Das Trauerspiel der EnEV
Da die wissenschaftlichen Grundlagen der EnEV falsch sind und außerdem mit
großen Bauschäden zu rechnen ist, entschloß sich der Arbeitskreis Gesundes
Haus, eine Petition an den Bundestag zu schicken.
Kontaktadresse: Rolf Köneke, sick-building-center, Hamburg
An den
Petitionsauschuß des
Deutschen Bundestages
11011 Berlin
AGH-Petition zur EnEV.
Es wird Beschwerde gegen die an der EnEV beteiligten Ministerien
eingelegt.
1. Gesetzwidriges Verhalten.
2. Unzumutbarkeit der vorgeschlagenen Rechenmethoden.
3. Mißbrauch technisch-wissenschaftlicher Verfahren.
4. Auswirkungen der EnEV
Der Referentenentwurf vom 29. 11. 2000 liegt vor. Auf Grund des
Energieeinsparungsgesetzes vom 22. Juli 1976 soll dieser
Referentenentwurf von der Bundesregierung verordnet werden. Hierzu wird
festgestellt:
Zu 1) Gesetzwidriges Verhalten
Im Energieeinsparungsgesetz, der Ermächtigungsgrundlage zum Erlaß der
Wärmeschutzverordnungen, wird die Wirtschaftlichkeit im § 5 ”Gemeinsame
Voraussetzungen für Rechtsverordnungen” gefordert. Der § 5(1) lautet
verkürzt:
(1) "Die in den Rechtsverordnungen ... aufgestellten Anforderungen
müssen ... wirtschaftlich vertretbar sein. Anforderungen gelten als
wirtschaftlich vertretbar, wenn generell die erforderlichen
Aufwendungen innerhalb der üblichen Nutzungsdauer durch die
eintretenden Einsparungen erwirtschaftet werden können."
Diese Aussage ist eindeutig. Unwirtschaftliche Energiesparmaßnahmen
sind damit gesetzwidrig.
Die technische Umsetzung der Anforderungen der EnEV erfordert einen
Aufwand, der durch die damit erzielten Einsparungen wirtschaftlich nicht
gedeckt werden kann. Es gibt kein Beispiel, bei dem die
Wirtschaftlichkeit nachgewiesen werden konnte. Eine Verordnung, deren
Anforderungen grundsätzlich zu unwirtschaftlichen Energiesparmaßnahmen
führen, ist deshalb null und nichtig.
Auch die Wohnungswirtschaft leidet unter dem Diktat der überzogenen
Anforderungen, die Wohnungsbaugesellschaften werden in ein finanzielles
Fiasko gestürzt. Die Umlegung der investiven Maßnahmen auf den Mieter
wird für sozialen Zündstoff sorgen. Die Differenz der
Heizkostenrechnungen können die Differenz zur steigenden Miete nicht
kompensieren.
Beispielhaft sei eine Notiz aus der FAZ vom 05. 09. 2000 erwähnt:
Drei Wohnhäuser mit jeweils 6 Dreizimmer-Wohnungen a 71 m² Wohnfläche
werden von der ”Gesellschaft für Wohnungsbau und Hausverwaltung im
Stadtgebiet Aschaffenburg” saniert. Als ”energiesparende Maßnahmen”
wurden durchgeführt:
- Wärmedämmverbundsystem mit 8 cm Mineralfaser und Silikonputz,
- wärmedämmende Kunststoffenster mit Wärmedämmverglasung,
- Decke zum Dach mit 12 cm Polystyrol,
- Einbau eines Brennwertkessels
- Regelung der Raumtemperaturen.
Im Text heißt es dann: ”Der Energiebedarf zum Heizen der Häuser wird
nach den Erwartungen der Baugesellschaft um rund 35 Prozent sinken. Pro
Jahr und Wohnung würde das eine Einsparung von etwa 180 Mark ergeben”.
35 % suggeriert viel, 180 DM pro Jahr bedeutet aber ein ”Nichts”. Bei
6 Wohnungen pro Haus wird damit eine Einsparung von 1.080 DM/a erzielt.
Wird für die Wirtschaftlichkeitsberechnung ein
Mehrkostennutzenverhältnis von 15 (sehr gewagt) angenommen, dann beträgt
das Investitionskostenlimit pro Haus:
15 x 1.080 = 16.200 DM.
(Das Mehrkostennutzenverhältnis ist das Maß für die Wirtschaftlichkeit;
siehe: Ehm, H:: Maßnahmen zum baulichen Wärmeschutz und zur
Energieeinsparung in bestehenden Gebäuden; Kosten-Nutzen-Betrachtung.
wksb 1979, H. 8, S. 1 und
Werner, H.; Gertis, K:: Zur Wahl von Kalkulationsmethoden bei der
Ermittlung der Wirtschaftlichkeit von Energiesparmaßnahmen. Baumaschine
+ Bautechnik 1979, H.2, S. 65).
Jeder Architekt oder Bauleiter weiß, daß die Realisierung der oben
genannten fünf ”energiesparenden” Maßnahmen für 16.200 DM pro Haus eine
Utopie ist – wie eben alles im jetzt geforderten Gebäudewärmeschutz.
Die beteiligten Ministerien verstoßen somit eklatant gegen das
Wirtschaftlichkeitsgebot des Energieeinsparungsgesetzes – sie handeln
gesetzwidrig. Das soziale Gewissen soll jetzt nicht Gegenstand der
Petition sein. Gegenstand einer Gegenäußerung muß die nachvollziehbare
und mit realistischen Daten versehende Wirtschaftlichkeitsberechnung
sein; eine solche ist bis jetzt noch nicht vorgelegt worden. Die der
Bundesregierung vorliegenden Gutachten zur Wirtschaftlichkeit sind, wenn
darauf zurückgegriffen wird, vollständig zu präsentieren, die Gutachter
zu benennen.
Zu 2) Unzumutbarkeit der vorgeschlagenen Rechenmethoden
Es heißt in der Begründung zur EnEV: ”Die Energieeinsparverordnung soll
nicht mit umfänglichen technischen Regelungen befrachtet werden”. Es
wird statt dessen auf umfangreiche Normen verwiesen. Diese sind:
1. DIN V 4108-6 mit 46 Seiten
2. Entwurf DIN 4701-10 mit 30 Seiten
3. DIN EN 832 mit 30 Seiten
Werden die ebenfalls zu beachtenden Entwürfe zur DIN 4108-2 mit 21
Seiten und zur DIN 4108-3 mit 43 Seiten hinzugezählt, dann ergeben sich
allein für diesen schmalen bauphysikalischen Sektor insgesamt 170
Seiten. Diese Informationsfülle ist für ein ordnungsgemäßes Planen und
Entwerfen unzumutbar. Werden die inhaltlichen und methodischen Fehler
noch mit einbezogen, dann mutiert diese Informationsschwemme zum
Informationsmüll. Die Anwendung verbietet sich somit von selbst.
Zu 3) Mißbrauch technisch-wissenschaftlicher Verfahren
Es heißt in der Begründung zur EnEV: ”Durch Verweis auf die EN 832 ist
nunmehr die Möglichkeit gegeben, auf die Darstellung von Nachweisregeln
in der Verordnung weitgehend zu verzichten”. Die DIN EN 832 wird damit
beim Nachweis zum zentralen Mittelpunkt der EnEV. Dieses
Nachweisverfahren wird an einem Beispiel im Anhang L der DIN EN 832
erläutert. Die Tabelle L9 listet die Heizwärmebedarfswerte eines ca. 90
m² großen Hauses auf und enthält auch das Ergebnis für die Heizperiode:
30.000 MJ ± 13.000 MJ
oder in kWh: 8.333 kWh ± 3.611 kWh
Mit einer solchen Abweichung werden alle ernst zu nehmenden
Berechnungen in den Ingenieurwissenschaften verhöhnt. Eine Abweichung
von ± 43,3 % ist ein Skandal. Immerhin liegen mögliche Ergebnisse dann
zwischen
4.722 kWh und 11.944 kWh bzw. zwischen 52,8 kWh/m²a und
133,5 kWh/m²a
und das ist immerhin das 2,53 fache. Eine derartige Streuung entbehrt
jeder soliden wissenschaftlichen Arbeit. Ein solches Ergebnis kann nicht
ernst genommen werden und beweist die Unzuverlässigkeit der
Rechenmethoden. Mit dieser Streuung werden die methodischen und
inhaltlichen Fehler der DIN-Normen inkognito eingestanden. Die gesamte
DIN-EN 832 muß deshalb aus dem Verkehr gezogen werden.
Weiter heißt es in der Begründung zur EnEV: ”Ziel sei die Erhöhung
der Transparenz für Bauherren und Nutzer durch aussagekräftige
Energieausweise”. Bei solchen haarsträubenden Ergebnissen mit Streuungen
von ± 43,3 % kann nicht von aussagekräftigen Dokumenten gesprochen
werden. Damit aber werden auch die in der EnEV §13 geforderten ”Ausweise
über Energie- und Wärmebedarf, Energieverbrauchskennwerte” hinfällig.
Die Juristen finden jedenfalls hier ein reichhaltiges Betätigungsfeld
vor, wenn der Kunde, wenn der Verbraucher, wie ihm ja immer erzählt
wird, die dort angegebenen ”Bedarfswerte” einmal juristisch einfordern,
einmal einklagen sollte. Immerhin muß vom Verordnungsgeber die Frage
klar beantwortet werden, ob ein Recht auf die Einhaltung der in den
Energieausweisen falsch berechneten Werte besteht.
Zu 4) Auswirkungen der EnEV
Im Vollzug der EnEV, aber auch der bisherigen Wärmeschutzverordnungen
werden für die Außenhülle ausschließlich Dämm-Maßnahnen vorgesehen, die
sich hauptsächlich in Wärmedämmverbundsystemen niederschlagen. Die
Nachteile sind gewaltig, sie dürfen nicht bagatellisiert werden.
Gesundheitlicher Aspekt
Seit Jahren werden unsere Wohnhäuser gemäß WSchVO mit
”Verpackungs-Material” eingepackt. Das führt zu einem hermetischen
Verschluß. In etwa Einhunderttausend Groß-Wohnhäusern gibt es 1 Million
Wohnungen mit Schimmel. Die Folge ist:
Vernichtung des Wohnklimas, Übersättigung mit Schimmel,
schwere Allergien, asthmatische Erkrankungen.
Energierelevanter Aspekt
Der Einbau neuer Fenster und die Verkleidung mit Dämm-Material sollte zu
einer wesentlichen Energieeinsparung führen. Dies hat sich nicht
bewahrheitet (man meint deshalb, nun noch mehr dämmen zu müssen, um
endlich etwas zu erreichen). Nur heiztechnische Verbesserungen können
Heizkosten senken.
Bauphysikalischer Aspekt
Das seit Jahrhunderten wohnbiologisch vorbildliche Massiv-Haus mit einer
Wohnqualität, die ”Niedrigenergiehäuser” nie erreichen können, darf
nicht hermetisch abgedichtet werden. Dagegen wird jedoch verstoßen: Von
außen durch das sorptionsdichte und diffusionsbehindernde
Wärmedämmverbundsystem, von innen durch die mit Kunststoffdispersion
gestrichene Rauhfasertapete und die dichten Fenster. Die Folge ist:
Schimmel verursachende hohe Feuchte im Innenraum,
Feuchteansammlung in der Außenwand – die Dämmung wird unwirksam.
Lüftungsrelevanter Aspekt
In einem dichten Raum, der allein schon durch das Bewohnen eine hohe
Feuchte aufweist, wird es niemals gesundes Leben geben. Alles wird
feucht und schimmelig. Die eingebauten Wohngifte erhöhen die
Krankheitshäufigkeit.
Umweltrelevanter Aspekt
Bei den WDV-Systemen kommt zu 90% EPS zum Einsatz; es enthält
hochbrennbares Styrol. Im Brandfall werden hochgiftige Gase freigesetzt
(Flughafen Düsseldorf). WDV-Systeme lassen sich nicht recyceln, es sitzt
fest verbunden am Wohnhaus. Fachleute – auch das Umweltamt Hamburg –
sagen: ”Dieses Material dürfte gar nicht erst produziert werden”.
Trotzdem wird es überall eingesetzt – auch im Innenbereich.
Gesundheitsverstöße sind deshalb an der Tagesordnung.
Volkswirtschaftlicher Aspekt
Das Anbringen eines WDV-Systems kostet 150,-DM/m². Auf diese Weise
wurden bisher 40 Milliarden DM ausgegeben – ohne eine wesentliche
Energieeinsparung zu erzielen, die dann auch zu einer merkbaren
CO2-Minderung führen würde. Allerdings wurde damit erreicht, daß bereits
400.000 Bürger erkrankt sind. Das Entfernen der WDV-Verkleidung kostet
noch einmal 20 Milliarden DM. Der Wertverlust der Häuser muß auch
beachtet werden.
Quintessenz
Die angeführten Fakten müssen beachtet werden, soll das Staatswesen
durch solche unverständlichen und deshalb wohl auch zwangsläufig
administrativen Aktivitäten nicht weiterhin in Mißkredit geraten und
Schaden erleiden. Die Vergangenheit zeigt genügend Beispiele
unverantwortlichen Handelns.
Der Arbeitskreis stellt fest:
1. Werden die Unzulänglichkeiten der ”Energieeinsparkampagnen”
offengelegt, wird mit Bußgeldbescheiden ab 250.000 DM operiert.
2. Werden Ministerien auf die Widersprüche und Gefahren aufmerksam
gemacht, so werden diese Warnungen ignoriert – sie interessieren sich
nicht dafür.
3. Werden einzeln Gesundheits-, Jugend-, Sozial- und andere
Ministerien mit klaren Fragen angeschrieben, so setzt das Geschiebe
der Zuständigkeiten ein. So werden klare Antworten vermieden.
4. Auf Fragen im Zusammenhang mit der Gesundheit der Bürger an den
”Umwelt-Sachverständigen-Rat”, der die Bundesregierung berät, wird
überhaupt nicht geantwortet. Die Verdrängung von unangenehm
empfundenen Fragen scheint Schule zu machen – siehe BSE-Krise.
5. Auch industrieabhängige ”Wissenschaftler”, die die Bundesregierung
richtig beraten sollten, tun dies nicht. Die Interessen der Industrie
haben Vorrang vor den Interessen der Verbraucher. Auch beim
Gebäudewärmeschutz muß der Vebraucherschutz eingefordert werden.
6. Es geht nicht an, daß in dieser bisherigen Form weitergearbeitet
wird.
Es geht nicht an, daß die Gebäudesubstanz eingepackt werden soll.
Es geht nicht an, daß unsere Häuser zerstört werden.
Es geht nicht an, daß die Gesundheit der Bürger gefährdet wird.
Es geht nicht an, daß unsere schon kranken Kinder im Umwelt-Dämm-Müll
ersticken.
7. Deshalb ist eine öffentliche Diskussion unausweichlich. Die
Verantwortung gegenüber dem Bürger gebietet dies.
Im Februar 2001
Arbeitskreis Gesundes Haus AGH
Dr. phil. Helmut Böttiger, Wiesbaden; Dipl.-Ing. Alfred Eisenschink,
Murnau;
Dipl.-Ing. Architekt Konrad Fischer, Hochstadt a. Main; Dr. rer.
nat. habil. Michael Gagelmann, Wiss. Beirat der Interdisziplinären
Gesellschaft für Umweltmedizin IGUMED e.V., Schriesheim; Prof. Dr.
Gerhard Gerlich, Institut für Mathematische Physik der TU Braunschweig,
Braunschweig; Rolf Köneke, Bausachverständiger, Hamburg; Dipl.-Ing.
Architekt Kai Kühnel, Stadtrat , AGH, Dachau; Prof. Dr.-Ing. habil.
Claus Meier, wiss. Direktor und Leiter Hochbauamt Stadt Nürnberg a. D.,
Nürnberg; Dipl.-Met. Dr. phil. Wolfgang Thüne, ZDF-Meteorologe a. D.,
AGH, Oppenheim
Antwortschreiben
Darauf erhielt der Arbeitskreis Gesundes Haus vom Ausschußdienst des
Petitionsausschusses ein Schreiben, in dem u. a. folgendes steht:
”Nach Prüfung aller Gesichtspunkte kommt der Ausschußdienst zu dem
Ergebnis, daß Ihre Petition erfolglos bleiben wird. Diese Auffassung
stützt sich insbesondere auf die detaillierten Ausführungen des
Bundesministeriums für Verkehr, Bau – und Wohnungswesen vom 17. 04.
2001.
Einwendungen gegen diese Bewertung können Sie innerhalb von sechs Wochen
mitteilen. Nach Ablauf dieser Zeit wird den Abgeordneten des
Petitionsausschusses vorgeschlagen, das Petitionsverfahren
abzuschließen, weil Ihrem Anliegen nicht entsprochen werden kann. Folgen
der Ausschuß und das Plenum des Deutschen Bundestages diesem Vorschlag,
erhalten Sie keinen weiteren Bescheid”.
Kommentar: In dieser doktrinären Form wird praktizierende
Demokratie von den “gewählten Vertretern” des Volkes und der
Ministerialbürokratie verstanden. Konstruktive Einwendungen werden
abgelehnt und damit basta !!!
Bemerkenswert ist die im Brief erwähnte Stellungnahme
des Ministeriums (mit Tippfehlern):
"BUNDESMINISTERIUM FÜR VERKEHR,
BAU- UND WOHNUNGSWESEN
MD Prof. Dr. Michael Krautzberger
Abteilungsleiter Bauwesen und Städtebau
17. April 2001 / Gesch.-Z:: BS 34 - R 14
Deutscher Bundestag
Petitionsausschuß
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Eingabe des Herrn Rolf Köneke, 22177 Hamburg,
Buschrosenweg 31, vom 10. Februar 2001
Ihr Schreiben vom 6.3.2001, Pet 1-14-12-232-031592, hier eingegangen
am 8. März 2001
Der nachhaltige Umgang mit Umweltressourcen, insbesondere mit
fossilen Energieträgern, ist ein besonderes Anliegen der
Bundesregierung. Sie ist gewillt, den Energieverbrauch und die CO2
Emissionen im Gebäudebereich deutlich zu reduzieren und hat dazu im
Rahmen des nationalen Klimaschutzprogramms entsprechende Beschlüsse
gefasst. Da der Heizenergieverbrauch in der Bundesrepublik Deutschland
ca. ein Drittel des Gesamtenergieverbrauches ausmacht, ist es notwendig,
gerade im Gebäudebereich weitere Maßnahmen zur Verbesserung der
Energieeffizienz zu ergreifen. Damit wird nicht nur die Umwelt
entlastet, sondern auch die Betriebskosten der Bürger gesenkt.
Die wärmeschutztechnische Optimierung von Gebäuden einschließlich der
Verminderung der Transmissionswärmeverluste durch Verbesserung der
Dämmeigenschaften der Gebäudehülle ist eine wichtige Maßnahme der
Energieeinsparung. Nicht nur theoretisch errechnete, sondern auch in der
Praxis gemessene Werte zeigen, dass eine zusätzliche Dämmung den
Energieverbrauch von Gebäuden deutlich verringert. Dies zeigt auch die
statistische Auswertung der Heizkostenerfassung. Über entsprechende
wissenschaftlich begleitet Felsuntersuchungen können Sie sich z. B. beim
Institut für Wohnen und Umwelt Darmstadt, beim Fraunhofer-Institut für
Bauphysik in Stuttgart oder beim Institut für Erhaltung und
Modernisierung von Bauwerken in Berlin informieren.
Feuchteschäden und die damit verbundene Schimmelpilzbildung sind
nicht das Resultat einer ordnungsgemäßen Wärmedämmung. Ursache für
Schimmelbildung ist eine hohe relative Luftfeuchtigkeit in Kombination
mit niedrigen Raumluft- bzw. Oberflächentemperaturen der Bauteile.
Untersuchungen an Bauwerken zeigen, dass z. B. die Dämmung der
Außenwände bei älteren Gebäuden die innere Oberflächentemperatur der
Außenwände im Durchschnitt um 3 bis 4°C erhöht. Bei Vermeidung von
Wärmebrücken verringert die zusätzliche Dämmung die Gefahr von
Tauwasserniederschlag.
Darüber hinaus ist eine sachgerechte Beheizung und Belüftung notwendig.
Eine gezielte Lüftung ist im Übrigen nur durch den Nutzer ider durch
eine Lüftungsanlage jedoch nicht über ”atmende Bauteile” möglich. Auch
diese Tatsache ist in der Bauphysik durch Theorie und Praxis
zweifelsfrei belegt worden.
Zu der Kritik, dass durch die zusätzliche Dämmung von Gebäuden
hochbrennbare Stoffe im Gebäude eingebaut werden, verweise ich auf die
Landesbauordnungen, in denen die Verwendung von Bauprodukten imn
Bauwesen geregelt wird. Danach müssen Dämmstoffe wie alle gebäuchlichen
Baustoffe mindestens schwer- oder normalentflammbar sowie
umweltverträglich sein. Nachfragen können Sie an das zuständige Deutsche
Institut für Bautechnik, Berlin, richten.
Moderne zusätzlich gedämmte Konstruktionen können ebenso wie
monolithische Massivbauweisen bei richtiger Auslegung und Optimierung
zur Energieeinsparung beitragen. Die ist und bleibt ein wichtiges
volkswirtschaftliches Erfordernis.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag"
Darauf erfolgte die Erwiderung des Arbeitskreises
Gesundes Haus:
Prof. Dr.-Ing. habil. Claus Meier
Architekt SRL, BYAK
Neuendettelsauer Straße 39
90449 Nürnberg
An den
Petitionsauschuß des
Deutschen Bundestages
11011 Berlin
AGH-Petition zur EnEV vom März 2001
Pet 1-14-12-232-031592
hier: Brief des Petitionsausschusses vom 09.05.01
Stellungnahme des BMBau vom 17.04.01
Sehr geehrte Damen und Herren,
zu den og Schreiben ist folgendes zu erwidern:
Wenn die Stellungnahme des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und
Wohnungswesen bei der Prüfung der Petition mit einbezogen wird, so ist
dies üblich, doch das Anliegen des ”Arbeitskreises Gesundes Haus” ist
dabei keineswegs sachgerecht gewürdigt worden. Wenn der ”Ausschußdienst”
zu dem Ergebnis kommt, daß nach ”Prüfung aller Argumente” die Petition
der AGH erfolglos bleiben wird, so ist es in einem demokratischen Staat
durchaus legitim, die ”Ausschußmitglieder” zu benennen, die zu dieser
Schlußfolgerung kamen. Der Ausschußdienst sollte darauf achten, nicht
als ”Ausschlußdienst” zu fungieren. Für diese Art von Arbeit
dürften sich viele Abgeordnete interessieren.
Die Erfahrung lehrt, daß kritische Äußerungen nicht beachtet werden,
weil sie nicht zu widerlegen sind. Dies aber ist nach Karl Raimund
Popper notwendig, denn nach seinen Aussagen kann nicht das Wahre
bewiesen, sondern nur das Falsche widerlegt werden. Es muß also
widerlegt werden; nur widersprechen ist unnötig und dient nicht der
Sache. Insofern ist es dann schon recht aufschlußreich, daß auf die
Argumente der AGH überhaupt nicht eingegangen wird; statt dessen werden
die üblichen Floskeln zum Thema wiederholt.
Die Erwiderung besteht deshalb aus zwei Teilen:
A) Wie ist auf die Argumente der AGH eingegangen worden?
B) Wie ist die Stellungnahme des Ministeriums zu werten?
Zu A):
Punkt 1) der AGH: Gesetzwidriges Verhalten.
Die Gesetzwidrigkeit besteht in der grundsätzlichen Unwirtschaftlichkeit
des geforderten Anforderungsniveaus. Ein Beispiel ist in der Petition
genannt. Darauf wird nicht eingegangen. Da nicht widerlegt wird, gilt
die Aussage der AGH.
Punkt 2) der AGH: Unzumutbarkeit der vorgeschlagenen
Rechenmethoden.
Auch diese Feststellung wird ignoriert. Wer keine nachvollziehbaren
Gegenargumente vorbringen kann, der akzeptiert somit die in der Petition
enthaltenen Äußerungen.
Punkt 3) der AGH: Mißbrauch technisch-wissenschaftlicher
Verfahren.
Es geht immerhin um die von der Bundesregierung beabsichtigte Einführung
der EnEV. Die ”Berechnungen” stützen sich auf die DIN EN 832. Dieses
”Rechenwerk” wird von den Schöpfern selbst in Methode und Inhalt als
unzureichend und widersprüchlich angesehen, sonst würden die
Rechenergebnisse nicht mit einer Streuung von ± 43,3% belegt werden.
Jeder verantwortungsvolle Fachmann lehnt einen solchen ”Rechenunsinn”
ab. Das Ministerium erwähnt mit keiner Silbe diesen ingenieursmäßigen
Skandal. Auch die Konsequenzen bezüglich der Energie- und
Wärmebedarfsausweise werden verdrängt.
Punkt 4) der AGH: Auswirkungen der EnEV.
Auf die sechs Aspekte der Auswirkungen ist nicht eingegangen worden.
Quintessenz der AGH: Feststellungen des Arbeitskreises.
Die Feststellungen bewahrheiten sich in erstaunlicher Weise durch die
Sachbehandlung dieser Petition selbst.
Fazit: Es ist der falsche Weg, in doktrinärer und absolutistischer Art
zu reagieren und die ernst gemeinten Hinweise der AGH zu übergehen. Mit
solchem Verhalten entfernen sich Politik und Administration von der
Realität; sie haben keinen Bezug mehr zum Bürger. Sich dann über
Politikverdrossenheit zu beklagen, ist Heuchelei. Auf meinen Brief an
den Herrn Bundeskanzler vom 03.01.01 wird in diesem Zusammenhang
hingewiesen.
Zu B):
Aus dem Brief des Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen
werden wesentliche Passagen aus der Sicht des Kunden und Verbrauchers
kommentiert:
1. ”Sie (die Bundesregierung) ist gewillt, den Energieverbrauch und die
CO2-Emissionen ... deutlich zu reduzieren”.
Was heißt hier ”ist gewillt”?. Entweder sie macht es oder sie macht es
nicht. Diese Floskel ist das verborgene Eingeständnis, mit den gefaßten
Beschlüssen kaum etwas erreichen zu können – dies ist nämlich
nachweisbar unwiderlegbare Realität. Sie hat es mit dieser Formulierung
also weder versprochen, noch steht sie dafür gerade.
2. ”Der Heizenergieverbrauch in der BRD macht ca. ein Drittel des
Gesamtenergieverbrauches aus”.
Dies ist eine der großen Unwahrheiten, die überall verbreitet werden.
Das Drittel bezieht sich auf den Energieverbrauch der fünf
”Endenergieverbrauchssektoren” und dieser Wert wird zum
”Gesamtenergieverbrauch” umgemünzt. Der Gesamtenergieverbrauch beläuft
sich jedoch bei Berücksichtigung der Umwandlungsenergie und der
Umwandlungsverluste auf etwa das Zweieinhalbfache, so daß für den
Heizenergieverbrauch ca. 10% herauskommt. Zu entnehmen dem ”Vierten
Immissionsschutzbericht der Bundesregierung vom 28. 07. 88 (Drucksache
11/2714 – Deutscher Bundestag) S. 14 und 15.
3. ”Es ist notwendig, weitere Maßnahmen zur Verbesserung der
Effizienz zu ergreifen”.
Effizienz bedeutet auch und vor allem Wirtschaftlichkeit. Diese zu
gewährleisten ist die eindeutige Auflage des Energieeinsparungsgesetzes,
das im § 5 die Wirtschaftlichkeit dieser ”Maßnahmen” fordert. Die aber
ist nicht gegeben. Gegenteiliges muß nachgewiesen werden, kann jedoch
wegen der Hyperbeltragik grundsätzlich nicht nachgewiesen werden.
Insofern wird auf diesem Feld nur palavert und gekalauert.
4. ”Damit wird nicht nur die Umwelt entlastet, sondern auch die
Betriebskosten der Bürger gesenkt”.
Mit dem Anforderungsniveau eines Niedrigenergiehauses gegenüber einem
Normalhaus (Referenzhaus) wird kaum eine nennenswerte Einsparung
erzielt, also auch die Umwelt nicht nennenswert entlastet. Deshalb wird
dann immer nur von prozentualen Einsparungen gesprochen. Wegen der sehr
geringen absoluten Energieeinsparungen ist alles unwirtschaftlich. Aus
diesem Grunde wird hier auch nur von den ”gesenkten Betriebskosten”
gesprochen. Einmal wird über die Höhe dieser Betriebskosten nichts
ausgesagt, zum anderen müssen den ersparten Betriebskosten die hierfür
erforderlichen Investitionskosten gegenüber gestellt werden – und da
sieht es mit der Wirtschaftlichkeit sehr schlecht aus [siehe Beispiel in
1) der Petition vom März 2001]. Aber auch andere Veröffentlichungen
zeigen die Unwirtschaftlichkeit der Niedrigenergiebauweise. Für
Energiekosteneinsparungen von 1,30 DM/m²a müssen 50 bis 150 DM/m² an
Mehrkosten aufgebracht werden. Auch hier ist die Wirtschaftlichkeit
nicht gegeben. [Erhorn, H:: Nullheizenergiehäuser marktreif – auch
marktgängig? Bauphysik 1998, H. 3, S. 69].
5. ”Verminderung der Transmissionswärmeverluste durch Verbesserung
der Dämmeigenschaften ... ist eine wichtige Maßnahme ...”
Die Verbesserung der Dämmeigenschaften (k-Wert-Verbesserung) hat eine
Effizienzgrenze, die durch die EnEV nicht eingehalten wird. Der Aufwand
wird zu groß und entspricht damit nicht mehr dem
Wirtschaftlichkeitsgebot des Energieeinsparungsgesetzes. Man handelt
gegen das EnEG. [siehe auch 4. und 6.].
Außerdem ist zu beachten: Der k-Wert gilt nur für den Beharrungszustand,
dies steht in jedem Bauphysik-Lehrbuch. Das bedeutet aber: Keine Sonne,
keine Speicherfähigkeit, konstante Wärmestromdichte. Alle drei
Bedingungen treffen in Realität wegen der ständig vorhandenen
Solarstrahlung nicht zu – besonders beim Altbau. Hier glauben Politiker
und Administration kritiklos der Dämmstoffindustrie – und die will nur
Dämmstoff verkaufen. Ebenfalls Bestandteil eines umfassenden
Wärmeschutzes ist jedoch auch die Speicherung mit unterschiedlichen
Wärmestromdichten. [Forschungsbericht des Institutes für Bauphysik
EB-8/1985]. Insofern führt die k-Wert-Minimierung in die Sackgasse. Aber
Speicherung der Außenwand wird konsequent ignoriert.
6. ”Statistische Auswertungen von in der Praxis gemessenen
Heizkostenerfassungen, wie z. B. vom Institut für Wohnen und Umwelt
Darmstadt, zeigen, daß eine zusätzliche Dämmung den Energieverbrauch ...
deutlich verringert”.
Die Frage lautet hier nur, um welchen Betrag wird verringert? Meist
werden nur prozentuale Angaben gemacht und die sind allein irreführend,
weil die absoluten Werte unbedeutend sind. Die Auswertungen der vom
IWU-Darmstadt betreuten Niedrigenergiehaus-Programme in
Schleswig-Holstein und Hessen zeigen die Unwirtschaftlichkeit der
durchgeführten Maßnahmen und damit verstoßen sie gegen das EnEG.
Zusätzliche Investitionskosten für Niedrigenergiehäuser i. M. von 46,5
DM/m² stehen Einsparungen i. M. von 1,35 DM/m²a gegenüber, so daß diese
Maßnahmen sogar divergent sind; sie amortisieren sich also nie. Die
finanzmathematische Analyse der von den Niedrigenergiehauserbauern
selbst vorgelegten Daten beweisen also schon den Gesetzesverstoß gegen
das EnEG. Es ist ein Hohn, wenn dann sogar vom ”EnergieEffizientenBauen”
gesprochen wird; der Kunde wird damit maßlos getäuscht.
7. ӆber entsprechende wissenschaftlich begleitete Feldversuche
kann man sich u.a. auch beim Fraunhofer-Institut für Bauphysik
informieren”.
Von der Qualität von Feldversuchen des IBP-Stuttgart kann sich sogar
jeder Laie eine Vorstellung machen, wenn folgendes Forschungsergebnis
erwähnt wird [IBP-Bericht REB-4/1996]: ”Infolge der Absorption von
Solarenergie ist eine Nordwand ohne Solareinstrahlung energetisch
günstiger einzustufen als eine Südwand mit Solareinstrahlung”. Etwas
Widersinnigeres gibt es nicht. Dies zeigt recht eindrucksvoll den
desolaten Zustand des Fraunhofer-Institutes unter Prof. Gertis in Fragen
der Wissenschaftsmethodik.
8. ”Ursache für Schimmelpilzbildung ist eine hohe relative
Luftfeuchtigkeit in Kombination mit niedrigen Raumluft- bzw.
Oberflächentemperaturen der Bauteile”.
Allein entscheidend für die Schimmelpilzbildung ist die zu hohe relative
Luftfeuchte. Die aber entsteht durch die geforderten dichten Fenster,
wodurch sich automatisch ein feuchtes Raumklima einstellt. Die
”niedrigen Raumluft- bzw. Oberflächentemperaturen der Bauteile” spielen
nur eine untergeordnete Rolle, denn bei 20°C Lufttemperatur und normaler
relativer Feuchte von 50% (Randbedingung in der DIN 4108, Teil 5) kann
die Raumluft bis auf 9,3°C abgekühlt werden, ehe sie kondensiert (DIN
4108, Teil 5, Tabelle 1). Es ist also eine irreführende Aussage, hier
von einer Kombination von Feuchte und Raumluft- bzw.
Oberflächentemperatur zu sprechen. Niedrige Temperaturen, auch bei
Wärmebrücken, sind bei normalen Raumluftfeuchten völlig ungefährlich.
9. ”Eine gezielte Lüftung ist ... nicht über ”atmende Wände”
möglich”.
Mit ”atmenden Wänden” ist die Sorptionsfähigkeit der Außenkonstruktion
gemeint, die bei Schichtkonstruktionen wie Wärmedämmverbundsystemen
infolge der Folien, Sperren und dichten Schichten nicht mehr gegeben
ist. Der kapillare Feuchtetransport, die Entfeuchtung (nach außen) ist
damit unterbrochen. Sorptionfähigkeit einer Außenkonstruktion ist sehr
wichtig, wird aber in der DIN 4108 nicht behandelt. Beim ”Atmen” des
Menschen wird neben der Sauerstoffaufnahme und CO2-Abgabe zusätzlich
Feuchte transportiert, die ausgeatmete Luft ist hoch feuchtebeladen.
Insofern ist das ”Gleichnis vom Atmen” nicht ganz von der Hand zu
weisen.
10. ”..., daß durch die zusätzliche Dämmung ... hochbrennbare
Stoffe ... eingebaut werden, verweise ich auf die Landesbauordnungen”.
Mit diesem Hinweis wird die Brandgefährlichkeit von Dämmungen nicht in
Abrede gestellt, es wird lediglich die Verantwortung verlagert. Genügen
nicht die Toten von Kaprun – das Feuer konnte sich dort durch die
Styropor-Füllung in den Wagenwänden sehr schnell ausbreiten. Auch andere
Brandfälle sind bekannt.
11. ”Moderne, zusätzlich gedämmte Konstruktionen können ebenso wie
monolithische Massivbauweisen ... zur Energieeinsparung beitragen”.
Die monolithische Massivbauweise mit einzubeziehen ist allein nur
deswegen möglich, weil durch eine fragwürdige ”technisch-energetische
Entwicklung” aus der bewährten speicherfähigen
Ziegelmassivbaukonstruktion eine porosierte Ziegeldämmstoffkonstruktion
gemacht wurde. Dieser durch die Wärmeschutzverordnungen erzwungene,
jedoch energetisch nicht notwendige ”Ziegelleichtbau” führt zu
gravierenden Schadensbildern der Konstruktion. Gerade die schwere
monolithische Massivkonstruktion ist wichtig, da sie die kostenlose
Sonnenenergie als Massivabsorber vorteilhaft nutzen kann und deshalb als
energiesparend anzusehen ist. Die EnEV jedoch grenzt diese
Schwerkonstruktion aus; die geforderten, für den Massivbau nicht
anwendbaren k-Werte bewirken dies.
Nur allein das ”Dämmen” und damit das Wärmedämmverbundsystem wird als
Energiesparkonstruktion gesehen, obwohl es die Solarstrahlung
aussperrt.
Dies wird sogar von Prof. Gertis bestätigt:
”Tages- und jahreszeitliche Schwankungen der Lufttemperaturen und der
Sonneneinstrahlung haben große Temperaturänderungen auf der Außenseite
von Gebäudehüllen zur Folge” und weiter ”Das Mauerwerk wird durch die
vorgelagerte Thermohaut von der außenseitigen Temperaturbeanspruchung
praktisch abgekoppelt”. [Gertis, K:: Wärmespannungen in
Thermohautsystemen. Die Bautechnik 1983, H. 5, S. 155].
Wenn überall nach der Sonnenenergienutzung gerufen wird, dann ist es
ein Unding, überhaupt Wärmedämmverbundsystemen zu empfehlen, zumal es
auch eine Untersuchung von Prof. Fehrenberg (Hildesheim) gibt, die die
energetische Nutzlosigkeit eines WDV-Systems anhand der
Heizkostenabrechnungen nachweist.
Diese Tatsachen werden verdrängt, statt dessen verharrt die
etablierte Bauphysikszene und damit auch die Administration im Konsens
mit der Dämmstoffindustrie im Beharrungszustand. Es ist blamabel, daß
ein Ministerium in Form des MD Prof. Dr. Michael Krautzberger mit derart
oberflächlichen und fehlerhaften Aussagen versucht, sachliche Argumente
vom Tisch zu wischen und in Selbstüberschätzung des eigenen Wissens den
mündigen Bürger nicht ernst nimmt. Dies wird, auch oder gerade in einer
Demokratie, Konsequenzen haben. Es offenbaren sich Lücken im
bauphysikalisches Grundwissen und gewaltige Fehleinschätzungen und
Irrtümer in der Beurteilung der Notwendigkeit, die EnEV einführen zu
müssen.
Politiker und Administration müssen sich entscheiden, ob sie den
Sirenenklängen der Wirtschaft und ihrer Eleven folgen (Hinweis
Schreiber-Affäre), oder sich den Bürgern und ihren Belangen verpflichtet
fühlen. Der ”Umweltgedanke” wird hier industrieell arg mißbraucht.
Nochmals wird die Bitte vorgetragen, im Interesse der betroffenen
Bevölkerung eine angemessene Sachbehandlung zu gewährleisten.
Im Mai 2001
Claus Meier
Arbeitskreis Gesundes Haus (AGH)
Auf diese stichhaltigen Argumente, die die Stellungnahme des
Ministeriums vom 17. April 2001 ad absurdum führt, ist bis heute nicht
geantwortet worden, man hüllt sich in Schweigen, es fehlen einfach die
Gegenargumente. Man geht lieber in autoritärer und selbstüberschätzender
Machtausübung zur Tagesordnung über – dies ist ja auch angekündigt
worden.
Hier noch der Vollständigkeit halber der Brief an den Herrn
Bundeskanzler vom 03. 01. 01::
PROF: DR.-ING. HABIL. CLAUS MEIER - ARCHITEKT SRL - WISS: DIREKTOR
NEUENDETTELSAUER STRASSE 39 - 90449 NÜRNBERG
TEL. (0911) 68 97 526 - FAX (0911) 68 97 527
Prof. Claus Meier - Neuendettelsauerstr, 39 - 90449 Nürnberg
Kanzler der Bundesrepublik Deutschland
Herrn Gerhard Schröder
Bundeskanzleramt
Schloßplatz 1
10 178 Berlin
Nürnberg, den 03. 01. 2001
Sehr geehrter Herr Bundeskanzler,
Im Zuge des Verbraucherschutzes anläßlich der BSE-Krise ist es
angebracht, endlich auch beim Wärmeschutz der Gebäude und beim Erlaß der
Energieeinsparverordnung an den Verbraucherschutz zu denken. Hier
geschehen ungeheure Falschinformationen und sollte es eines Tages der
Verbraucher merken, werden alle wieder nichts davon gewußt haben. Man
sei nicht eindringlich genug informiert worden, wird man sagen – siehe
BSE; hier gab es frühzeitig genug warnende Stimmen, sie wurden nur
verdrängt.
Sie sagten, wir seien alle zu gutgläubig gewesen, zu lange sei
Informationen vertraut worden, daß Deutschland BSE-frei sei. Man
vertraute also den falschen Leuten – des Kaisers neue Kleider. Unter der
Überschrift ”Die Briten in die Irre geführt” steht in den Nürnberger
Nachrichten vom 27. 10. 2000: ”Mit Lug und Trug hat die damalige
konservative Regierung die Gefahren des Rinderwahnsinns jahrelang
vertuscht” und weiter ”Schonungslos entlarvt die Studie der Kommission
die Geheimnistuerei und Bunkermentalität der Ministerien” Es seien dabei
sogar wissenschaftliche Studien bewußt frisiert worden. Man konnte also
wissen, was hier geschah.
In der FAZ vom 2. 12. 2000 steht unter der Überschrift ”Wie die
Erforschung von BSE behindert wurde” und ”Wie Politik die Wissenschaft
unterdrückte” der folgenschwere Satz: ”Erkenntnis wird kriminalisiert”
und ”Es ist die längst abgetan geglaubte Geschichte des
Wissenschaftlers: die Wahrheit zu wissen und nicht gehört zu werden”.
Von dem britischen Mikrobiologen Stephen Dealler wurde die Politik also
schwer belastet.
In diesem Sinne wird der nächste technische – und moralische – Reinfall
nicht zu vermeiden sein. Das angepriesene ”energiesparende” Bauen ist
wissenschaftlich nicht haltbar und deshalb unsinnig; es treten zu viele
Widersprüche auf.
1. Eine Dämmung über 6 bis 8 cm verliert ihre Effizienz. Dies ist
Mathematik. Trotzdem wird bei einer 40 cm Dämmung von einem effizienten
Bauen gesprochen – eine Lüge.
2. Insofern ist das ”Neue Bauen” unwirtschaftlich, es wird ständig
gegen das Energieeinsparungsgesetz verstoßen. Dies ist Finanzmathematik.
Allerdings wird das Gegenteil behauptet.
3. Beim Energieverbrauch wird falsch gerechnet. Der überall
verwendete k-Wert gilt nur für den Beharrungszustand, der die Wirkung
der Sonne ausschließt. Das ist Physik. Trotzdem wird der k-Wert zum Maß
aller Dinge erklärt.
4. Strahlung wird falsch gerechnet. Hier gilt nicht die
Thermodynamik, sondern die Quantenmechanik. Auch das ist Physik. Falsche
Ergebnisse sind die Folge.
5. Die technologische Entwicklung der Wärmeschutzgläser wäre
überflüssig, wenn die physiologisch hervorragende Strahlungsheizung
wieder eingesetzt werden würde. Dies ist Werkstoffkunde. Der Einbau wird
jedoch vorgeschrieben.
6. Diese Fehlentwicklungen im Bauwesen führen zu Bau- und
Feuchteschäden. Dies sind bautechnische Erfahrungen - leider.
7. Es werden luftdichte Häuser und Wärmedämmverbundsysteme gefordert.
Schimmelpilz- und Algenbildungen sind die Folge. Allergien und Asthma
nehmen zu. Dies sind medizinische Erkenntnisse. Trotzdem wird auf dieser
Schiene weitergefahren.
Bauen gerät immer mehr in das Fahrwasser gewinnsüchtiger Industrien.
Zur Meinungsbildung dürfen nicht die industriegenehmen und willfährigen
Wissenschaftler, sondern es müssen gerade die Stimmen, die sich dem
Kunden, den Verbrauchern, den Häuslebauern verpflichtet fühlen, gehört
werden. Aber der Kunde hat ja keine Lobby.
Der Verbraucherschutz gilt generell. Insofern muß die Vorstellung von
Wirtschaftsminister Müller, das ”Energiesparen” müsse notfalls auch mit
dirigistischen Mitteln durchgesetzt werden, entschieden zurückgewiesen
werden. Es geht nicht an, daß bei fehlenden Sachargumenten und sich
häufenden Widersprüchen der Zwang einsetzt. Ich denke, ein solches
Staatshandeln hat bei uns der Vergangenheit anzugehören.
Hubert Markl, der Präsident der Max Planck Gesellschaft, hat in einem
Vortrag auf der EXPO 2000 u. a. gesagt: ”Lügen und Betrug seien
integrale Bestandteile des Forschens”. Dies ist nicht aus der Luft
gegriffen. Das Forschungsergebnis eines renommierten Institutes, das die
unbeschienene Nordwand energetisch günstiger ausweist als eine
beschienene Südwand, bedeutet Scharlatanerie. Diese Forscher aber
bestimmen seit Jahren das Bauen.
Die viel gerühmte Informationsgesellschaft darf nicht zur
Desinformationsgesellschaft, die Wissensgesellschaft nicht zur
Meinungsgesellschaft degenerieren. Aber Wissen allein genügt nicht;
Hubert Markl hat auch gesagt: ”Die Wissensgesellschaft muß zur
Gewissensgesellschaft werden”. Noch ist sie es nicht – auch nicht in der
Wissenschaft.
Die vorgebrachte Begründung bei der Aufhebung des Werbeverbots für
Tabak durch den Europäischen Gerichtshof, es gehe nicht um die
Gesundheit, sondern um den Wettbewerb, ist blamabel. Im Klartext heißt
dies: Es geht um Geschäfte.
Solange jedoch diese globalisierte Marschroute Vorrang vor den
Interessen der Verbraucher hat, wird es sehr schwer werden, verloren
gegangenes Vertrauen, um das Sie ja besonders bitten und das nicht erst
seit BSE immer mehr um sich greift, wieder zurück zu gewinnen. Mit
”Schwachstellenanalysen” ist diesem Problem nicht beizukommen. Man redet
zwar – gerade jetzt wieder - viel über Ethik, aber was nutzt das Reden,
wenn nicht danach gehandelt wird. Politiker sollten nicht diejenigen
fragen, die die Fehlentwicklungen wohlfeil verschleiern - auch im
eigenen Hause, sondern diejenigen, die Kritisches dazu zu sagen haben.
Täuschung verdient keine Toleranz; Kompromißbereitschaft hört beim
Betrug auf. Ein Dialog zwischen konträren Aussagen wird jedoch
konsequent vermieden und verhindert – auch bei uns. Es erscheint zu
brisant zu sein. Die Redaktionen von Fachzeitschriften und Veranstalter
von alternativen Baufachseminaren werden unter Druck gesetzt. Hier
erinnere ich an Worte unseres Bundespräsidenten Rau, der mahnt,
Andersdenkende nicht als Nörgler anzusehen.
Als Sozialdemokrat sollten Sie Ihre Positionen eigentlich kennen.
Generell werden mathematische und physikalische Zusammenhänge ignoriert
und negiert, wissende Personen diffamiert. Hier aufklärend zu wirken,
schlage ich einen Dialog in Ihrem Hause unter Fachleuten vor, um, wie es
in Ihrem Eid so schön heißt, Schaden vom Volk abzuwenden.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Claus Meier
Die Mär von der Klimakatastrophe
Zwischenzeitlich wurde nun auch in dem von offizieller Seite
veröffentlichten Buch von Berner, U. und Streif H:: Klimafakten –
Der Rückblick, ein Schlüssel für die Zukunft”. Hrsg. von: Bundesanstalt
für Geowissenschaften und Rohstoffe Hannover; Institut für
Geowissenschaftliche Gemeinschaftsaufgaben Hannover; Niedersächsische
Landesamt für Bodenforschung Hannover in der E. Schweizerbart´schen
Verlagsbuchhandlung Stuttgart 2000 festgestellt, daß es keine
“Klimakatastrophe” gibt. Immerhin heißt es dort:
“Hervorzuheben ist, daß nicht das oft zitierte Kohlendioxid
bestimmender Faktor des Klimageschehens ist. Vielmehr treibt die Sonne
wie ein Motor die klimawirksamen Prozesse in der Atmosphäre, den Ozeanen
und in der Biosphäre an” und weiter: ”Zahlreiche Belege aus der Natur
sprechen für eine wahre Achterbahnfahrt des Klimas durch die
Erdgeschichte. Wir bewegen uns auf eine neue Eiszeit zu und zwar
unabhängig davon, ob die Menschheit heute die Konzentration des
Kohlendioxids in der Atmosphäre durch die Verbrennung von Erdöl, Erdgas
und Kohle erhöht oder durch Einsparungen beim Energieverbrauch
mindert”.
Insofern gehört das ”Klimaschutzprogramm” der Bundesregierung in
das Reich der Fabeln.
Trotzdem wird, um die ”klimaschädlichen Treibhausgase” zu vermindern,
von der Bundesregierung die EnEV, die der Umsetzung der Richtlinie
93/76/EWG des Rates vom 13. September 1993 zur Begrenzung der
Kohlendioxidemissionen dienen soll, verordnet. In der Begründung zur
EnEV heißt es: ” ... bildet die Energieeinsparverordnung auch ein
wesentliches Element des Klimaschutzprogramms der Bundesregierung”.
Die Grundlage der Energieeinsparbemühungen entpuppt sich als
CO2-Scharatanerie, als Fata Morgana.
Quintessenz der “Energiespar-Kampagne EnEV”:
Die reale Welt des Seins wird ersetzt durch die virtuelle Welt des
Scheins. Wissenschaft baut eine pseudowissenschaftliche Märchenwelt auf,
die gläubig akzeptiert werden soll. Eloquente Rhetorik vernebelt die
Wirklichkeit. Das manipulierte Geschäft steht im Vordergrund. Die
Tyrannei der Meinungsbildung nimmt immer schlimmere Formen an. Nicht
Wissen, sondern ideologische Bekenntnisse sind gefragt. Werden Aussagen
widerlegt, feiert die Ignoranz Triumphe. Das Bauen betritt Irrwege, die
Bauphysik befindet sich in der Sackgasse. Mit der These der ”Pluralität
der Meinungen” nistet sich Lug und Trug überall ein. Die Baconsche
Aufforderung zur Verwirklichung ”nützlicher” Wissenschaft wird
konsequent in eigenem Sinne umgesetzt – von Politik, Wissenschaft,
Wirtschaft und Administration. DIN mischt kräftig mit. Es werden
Glaubenssätze verbreitet – analog der Scholastik im Mittelalter. Mit
Wissenschaft hat dies alles nichts zu tun.
Hubert Markl, Präsident der Max Planck Gesellschaft und ehemals auch
Präsident der Deutschen Forschungsgemeinschaft, stellt hierfür Thesen
auf:
1. Wissenschaft ist eine Tätigkeit, die nachprüfbare Erkenntnisse
über die Wirklichkeit hervorbringt.
2. Gegenüber bloßer Meinung oder dem Glauben aus Hörensagen muß sich
eine Behauptung von wissenschaftlichem Anspruch dadurch auszeichnen,
daß sie sich erstens überprüfen läßt und daß sie zweitens solch
kritischen Überprüfungen standhält.
3. Herzhaft geäußerte Überzeugung, auch Hinweis auf bedeutende
Meister, die sie teilen, oder auf überlieferte Lehrtexte (und sei es
deren 23. Auflage) mag eine Feststellung bedenkenswert, auch, je nach
dem, wer sie macht, vertrauenswürdig machen, mehr aber nicht.
Bekenntnis begründet in der Wissenschaft keine Erkenntnis.
4. Die intellektuelle Respektlosigkeit in der Wissenschaft, zu der wir
unsere Studenten erziehen müssen, ist der alleinige Garant dafür, daß
Fehler ausgemerzt, Betrug durchschaut, Schlampigkeit korrigiert werden
können.
5. Die Wissenschaft ist ein durch und durch selbstbezüglich
verbundener Gemeinbesitz der ganzen Menschheit und daher auch für
jeden einzelnen zu schwierig; zu schwierig auch, sie durch
herostratischen Unfug zu gefährden.
Diese Thesen scheinen für die angewandte Bauphysik zweitrangig zu
sein. Wenn Erkenntnisse der Vergangenheit vergessen und stattdessen
dubiose Richtlinien und Vorschriften offeriert werden, dann führt dies
zu einem produzierten bautechnischen Chaos. Gerade der “herostratische
Unfug” dominiert. Das Märchen ”Des Kaisers neue Kleider” wird zur
traurigen Wirklichkeit. Es wird mehr falsch als richtig gemacht; die
Bauten sind die Leidtragenden, die tagtägliche Praxis des Bauens beweist
es – überall treten Fehler und Schäden auf.
Dieses Durcheinander beim Bauen kann nur durch eine umfassende und
rückhaltlose Aufklärung der technisch/wissenschaftlichen Zusammenhänge
überwunden werden. Das Internet kann hier helfen und ist eine dankbare
Waffe. Bäume wachsen nicht in den Himmel. Wann endlich kann sich das
Bauen auf bewährte Grundlagen, auf schon lange herauskristallisiertes
Erfahrungswissen stützen? Wann endlich wird die bautechnische
Vergeßlichkeit überwunden?
Prof. Dr.-Ing. habil. Claus Meier
Architekt SRL, BYAK
17.09.2001
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