Fragwürdige DIN-Normen
Die DIN-Normen enthalten zu viele methodische Fehler. Es folgt eine kurz
gefasste Auflistung als Auswahl. Die Seiten beziehen sich auf das Buch: Meier,
C. Richtig bauen – Bauphysik im Widerstreit – Probleme und Lösungen.
Renningen-Malmsheim: expert verlag, 2. Auflage 2003, 265 Seiten. ISBN:
3-8169-2187-6
EnEV 2002, § 15: Regeln der Technik (S. 162):
Normen, technische Vorschriften und sonstige Bestimmungen anderer
Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft gehören zu ”anerkannten Regeln der
Technik”, wenn das geforderte Schutzniveau in Bezug auf Energieeinsparung und
Wärmeschutz dauerhaft gewährleistet ist.
Kommentar: Das geforderte Schutzniveau ist kein Maßstab für ”allgemein
anerkannte Regeln der Technik”, DIN-Normen, technische Vorschriften und sonstige
Bestimmungen gewährleisten nicht Dauerhaftigkeit, dafür aber dauerhaft
unwirtschaftlich Konstruktionen (§17 ”Befreiungen”).
DIN 4108:
a) (S. 164/165): Fassung 1960: ”Bei geschichteten Außenbauteilen kann
unsachgemäße Anordnung von Schichten zur Bildung von Tauwasser führen”.
Kommentar: Heute kann gemäß DIN als Jahresbilanz bis zu 1 Liter (1/2
Liter) Kondensat pro Quadratmeter Außenhülle entstehen (Stand der Technik).
b) (S. 165): ”Tauwasserausfall während der Verdunstungsperiode ist
rechnerisch nicht zu berücksichtigen”.
Kommentar: Diese Vereinbarung führt zu einem methodischen Fehler, denn die
falscheste unbelüftete Dachkonstruktion mit enormen Feuchteschäden wird damit
immer als ”im Sinne der DIN unschädlich” ausgewiesen – ein bautechnischer
Skandal.
c) (S. 166): Temperaturberechnungen und µ-Werte beim Tauwassernachweis
gelten nur für den stationären Zustand.
Kommentar: Der stationäre Zustand ist unrealistisch, besonders bei
massiven Baustoffen.
DIN EN 832:
a) (S. 166): Es wird der Heizenergiebedarf mit dem U-Wert berechnet.
Kommentar: Der U-Wert gilt nur für den Beharrungszustand, der nie vorliegt –
dafür sorgt allein die Sonne.
b) (S. 166): Es heißt: ”Die jährlichen solaren Gewinne können vernachlässigt
werden”.
Kommentar: Diese Aussage ist falsch.
c) (S. 167): Beim Abstrahlungskoeffizient hr in W/m²K wird die mittlere
Temperatur aus Oberfläche und Himmel eingesetzt.
Kommentar: Günstige Gegenstrahlung der Erdoberfläche als Entlastung wird
ignoriert.
d) (S. 167): In den Formeln für den Abstrahlungskoeffizienten fehlen die
Werte c und r.
Kommentar: Das Speichervermögen einer absorbierenden Wand wird somit nicht
berücksichtigt.
e) (S. 167): Abstrahlung wird aus der Differenz von Außenluft und
Himmelstemperatur berechnet.
Kommentar: Maßgebend ist hierbei ausschließlich die Oberflächentemperatur
und nicht die Außenlufttemperatur, da sie stark differieren.
f) (S. 168): Die Differenz der absorbierten Strahlungsenergie wird sofort
und ausschließlich an die Luft abgegeben (Stationäres Modell mit Absorption).
Kommentar: Luft ist für Strahlung diatherm, die eingespeicherte Energie wird
ignoriert. Deshalb sind diese Annahmen völlig unzutreffend.
g) (S. 168): Ein Rechenbeispiel im Anhang L endet mit einer Streuung von
±43,3%.
Kommentar: Eine derartige Rechenmethode ist ein ingenieursmäßiger Skandal.
DIN EN ISO 6946:
1) (S. 169): Es wird wie immer nur der U-Wert verwendet.
Kommentar: Der U-Wert gilt nur für den Beharrungszustand, der nie vorliegt.
2) (S. 169): Es heißt: ”Der Wärmeübergangswiderstand vernachlässigt auch
jeglichen Einfluß kurzwelliger Sonnenstrahlung auf Außenflächen”.
Kommentar: Dies bedeutet die Ignoranz gegenüber kostenloser Solarenergie.
3) (S. 169): Es werden Schichten und Bereiche definiert und Mittelwerte
berechnet.
Kommentar: Diese Anweisung ist praxisfremd, kompliziert und viel zu
verwirrend.
4) (S. 169): Es wird eine ”Fehlerabschätzung” angeboten.
Kommentar: Diese pseudowissenschaftliche Kaschierung soll nur von den
methodischen Fehlern einer stationären Berechnung ablenken.
5) (S. 169): Im Anhang A werden beim Wärmeübergangskoeffizienten Strahlung
und Konvektion einheitlich behandelt (Dimension W/m²K).
Kommentar: Dies ist physikalisch absurd. Strahlung ist diatherm, erwärmt
also keine Luft.
6) (S. 170): Die Wärmeleistung einer Strahlungsheizung wird proportional zur
”Übertemperatur” berechnet.
Kommentar: Die Wärmeleistung ist proportional zur vierten Potenz der
absoluten Temperatur. Diese Annahme ist deshalb falsch, sie führt zu absurden
Ergebnissen.
7) (S. 170): Unbelüftete Lufträume werden für Strahlung und Konvektion im
Anhang B ebenfalls ”einheitlich” behandelt.
Kommentar: Dies ist deshalb ebenfalls falsch.
8) (S. 170): Es wird im Anhang B der Strahlungsaustauschgrad E zur
Bestimmung des ”Wärmeübergangskoeffizienten für Strahlung” herangezogen.
Kommentar: Hier geht physikalisch alles durcheinander – eine
naturwissenschaftliche Konfusion.
9) (S. 170): Im Anhang B.3 wird dann analog verfahren.
Kommentar: Überall ist alles falsch.
10) (S. 170): Anhang C behandelt die U-Wert-Berechnung von trapezförmigen
Dämmstoffschichten. Kommentar: Da die Effizienzschwelle bei maximal 6 bis 8 cm
Dicke liegt, ist dies blindwütiger Aktionismus und eine pseudowissenschaftliche
Absurdität.
Fazit:
DIN-Normen enthalten viele methodische und inhaltliche Fehler.
Dipl.-Ing. M. Bumann
07.02.2003
nach oben
DIN-Normen, EnEV und die
Sachverständigen
Bei einer Fenstererneuerung ist immer zu
bedenken, daß neue Fenster sehr luftdicht sind. Es hat sich gezeigt, daß
dann nach ca. zwei Jahren Schimmelpilz auftrat. Dies aber ist ein
deutlicher Hinweis, daß der erforderliche Luftaustausch nicht mehr
gewährleistet war. Man muß dann wieder ”undichte” Fenster einbauen – mit
Lüftungsklappen, Lüftungsschlitzen oder Lüftungsschiebern. Das Reparieren
alter Fenster wäre deshalb auch zu überlegen [1].
Wärmedämmverbundsystem (WDVS)
Stets wird zur ”energetischen Sanierung”
des Gebäudes ein WDV-System vorgeschlagen. Doch diese Konstruktion hat
viele Nachteile:
1.
Bei der Bedeutung von ”Solararchitektur” wird die Solarenergie von
der speicherfähigen Wand abgekoppelt. Auf diese kostenlose
Energielieferung sollte man jedoch keinesfalls verzichten.
2.
Die vermeintlichen ”Energieeinsparungen” treten nicht auf.
Beispiel: Ein Wärmedämmverbundsystem erbrachte gegenüber der
Massivbauweise keinerlei Heizkosteneinsparungen [2].
3.
Durch meist sorptionsdichte und diffusionsbehindernde äußere
Schichten des WDV-Systems wird die Entfeuchtung der Konstruktion nach
außen stark beeinträchtigt. Durchfeuchtung der Konstruktion ist deshalb zu
erwarten.
4.
Die dann verstärkt nach innen orientierte ”Entfeuchtung” führt an
der Innenwand meist zur Schimmelpilzbildung. Innenanstriche werden oft mit
Bioziden versetzt.
5.
Durch fehlende Speicherfähigkeit der äußeren Putzschicht unterkühlt
nachts die Oberfläche infolge Abstrahlung derart stark, daß Kondensation
der Nachtluft und damit Algenbildung meist nicht zu vermeiden sind.
6.
Um der Algenbildung zu begegnen, wird von Prof. Venzmer in Wismar
ein Forschungsvorhaben unter Beteiligung von vier renommierten Herstellern
von WDV-Systemen bearbeitet, das den Einsatz von “umweltverträglichen”
Algiziden prüft.
7.
Das Sick-Building Syndrom, das krank machende Haus also, wird
gehegt und gepflegt.
Nun heißt es jedoch immer wieder, man
müsse die Energieeinsparverordnung (EnEV) und die allgemein
anerkannten Regeln der Technik (a. a. R. d. T.) einhalten. Hierzu muß
festgestellt werden.
Energieeinsparverordnung
Die EnEV enthält im § 17 den Hinweis, man
könne sich von den Anforderungen befreien lassen, wenn die
Unwirtschaftlichkeit gegeben ist.
§ 17 Befreiungen:
"Die nach
Landesrecht zuständigen Stellen können auf Antrag von den Anforderungen
dieser Verordnung befreien, soweit die Anforderungen im Einzelfall wegen
besonderer Umstände durch einen unangemessenen Aufwand oder in sonstiger
Weise zu einer unbilligen Härte führen. Eine unbillige Härte liegt
insbesondere vor, wenn die erforderlichen Aufwendungen innerhalb der
üblichen Nutzungsdauer, bei Anforderungen an bestehende Gebäude innerhalb
angemessener Frist durch die eintretenden Einsparungen nicht
erwirtschaftet werden können”.
Dies ist der wichtigste Paragraph der
gesamten EnEV, er sollte generell genutzt werden. Die Unwirtschaftlichkeit
ist leicht nachzuweisen. Insgesamt gesehen ist die EnEV sowieso ein
methodischer und inhaltlicher Mißgriff [5].
DIN-Normen und die Allgemein anerkannten
Regeln der Technik
Was sind eigentlich die “Allgemein
anerkannten Regeln der Technik”? Keinesfalls handelt es sich dabei um
DIN-Normen; dies aber ist ein weit verbreiteter Irrtum vieler
Sachverständiger.
In [6] werden grundsätzliche Ausführungen
zum Unterschied zwischen DIN-Normen und den allgemein anerkannten Regeln
der Technik gemacht.
Hier einige Zitate:
“Bei der Planung sind allgemein anerkannte
Regeln der Technik zu beachten, wer diese außer acht läßt und damit die
Ursache für einen Bauwerksmangel setzt, dem ist ein schuldhafter
Planungsfehler anzulasten”.
“Mit der Beachtung der a. a. R. d. T. ist
jedoch nicht gesagt, daß die in Normen festgehaltenen Regeln mit den
allgemein anerkannten Regeln der Technik identisch sind. Die
Nichtbeachtung einer Norm braucht deswegen kein Verstoß gegen die
allgemein anerkannten Regeln der Technik zu sein und die Beachtung einer
Norm gibt noch keine Gewähr dafür, daß allgemein anerkannte Regeln der
Technik beachtet worden sind.”
“Wesen und Begriff der allgemein
anerkannten Regeln der Technik entspricht einem berechtigtem
Schutzbedürfnis des Bauherrn, nur ein Bauwerk errichtet zu bekommen, das
auf Dauer gebrauchstauglich und haltbar ist. In den allgemein anerkannten
Regeln der Technik finden wir solche Regeln wieder, die dieser Anforderung
zu genügen vermögen, weil sie sich einmal in der Wissenschaft als richtig
durchgesetzt haben und weil sie sich zum anderen in der Praxis als richtig
und brauchbar bewährt haben”.
“Der Stand der Technik umfaßt die
Gesamtheit der bis zu einem bestimmten Zeitpunkt gewonnenen technischen
Erkenntnisse. Von diesem Stand der Technik sind jedoch die allgemein
anerkannten Regeln der Technik zu unterscheiden. Von solchen kann man nur
sprechen, wenn sich die Regeln als theoretisch richtig erwiesen und sich
in der Praxis bewährt haben. Die Regel ist theoretisch richtig, wenn sie
ausnahmslos wissenschaftlicher Erkenntnis entspricht und keinem
Meinungsstreit ausgesetzt ist”.
“Daß allgemein anerkannte Regeln der
Technik nicht schriftlich festgehalten zu sein brauchen, versteht sich von
selbst”.
“Wenn nach allgemein anerkannten Regeln der
Technik zu bauen ist, dann erhebt sich die Frage, ob er schlechthin nach
Normen bauen darf. Dies wäre ohne Umschweife zu bejahen, wenn die in den
Regelwerken zusammengefaßten Normen allgemein anerkannte Regeln der
Technik zum Inhalt hätten. Dem ist aber nicht so. Normen sind im
allgemeinen allgemein anerkannten Regeln der Technik nicht
gleichzusetzen”.
“Wird in das Normenwerk eine Regel
aufgenommen, deren theoretische Richtigkeit ungewiß und deren praktische
Bewährung noch aussteht oder noch nicht sicher festzustellen ist, dann
kann die Norm nicht einer allgemein anerkannten Regeln der Technik
gleichgeachtet werden”.
“Beweisvermutungen verhelfen den in
Regelwerken zusammengefaßten Normen zur rechtlichen Brauchbarkeit. Dies
bedeutet, daß für die Norm die tatsächliche Vermutung spricht, das in ihr
schriftlich Niedergelegte sei mit der allgemein anerkannten Regeln der
Technik identisch. Wer behauptet, dies sei nicht so, mag das Gegenteil
beweisen. Es muß der Beweis dafür geführt werden, daß die Norm entweder
theoretisch unrichtig ist – z. B. durch bessere Erkenntnisse überholt ist
– oder daß sie sich in der Praxis nicht bewährt hat”.
Daß demzufolge nun DIN-Normen keineswegs
den “allgemein anerkannten Regeln der Technik” gleichgesetzt werden
können, das sagt DIN sogar selbst [7], [8], [9].
Hier einige Zitate aus den
Veröffentlichungen des DIN:
“Durch das Anwenden von Normen entzieht
sich niemand der Verantwortung für eigenes Handeln. Jeder handelt insoweit
auf eigene Gefahr".
“Die DIN-Normen haben kraft Entstehung,
Trägerschaft, Inhalt und Anwendungsbereich den Charakter von
Empfehlungen”.
“DIN-Normen an sich haben keine
rechtliche Verbindlichkeit”.
“DIN-Normen dienen der Ausfüllung
unbestimmter Rechtsbegriffe, z. B. des Begriffes Stand der Technik”.
Dies sind klare und eindeutige Aussagen –
jeder sollte sich diese zu eigen machen. DIN-Normen sind “Empfehlungen”
und bedeuten “Stand der Technik”. Sie müssen wegen der
Fragwürdigkeit ihrer Entstehung einen möglichst geringen Stellenwert
bekommen. Konstruktionen gemäß DIN können fehlerhaft, Konstruktionen nicht
gemäß DIN können fehlerfrei sein. Sachverständige sollten dies beherzigen
und bei ihren Argumentationen nicht immer DIN-Normen als Beweismittel
heranziehen. Es geht sogar so weit, daß von DIN richtige Konstruktionen
als fehlerhaft und fehlerhafte Konstruktionen als richtig eingestuft
werden.
Die Fragwürdigkeit von DIN-Normen wird
verständlich, wenn es außerdem bei DIN heißt:
“Die Mitgliedschaft im DIN sichert einen
Einfluß auf die normungspolitischen Entscheidungen des DIN”.
“Die Förder- und Kostenbeiträge der
Wirtschaft ... sind ein praxisnahes Steuerungsinstrument für die
Normungsarbeit”.
Deshalb müssen meist aus DIN-Texten
gewonnene fehlerhafte bauphysikalische Vorstellungen bei Sachverständigen
und Energieberatern korrigiert und die immer wieder gemachten
fragwürdigen und falschen Empfehlungen kritisch gesehen und
zurückgewiesen werden. Sie entsprechen eben meist nicht den Regeln
der Technik. Skurril wird die Situation, wenn aufgrund solch falscher
“Gutachten” Gerichte zu fehlerhaften und falschen Urteilen kommen, die
gerichtsaktenkundig dann auch noch veröffentlicht werden; richterliche
Fehlurteile werden damit verbreitet, es dominiert die sachliche Willkür.
Besonders dubios wird die Situation, wenn fehlerhafte DIN-Normen von den
Länderbauverwaltungen öffentlich-rechtlich eingeführt werden. Mit
Rechtssicherheit und Rechtsstaatlichkeit hat das alles wenig zu tun.
Fazit:
Sachverständige und Energieberater müssen sich zunächst erst einmal
sachkundig informieren, bevor sie fragwürdige Aussagen und bautechnisch
meist irreparable Vorschläge machen.
[1]
Meier, C:: Richtig bauen und lüften. Ursachenbekämpfung:
Anti-Schimmelpilz-Strategien. Bautenschutz und Bausanierung (B + B), 2003,
H. 4, S. 50.
[2]
Fehrenberg, J. P:: Energie-Einsparen durch nachträgliche
Außendämmung bei monolithischen Außenwänden? In der Praxis kommt wenig
heraus; in: VBN-Sonderheft ”Topthema Wärme Energie”, Dämmen wir uns krank?
Pro und Kontra Wärmeschutz und Energieeinsparung 2003, S. 51.
[3]
Meier, C:: U-Wert-Auseinandersetzung. Bautenschutz und Bausanierung
(B + B), 2003, H. 7, S. 45.
[4]
Meier, C:: Richtig bauen – Bauphysik im Widerstreit – Probleme und
Lösungen. Renningen-Malmsheim: expert verlag, 2. Auflage 2003, 265 Seiten.
ISBN: 3-8169-2187-6.
[6]
Soergel, C:: Tauwasserbildung
in Außenwandecken; Kritische rechtliche Anmerkungen zu einem Urteil des
Oberlandesgerichtes Hamm. Deutsches Architektenblatt 1983, H. 10, S. 1048.
[7]
”Hinweise für den Anwender
von DIN-Normen”, enthalten in den Vorbemerkungen von DIN-Taschenbüchern.
[8]
DIN - Etwas über DIN.
Herausgeber: Deutsches Institut für Normung e. V. 1998.
[9]
Die Finanzierung des DIN.
Herausgeber: Deutsches Institut für Normung e. V. 1998.
20.12.2003
nach oben