Mit der Problematik der Fugenabdichtung an
Gebäuden befassen sich die Merkblätter des BFS. Der Bundes-ausschuss
Farbe und Sachwertschutz e.V. Er sitzt in Frankfurt, Mitgliedre sind u.a.
die meisten Innungen und Handwerksbetriebe. Er hat es sich zur Aufgabe
gemacht, "die Öffentlichkeit über die Bedeutung der Farbe und
des Sachwertschutzes in volkswirtschaftlicher, ökologischer sowie
kultureller Beziehung aufzuklären."
BFS Merkblatt 23
Technische Richtlinien für das Abdichten von Fugen im Hochbau und von
Verglasungen
Stand: 02.2005
Dieses Merkblatt gilt für das Abdichten von Fugen im Hochbau und das
Abdichten von Verglasungen.
Inhaltsverzeichnis
1 Allgemeines
1.1 Geltungsbereich
1.2 Begriffsbestimmungen
1.2.1 Zusätzliche Begriffe aus der Fensterverglasung
2. Abdichtungsmaterialien
2.1 Dichtstoffe
2.1.1 Einteilung der Dichtstoffe
2.1.1.1 Chemische Merkmale
2.1.1.2 Physikalische Merkmale
2.1.2 Anwendungen von Dichtstoffen
2.2 Elastomer-Fugenbänder unter Einsatz von Klebstoffen
2.2.1 Einteilung von Elastomer-Fugenbändern
2.2.2 Anwendungsbereich von Elastomer-Fugenbändern
2.3 Dichtprofile (Zugluftdichtprofile)
2.3.1 Einteilung von Dichtprofilen
2.3.2 Anwendung von Dichtprofilen
2.4 Dichtfolien (Anschlussfugen)
2.4.1 Einteilung von Dichtfolien
2.4.2 Anwendung von Dichtfolien
2.5 Butylbänder
2.5.1 Einteilung von Butylbändern
2.5.2 Anwendung von Butylbändern
2.6 Fugenprofile (Außenwandfugen/Bauteilfugen)
2.7 Dichtprofile für die Trockenverglasung
2.8 Imprägnierte Dichtbänder aus Schaumkunststoff
3 Fugenabdichtung
3.1 Allgemeines zur Ausführung von Fugenabdichtungen
3.2 Fugendimensionierung
3.2.1 Fugendimensionierung für Bauteilfugen-Abdichtung mit Dichtstoffen
(Außenwandfugen)
3.2.2 Fugendimensionierung bei der Glasversiegelung
3.3 Verarbeitung von Dichtstoffen
3.3.1 Erstabdichtung
3.3.1.1 Vorarbeiten
3.3.1.2 Dichtstoffauswahl
3.3.1.2.1 Anstrichverträglichkeit
3.3.1.2.2 Überstreichbarkeit (Prüfmethode A3)
3.3.1.2.3 Verträglichkeit mit Baustoffen
3.3.1.3 Einbringen des Dichtstoffs
3.3.2 Fugensanierung mit spritzbaren Dichtstoffen
3.3.2.1 Erkennen des alten Dichtstofftyps
3.3.2.2 Erkennen der Schadensursache
3.3.2.3 Ausführung
3.3.2.3.1 Sanierung von Glasversiegelungen
3.3.2.3.1.1 Dichtstoffe für die Nachversiegelung
3.3.2.3.1.1 Ausführung von Nachversiegelungen
3.4 Verarbeitung von Elastomer-Fugenbändern unter Verwendung von
Klebstoffen
3.5 Verarbeitung von Dichtprofilen (Zugluftdichtprofile)
3.6 Verarbeitung von Butylbändern
3.7 Verarbeitung von Dichtprofilen für die Trockenverglasung
3.8 Verarbeitung von Fugenprofilen (Außenwandfugen/Bauteilfugen)
3.9 Verarbeitung von imprägnierten Dichtbändern aus Schaumkunststoff
3.10 Verarbeitung von Dichtfolien
4 Besondere Anwendungsbereiche
4.1 Abdichtung von Bodenfugen
4.2 Fugen im Trockenbau
4.3 Glasabdichtung (Erstversiegelung)
4.4 Fugen an nicht und begrenzt maßhaltigen Bauteilen
4.5 Fugen im Innenbereich
4.6 Fugen in Sanitärräumen
4.7 Anschlussfugen im Außenbereich
4.8 Fugenabdichtung im Fachwerk
4.9 Abdichtung im Bereich wassergefährdender Flüssigkeiten
5 Umwelt und Entsorgung
6 Abrechnung
7 Normen und Richtlinien
Anhang A Fugenabdichtung mit Dichtstoffen falsch und richtig
Anhang B Dichtstoffgruppen nach DIN 18545
Anhang C Verglasungssysteme
BFS Merkblatt Nr. 21
Technische Richtlinien für die Verarbeitung von Wärmedämm-Verbundsystemen
Stand 2005
Es gibt Besondere Hinweise zum Abdichten von
Wärmedämm-Verbundsystemen. Es befasst sich mit Wärmedämm- Verbundsystemen
(WDVS) aus Wärmedämmstoffen, Klebemassen/Klebemörteln,
Bewehrung/Armierung, Putzen und Beschichtungsstoffen, Flachverblendern
sowie keramischen und sonstigen Belägen. Es behandelt die Planung und die
Ausführung von WDVS (s. a. DIN 55699 - Verarbeitung von
Wärmedämm-Verbundsystemen.
Die bauphysikalischen Gesichtspunkte werden hier insoweit behandelt, als
sie für die fachgerechte Verarbeitung der WDVS erforderlich sind.
Berechnungen des gebäudebezogenen Jahres-Primärenergiebedarfs nach der
Energieeinsparverordnung (EnEV) sind nicht Gegenstand dieses Merkblattes.
aus dem Inhalt:
4.4 Ergänzungsarbeiten
4.4.1 Abschlussprofile
4.4.2 Eckausbildung
4.4.3 Panzergewebe
4.4.4 Fugenausbildung
4.5 Verarbeitungstemperaturen
4.6 Werkzeuge
5 Konstruktive Details
5.1 Dachanschluss am geneigten Dach mit Dachtraufe
5.2 Anschluss an Flachdach
5.3 Attikabrüstung
5.4 Rolladenkasten aus Beton
5.5 Fenster ohne Anschlag, Leibung gedämmt
5.6 Fenster fassadenbündig eingebaut
5.7 Metallfensterbank auf vorhandener Steinfensterbank
5.8 Sockelabschluss Balkon/Terrasse
5.9 Sockelabschluss und Perimeterdämmung
5.10 Vertikale Bewegungsfuge
BFS Merkblatt Nr. 18
Beschichtungen auf maßhaltigen Außenbauteilen aus Holz, insbesondere
Fenstern und Außentüren
Stand: 1996
Es gibt Besondere Hinweise für Fensterabdichtungen.
aus dem Inhalt:
2.7 Verglasen, Verkitten, Abdichten
2.7.1 Verglasung
2.7.2 Dichtstoffe
2.7.3 Dichtprofile
2.7.4 Abdichtung zum Baukörper
BFS Merkblatt Nr. 11 - Beschichtungen, Tapezier- und Klebearbeiten
auf Porenbeton
Stand: 1981, Redaktionell überarbeitet 1994
Es gilt speziell für die Abdichtung von Fugen in Porenbeton. Verwiesen
wird auf das Berichtsheft Nr. 6 – Merkblatt für die Fugenausbildung bei
bewehrten Wandbauteilen aus Porenbeton – des Bundesverbandes der
Porenbetonindustrie.
Das BFS Merkblatt Nr. 11gilt für erste Beschichtungen außen auf
Gasbeton-Wandplatten und -tafeln sowie für Beschichtungen, Tapezier- und
Klebarbeiten innen auf Gasbeton-Wandplatten, -tafeln und
Plansteinmauerwerk. Es gilt nicht für Mauerwerk aus Gasbeton-Blocksteinen
in herkömmlicher Vermauerungsart mit 10 bzw. 12 mm dicken Fugen und
Gasbeton-Plansteinen im Dünnbett verlegt, das entsprechend DIN 18550 Putze
und DIN 18350 Putz- und Stuckarbeiten innen und außen verputzt werden
muss. Es gilt auch nicht für Beschichtungen bei besonderer Beanspruchung,
z.B. bei starken chemischen Belastungen.
nach oben
Mit der Problematik der Fugenabdichtung an
Gebäuden befassen sich die
Merkblätter des Industrieverband
Dichtstoffe e.V. (IVD).
Übersicht: IVD-Merkblätter, Stand Januar 2005
Nr. 1 (Ausgabe 05/04)
Abdichtung von Bodenfugen mit elastischen Dichtstoffen
Nr. 2 (Ausgabe 03/99)
Dichtstoff-Charakterisierung
Nr. 3 (Ausgabe 11/00)
Konstruktive Ausführung und Abdichtung von Fugen in Sanitärräumen
Nr. 4 (Ausgabe 07/01)
Abdichten von Außenwandfugen im Hochbau mit Elastomer-Fugenbändern unter
Verwendung von Klebstoffen
Nr. 5 (Ausgabe 08/98)
Butylbänder
Nr. 6 (Ausgabe 06/96)
Abdichten von Bodenfugen mit elastischen Dichtstoffen im befahrbaren
Bereich an Abfüllanlagen von Tankstellen
Nr. 7 (Ausgabe 02/96)
Elastischer Fugenverschluss bei Fassaden aus angemörtelten keramischen
Fliesen
Nr. 8 (Ausgabe 07/96)
Konstruktive Ausführung und Abdichtung von Fugen im Holzfußbodenbereich
Nr. 9 (Ausgabe 11/03)
Spritzbare Dichtstoffe in der Anschlussfuge für Fenster und Außentüren
Nr. 10 (Ausgabe 02/00)
Glasabdichtung am Holzfenster mit Dichtstoffen
Nr. 11 (Ausgabe 06/04)
Erläuterungen zu Fachbegriffen aus dem "Brandschutz" aus der Sicht der
Dichtstoffe bzw. den mit Dichtstoffen ausgespritzten Fugen
Nr. 12 (Ausgabe 06/00)
Die Überstreichbarkeit von Dichtstoffen im Hochbau
Nr. 13 (Ausgabe 01/03)
Glasabdichtung am Holz-Alu-Fenster mit Dichtstoffen
Nr. 14 (Ausgabe 12/02)
Dichtstoffe und Schimmelpilzbefall
IVD-Fachinformationen zu IVD-Merkblättern
Nr. 01/2003 zu Merkblatt Nr. 14
Dichtstoffe und Schimmelpilzbefall
nach oben
Bodenfugen - die Stiefkinder am Bau
Wenn das Thema Bodenfugen regelmäßig und durchaus auch kontrovers
diskutiert wird, zeigt das zweierlei. Erstens: Es ist immer dann ein
hochsensibles Thema, wenn es z.B. um Abdichtungen gegen wassergefährdende
Stoffe geht. Zweitens: Es ist ein Thema, bei dem vielfach die Unsicherheit
nur von der Unkenntnis übertroffen wird. Wie ist die Gesetzeslage? Wie
sind die Ausführungsbestimmungen? Wer ist wofür zuständig? Welcher
Dichtstoff darf wo eingesetzt werden? Wer darf überhaupt ausführen? Diese
Fragen diskutierten Vertreter von Investoren, aus Handwerk und Industrie
im Rahmen einer Expertenrunde des INDUSTRIEVERBANDES DICHTSTOFFE E.V. (IVD)
in Düsseldorf. Thema: „Bodenfugen – die Stiefkinder in Planung und
Ausführung“.
Die Abdichtung von Bodenfugen stellt besonders hohe Anforderungen an alle
Beteiligten und ist von ihnen deshalb gemeinsam zu verantworten. Schon die
Anforderungen an Fugen ohne chemische Belastung sind ebenso hoch wie
vielfältig: Ob auf nur begehbaren oder auch befahrenen Bodenflächen, ob
auf Balkonen und Terrassen oder in großen Lagerhallen – die möglichen
Belastungen sind exakt zu planen. Das gilt erst recht, wo z.B. chemische
Belastungen hinzutreten: auf HBV- (Herstellen, Behandeln, Verwenden) oder
LAU-Anlagen (Lagern, Abfüllen, Umschlagen wassergefährdender Stoffe).
Konstruktion, Berechnung und Auswahl des einzusetzenden Dichtstoffsystems
(Fugendichtstoff, Voranstrich, Hinterfüllmaterial) im Rahmen der
Aufgabenstellung sind Planungsaufgaben. Der Dichtstoffhersteller ist
verantwortlich für die Qualität und die Konformität der Eigenschaften und
Daten seiner Produkte, Angaben, auf die Planer und Verarbeiter angewiesen
sind. An den ausführenden Betrieb schließlich sind besondere Anforderungen
auch im Blick auf die notwendigen Vorarbeiten gestellt. Deshalb sollten
mit der Abdichtung von Bodenfugen nur erfahrene Fachbetriebe beauftragt
werden. „Soweit der Sollzustand“, stellte Louis Schnabl, Moderator der
Expertenrunde, fest. „Doch wie sieht die Realität aus?“
Im Dschungel der Regeln
Im Idealfall sind Regeln dazu da, sich im Dschungel zurechtzufinden. Was
aber, wenn die Regeln selbst zum Dschungel werden? Das
Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und die Landesbauordnungen – 16 Stück –sind
die Grundlage für die Ausführung. Dann gibt es die Zulassung für die
eingesetzten Produkte nach der Bauproduktenrichtlinie auf nationaler
Ebene, wobei im Zuge der Harmonisierung auf europäischer Ebene auch die
CE-Kennzeichnung gebraucht wird. „Bei Fugenabdichtungen sind Systeme
dringend nötig“, so Prof. Dr. Horst Bossenmayer, Präsident des DIBt
Berlin. „Dem DIBt liegt eine ganze Reihe entsprechender Anträge auf
europäische technische Zulassungen vor. Unter der Flagge der
Bauproduktenrichtlinie haben wir nicht nur physikalisch, sondern auch
ökologisch ein internationales Mandat – mit wachsender Bedeutung.“ Welche
gesetzlichen Bestimmungen sind grundsätzlich in welchem Bereich der
Bodenfugen zu beachten? Kann der „Normalverbraucher“, ob
Dichtstoffhersteller, Planer oder Ausführungsbetrieb, überhaupt noch das
Wirrwarr der Bestimmungen durchschauen und beherrschen? Wo gibt es
Information? Wer ist zuständig? International? Bundesweit? Regional? „Es
gab erhebliche Unsicherheiten und einen ganzen Wust an Vorschriften, bevor
das DIBt tätig wurde“, legte Dipl.-Ing. Ullrich Kluge, Abt. Gewässerschutz
beim DIBt, dar, „ganz unterschiedliche Regelwerke bei teilweise gleicher
technischer Beanspruchung.“ „Den Verarbeitern wie den Planern wird
eindeutig zuviel zugemutet“, meint auch IVD-Vorsitzender Heinz Ohm.
„Einerseits sind die Anforderungen berechtigt, andererseits ist die Menge
und sind die Inhalte dieser Papiere kaum zu bewältigen. Überall ist
Unsicherheit festzustellen. Nicht, weil es nicht geht, sondern weil es
nicht überschaubar ist.“ Wir brauchen offensichtlich neue Wege der
Kommunikation.
Anforderungen klar beschreiben
Und zwar von Anfang an. Konstruktion, Berechnung und Auswahl des
einzusetzenden Dichtstoffsystems sind Planungsaufgaben. Aber erfüllt der
Planer diese Aufgabe wirklich? Ullrich Kluge stellt große Defizite bei
Planern und Ingenieuren fest: „Die häufig komplexen Anforderungen in
ingenieurtechnischer Hinsicht führen zu Unsicherheit, auch wenn es sich
bei den Planungsbüros ja um Fachbetriebe handelt.“ Es gibt offenbar zu
wenig Schulungsangebote, oder die Schulungsangebote werden nicht
ausreichend wahrgenommen. Kurt Haaf, Technischer Vorsitzender des
Fachverbandes Fugenabdichtung e.V., beobachtet das vor allem an den
Ausschreibungen. „Viele Planer sind offensichtlich schon bei
praxisgerechten Ausschreibungen mit den genau zu beschreibenden
Anforderungen unter Angabe des anzuwendenden Dichtungssystems
überfordert.“ Kein Wunder also, wenn in diesem Bereich zwar die Produkte
der Industrie Spitze sind, aber die Schäden infolge Planungs- und
Ausführungsmängeln teilweise alarmierende Anteile von 60% und mehr
erreichen.
Weniger Qualifikation = mehr Bauschäden
Den Bereich Fliesen und Platten haben die ausführenden Betriebe in der
Regel im Griff. „Aber was über 08/15 hinausgeht, liegt im Argen“, so Kurt
Haaf. „Denn wenn es um Tankstellen, Waschplätze, Chemieanlagen oder
LAU-Anwendungen geht, dann wird es schwierig. Erstens, weil oft dafür
schon in der Ausschreibung praktisch alle Grundlagen fehlen.
‚Chemikalienbeständig und abwassergesichert‘ ist als Anforderungsprofil
einfach zu wenig. Und zweitens, weil viele Investoren aus Kurzsichtigkeit
in dieser Ausschreibung nicht auf die Qualifikation des Auftragnehmers
achten, sondern nur auf den Preis. Vor allem Generalunternehmer, die nicht
über den Gewährleistungshorizont hinaus denken wollen, tun sich hier oft
unrühmlich hervor. Wer die Daumenschrauben Zeit- und Preisdruck anlegt,
programmiert Applikationsfehler.“
Wo keine Qualifikation gefordert wird, ist es quasi „Naturgesetz“, dass
die Nachfrage das Angebot regelt, also eine große Zahl von Anbietern
hervorbringt, die nicht wirklich Fachbetriebe sind und deren
Hauptqualifikation der niedrige Preis ist. „Hier hat uns die Politik im
Stich gelassen“, klagte Haaf. Es gab eine gemeinsame Initiative von IVD
und FVF, den Beruf des Baufugenabdichters als Ausbildungsberuf in die
Handwerksrolle B eintragen zu lassen, so dass eine Mindestqualifikation
Bedingung geworden wäre. Diese allgemeine Qualifikation ist gescheitert.
Ergebnis: eine Zweiklassengesellschaft mit einer Masse gering
qualifizierter Betriebe und einer Elite von Fachbetrieben, so zum Beispiel
die Mitglieder des FVF, die sich u.a. bei den Schulungen des IVD in
Jüterbog und Dortmund und den Qualifizierungslehrgängen des FVF in Fulda
fortgebildet haben.“
Investoren brauchen sachkundige Partner
Sachkundige Partner auf Seiten der Ausführenden wie der Planer sind für
die Investoren unumgänglich. „Die schleichende Verschlankung in der
Industrie hat auch das Outsourcing unseres eigenen fachkundigen Personals
mit sich gebracht, so Dr. Dieter Lange, Leiter Forschung/Entwicklung bei
AKZO Thioplast Chemicals. „Vielfach fehlt in der Industrie das
Ingenieurpotential. Wenn wir z.B. eine neue Abfüllanlage errichten wollen,
haben wir das Produktions-Know-how, müssen uns aber angesichts der
unzähligen Auflagen und Vorschriften auch auf die Sachkunde der Planer und
Ausführenden verlassen.“ Denn wenn etwas schief geht – wer soll dann
haften?
Fugen warten
Ein sensibles Thema, zumal im Zusammenhang mit dem Gewässerschutz.
Reinhard G. Rischer, Sales- und Marketing-Manager AKZO Thioplast Chemicals:
„Gerade die chemische Industrie hat häufig Standorte an exponierten Lagen,
z.B. an Flüssen, und hat infolgedessen mit Auflagen ohne Ende zu tun.
Damit alles stimmt, ist es eben nicht damit getan, dass diese Auflagen
beim Bau eingehalten werden, wir reden über Wartung. Hier brauchen wir
noch klarere Regelungen. Wer prüft ggf. die Abdichtung hinsichtlich
Einsatz neuer Medien? Wer sorgt für die nachhaltige Kontrolle, nicht nur
der Fuge, sondern des ganzen Systems? Für die Richtigkeit der Planung ist
der Planer verantwortlich, für die fachgerechte Ausführung der Verfuger,
für die Produktleistung des Dichtstoffs der Hersteller. „Doch dann kommt
der Betreiber ins Spiel“, so Lunkwitz. „Und der kann sich eben nicht so
einfach aus der Verantwortung stehlen wie die Tankstellenbetreiber, die
durch Aushang den Kunden auffordern, Tropfverluste selber aufzunehmen.“
Dabei liegt das eigentliche Problem gar nicht bei den Tropfverlusten –
solange die Fugenabdichtungen intakt sind. Wer – ob hier, ob in der
Industrie – mit kritischem Blick über die Fugen geht, wird immer wieder
auf Kleinteile wie z.B. Schrauben in den Fugen stoßen, und solchen
mechanischen Angriffen ist auf Dauer der beste Dichtstoff nicht gewachsen.
„Das ist dann auch kein Fall für die Gewährleistung mehr, auch wenn die
Versuchung für den Investor groß ist“, so Haaf, „wohl aber ein Fall für
die Wartung. Denn jeder Betrieb fällt aus der Gewährleistung heraus, wenn
er die Wartung nicht vornimmt.“ Und das kann durchaus bedeuten, die
abgedichteten Flächen ggf. täglich zumindest optisch zu kontrollieren.
Schließlich kann man eine Wartungsfuge mit Recht als eine Fuge definieren,
bei der man auf Beschädigungen warten kann, wenn man sie nicht wartet.
„Oder man lässt sie sinnvollerweise über die optische Prüfung hinaus
regelmäßig von einem Fachbetrieb warten“, so Haaf. „Zumindest in meinem
Betrieb halte ich es so, dass ich bei Wartungsfugen dem Betreiber oder
Auftraggeber generell Wartungsverträge nach DIN 52460 anbiete. Natürlich
ohne dabei den Betreiber aus seiner Verantwortung zu entlassen.“ Denn
Wartung heißt auch, Betreiberfehler zu überwachen – in seinem Interesse.
Lunkwitz: „Die Wartungsfuge dient ja nicht dazu, den Pfusch des
Ausführenden zu verbergen, sondern die Investition des Investors zu
erhalten.“
Qualitätspartnerschaft Bodenfuge
Louis Schnabl: „Man sieht: Alle sind irgendwie und irgendwo
verantwortlich, die Dichtstoff herstellende Industrie, die Betreiber, die
Zulassungsbehörden, die Planer, die Ausführenden. Aber wie können wir
Verantwortung für das Ganze wahrnehmen, nämlich die im Sinne des
Umweltschutzes dauerhaft funktionierende Fuge?“ Wenn viele nur ein
bisschen wissen, ist klar, wo die Richtung hingeht. „Wir brauchen die
umfassende Qualifizierungsoffensive.“ Für Kluge ist auch klar, wo diese
herkommt: „Am besten sind die Hersteller informiert. Sie und ihre Verbände
sind gefragt! Wir brauchen den IVD in Sachen Kommunikation als Vorreiter
und Koordinator. Wir brauchen den fachkundigen Planer und die
autorisierten Verarbeiter. Und zwar nicht nur mit produktbezogenen
Schulungen.“ Das ist eine Aufgabe, die sich der IVD seit seiner Gründung
gestellt hat und die neben der Qualität der Dichtstoffe oberste Priorität
hat. „Mit der Qualifizierung der gesamten Branche wäre unser Verband
überfordert“, so Ohm. „Aber wir sind sicherlich die richtige Institution,
Grundlagenkonzepte zu machen, für die Kommunikation in der
Fachöffentlichkeit zu sorgen und Schulungen fachlich zu begleiten. Da sind
wir gern die treibende Kraft.“ Was die gemeinsamen Schulungen mit dem FVF
seit vielen Jahren auch beweisen. „Aber unsere Realität ist“, gab Haaf zu
bedenken, „dass das Gütesiegel FVF bei der Auftragsvergabe oft weniger
Wert hat als die scheinbar und zu Anfang geringeren Preise der
Billiganbieter. Wo soll da die Motivation zur Qualifizierung herkommen?“
„Wahrscheinlich brauchen wir einfach mehr Druck“, so Rischer. „Das
funktioniert nur, wenn es den Zwang gibt, die Qualifikation auch
nachzuweisen.“ Oder wenn die Industrie die Verarbeitung ihrer Produkte mit
der Autorisierung der Fachbetriebe verknüpft. Oder der – nach
entsprechender Qualifizierung – fachkundige Ingenieur die Fuge tatsächlich
verantwortlich von der Planung über die Abnahme bis zur Wartung begleitet.
„Die bessere Ausbildung für Planer und Ausführende ist unbe-stritten
wichtig – einen Teil davon könnte man sich aber sparen, wenn die
rechtlichen Grundlagen vereinfacht würden.“ Damit rannte Ohm bei Ullrich
Kluge offene Türen ein. „Wir sind zwar formal eine Behörde, von der
Aufgabe her allerdings auch Ihr technischer Partner, der gerne Ihren Input
umsetzt. Es ist in der Tat nicht einzusehen, dass wir bei gleicher
Beanspruchung verschiedene Regeln haben. In Teilbereichen ist es uns schon
jetzt gelungen, aus zwei einzelnen eine Regel zu machen, etwa für
Tankstellen (TRwS 781 bis 784), wo wir jetzt endlich einheitliche Regeln
haben. Diese Tendenz setzt sich auch in den europäischen Zulassungen fort,
die zum Teil in Vorbereitung bzw. kurz vor der Erteilung im DIBt sind.
Auch auf diesem Gebiet ist das DIBt Wegbereiter.“
Bodenfuge im Fokus
Im Verlauf der Diskussion war eines sicher deutlich geworden: Es ist Zeit
für einen Bewusstseinswandel. „Wir können es uns auf Dauer nicht leisten“,
so Schnabl, „den Preis aufs Podest zu heben und die Kosten am Boden zu
lassen. Umgekehrt wird ein Schuh daraus. Aber nur, wenn wir nicht einzeln,
sondern konzertiert daran arbeiten, dass Qualität und Qualifikation sich
ohne Ausnahmen und Ausfälle über alle Stufen hinweg durchziehen. Von den
Rohstoffherstellern über die Dichtstoffhersteller bis zur anwendenden
Industrie. Und von den ausschreibenden Stellen über die Planer und die
Ausführenden bis hin zu den Betreibern.“
Quelle: Pressemitteilung IVD 698, HS, 2003
nach oben