Meier beanstandete Streichung der
Wärmespeicherung aus der Überschrift ist eine vordergründige Feststellung,
bereits unter Ziffer 4 (Grundlagen des Mindestwärmeschutzes und Ziffer 4.
l (Allgemeines) wird auf die wirksame Wärmespeicherfähigkeit der Bauteile
eingegangen. Daß die Wärmespeicherfahigkeit der Außenwände einen
erheblichen Einfluß auf den Wärmedurchgang dieses Bauteiles habe, ist
aufgrund theoretischer und experimenteller Arbeiten zurückzuweisen (s.
oben). Von Herrn Meier werden keine nachprüfbaren Berechnungen oder
sonstigen Unterlagen vorgelegt.
Die Aussage, daß der k-Wert versage, wenn der
Heizenergiebedarf in den Vordergrund getellt wird, ist strikt
zurückzuweisen. Der k-Wert ist eine wichtige von mehreren Einflußgrößen;
auf die obigen Ausführungen und DIN EN 832 sei verwiesen. Des weiteren
wird auf die Vielzahl gemessener und gerechneter Heizenergieverbrauchs-
und bedarfsergebnisse mit guten Übereinstimmungen aufmerksam gemacht. Auch
der Heizenergiebedarf und -verbrauch bei "Passivhaus-Konzeptionen" wird
mit DIN EN 832 ausreichend genau prognostiziert.
5. Vermeidung von Kühlung im Sommer und weitere
Reduzierungen der Wärmedurchgangskoeffizienten (S.8)
Die Aussagen von Herrn Meier stehen im Widerspruch zu
den Regelungen in DIN 4108,Teil 2, und DIN EN 832. Der Einfluß eines
schweren Innensystems kann planmäßig genutzt werden.
Des weiteren verkennt Herr Meier die vielen
Zwangspunkte, die heute bei der Übernahme europaischer und internationaler
Normen auftreten und zu denen auch die Anpassungen der Bezeichnungen und
Größen einschließlich der lndeces gehören.
6. Wirtschaftlichkeit ; Mindestwärmeschutz (S.9)
Die Wirtschaftlichkeit der Anforderungen der WSV 1995
wurde nachgewiesen und geprüft. Eine Evaluierung der WSV 1995 ergab des
weiteren, daß die prognostizierten Baupreissteigerungen i.d.R. nicht
eingetreten sind.
Eine "ausreichende" Grundlüftung kann mittels einer
nicht ausreichend dichten Gebäudehülle nicht sichergestellt werden. Die
durchschnittlichen meteorologischen Außenbedingungen führen nicht zu
diesem angenommenen Luftaustausch.
7. Fehlerhafte Feststellung (S. 10)
Die laufend von Herrn Meier vorgenommene Fixierung
seiner Argumentation auf die Bedeutung des k-Wertes im Hinblick auf das
energiesparende Bauen verhindert eine ganzheitliche Betrachtung. Sie ist
unter Hinweis auf das vorhandene Regelwerk der DIN EN 832 zurückzuweisen.
Die Anwendung dieser Norm bei der Berechnung des Heizenergiebedarfes zeigt
die Relationen einzelner Einflußgrößen unter Einschluß der Verluste des
Heizungs- oder Wärmeversorgungssystemes deutlich auf.
8. Praxisfremde Konstruktionen (S. 11)
Die Planung und Ausführung von ausreichen dichten
Gebäudehüllen hat in Deutschland noch keine Tradition. Allgemein
anerkannte Regeln beginnen sich zu bilden. Viele Innovationen verändern
und verbessern den Stand der Technik. DIN 4108, Teil 7, ist ein wichtiges
Planungshilfsmittel, die Norm ersetzt aber nicht den notwendigen
experimentellen Nachweis am Bauwerk. Die weitere Entwicklung sowie
Schlußfolgerungen für die Regelsetzung bleiben abzuwarten.
9. Unterscheidung von schweren und leichten
Bauteilen (S. 12)
Die vorgenommene Begrenzung auf 100 kg/m2 in Abschnitt
5.2. 1 stellt eine vertretbare, sinnvolle baupraktische Grenze für
Bauteile nach Tabelle 3 dar. Die frühere Differenzierung der Anforderungen
nach dem FIächengewicht ist aus heutiger Sicht wegen der Erhöhung der max.
Wärmedurchlaßwiderstände nicht mehr relevant.
10. Sommerlicher Wärmeschutz (S.14)
Die Mindestanforderungen an den sommerlichen
Wärmeschutz in DIN 4108, Teil 2, werden nach einem Bonus-Malus-System
festgelegt, in dem auch die Bauart mit lediglich allgemeinen Kriterien
Berücksichtigung findet. Selbstverständlich hat auch die Bauart der
eingesetzten Außenbauteile einen (i.d.R. geringen) Einfluß auf die Höhe
der sommerlichen Innentemperaturen. Die von Herrn Meier gewünschte
stärkere Berücksichtigung der Wärmespeicherfähigkeit von Außenbauteilen
führt in der Sache nicht weiter. Die gewählten Kriterien erübrigen weitere
detaillierte Unterscheidungen. Im übrigen handelt es sich um eine
Fortschreibung der Empfehlungen zum sommerlichen Wärmeschutz in DIN 4108,
Teil 2 (1982).
11. Zusammenfassende Schlussbemerkung (S. 16)
Es ist eine zurückzuweisende Behauptung von Herrn
Meier, wenn er unterstellt, daß DIN 4108, Teil 2, nunmehr von einer
"Hygienenorm" in eine Energieeinsparnorm umgewandelt werde. Die
Zweckbestimmung der Vorgängernorm war ebenfalls bereits auf einen
"geringen Energieverbrauch bei der Heizung und Kühlung" orientiert (vergl.
DIN 4108, Teil 2; August 1981, Zi. 3 (Zweck des Wärmeschutzes )). Nicht
DIN 4 108, Teil 2, schafft die normenmäßigen Voraussetzungen zur Umsetzung
der Energieeinsparverordnung, sondern primär die europäische Norm DIN EN
832.
Literaturhinweise:
1. Heindl, W. : Der Wärmeschutz einer ebenen Wand bei
periodischen Wärmebelastungen.
Die Ziegelindustrie (1966) Heft 18, S. 685 - 693,
(1967) Heft 1, S. 2 bis 8, Heft 18, S. 593 bis 599.
2. Rouvel, L., Wenzel, B. : Kenngrößen zur Beurteilung
der Energiebilanz von Fenstern während der Heizperiode.
HLH 30 (1979), Heft 8, S.285 bis 291.
3. Hauser, G:: Der k-Wert im Kreuzfeuer - Ist der
Wärmedurchgangskoeffizient ein Maß für Transmissionsärmeverluste?
Bauphysik 1 (1981), Heft 1, S. 3 bis 8.
4. Künzel, H. : Einfluß der Wärmespeicherfähigkeit auf
den Heizenergieverbrauch von Gebäuden, Arcus 1, Heft 1, (1983), S. 30 bis
34.5.
5. Hauser, G. : Einfluß des
Wärmedurchgangskoeffizienten und der Wärmespeicherfähigkeit von Bauteilen
auf den Heizenergieverbrauch von Gebäuden, Literaturstudie im Auftrag der
Stiftung für Forschung im Wohnungs- und Siedlungswesen; Berlin,
Bauphysik 5 (1984), Heft 5, S. 180 bis 186, und Heft 6,
(1984), S. 207 bis 213.
Die Literaturstudie stützt sich auf im einzelnen
aufgeführte 160 technisch-wissenschaftliche Arbeiten ab (siehe
Literaturverzeichnis)
6. Kühne, R. : Numerische Berechnung des thermischen
Verhaltens bei passiver Solarenergienutzung, Diplomarbeit an der
Universität Kassel, (1984).
7 Carlock, M:: A Solid Stand on Solar Battlements.
Solar age, Januar (1985), S. 19 ff
8. Wick, B. : Einfluß von Hülle, Heizung und passiver
Sonnenenergienutzung auf den Energieverbrauch von Gebäuden.
Bauphysik 1 (1983), Heft 1, S. 10 bis 17.
9. Meyer, K. : Messungen an diversen Wandkonstruktionen
zur passiven Nutzung von Sonnenenergie, Universitat Kassel l 986.
10 Feist, W. : Ist Wärmespeichern wichtiger als
Wärmedämmen?
wbks, Heft 23, (1987), S. 10 bis 16.
11 Erhorn, H., Gertis, K., Rath, J., Wagner, J. :
Stimmen Computerberechnungen des wärmetechnischen Verhaltens von Gebäuden
mit praktischen Messungen überein?
Bauphysik 10 (1988), Heft 4., S. 97 bis 104
Daraufhin wurde mit Schreiben vom 28. 12. 1999 erwidert:
Betreff: Stellungnahme zur DIN 4108, Teil 2 vom Juni 1999
hier: Erwiderung zur ersten Stellungnahme des Arbeitsausschusses
(NABau 00.89.00 Nr. 245-99)
In dem Artikel: "Die Norm begräbt den Staat - Die
vernormte Welt besitzt viele Peripherien und kein Zentrum: die
Industriegesellschaft hat sich vom Recht verabschiedet"
spricht die FAZ vom 27. 11. 99 von
"sich an wissenschaftlich-technischen Standards
orientierenden Rechtsnormen, die aber oft nicht hinterfragbar seien. Im
Ergebnis führe dies dazu, daß die Definitionsmacht für Risiken einerseits
bei demokratisch nicht legitimierten Gremien liege und andererseits nicht
transparent fixiert sei. Europa versorge uns kaum noch mit Gesetzen, dafür
aber reichlich mit Richtlinien und Verordnungen".
Man sollte sich diesen Feststellungen nicht
verschließen und sich mehr den Stimmungen im Volk, hier besonders des
Fachvolkes zuwenden, als nun mehr oder weniger ohne Verantwortung mit der
Produktion von (fragwürdigen) Normen, abgehoben von der Praxis, regelrecht
im eigenen Saft zu schmoren. Die ernstgemeinten juristischen Hinweise,
auch die von Einsprechern, müssen ernst genommen werden. Dieses
undemokratische Gebaren mit der Folge einer Informationsschwemme von
Verordnungen und Normen zeigt sich selbst schon in der Handhabung von
Einsprüchen und Entgegnungen. Während meine Stellungnahme (Einspruch vom
20. Juli 1999) meinen Namen trägt und damit die Verantwortung für den
Inhalt geklärt ist, enthält die Stellungsnahme zur Eingabe (Entgegnung 245
des Ausschusses) weder ein Datum, noch einen Namen. Eine individuelle
Verantwortung wird also nicht übernommen - man versteckt sich in der
Anonymität eines "Ausschusses" - und produziert ohne Rück-Sicht munter
weiter. Der Fairneß zuliebe sollte dieses Ungleichgewicht beseitigt werden
und die Verantwortlichen für dieses Schriftstück genannt werden -
namentlich.
Zur Klärung und Untermauerung wird auf Zitate
hingewiesen, die den Büchern [4], [5], [38], [61] und [65] entnommen und
im Anhang aufgelistet sind und auf die im Text vereinzelt aufmerksam
gemacht wird.
Generell ist festzustellen, daß meine Einsprüche
(Stellungnahme vom 20. Juli 1999) in der Stellungnahme des Aussschusses
(Nr. 245) unzureichend bzw. überhaupt nicht behandelt werden - s. Seite 17
(A) und Seite 18 (G).
Trotz dieser enttäuschenden Ausgangslage wird auf die
Stellungnahme Nr. 245 eingegangen.
Zu 1. Grundsatzfragen (Aussagefähigkeit des k-Wertes)
Am Anfang muß vom Grundsatz her gesagt werden: Aussagen
zu widersprechen, wie es in "Nr. 245" wiederholt getan wird, sind
suggestive Werbestrategien und ist in der monetären Geschäftswelt üblich.
In der Wissenschaft jedoch gilt ein Widersprechen nicht – hier muß
widerlegt werden - s. Seite 18 (D) und (I). Deshalb muß darauf bestanden
werden, daß die auf den Seiten 1 bis 3 meiner Stellungnahme vom 20. Juli
99 erfolgte Ableitung des
k-Wertes aus der Fourierschen Wärmeleitungsgleichung gemäß
Popper - s. Seite 17 [B] - wissenschaftlich exakt widerlegt wird – alles
andere führt am Thema vorbei. Diese Grundvoraussetzung ist bis jetzt
jedoch noch nicht gegeben.
In [35] steht deshalb:
"Die Lehren der exakten Wissenschaften beruhen auf
gesicherten Erkenntnissen, die durch Experimente oder logische
Beweisführungen bestätigt worden sind".
Logik und nachvollziehbare Schlußfolgerungen sind also im
Widerstreit zwischen Erkenntnisstreben und Verwertungspraxis vonnöten
[39].
Auch in [17] steht deshalb:
"Jedermann, der eine fachliche Meinung äußert, ist nämlich
verpflichtet, auch den Beweis für die Richtigkeit seiner Äußerung
mitzuliefern". In der etablierten Bauphysik wird dieser Grundsatz jedoch
schmählich mißachtet - es wird mehr deklariert, festgelegt und zensiert.
Der sicherste und eindeutigste Beweis erfolgt bei der
Deduktion. Ein typisches Beispiel deduktiver Arbeitsweise ist [47]. Hier
werden auf mathematischem Wege Aussagen erarbeitet, die unabhängig vom
experimentellen Aufbau allein durch Logik der Mathematik entstanden sind -
absolut unwiderlegbar - wie auch die k-Wert-Ableitung aus der
Fourier-Gleichung.
Daß der k-Wert nur für den Beharrungszustand gilt, kann
doch wohl nicht bestritten werden; dies steht ja in jedem Bauphysik-Buch
(u. a. in [3], [19], [37], [59], [62] und [63]) und auch die DIN 4108
weist darauf hin – noch jedenfalls. Sogar im Standardwerk der Physik [66]
steht: "Praktische Bedeutung hat oft der Wärmefluß durch zwei oder mehrere
unterschiedlich starke Schichten verschiedener Materialien, etwa bei
Hauswänden. Hat sich ein stationärer Zustand eingestellt, dann muß der
(nun konstante) Wärmestrom durch beide Schichten derselbe sein. Das folgt
aus dem Prinzip der Energieerhaltung; denn die auf einer Seite
hineinfließende Energie muß den gesamten Block auf der anderen Seite
wieder verlassen".
Dieser Satz scheint sich bei etablierten Bauphysikern
derart eingeprägt zu haben, daß sie glauben, mit der Messung der "inneren
Wärmestromdichte" sei das Problem des k-Wertes bereits gelöst. Mitnichten
- später wird darauf noch näher eingegangen.
Voraussetzung für die in [66] gemachten Aussagen ist
der Beharrungszustand, der stationäre Zustand. Charakteristikum dafür ist
der konstante Wärmestrom im gesamten Querschnitt. Liegen diese
Voraussetzungen nicht vor, so handelt es sich um instationäre Zustände.
In [1] ist experimentell die Temperaturverteilung über
den Wandquerschnitt bei zyklischer Erwärmung und Abkühlung ermittelt
worden. Dabei ist nachgewiesen worden, daß in Ziegelmauerwerk, also in
speicherfähigen Baustoffen, instationäre Temperaturkurven vorliegen. Ein
konstanter Wärmestrom ist demzufolge nur eine fiktive Vorstellung und
entspricht keineswegs der Realität.
Es steht deshalb auch in [20]:
"Folgendes ist vorauszuschicken: der k-Wert eines Bauteils
beschreibt dessen Wärmeverlust unter stationären, d. h. zeitlich
unveränderlichen Randbedingungen. Die Wärmespeicherfähigkeit und somit die
Masse des Bauteils geht nicht in den k-Wert ein. Außerdem beschreibt der
k-Wert nur die Wärmeverluste infolge einer Temperaturdifferenz zwischen
der Raum- und der Außenluft. Die auch während der Heizperiode auf
Außenbauteile auftreffende Sonneneinstrahlung bleibt unberücksichtigt".
Diese Feststellungen sind richtig; sie decken sich mit
meinen Begründungen. Warum aber werden daraus dann nicht die sachgerechten
Schlußfolgerungen gezogen. Statt dessen wird versucht, den stationären
Zustand nun auch für instationäre Zustände gelten zu lassen - dies aber
bedeutet die Quadratur des Kreises und bleibt deshalb immer ein
vergebliches Unterfangen. Die Entwicklung des k-Wertes aus der
Fourierschen Wärmeleitungsgleichung beweist es.
Zur Erläuterung sei erwähnt:
Die Laplace-Gleichung, also die bereits zu null gesetzte
Fouriersche Wärmeleitungsgleichung, zu bearbeiten, geht an den Realitäten
der Natur vorbei. Die "Weiterbehandlung" der Potentialgleichung (Laplace-Gleichung)
besteht dann in der approximativen Beschreibung der periodisch
auftretenden Randbedingungen (die Lufttemperaturen innen und außen) durch
Fouriersche Reihen. Der Grundgedanke dabei ist, periodische Sachverhalte
durch Reihen von periodischen Funktionen mittels harmonischer Analyse
darzustellen.
Hierbei gibt es vielfältige Kombinationen aus
Grundbeispielen von Fourierentwicklungen wie Rechteckimpuls,
Rechteckkurve, Sägezahnkurve, Dreieckkurve, Dreieckimpuls oder Halbwellen
einer Kosinuskurve. Der Vielfalt sind keine Grenzen gesetzt. Aber all
diese Ergebnisse beschreiben eben nur die Randbedingungen.
Diese mathematischen Operationen der Randbedingungen
berühren deshalb nicht die so wichtigen Materialeigenschaften der
Außenwand wie spezifische Wärmekapazität c, Raumgewicht r und
Wärmeleitfähigkeit l sowie den daraus resultierenden und für die
Speicherfähigkeit so entscheidenden Wärmeeindringkoeffizienten b. Diese
mathematischen Bemühungen berücksichtigen somit nicht das Speichervermögen
der Außenwand und sind deshalb für die Beurteilung der instationären
Verhältnisse einer Außenwand ohne Belang.
In [9] steht deshalb auch:
"Die Temperaturbewegungen werden durch periodisch
auftretende Strahlungsvorgänge verstärkt, so daß von den Elementen der
Bauwerkshülle weniger Wärmedämmleistung als Wärmebeharrungsvermögen und
Wärmespeicherfähigkeit verlangt wird. Damit kommen die Rechengrößen c
(spezifische Wärmekapazität), b (Wärmeeindringkoeffizient) und
a (Temperaturleitfähigkeit) ins Spiel".
Es treten also während der 24stündigen Tag/Nachtperiode
in der Außenwand instationäre Verhältnisse auf. Wann treten nun
demgegenüber lediglich stationäre Verhältnisse auf?
In [9] heißt es dazu:
"Hat die wandernde Wärme einen Bauwerksteil zu überwinden,
der nicht die geringste Wärmespeicherkapazität aufweist, dann erfolgt der
Wärmedurchgang ohne Zeitverzögerung, er wird stationär. Das kann auch bei
einem wärmespeichernden Bauwerksteil der Fall sein, wenn längere Zeit
konstante Temperaturen gegeben sind und der Bauteil sich so mit Wärme
gesättigt hat, daß er weitere Wärme nicht mehr speichern will".
Stationär bedeutet also entweder völlig speicherloses
Material, jede Temperaturveränderung erfolgt dann ohne Zeitverzögerung,
oder lange genug konstante Lufttemperaturen innen und außen. "Lange genug"
bedeutig dabei bis zu drei Tage. Nach Cammerer benötigt eine massive 38 cm
Ziegelwand konstante Lufttemperaturen über einen Zeitraum von mindestens
drei Tagen, um den Beharrungszustand zu erreichen [2].
Da jedoch konstante Lufttemperaturen über einen derart
langen Zeitraum in Realität nicht vorliegen, bedeutet der
"Beharrungszustand" und damit der k-Wert nur eine Fiktion, weil er die
Trägkeit der massiven Wand, die Speicherfähigkeit, nicht berücksichtigt.
Daß trotz der "dynamischen" Behandlung der
Lufttemperaturen der stationäre Beharrungszustand mit der Charakteristik
einer geradlinigen Temperaturverteilung im Bauteil selbst ständig weiter
gepflegt wird, zeigt deutlich das Bild 3 in [30]. Man hält also krampfhaft
am
k-Wert-Dogma fest. Glaubensbekenntnisse helfen hier aber
nicht weiter - s. Seite 18 (J).
Die Diskussion vor 15 Jahren bezog sich auf die
Bestimmung der Heiz- und Kühllasten infolge der durch Fenster
eindringenden Solarstrahlung und der damit zusammenhängenden Überheizung.
Auch eine eventuell vorliegende Nachtabsenkung wurde damals in die
Überlegungen mit einbezogen. Heindl erwähnt in [28] folgerichtig auch die
zwei Hauptziele des Wärmeschutzes im Hochbau:
1) Unter Vermeidung von Heizen und Kühlen durch bauliche
Maßnahmen alleine die Innentemperatur innerhalb eines vorgegebenen
Bereiches zu halten und
2) durch geeignete Ausbildung der Wände, Decken etc. dafür
zu sorgen, daß Heizung bzw. Kühlung keinen zu großen Aufwand verursachen".
In [26] steht deshalb:
"Mit einer dynamischen Simulation lassen sich die
Unterschiede der einzelnen Bauweisen quantifizieren". "Der Einfluß der
Nachtabsenkung, der Überheizung und der Gebäudezonierung wurde für
Bauteile aus Beton, Holz, Kalksandstein, Porenbeton und Ziegel auf den
Jahres-Heizwärmebedarf quantifiziert". "Zusätzlich wurden der Einfluß der
Regelgröße auf die empfundene Raumtemperatur oder Raumlufttemperatur und
der Einfluß des raumseitigen Wärmeübergangskoeffizienten auf den
Jahres-Heizwärmebedarf aufgezeigt".
Hier wurden also viele Einflußgrößen variiert, die
Transmissionswärmeverluste der unterschiedlichen Außenwände jedoch
wiederum nur mit den k-Werten beschrieben. Der jetzt zu diskutierende
Einfluß der direkt absorbierten Solarstrahlung durch Außenwände auf den
k-Wert wird auch hier nicht behandelt. Die damaligen
Aufgabenstellungen waren also völlig andere, die hier überhaupt nicht zur
Debatte stehen. Hier geht es einzig und allein um die Gültigkeit des
k-Wertes - also wiederum Fehlanzeige.
Daß bei Simulationsrechnungen der k-Wert nicht zur
Disposition gestellt wurde, zeigen auch Äußerungen in [25]. Dort heißt es
im Abschnitt
"Einfluß der Wärmespeicherfähigkeit auf den
Jahres-Heizwärmebedarf":
"Wegen der auch während der Heizperiode vorhandenen
Temperaturschwankungen in Gebäuden wird deren Heizwärmebedarf auch von der
Wärmespeicherfähigkeit und der Schichtanordnung der eingesetzten
Materialien, d. h. von der thermisch wirksamen Wärmespeicherfähigkeit,
beeinflußt. Dabei sind zwei Vorgänge zu beachten:
- Die auf ein Gebäude auftreffende und durch die Fenster
in die einzelnen Räume gelangende Sonneneinstrahlung kann im allgemeinen
von der Schwerbauart besser ausgenutzt werden als von der Leichtbauart, da
bei der Schwerbauart eine Überheizung der Räume entweder überhaupt nicht
auftritt oder wesentlich geringer ausfällt. Somit bleiben zusätzliche
Energieverluste durch ansteigende Raumlufttemperaturen, die eine Erhöhung
der Lüftungs- und Transmissionswärmeverluste zur Folge haben, bei der
Schwerbauart kleiner als bei der Leichtbauart".
- Bezüglich des Heizbetriebes erweist sich jedoch eine
trägheitslosere, weniger wärmespeichernde Bauweise als günstiger, weil die
Raumlufttemperaturen während jener Zeiten, zu denen die Räume nicht
genutzt werden, stärker absinken können, wodurch die Wärmeverluste
verringert werden (Nacht-, Wochenabsenkung)".
Weiter steht in [25] im Abschnitt "Projekte"unter
"Wärmespeicherfähigkeit":
"Für die Gebäudesimulation werden Stundenmittelwerte für
die nutzungsspezifischen Daten, wie interne Wärmeproduktion,
Raumlufttemperatur während der Nutzung, Luftwechsel und Strombedarf für
Kunstlicht benötigt".
Die Variationen der Randbedingungen sind gewaltig, die
Bauteile selbst aber werden dann generell mit den nach DIN 4108
gerechneten und nur für den Beharrungszustand geltenden k-Werten
beschrieben. Die solarenergiespeichernde Außenwand wird in den
Modellrechnungen also einfach negiert, sie existiert nicht.
In [31] steht dann wie zur Bestätigung:
"In neueren Ansätzen werden die solaren und internen
Gewinne gebäudeabhängig quantifiziert (z. B. in der EN 832). Diese
Betrachtungen konzentrieren sich insbesondere auf Innenbauteile und
zweitrangig auf Außenbauteile und dürfen nicht direkt mit Untersuchungen
zur solaren Absorption an Außenbauteilen in Verbindung gebracht werden.
Wie stark die solare Einstrahlung über Fenster und die Wärme aus internen
Quellen genutzt werden kann, hängt von der wirksamen
Wärmespeicherfähigkeit der raumumschließenden Bauteile ab".
Auch hier wird es deutlich: Alle Untersuchungen
konzentrieren sich auf die durch Fenster gewonnene Solarenergie und
berücksichtigen die Speicherfähigkeit der Innenbauteile. Die direkte
solare Absorption der Außenbauteile wird nicht behandelt - auch in der EN
832 wird dieser Aspekt, der hier einzig und allein zur Debatte steht,
nicht berücksichtigt.
Der k-Wert selbst wird also bei den
Simulationsrechnungen überhaupt nicht zur Disposition gestellt, er wird
als richtig angesehen; man rechnet also wie immer weiter stationär.
Dies aber muß dringend geändert werden, da jetzt die
"energetische Ertüchtigung" der Altbausubstanz, also die Verpackung mit
Dämmstoff, mit der Begründung vorangetrieben wird, es lägen bei der
bestehenden Substanz "schlechte" k-Werte vor.
Immerhin schreibt auch Wick in [70]:
"Erhebungen des Energieverbrauches von Schulbauten in der
Schweiz bescheinigen der Schwerbauweise generell geringere
Energieverbräuche als der Leichtbauweise".
Auch Energieverbrauchsanalysen und Veröffentlichungen
zeigen die Diskrepanz zwischen Rechnung (mit dem k-Wert) und Verbrauch
recht deutlich [58]; [60]. Über den k-Wert muß deshalb weiter nachgedacht
werden. Die Fragen sind also noch nicht geklärt und die Diskussion ist
auch auch noch nicht abgeschlossen - im Gegenteil, sie beginnt erst.
Auch Heindl [27] geht bei seinen Überlegungen von der
Fourierschen Wämeleitunggleichung aus. Bei dieser fehlt jedoch die
Solarstrahlung, die in [3] und [37] aufgeführt ist. Insofern eignet sich
Heindl für die Lösung des hier anstehenden Problems einer k-Wert
Beschreibung nicht. Auch andere (u. a. [34], [36]) berücksichtigen bei der
Fourierschen Wärmeleitungsgleichung die von der Außenwand direkt
absorbierte Solarstrahlung nicht. Insofern sind diese als Kronzeugen nicht
geeignet. Absorbierte Solarstrahlung der speicherfähigen Außenwand scheint
in Verbindung mit dem k-Wert bei der etablierten Bauphysik ein Tabu-Thema
zu sein und wird vehement verdrängt.
Kupke/Stohrer [36] erwähnen zwar die Fouriersche
Wärmeleitungsgleichung ohne Solarstrahlung, gehen dann aber von der
Prämisse aus, der k-Wert sei richtig und berufen sich dabei auf [21]. Bei
der Zielsetzung von [36] ist dies natürlich eine unzulässige Annahme, denn
dies sollte doch erst empirisch ermittelt werden.
Auch bei dieser Arbeit wird nur die durch Fenster
gewonnene Solarstrahlung weiterverfolgt und dabei die an der Innenseite
der Außenwand vorliegende Wärmestromdichte gemessen; diese Vorgehensweise
aber mißachtet die am Tage eingespeicherte Solarenergie in der Außenwand
und führt somit zu falschen Schlußfolgerungen.
Außerdem werden gemessene Reduzierungen auf eine weiße
Nordwand bezogen, wodurch die Reduzierungen zusätzlich gemindert wurden.
Um praxisnahe Minderungen zu erreichen, müssen diese auf den stationären
k-Wert bezogen werden.
Darüber hinaus wird der methodische Fehler begangen,
fehlende Solareinstrahlungen durch Gradtage zu ersetzen. Dies führt zu
falschen Ergebnissen, da die jeweiligen Verteilungen über die Heizperiode
hinweg überhaupt nicht kongruent verlaufen.
Außerdem wird (entschuldigend) festgestellt:
"Der Meßdatenumfang ist noch nicht ausreichend. Dazu muß
die Lufttemperatur vor jeder Wand gemessen und die Sonnenzustrahlung auf
die Wände in jede Himmelsrichtung einzeln registriert werden" - und
weiter:
"Wegen der nicht vermeidbaren Unterschiede der
Lufttemperatur vor den Wänden und den unterschiedlichen
Wärmeübergangkoeffizienten auf der Innenseite sind die Wärmeströme mit der
Simulationsmethode entsprechend zu korrigieren".
Hier ist also festzustellen: Sonnenzustrahlung auf die
Wände ist nicht gemessen worden - wozu also dann dieser ganze Aufwand,
wenn im Endeffekt die gravierenden Einflüsse auf den k-Wert überhaupt
nicht registriert werden.
Viel entscheidender ist aber die Tatsache, daß die
festgestellten Wärmeströme mit der Simulationsmethode korrigiert werden.
Hier bestätigt also das Experiment nicht die Theorie, sondern die Theorie
korrigiert das Experiment - eine schöne Forschungsmethodik !
Die gleiche "Forschungsmethodik" war auch Grundlage von
[29]. Hier steht:
"Mit Hilfe einer begleitenden theoretischen Untersuchung
wurden die experimentellen Ergebnisse verglichen, wobei die unbekannten
Randbedingungen entsprechend dem Experiment angepaßt wurden. Dadurch war
es möglich, rechnerisch Verallgemeinerungen durchzuführen".
Konkret wird hier ein falsches Modell (stationäre
Behandlung der Außenwand mittels k-Wert) durch Variation von
Randbedingungen so hingetrimmt, daß von einer "Übereinstimmung" von
Theorie und Experiment gesprochen werden kann - Im Fachjagon nennt man
dies manipulative Forschungsmethodik.
Aber immerhin wird auch gesagt: "..., daß die
zusatzgedämmten Wandkonstruktionen im allgemeinen problematischer im
Wärmebrückeneffekt sind als monolithische Konstruktionen" und "..., nimmt
mit abnehmendem rechnerischen k-Wert die Genauigkeit und Repräsentanz
seiner Aussage für den Heizenergieverbrauch ab".
Dies kann bestätigt werden [42]. Warum aber werden dann
daraus nicht die richtigen Schlußfolgerungen gezogen ? Es bleiben bei
diesen "Forschungsarbeiten" nur Fragwürdigkeiten übrig. Die Gültigkeit des
k-Wertes wurde jedenfalls auch hier nicht nachgewiesen – im Gegenteil, die
Richtigkeit wurde vorausgesetzt.
Wie nebulös in Sachen Gebäudewärmeschutz im
DIN-Ausschuß gedacht und formuliert wird, zeigte auch die Diskussion bei
der "Einspruchsberatung" am 23. November:
Prof. Werner sprach von der "dimensionslosen
Temperatur", einem Ausdruck, der vielfach in der "Fachliteratur" zu finden
ist (u. a. in [15], [22], [24] und [59]). Dieser Begriff ist absurd, denn
eine Temperatur ohne Dimension ist ein Unding, so etwas gibt es überhaupt
nicht. Es verdeutlicht die semantischen Verwerfungen im wissenschaftlichen
Denken - s. S. 19 (2).
Ob Flapsigkeit, Oberflächlichkeit, mangelnde Klarheit oder
sogar Unvermögen die Ursache hierfür sind, mögen die Schöpfer dieses
Unfugs selber klären.
Prof. Stopp erläuterte die Forschungsmethodik bezüglich
der Evaluierung (dies ist überhaupt kein strenger wissenschaftlicher
Beweis) des k-Wertes und sprach von der gemessenen Wärmestromdichte innen,
die ja nun "exakt" den verlorengehenden Wärmestrom angeben würde. Er
vergißt dabei, daß ein in die Wand eindringender Wärmestrom nicht
automatisch auf der anderen Seite wieder hinausgeht. Diese Annahme stimmt
nur für den Beharrungszustand (konstante Wärmestromdichte und deshalb
geradlinige Temperaturverteilung in einer Bauteilschicht). Hier muß auf
[14], Bild 5 hingewiesen werden, das die Temperaturgradienten im
instationären Temperaturzustand verdeutlicht. Dies ist in Realität der
Normalfall. Bei diesem Bild 5 wäre die Frage konkret zu beantworten, woher
in der Wand denn der über den beiden Lufttemperaturen liegende
Temperaturbuckel kommt?
In [54] ist der Sachverhalt erläutert.
Diese stationäre Denkweise mit der Messung des inneren
Wärmestromes (wie ja auch in [20], [36] und [59]) ist ebenfalls in [32]
zur Grundlage der Forschungsarbeit gemacht worden. Auch hier wurden die
inneren Wärmestromdichten gemessen und "extrapoliert". Als Varianten
wurden 13 in Aufbau und Oberflächenbeschaffenheit unterschiedliche
Wandkonstruktionen gewählt, die meßtechnisch untersucht wurden.
Dabei fand die Absurdität von "Forschungsergebnissen"
ihre Krönung. Neben vielen Ungereimtheiten gipfelte die Arbeit in der für
eine weiße Wand geltenden Aussage, daß eine Südfassade mit Solarstrahlung
energetisch schlechter einzustufen sei als eine Nordfassade ohne
Solarstrahlung. Die ermittelten k-Werte der beiden identischen
Konstruktionen
(k = 0,50 W/m²K) lagen bei der Südwand bei k = 0,59 W/m²K,
bei der Nordwand bei
0,55 W/m²K. Etwas Widersinnigeres in der Bauphysik gibt es
nicht, hier wird völlig konfuses Zeug der Fachwelt präsentiert.
Skandalöse Züge nimmt diese Posse jedoch an, wenn der
Auftraggeber dieser Arbeit, die Arbeitsgemeinschaft Mauerziegel e. V.
Bonn, solche Ergebnisse nun auch noch in einer zusamenfassenden
Berichtsauswertung [18] seinen Verbandmitgliedern zur Kenntnis bringt –
allerdings nur in Auszügen, so daß dieser empirische Unsinn nicht
auffällt.
Ein solches Vorgehen bedeutet Mißbrauch der Wissenschaft
und im Endeffekt Betrug am Kunden und sollte Anlaß sein, diese
Verhaltensweisen juristisch zu verfolgen. Auf den strafwürdigen Tatbestand
ist Herr Gierga, Technischer Geschäftsführer AG Mauerziegel e. V,
hingewiesen worden, worüber ein umfangreicher Schriftwechsel vorliegt. Als
Mitglied des NaBau-Ausschusses kann er diesen Briefwechsel den anderen
Mitgliedern durchaus zur Verfügung stellen - sofern Interesse an der
Klärung der Sachzusammenhänge besteht.
Wie ausgeprägt das stationäre Denken in der
Bauphysikszene dominiert, belegt auch ein Diskussionsbeitrag von Prof.
Werner. Auf den Hinweis, man müsse instationär denken und bei der Klärung
des effektiven k-Wertes die Solarstrahlung mit einbeziehen, erläuterte er
an der Tafel die allseits bekannte Formel für das Modell "Stationär mit
Absorption", das in vielen Veröffentlichungen und Forschungsarbeiten
herumgeistert (u. a. in [18], [30], [32], [36], [59] und [68]) und
behauptet dann, in dieser Formel sei ja doch die absorbierte
Solarstrahlung enthalten und damit würde Solarstrahlung berücksichtigt.
Die Frage lautet nur: "Wie und in welcher Größenordnung
wird sie berücksichtigt"?
Dieses Modell negiert die Wärmeleitung in das Innere
der Außenwand und ordnet die absorbierte Solarstrahlung ausschließlich der
Erhöhung der Außenlufttemperatur zu. Die absorbierte Solarstrahlung wird
also sofort und zu 100% an die Außenluft wieder abgegeben. Diese
Festlegung ist jedoch unrealistisch und dokumentiert das stationäre
Denken.
Schon die Bezeichnung "Stationär mit Absorption" ist
ein Widerspruch in sich. Wenn absorbiert wird, handelt es sich immer um
instationäre Vorgänge – wie in [11], Abb. 3 und [14],
Bild 5 dargestellt wird und deutlich zu erkennen ist. Hier
dann von stationär zu sprechen, ist eine weitere semantische Entgleisung.
Da Baumaterialien alle, zwar sehr unterschiedlich, speichern können, muß
in der Realität generell von instationären Zuständen ausgegangen werden.
Ein Beharrungszustand liegt deshalb nie vor; der beim k-Wert allerdings
die Voraussetzung für seine Existenzberechtigung ist.
Diesen Denkfehler macht auch Feist in [11]. Der
instationären Abbildung des Temperaturverlaufes in einer
Vollziegel-Außenwand (überall unterschiedliche Temperaturgradienten analog
[14] und damit in Richtung und Größe unterschiedliche Wärmestromdichten)
ordnet er den lapidaren Text zu: "Die Sonneneinstrahlung an einem klaren
Januartag erwärmt deutlich erkennbar die Außenoberfläche. Die aufgenommene
Energie wird aber größtenteils auch wieder nach außen abgegeben".
Er spricht nur von der Außenoberfläche; die
Temperaturerhöhung im Innern der Wand wird übersehen und damit geht er zur
Tagesordnung über (obgleich die Abbildung etwas anderes aussagt) und
behauptet, der Effekt der Wärmespeicherfähigkeit der Außenwände sei sehr
gering (weniger als 0,5 %). Damit steht er sogar im Widerspruch zu seinen
k-Wert-Dogmatik-Kollegen, die u. a. schon bis zu 25 % Einsparung
festgestellt haben [68]. Feist‘s Aussagen in [11] sind eher naiv-dümmlich
als sachlich-wissenschaftlich begründet.
In [42] und [55] wurde richtigerweise auch der
Wärmefluß in das Innere der Wand berücksichtigt. Die Grundzüge eines
wirklichkeitsnahen Gebäudewärmeschutzes wurden schon vielfach
veröffentlicht [40], [42], [54], [55]. Besonders wird hier auf die
Aussagen in [54] verwiesen, die den Zusammenhang von instationärem
Verhalten und unterschiedlichen Temperaturgradienten analog [14], Bild 5,
verdeutlichen.
In Anlehnung an [10], [30] und [32], die für den
effektiven k-Wert den als Bonus definierten Solargewinnfaktor SW
einführten, wurde in [42] und [55] ebenfalls der Bonusweg gewählt; wobei
jedoch die entscheidenden Speicherkennwerte c, r und vor allem der
Wärmeeindringkoeffizient b in den Solargewinnfaktor mit einfließen. Damit
wird ein vereinfachtes Verfahren präsentiert, das die Realität der Natur
einer Außenwand besser beschreibt als der nur für den Beharrungszustand
geltende, nun wirklich überholte k-Wert nach DIN 4108.
Die Diskussion beginnt also erst und ist keineswegs
abgeschlossen.
Die Reaktion auf [55] im Leserbrief in [69] zeigt ja
deutlich die eingeschränkte Sichtweise eines stationären Denkens beim
Gebäudewärmeschutz; dies wird in [30], Bild 3 ja bestens dokumentiert. Das
Instationäre in der Außenwand wird also systematisch ignoriert.
Die Leserbriefe (in DIB 1999, Juli/August, S. 50 bis
54) von Prof. Ehm, Prof. Hauser, Dr. Feist und Prof. Werner zu der
Veröffentlichung [54] bestätigen diesen Sachverhalt und werfen ein
bezeichnendes Licht auf die Bauphysikszene: Es wird keine einzige Aussage
widerlegt, es wird nur deklariert, widersprochen, lamentiert, sogar
beleidigt und verleumdet. Es ist beschämend, im Wissenschaftsbereich
derartiges feststellen zu müssen. Hier stützt sich der eine auf den
anderern. Wo bleiben eigentlich die bauphysikalischen Erkenntnisse [35],
wo bleiben die sachgerechten Schlußfolgerungen - s. Seite 17 [C] und Seite
18 (H) ?
Diese Fehleinschätzungen mögen auch unterstützt werden
durch eine Äußerung in [64].
Zu dem Komplex "Wärmegewinn durch Außenwände" steht dort:
"Der Reduktionsfaktor (analog dem Solargewinnfaktor SW)
ist nahezu unabhängig von der Wärmespeicherfähigkeit und dem
Wärmedurchgangskoeffizienten der Außenfläche.
Die Unabhängigkeit von der Wärmedämmung erklärt sich
daraus, daß bei gut wärmegedämmten Wänden nicht nur die
Transmissionswärmeverluste reduziert werden, sondern auch dem nach innen
gerichteten Wärmestrom durch Sonneneinstrahlung ein größerer
Widerstand entgegengesetzt wird als bei schlecht
wärmegedämmten Wänden, ..."
Bei dieser Aussage wird nicht berücksichtigt, daß
zwischen der Wärmeleitfähigkeit und der Temperaturleitfähigkeit zu
unterscheiden ist. Die Temperaturleitfähigkeit a wird immer dann wirksam,
wenn Temperaturveränderungen in der Außenwand auftreten - dies ist ja
ständig der Fall - und wird von den Materialwerten Wärmeleitfähigkeit l ,
aber auch Rohdichte r und spezifische Wärmekapazität c bestimmt, also den
beiden für die Speicherfähigkeit signifikanten Kennwerten. Das
Temperatur-Amplituden-Verhältnis und die Phasenverschiebung sind typische
bauphysikalische Kenndaten hierfür. Wird dagegen nur die
Wärmeleitfähigkeit l gesehen, dann muß sich die Temperaturverteilung im
speicherfähigen Bauteil bereits eingependelt haben und dies kann Tage
dauern [2]. Bei Temperaturveränderungen bestimmt also nicht die
Wärmeleitfähigkeit, sondern die Temperaturleitfähigkeit den im Bauteil
vorliegenden Wärmestrom.
Deshalb steht auch in [19]:
"Beim Anheizen oder Auskühlen von Räumen oder bei
Sonnenzustrahlung liegen jedoch instationäre Verhältnisse vor, so daß
diese durch die Werte 1/L (oder R in m²K/W) und k (oder U in W/m²K)
nicht erfaßt werden".
Diesen Satz sollten sich die k-Wert-Dogmatiker
immer wieder durchlesen und einprägen.
Insofern ist es schon richtig, wenn in [19] auch darauf
hingewiesen wird:
"Die Wärmeleitung durch eine ebene Platte eines Baustoffes
im Beharrungszustand der Temperaturverteilung, das heißt nach genügend
langer Zeit bei konstanten Temperaturen zu beiden Seiten der Platte,
erfolgt nach der Gleichung ..." und nun wird die allseits bekannte, nur
für den Beharrungszustand gültige Formel genannt.
Fragt man nach dem Grund für die konsequente Ignoranz
dieser gesicherten Aussagen in [19] und für den demzufolge in der
Bauphysik vorherrschenden k-Wert-Dogmatismus, so ist dieser vielleicht in
[16] zu finden, dort steht:
"Diese Diskussionen (um den k-Wert) erscheinen in Kreisen
echter Fachexperten überflüssig, weil der k-Wert bzw. der
Wärmedurchlaßwiderstand seit Jahrzehnten in der Wärmetechnik und in der
Heizungstechnik unumstritten und mit Erfolg verwendet worden war".
Mit dieser Aussage wird die Parole ausgegeben:
"Der k-Wert hat zu stimmen und alle haben sich danach zu
richten" !
Nur ist dabei zu bedenken: In der Heiztechnik werden
fehlerhafte Berechnungen (bei Massivbauten Überdimensionierungen)
ausgeglichen durch größere Stillstandszeiten; auch werden für extreme
Klimaverhältnisse damit Wärmepuffer geschaffen. Bei Leichtbauten jedoch
treten durch die Unterdimensionierungen bedenkliche Diskrepanzen in der
Heizenergieversorgung auf - und die sind schon jetzt zu registrieren.
Der Fehler ist doch, einfach zu glauben, den k-Wert
auch für die quantitative Bestimmung des Heizenergiebedarfes heranziehen
zu können. Dies aber muß zu fehlerhaften
Ergebnissen führen. Skandalös und kriminell wird es
allerdings, wenn auf der Grundlage dieser falschen Berechnungen damit auch
noch Bußgelder verbunden sind, wie sie in der EnEV 2000 vorgesehen sind.
Das Thema der direkten Absorption wird auch recht
konfus angegangen. Wenn dann Definitionen und Begriffe willkürlich und
euphorisch verwendet werden, dann kann dies sehr schnell einen
Forschungssalat ganz kurioser Art ergeben - s. Seite 19 (2).
In [30] wurde ein Absorptionseffekt definiert, der die
Absorption von Außenwandkonstruktionen infolge der Strahlungsintensität
als Verhältniszahl angibt, wobei als Bezugsbasis die Strahlungsintensität
selbst gewählt wurde. Dies hatte zur Folge, daß der Absorptionseffekt nun
völlig unabhängig von jeglicher Strahlungsintensität wird.
In [51] ist darüber berichtet worden, dort hieß es
deshalb:
"Ob im heißen Afrika oder in kalter Polarnacht, überall
ist der "Absorptionseffekt a" gleich groß. Dies jedoch ist eine
Absurdität, soll er doch die unterschiedlichen Wärmestromminderungen
infolge unterschiedlicher Strahlungsintensität beschreiben".
Die Fachwelt wird schon mit recht absonderlichen Dingen
konfrontiert. Wenn dann in der Stellungnahme Nr. 245 auf die mit diesen
Aufgaben theoretisch und experimentell befaßten Bauphysiker, auf die
kompetente Fachwelt, insbesondere auf die hier wissenschaftlich befaßten
Bauphysiker und Thermodynamiker hingewiesen wird, dann kann ermessen
werden, was in dieser Runde so alles zusammengeflunkert wird.
Der Bezug auf die europäische Normung bleibt
fragwürdig, wenn maßgebende bauphysikalische Aussagen auf dieser sehr
fragwürdigen Grundlage in der "Ständigen Konferenz der europäischen
Hochschullehrer des Fachgebietes Bauphysik an wissenschaftlichen
Hochschulen" hamonisiert werden. Es ist deshalb zu fragen, wie denn im
Rahmen der europäischen Harmonisierung von Vorschriften im Bauwesen ein
"Konsens" in diesen so wichtigen Fragen des Gebäudewärmeschutzes und der
damit verbundenen Gesundheitsprobleme für die Bewohner hergestellt wird?
Hier sollten einmal Protokolle auf den Tisch gelegt werden.
Es ist auch zu beachten, daß die "Normung" nur ein
Teilaspekt des Bauschaffens ist und deshalb sich nicht in einem
beziehungslosen Raum zur Praxis bewegen darf. Auch andere Einwender haben
die heute immer bedeutsamer werdende juristische Komponente des Bauens
verdeutlicht. Wenn Normung einen fragwürdigen Weg beschreitet, auch
Gerichtsentscheidungen und BGH-Urteile weisen darauf hin, dann hat Normung
in der jetzt vorliegenden Form ihre Legitimation verloren - auch auf
europäischer Ebene. Werden parallel dazu andere Richtlinien und
Verordnungen (z. B. BSE) betrachtet, dann muß es sogar heißen - gerade auf
europäischer Ebene verlieren die Richtlinien und Verordnungen ihre
Legitimation. Es muß in diesem Zusammenhang auf eine unheilvolle Allianz
von Wissenschaft, Industrie und Administration aufmerksam gemacht werden.
Insbesondere aber darf der gesundheitliche Aspekt nicht
übersehen werden. Wenn die angepriesenen neuen Bauweisen zu größeren
gesundheitlichen Risiken führen, dann muß über diese Art von
Niedrigenergiebauweise, die ja eigentlich überhaupt keine ist, generell
einmal nachgedacht werden. "Wir müssen uns überlegen, wie wir zukünftig
unsere Häuser heizen und kühlen können", sagt Prof. Ehm. Was Kühlen
energetisch bedeutet, weiß ein jeder - Energieverschwendung. Es gibt
hierzu auch Alternativen.
Immerhin sagt Heindl in [28]:
"So kann etwa im Hochsommer die Außenlufttemperatur die
Behaglichkeitsgrenze längst überschritten haben, die Temperatur in einem
Gebäude aber immer noch als angenehm kühl empfunden werden; besonders bei
manchen alten Gebäuden mit extrem starken und schweren Mauern ist dieser
Effekt deutlich zu beobachten. Umgekehrt kann jedoch bei extrem leicher
Bauweise die Innentemperatur weit über die Außentemperatur steigen,
besonders bei starker Sonneneinstrahlung".
In unserem Klima bewährt sich deshalb nur eine
Bauweise, die sowohl Dämmfähigkeit als auch Speicherfähigkeit
gewährleistet. Die Weichen werden jedoch "von interessierter Seite" anders
gestellt - zu Lasten des Investors, des Verbrauchers. Die Wünsche und
Belange des "Kunden" scheinen uninteressant zu sein, er hat offensichtlich
nur die Rolle des Konsumenten und Zahlenden zu übernehmen - und dies wird
ihm dann sehr eloquent und werbewirksam dann auch ständig nahegebracht.
Bei rationaler Bewertung der Ereignisse in
Wissenschaft, Industrie und Administration können die im Anhang
aufgeführten Zitate voll bestätigt werden.
Zu 2. Allgemein anerkannte Regeln der Technik und Energieeinsparung
Was kann als diskriminierend bezeichnet werden, wenn
nur wiederholt wird, was in jedem Fachartikel zu lesen ist. Die
Verschärfung des Anforderungsniveaus wird immer begründet mit der "Zusage
der Bundesregierung, 25 bis 30% CO2 -Einsparung zu erzielen".
Und wenn ein gesetzlicher Auftrag zur Energieeinsparung besteht, dies wird
ja auch bestätigt, dann dürfte dies doch wohl auch ein politischer Auftrag
sein. Mit diesem politischen Blancoscheck wird in Zusammenarbeit von
Wissenschaft und Administration dann so mancher, der Industrie dienende
technische Coup inszeniert - s. Seite 18 (C), der allerdings zu Lasten des
Kunden und Steuerzahlers geht und sogar gegen die selbst formulierten
Regelungen im Energieeinsparungsgesetz verstößt, da die Wirtschaftlichkeit
infolge der Hyperbelform der
k-Wert-Funktion bei kleinen k-Werten nicht vorliegen kann
(s. Zu 6.).
Zu 3. DIN Fortschreibung; "trockene Konstruktionen" als Stand der
Technik;
unbelüftete Dächer
Die Häufung der Bauschäden, vor allem der
Feuchteschäden, die auch zunehmend für gesundheitliche Schäden der
Bewohner verantwortlich sind, führen die gemachte Aussage,
"in der Praxis können keine Schäden auftreten" ad
absurdum. Eine Verschleierung der Ursachen bedeutet es außerdem, wenn dann
noch gesagt wird, "Schadensfälle aufgrund von Diffusionsvorgängen seien
nicht bekannt". Feuchteschäden entstehen in der Hauptsache durch
Luftströmung, die in kälteren Schichten kondensiert, aber vor allem durch
die unzureichenden Sorptionseigenschaften einer Außenwand, die den
Wassertransport nach außen be- oder sogar verhindern. Was soll also die
Beschränkung auf Diffusionsvorgänge?
Die Sorptionseigenschaften der jetzt praktizierten
Niedrigenergiebauweise durch Leichtbauten mit dampfbremsenden und
sorptionsdichten Schichten sind verheerend und so muß es einfach zu
Feuchteschäden kommen. Feuchteschäden deshalb, wie ständig empfohlen,
durch eine k-Wert-Therapie verhindern zu wollen, grenzt an Nihilismus
[41].
Zu 4. DIN 4108, Teil 2 (Streichung der Wärmespeicherfähigkeit); S. 6 ff
In der DIN 4108 wird die Speicherfähigkeit auf die
Innenbauteile beschränkt, die einer Außenwand dagegen konsequent
ignoriert. Die durchgeführten theoretischen und experimentellen Arbeiten
behandeln alle nicht die Frage der Gültigkeit eines k-Wertes (siehe 1.).
Da die Ableitung des k-Wertes aus der Fourierschen Wärmeleitungsgleichung
nicht widerlegt wird, gilt nach wie vor die einzige logische
Schlußfolgerung, die in meiner Stellungnahme vom 20. Juli 1999 zum
Ausdruck kommt:
Der k-Wert beschreibt nicht die wirklichen
Wärmeleitungsvorgänge in der Außenwand.
Zu 5. Vermeidung von Kühlung im Sommer und weitere Reduzierungen des
Wärmedurchgangskoeffizienten (S. 8)
Es ist zu beanstanden, daß bei der Behandlung der
Speicherfähigkeit immer nur die Innenwände zur Debatte stehen. Da bei den
bisherigen Simulationsrechnungen die Überheizung des Raumes infolge
eindringender Solarenergie über die Fenster, die dann vom Innenraum
"weggespeichert" werden muß (sommerlicher Wärmeschutz z. B.), im
Vordergrund stand, ist dieser Standpunkt durchaus verständlich. Hier geht
es aber um die Speicherfähigkeit der Außenwand - und zwar um das direkte
Speichern der Solarenergie durch Absorption von außen. Der Hinweis auf die
Speicherfähigkeit der Innenwände geht deshalb wieder am Thema vorbei; das
Problem ist nicht erkannt worden und deshalb unzutreffend behandelt.
Zu 6. Wirtschaftlichkeit: Mindestwärmeschutz (S. 9)
Daß im Zuge der Umsetzung verschärfter Anforderungen
gegen das Wirtschaftlichkeitsgebot im EnEG verstoßen wird, das ist
wiederholt nachgewiesen worden [42], [43], [44], [45], [46], [48], [49],
[50], [53] und [56]. Der Grund liegt in dem rapiden Effizienzabfall
infolge der Hyperbelform des k-Wertes, der dann bei kleinen k-Werten
automatisch zu unwirtschaftlichen Konstruktionen führt.
An dieser mathematischen Grundwahrheit kommt keiner
vorbei - da hilft kein Lamentieren.
Zur Erinnerung:
Jeder klar denkende Techniker (und damit doch wohl auch
die NABau-Mitglieder) wird erkennen, daß das willkürliche Herunterfahren
des k-Wertes durch ständiges "Verschärfen des Anforderungsniveaus" infolge
der Hyperbelform eine wirtschaftliche Grenze hat – und diese ist klar
bestimmbar [40], [42], [43], [48], [52] und [56].
Insofern ist es ein bautechnischer Skandal, wenn Feist
mit seinem "Passivhaus-Institut" die Mär verbreitet, 40 cm Dämmstoff (k =
0,1 W/m²K) seien aus Umweltschutzgründen anzustreben [12]. Hat einer der
k-Wert-Minimierer diesen dämmtechnischen Unfug jemals nachgerechnet?
Immerhin haben auch Ehm in [6] und Werner/Gertis in [67] klare
Rechenanweisungen für die Ermittlung der Wirtschaftlichkeit
veröffentlicht.
In [7] schreibt Ehm: "... während der energiesparende
Wärmeschutz ökonomischen Kriterien gehorcht" und in [8] heißt es: "Nicht
alle der genannten Vorschläge konnten bislang die angenommenen
Einsparungen oder ein wirtschaftlich vertretbares Kosten Nutzen Verhältnis
erbringen". Na also, man konnte damals noch rechnen.
Aber offensichtlich galten derartige Aussagen nur für
den Beginn der Energieeinsparkampagnen, als es noch sachlich zuging - und
die Wirtschaftlichkeit noch gegeben war.
Heute im Jahre 1999 bei einem barbarischen
Anforderungsniveau mit Niedrigenergiehaus-Trend und Mini-k-Werten, nur
stationär gerechnet und trotzdem alle unwirtschaftlich, werden diese
Veröffentlichungen wohl aus dem Gedächtnis verbannt. Es wird so getan, als
ob die damals durchaus als richtig erkannten Rechenverfahren heute nicht
mehr gelten würden. Sie gelten jedoch nach wie vor - und jeder Nachweis
führt eben dann zur unbequemen Unwirtschaftlichkeit. Dies ist Fakt -
unwiderlegbar.
Als Ersatzdroge für die Wirtschaftlichkeit wurde die
"Minimumsphilosophie" geboren, die allerdings zu absurden und
abenteuerlichen Ergebnissen führt. In [13] steht:
"Das wirtschaftliche Optimum des Wärmeschutzes ergibt sich
aus einer Gesamtkostenüberlagerung ..." und weiter "Dieser Minimumspunkt
repräsentiert den wirtschaftlich optimalen Wärmedurchlaßwiderstand". Dies
stimmt nicht.
In [40], [42], [52] und [56] ist verdeutlicht worden, daß
diese "Minimumsphilosophie" einem falschen Denkansatz entspringt. Schon
allein optisch verändert sich der Heizenergieverbrauch etwa ab 8 cm
Dämmstoff kaum, was in [24], Bild 11, deutlich zum Ausdruck kommt. Dies
zeigt, daß mit kleinen k-Werten nur viel Dämmstoff eingebaut, jedoch
keineswegs nachhaltig zusätzliche Energie eingespart wird. Jenseits des
Minimumspunktes wird mit mehr Dämmung sogar weniger Energieeinsparung
erzielt, was als technische Empfehlung völlig absurd ist und einer
schizophrenen Grundhaltung gleichkommt. Der Minimumspunkt charakterisiert
eigentlich den Beginn der geistigen Verwirrung [42].
Zu 7. Fehlerhafte Feststellung (S. 10)
Auch eine ganzheitliche Betrachtung des
Gebäudewärmeschutzes bleibt fehlerhaft, wenn der stationäre k-Wert das
wesentliche Merkmal des Wärmeschutzes bleibt. Wenn aber der k-Wert nicht
stimmt, dann stimmt alles nicht. Um diese klare Aussage zu widerlegen, muß
bei der Ableitung des k-Wertes aus der Fourierschen Wärmeleitungsgleichung
erst einmal der logische Fehler nachgewiesen werden - s. Seite 18 (d).
Dies ist bisher nicht erfolgt - und Palaver ist keine wissenschaftliche
Methode einer Falsifikation.
Dann zur Begründung für die Richtigkeit und Gültigkeit
des k-Wertes auf europäische Normen zu verweisen, ist unter diesen
Umständen wohl die erbärmlichste Beweisführung. Außerdem beziehen sich die
zur Entlastung angeführten Simulationsrechnungen auf eine völlig andere
Fragestellung - also auch hier Fehlanzeige.
Zu 8. Praxisfremde Konstruktionen ... (S. 11)
Das Herstellen einer dichten Gebäudehülle war schon
immer Bestandteil des Bauens und hat demzufolge eine große Tradition. Die
tradierte Konstruktion bei Skelettbauten war und ist allerdings die
belüftete Konstruktion - und das mit gutem Recht. Hier die "dichte" Hülle
einführen zu wollen, zeugt von praxisfremden Vorstellungen und Absichten -
allerdings bei Physikern und Maschinenbauern vorstellbar. Daß dies nicht
funktioniert, beweisen die vielen Feuchteschäden in den Wohnungen und die
Schadensberichte der Bundesregierung.
Deshalb wird in meiner Stellungnahme ausschließlich die
Notwendigkeit angesprochen, eine "gewollte" Undichtigkeit an einer
überschaubaren Stelle (z. B. das Fenster) zu schaffen, um einer
nutzungsbedingten steten Erhöhung der relativen Feuchte entgegenzuwirken
[41]. Es geht allein um die Würdigung dieses Sachverhaltes. Es ist doch
wohl unstrittig, daß erst durch den Einbau "neuer" Fenster mit ihrer
übersteigerten Dichtheit die Misere der Schimmelpilzbildung und
Schimmelpilzschäden begann.
Zu 9. Unterscheiden von schweren und leichten Bauteilen (S. 12)
Für k-Wert-Dogmatiker bedeutet eine schwere Außenwand
ohne Dämmschicht immer eine energieverschwendende Konstruktion, da sie die
Schlußfolgerungen aus der Fourierschen Wärmeleitungsgleichung nicht zur
Kenntnis nehmen wollen. Insofern sind sie bestrebt, auch leichte und
schwere Bauweise anders zu definieren. In [33] wird nur deshalb eine
Innendämmung als leichte Konstruktion bezeichnet, weil sie
Temperaturveränderungen des Innenraumes gegenüber der dahinter liegenden
Massivwand abschottet. Dies zeigt sehr deutlich, daß die Speicherfähigkeit
nur von Innenwänden zum Abpuffern von Überheizungen akzeptiert wird. Eine
Änderung des Flächengewichtes von 300 auf 100 kg/m² zur Unterscheidung von
leichten und schweren Wänden mit der Erhöhung der max.
Wärmedurchlaßwiderstände zu begründen, beweist die ausschließliche
Fixierung auf den k-Wert und die völlige Negierung der Speicherfähigkeit.
Diese Auffassungen sind falsch.
Es wirkt dann schon recht eigenartig, wenn in [23] die
völlig unzutreffende Aussage steht:
"Außenwände beeinflussen die thermische Behaglichkeit im
Winter und im Sommer in erster Linie durch ihren k-Wert, der möglichst
klein sein sollte, und zweitrangig durch ihre Masse".
und weiter ist zu lesen: "Die hygrischen Verhältnisse
eines Raumes, die mit dessen thermischen eng verknüpft sind, werden durch
Außenwände praktisch nicht beeinflußt".
Solche Aussagen zeugen von wenig Kenntnis und sind
schlichtweg falsch - siehe
"Zu 10" [28]. Hier manifestiert sich stationäres Denken
und der Versuch, das k-Wert-Dogma rücksichtslos durchzusetzen.
Zu 10. Sommerlicher Wärmeschutz (S. 14)
Der Satz "Selbstverständlich hat auch die Bauart der
eingesetzten Außenbauteile einen (i.d.R. geringen) Einfluß auf die Höhe
der sommerlichen Innentemperaturen" ist ebenfalls falsch. Hier werden die
wirklichen Wärmeleitungsvorgänge im Außenbauteil und damit die
hygienischen Verhältnisse im Raum völlig verkannt.
Immerhin sagt Heindl in [28]:
"So kann etwa im Hochsommer die Außenlufttemperatur die
Behaglichkeitsgrenze längst überschritten haben, die Temperatur in einem
Gebäude aber immer noch als angenehm kühl empfunden werden; besonders bei
manchen alten Gebäuden mit extrem starken und schweren Mauern ist dieser
Effekt deutlich zu beobachten. Umgekehrt kann jedoch bei extrem leicher
Bauweise die Innentemperatur weit über die Außentemperatur steigen,
besonders bei starker Sonneneinstrahlung". Dies stimmt auch noch heute.
Zu 11. Zusammenfassende Schlußbemerkung (S. 16)
Energie einzusparen war schon seit jeher Ziel der
Bautechnik. Die stetige Wandlung der DIN 4108 "Wärmeschutz im Hochbau" zu
einer k-Wert-Minimierungsnorm unter dem Vorwand einer "notwendigen"
Energieeinsparung bedeutet infolge der Unwirtschaftlichkeit kleiner
k-Werte vollendeter Betrug am Kunden; außerdem signalisiert der k-Wert
allein noch keine günstige Energieeinsparung. Die Fähigkeit, die kostenlos
zur Verfügunge stehende Solarenergie durch Absorption zu nutzen, wird
durch den k-Wert völlig ignoriert; hierfür sind die spezifische
Wärmekapazität c, die Rohdichte r und die Wärmeleitfähigkeit l maßgebend,
wobei der Wärmeeindringkoeffizient b dabei federführend ist. Auf diesem
Sektor muß von offizieller Seite noch einiges bauphysikalisch neu
durchdacht werden.
Sich auf europäische Normen zu stützen, anstatt einen
Sachverhalt zu begründen, spricht nicht für die Qualität der
Beweisführung, es ist eher ein Eingeständnis fehlender Argumente - hier
wird auf das eingangs erwähnte Zitat der FAZ verwiesen - Quantität statt
Qualität.
Resümee:
Da jetzt die Altbausubstanz auf der Basis der
k-Wert-Berechnungen mit Dämmstoff verpackt werden soll, muß dieses
Ansinnen gestoppt werden, da alle Berechnungen mit diesem, nur für den
Beharrungszustand geltenden k-Wert nicht der Wirklichkeit entsprechen. der
k-Wert ist schlichtweg ein Phantom, eine Fiktion [54]. Es geht nicht an,
daß Irrtümer und falsche Schlußfolgerungen durch massiven Einsatz rigoros
durchgesetzt werden. Es geht nicht an, daß Wissenschaft sich prostituiert
und zum Vasallen der Wirtschaft wird. Immerhin profitiert die
Dämm-Industrie vehement durch diesen nicht zu rechtfertigenden
k-Wert-Dogmatismus. Der Kunde, der ein Recht auf behagliche Wohnungen hat,
erwartet keine Wohnmaschine, sondern ein bewohnbares Haus. Durch die
gegenwärtigen Trends im Bauen wird das traditionell gewachsene Bauen
verlassen; es wird damit ein baukultureller Verfall eingeläutet [57]. Bei
einer gleichgeschalteten Bauphysik mit eindeutig einseitig
gewinnorientierter Zielrichtung kann Einsicht allerdings nicht erwartet
werden - s. Seite 17 [A] und Seite 18 (c).
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- Gertis, K:: Ist die Außenwanddämmung sinnlos?
Kritische Betrachtungen zu einem Artikel von H. Wichmann und Z. Varsek.
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- Gertis, K:: Wärmedämmung innen oder außen? Deutsche
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Auftraggeber: Ziegel-Forum München 1994.
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Auftraggeber:Arbeitsgemeinschaft Mauerziegel e.V. Bonn.
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Gebäudewärmeschutz. Bauverlag GmbH Wiesbaden und Berlin, 1987, 164
Seiten (seit Jan.1994 vom Markt genommen).
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Wiesbaden und Berlin, 1989, 221 Seiten (seit Jan.1997 vom Markt
genommen).
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Rudolf Müller Verlag, Köln 1995, 2 Bände mit insgesamt
ca. 1800 Seiten
(seit Mai 1998 spektakulär und vertragswidrig vom Markt
genommen).
- Meier, C:: Investitions- und Folgekosten bei
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erweiterte Auflage. Renningen-Malmsheim: expert Verlag 1996, Band 246,
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Bundesbaublatt 1980,
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bedeutet das die Superdämmung?
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Gebäudedämmkonzeption. Teil 1: Bau- und Dämmstoffe - ihre
wirtschaftlichen Grenzen bei der Energieeinsparung. Bauphysik 1986, H.
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- Meier, C:: Die wirtschaftliche
Gebäudedämmkonzeption. Teil 2: Das energetische Optimum einer
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Gebäudedämmkonzeption. Teil 3: Ein Anwendungsbeispiel. Bauphysik 1986,
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- Meier, C:: Der Wert wissenschaftlicher Aussagen.
Berliner Bauwirtschaft 1990, Sondernummer November, S. 487.
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Berlin-Brandenburgische Bauwirtschaft 1992, H. 5, S. 160.
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aktuell 2000, Jahrbuch für Architekten und Ingenieure. Beuth Verlag
Berlin/Wien/Zürich, Werner Verlag Düsseldorf.
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unseres Denkens. Goldmann Sachbuch 11248, 11/1979.
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Heidelberg Berlin Oxford, 1994.
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Kalkulationsmethoden bei der Ermittlung der Wirtschaftlichkeit von
Energiesparmaßnahmen. Baumaschine + Bautechnik 1979,
H.2, S. 65.
- Werner, H:: Dunkle Wandoberflächen - Ihr Einfluß auf
den Wärmeverlust. IBP-Mitteilung 110; Fraunhofer-Institut für Bauphysik
Stuttgart, 1986.
- Werner, H:: Leserbrief zu [55] in deutsche
bauzeitung 1999, H. 8, S. 30.
- Wick, B:: Energie in öffentlichen Gebäuden -
Erhebung an Schulbauten. Bauphysik 1980, H. 3, S. 75.
Anhang Zitate:
[4] Di Trochio, F::
Der große Schwindel, Betrug und Fälschung in der Wissenschaft.
Campus Verlag Frankfurt/Main New York, 1992
- ..., daß die Forschung nach den Kriterien der pragmatischen
Effizienz- und Managerlogik organisiert wurde, wie sie für die
amerikanische Gesellschaft typisch ist.
- Karl Popper widerlegte die Überzeugung, es sei immer
möglich ist, den Beweis zu erbringen, daß etwas wahr oder falsch ist.
Popper zeigte, daß immer nur der Beweis dafür möglich ist, daß etwas
falsch ist, während es sich nie letztgültig beweisen läßt, daß etwas
wahr ist. Dies bedeutet, daß alle wissenschaftlichen Theorien, die wir
für wahr halten, nicht deshalb als wahr betrachtet werden können, weil
ihre Wahrheit wirklich bewiesen worden ist, sondern nur, weil es den
Wissenschaftlern, die sie formuliert haben, gelungen ist, ihren Kollegen
und uns glaubhaft zu machen, daß sie wahr seien. Normalerweise schließt
das die Verwendung mehr oder weniger schwerwiedender Fälschungen und
Tricks mit ein, die jedoch nicht als solche erkannt werden, oder wenn,
dann erst nach langer Zeit.
- Nach allgemeiner Auffassung hingen die großen Erfolge der
modernen Wissenschaft mit der seit Galilei angewandten deduktiven
Methode zusammen. Sie bestand in dem kombinierten und umsichtigen
Einsatz von Beobachtung, Logik, Mathematik und Experiment.
[5] Di Trocchio, F::
Newtons Koffer, Geniale Außenseiter, die die Wissenschaft blamierten.
Campus Verlag Frankfurt/Main New York, 1998.
- Wissenschaftler mit abweichender Meinung riskieren heute, die
Finanzmittel und die für ihre Arbeit erforderlichen Instrumente zu
verlieren, ganz zu schweigen von der Möglichkeit, ihre Ideen bekannt zu
machen und zu verbreiten. Aber wenn nonkonformistische Wissenschaftler
ihre Karriere riskieren, riskiert die westliche Gesellschaft Stagnation,
oder, schlimmer noch, technologischen Rückschritt.
- Viele vorgebliche Wissenschaftler halten es für gerechtfertigt,
eine totale Kontrolle über das Wissenschaftssystem auszuüben. Diese
Anmaßung, die heute allgemein für legitim gehalten wird, droht die
Wissenschaft ihrer besten Köpfe zu berauben. Allzu häufig gründet sich
das Verdikt gegen innovative, die "Kompetenz" der Experten übersteigende
Ideen, sie seien unmöglich oder nicht schlüssig, allein auf diese
Anmaßung und nicht auf reale und streng wissenschaftlich Argumente.
- Dabei bilden Wissenschaftler (häufig unsichtbare) Tribunale, die
ebenso, wenn nicht sogar grausamer als die Inquisition sind. Es bleibt
nur der Schluß, daß heute die Intoleranz der Religion durch die
Intoleranz der Wissenschaft ersetzt worden ist.
[38] Markl, H::
Wissenschaft: zur Rede gestellt. Über die Verantwortung der
Forschung.
R. Pieper Verlag, München 1989, Serie Pieper - Aktuell
- Wissenschaft ist das durch Erfahrung geleitete Verfahren,
zuverlässiges Wissen zu erlangen und zu bewahren, sonst nichts.
- Die Förderung der Wissenschaft erfolgt aus einen völlig anderem
Grunde, als die leider seit Francis Bacon nur allzu naheliegende,
aber fatal in die Irre führende Folgerung, es gelte vor allem, nützliche
Wissenschaft zu fördern.
(Anmerkung: 1621 Aberkennung aller Ämter und Würden - wegen
Bestechlichkeit).
- ..., wie auch die Wirtschaft Forschung und Entwicklung in noch
erheblicherem Umfange fördert: im wohlverstandenen eigenen Interesse.
- Die Freiheitsgarantie des Art. 5 Absatz 3 GG ist die Anerkennung
der Tatsache, daß es ein unveräußerliches Recht des Menschen ist, nach
Erkenntnis zu streben.
- Wissenschaftsfreiheit bedeutet, daß niemand, nicht einmal die
Staatsmacht, anordnen kann, was als wahr zu gelten hat.
- Ethische Normen muß man nicht neu entdecken, man muß sie nur
immer wieder aufs neue anzuwenden bereit sein.
- Auch die Aufbewahrung und getreue Wiedergabe der bisher bewährten
Methoden und Ergebnisse gehören zu den Aufgaben der Wissenschaft.
- Um die Wirklichkeit der Welt, in der wir uns befinden,
aufzuklären, ist diese kritisch-rationale oder hypothetico-deduktive
Methode offenkundig unschlagbar.
- Gegenüber bloßer Meinung oder dem Glauben aus Hörensagen muß sich
eine Behauptung von wissenschaftlichem Anspruch dadurch auszeichnen, daß
sie sich erstens überprüfen läßt und daß sie zweitens solch kritischen
Überprüfungen standhält, d. h., daß sie sich bewährt.
- Bekenntnis begründet in der Wissenschaft keine Erkenntnis.
[61] Postman, N::
Die zweite Aufklärung, vom 18. ins 21. Jahrhundert.
Berlin Verlag 1999.
- Der Schlüssel zum 21. Jahrhundert könnte in den Erkenntnissen des
18. Jahrhunderts liegen.
- Die intellektuelle Kraft, Ehrlichkeit, Klarheit, Courage und
selbstlose Wahrheitsliebe der begabtesten Denker des achtzehnten
Jahrhunderts sind bis heute ohne Parallele.
- Schließlich sind Unternehmen geblendet von den Möglichkeiten, die
sich aus der Nutzung neuer Technologien ergeben, und ganz mit Strategien
beschäftigt, um ihre Profite zu maximieren.
- Aussagen (die Welt der Wörter) können die Realität (die Welt der
Nicht-Wörter) beschreiben, wenn dies mit Klarheit, Logik und geistiger
Strenge geschieht und es ist möglich, die Struktur der Realität mit
ausreichender Genauigkeit aufzudecken und zu verstehen, wie sie
funktioniert.
- Wie kann man mehr Informationen schneller und in
verschiedenartigeren Formen zu mehr Menschen bringen. Mit der Lösung
wurde ein anderes, bisher noch nie dagewesenes Problem geschaffen: die
Informationsschwemme, den Informationsmüll, die zweck- und sogar
sinnlose Information.
- Man sollte aus dem Geschäft mit der Information aussteigen und
sich im Geschäft mit dem Wissen engagieren. Wer über Wissen verfügt,
weiß, wie er Informationen einzuschätzen hat, ... und vor allem weiß er,
wenn Informationen irrelevant sind.
- Wissen allein genügt nicht, Erkenntnis gehört dazu. Man kann über
eine Menge Wissen über die Welt verfügen und dabei doch gänzlich ohne
Erkenntnis sein. Bei Naturwissenschaftlern, Politikern, Unternehmern,
Universitärsleuten und sogar bei Theologen ist das oft der Fall. Wissen
muß mit Hilfe des Rückgriffs auf anderes Wissen beurteilt werden, und
darin liegt der Kern der Erkenntnis.
- Die Medien sagen uns nur, was wir denken sollen. Wichtig
ist jedoch, das wir erfahren, was wir wissen müssen, um zu denken. Das
ist der Unterschied zwischen bloßer Meinung und Erkenntnis. Es ist auch
der Unterschied zwischen Dogmatismus und Bildung. Eine Meinung kann
jeder Dummkopf haben; zu wissen, was man wissen muß, um sich eine
Meinung zu bilden, ist Erkenntnis.
- Ist eine repräsentative Demokratie noch voll funktionsfähig, wenn
das Denken ihrer Bürger nicht der Disziplinierung durch das gedruckte
Wort ausgesetzt ist? Die Einpeitscher digitaler Verfahren scheren sich
um diese Frage nicht. In ihrem unbesonnenen und aggressiven Optimismus
schauen sie nur nach vorn in Richtung einer Welt, in der man leicht und
schnell an Informationen herankommt. Das reicht ihnen schon. Daß die für
den Druck charakteristischen langsameren, linearen, nachdenklichen
Formen der Informationsverarbeitung für eine Erkenntnisphilosophie, eine
Geisteshaltung, eine bestimmte Art der Einordnung von Wissen stehen, ist
ihnen nicht geläufig.
- Vor zweitausenddreihundet Jahren dachten sich Pädagogen ein
Unterrichtsmodell aus, das den Zweck verfolgte, Studenten dazu zu
bringen, sich sowohl gegen die Verführungskunst der Eloquenz wie gegen
den Reiz des Unsinns zur Wehr zu setzen. Im Mittelalter wurde dieses
Modell formalisiert und unter dem Namen "Trivium" bekannt. Es bestand
aus Logik, Rhetorik und Grammatik.
[65] Steinbuch, K::
Maßlos informiert. Die Enteignung unseres Denkens,
Goldmann Sachbuch 11 248, 11/79
- Uns werden ständig Fortschritte eingeredet, die sich in der
Wirklichkeit als schwerwiegende Rückschritte erweisen.
- Wo Begriffe und Strukturen verflüssigt werden, versinkt man im
Sumpf.
- Die wichtigste Voraussetzung des Informationstrainings ist eine
solide sprachliche, logische und erfahrungswissenschaftliche Schulung.
Mit ihr durchschaut man leichter die semantischen Betrügereien.
- Kants Aufforderung, sich seines eigenen Verstandes ohne Leitung
eines anderen zu bedienen, war ein Appell zur geistigen Freiheit. Aber
in unserer Zeit wurde die Massenkommunikation zum Instrument der
Steuerung des eigenen Verstandes und behindert dessen autonomen
Gebrauch.
- Das rationale Wissen von unserer Welt kann man sich als ein
zusammmenhängendes Erklärungsgitter aus Begriffen und ihren Relationen
vorstellen, das sich der Erfahrung immer besser anpaßt.
- Die meisten politischen Entscheidungen - besonders demokratisch
legitimierte Entscheidungen - beruhen auf intuitiven Urteilen und sind
deshalb häufig falsch.
- In unserer Zeit kommt erstaunlicherweise wieder die archaische
Methode auf: die Behauptung, man sehe die Zukunft voraus und wisse,
welches Verhalten für sie notwendig ist. Wenn man dieses oder jenes
nicht tue - so beschwören uns manche Futurologen - träten katastrophale
Folgen ein. Um dieses jedoch abzuwenden, müsse man einfach das
tun, was sie vorgeben, es ginge ja um das Überleben schlechthin.
- Unsere Freiheit hängt davon ab, ob die politische Organisation
anstrebt, dem einzelnen möglichst viel Entscheidungsspielraum zu
belassen oder ob sie anstrebt, möglichst viel durch Bürokratie zu
erzwingen.
Nürnberg, den 28. 12. 1999
Auf diese Erwiderung erfolgte keine Reaktion. Man schweigt lieber, denn
man findet keine Gegenargumente. Die Beweise manipulativen Handelns sind
halt zu erdrückend. Seitdem herrscht Funkstille, die EnEV wurde trotzdem
vorangetrieben (siehe "Das Trauerspiel der EnEV") und all die
bauphysikalischen Irrtümer werden obrigkeitsstaatlich verordnet.
Ein Triumph der "freiheitlich demokratischen" Grundordnung
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