Baugutachter,
Bausachverständiger für Berlin und Brandenburg
Gut8n
Privatgutachten als notwendige Kosten der Rechtsverfolgung
Baurecht 2002, 665
Die Kosten eines Privatgutachters, den eine Partei während eines
Rechtsstreits zur Widerlegung des gerichtlichen Gutachtens beauftragt sind
notwendige Kosten der Rechtsverfolgung und deshalb im Rahmen des
Kostenfestsetzungsverfahrens erstattungsfähig. Dies gilt unabhängig davon,
ob das Verfahren im Rechtsstreit verwertet wird.
Der vorstehende Leitsatz ist dieser Allgemeinheit unzutreffend. Im
geführten Rechtsstreit wurde das außergerichtliche Gutachten zwar nicht
verwertet, es reichte jedoch aus, um das Gericht zu veranlassen, ein neues
gerichtliches Gutachten einzuholen. Hierdurch wurde das eingeholte
Privatgutachten zu notwendigen Prozesskosten erhoben. Nicht jede beliebige
Gutachtenseinholung durch Privatgutachter während des Laufes des
Verfahrens führt demnach zur Kostenerstattungspflicht des unterliegenden
Gegners.
Info-Recht 07/2002 RA Heinicke&Kollegen