Baugutachter,
Bausachverständiger für Berlin und Brandenburg
Gut8n
Gutachten: Gutachter / Sachverständige
Gutachter und Sachverständige müssen nicht Ingenieure sein. Ein
Handwerksmeister mit langjähriger Erfahrung, der alles von der Pike auf
gelernt hat und zum alten Hasen gereift ist, wird sicher vielen
"Studierten" etwas beibringen können. man muss bei der Auswahl von
Sachverständigen überlegen, was man erreichen will. Entsprechend sucht man
dann aus bzw. fragt nach bei:
- der Handwerkskammer
- der IHK (Industrie- und Handelskammer)
- der Baukammer
- der Architektenkammer
Bei allem Anspruch auf Objektivität hängt die Wertung von Feststellungen
(sofern gefordert) nicht unwesentlich davon ab, woher der Gutachter kommt.
Als Bauherr nehmen Sie daher einen von der Baukammer, als Handwerker
nehmen Sie eher einen von der Handwerkskammer. Natürlich darf aus schwarz
nicht weiß werden, aber Unterschiede gibt es schon. Und außerdem gibt es
Gutachten und Schlechtachten. Es darf sich jeder "Sachverständiger"
nennen, da es keine geschützte Berufsbezeichnung ist.
"Es darf sich nur derjenige "Sachverständiger" nennen, der den von den
durch diese Tätigkeit "angesprochenen Verkehrskreisen" überwiegend
erhofften Erwartungen entspricht. Diese sind insbesondere: eine
erforderliche Sachkunde, ein uneingeschränkt fundiertes Fach- und
Erfahrungswissen (Berufserfahrung) sowie ein Nachweis darüber, wie er den
erforderlichen Sachverstand erworben hat."
BVerwG, Urteil vom 06.02.1997 - I ZR 234/94 (OLG München)