Die "neue" DIN 18195
Bauwerksabdichtungen DIN 18195 Teil 1 bis 6
bisher gültig: Ausgabe 08/83 und 02/84
Ausgabe 08/2000
Teil 1: Allgemeines, Begriffe
Grundsätze, Definitionen, Zuordnung der Abdichtungsarten
Teil 2: Stoffe
Stoffe
Teil 3: Verarbeitung der Stoffe
Anforderungen an den Untergrund und Verarbeitung der Stoffe
Teil 4: Abdichtungen gegen Bodenfeuchtigkeit - Bemessung und Ausführung
Abdichtungen gegen Bodenfeuchtigkeit (Kapillarwasser, Haftwasser) und nichtstauendes
Sickerwasser an Bodenplatten und Wänden Bemessung und Ausführung
Teil 5: Abdichtung gegen nichtdrückendes Wasser Bemessung und Ausführung
Abdichtung gegen nichtdrückendes Wasser auf Deckenflächen und in Nassräumen, Bemessung
und Ausführung
Teil 6: Abdichtungen gegen von außen drückendes Wasser Bemessung und
Ausführung Abdichtungen gegen von außen drückendes Wasser und aufstauendes Sickerwasser
Bemessung und Ausführung
Bauwerksabdichtungen
DIN 18195 Teil 1
Grundsätze, Definitionen, Zuordnung der Abdichtungsarten
1 Anwendungsbereich
Diese Norm gilt für die Abdichtung von nicht wasserdichten Bauwerken oder Bauteilen
gegen
- Bodenfeuchte nach DIN 18195-4
- nichtdrückendes Wasser nach DIN 18195-5
- von außen drückendes Wasser nach DIN 18195-6 und
- von innen drückendes Wasser nach DIN 18195-7
mit Bitumenbahnen und massen, Kunststoff-Dichtungsbahnen, Metallbändern,
Asphaltmastix, kunststoffmodifizierte Bitumendickbeschichtungen und den für ihren Einbau
erforderlichen
Werkstoffen nach DIN 18195-2.
4 Grundsätze, Zuordnung der Abdichtungsarten
Der Erfolg der Bauwerksabdichtung ist abhängig von der:
- fachgerechten Planung und Ausführung
- abdichtungstechnischen zweckmäßigen Planung und Dimensionierung des Bauteils.
Die Wahl der Abdichtungsart ist insbesondere abhängig von der Angriffsart des Wassers
und der Nutzung des Bauwerks bzw. Bauteils (Tabelle 1).
Mit Bodenfeuchtigkeit ist immer zu rechnen.
Wenn Baugelände und Verfüllmaterial aus stark durchlässigem Boden bestehen, kann die
Abdichtung von Sohle und Außenwänden nach DIN 18195-4 ausgeführt werden.
Bei wenig durchlässigen Böden k < 10-4 m/s muss damit gerechnet werden, dass in
den Arbeitsraum eindringendes Oberflächen- und Sickerwasser vor den Bauteilen zeitweise
aufstaut und diese als Druckwasser beansprucht. In solchen Fällen sind im Regelfall
Abdichtungen nach DIN 18195-6 erforderlich.
Wird ein Aufstauen durch eine Dränung nach DIN 4095, deren Funktionsfähigkeit auf
Dauer sichergestellt ist, verhindert, können Sohle und Außenwände auch in wenig
durchlässigen Böden (k < 10-4m/s nach DIN 18195-4 abgedichtet werden.
Nach DIN 18195-5 sind alle waagerechten und geneigten Deckenflächen im Freien und im
Erdreich, sofern sie nicht durch drückendes Wasser beansprucht werden, sowie die
Fußböden und die spritzwasserbeanspruchten Wände in Nassräumen abzudichten.
Bei Einwirkung von Grundwasser und vergleichbarem Wasserangriff gilt DIN 18195-6
Abdichtungen gegen von außen drückendes Wasser und aufstauendes Sickerwasser.
Bauwerksabdichtungen
DIN 18195 Teil 2
Stoffe
Wesentliche Änderungen:
- Die Listen der zu verwendenden Bitumenbahnen, Kunststoffbahnen wurde aktualisiert und
um
Polymerbitumenbahnen und Elastomer-Dichtungsbahnen ergänzt.
- Kunststoff-Dichtungsbahnen aus EVA, selbstklebende Elastomer-Dichtungsbahnen sowie
kaltselbstklebende Bitumen-Dichtungsbahnen und kunststoffmodifizierte
Bitumendickbeschichtungen
wurden aufgenommen.
Für die neu aufgenommenen Werkstoffe wurden Eigenschaften und Anforderungen definiert
und die Art der Überwachung festgelegt. Bei kunststoffmodifizierten
Bitumendickbeschichtungen u. a. Rissüberbrückung,
Druckbelastung, Wasserdurchlässigkeit.
Bauwerksabdichtungen
DIN 18195 Teil 3
Anforderungen an den Untergrund und Verarbeitung der Stoffe
4 Anforderungen an den Untergrund
.... Vertiefungen größer 5 mm, wie beispielsweise Mörteltaschen, offene Stoss- und
Lagerfugen oder Ausbrüche, sind mit geeigneten Mörteln zu schließen.
Mauerwerk, offene Stoßfugen bis 5 mm, Putzrillen bei Ziegeln sind bei Abdichtungen mit
nicht überbrückenden Werkstoffen (Bahnen) entweder zu verputzen, vermörteln oder mit
einer Dichtungsschlämme (keine abdichtende Funktion!) oder einer Kratzspachtelung zu
egalisieren.
Kanten müssen gefast und Kehlen sollten gerundet sein. Bei zweikomponentigen
kunststoffmodifizierten Bitumendickbeschichtungen kann die Ausrundung mit
kunststoffmodifiziertem Bitumendickbeschichtungsmaterial erfolgen soweit der Hersteller
dies zulässt.
5.2 Bitumen-Voranstrich; Grundierung; Versiegelung; Kratzspachtelung
Die Kratzspachtelung wird entweder auf eine erhärtete Grundierung oder frisch in
frisch auf eine mit Reaktionsharz gleichmäßig dünn vorbehandelte Oberfläche
aufgetragen.
Bei kunststoffmodifizierten Bitumendickbeschichtungen kann die Kratzspachtelung aus dem
Beschichtungsmaterial selbst bestehen. Die Kratzspachtelung stellt keinen
Abdichtungsauftrag dar. Vor dem Auftrag der Abdichtungsschicht muss die Kratzspachtelung
soweit getrocknet sein, dass sie durch den darauf folgenden Auftrag nicht beschädigt wird.
5.4 Kunststoffmodifizierte Bitumendickbeschichtungen
5.4.1 Verarbeitung
Kunststoffmodifizierte Bitumendickbeschichtungen sind in mindestens zwei Arbeitsgängen
lastfallbedingt mit oder ohne Verstärkungseinlage auszuführen. Der Auftrag muss
fehlstellenfrei, gleichmäßig und je nach Lastfall entsprechend dick erfolgen.
Im Bereich Boden/Wandanschluss mit vorstehender Bodenplatte ist die
kunststoffmodifizierte Bitumendickbeschichtung aus dem Wandbereich über die Bodenplatten
bis ca. 100 mm auf die Stirnfläche der Bodenplatten herunterzuführen.
Bauwerksabdichtungen
DIN 18195 Teil 4
Abdichtungen gegen Bodenfeuchtigkeit
(Kapillarwasser, Haftwasser) und nichtstauendes Sickerwasser an Bodenplatten und Wänden
Bemessung und Ausführung
6 Anordnung
6.1 Wände
Alle vom Boden berührten Außenflächen der Umfassungswände sind gegen seitliche
Feuchtigkeit abzudichten. Diese Abdichtung muss planmäßig im Regelfall bis 300 mm über
Gelände hochgeführt werden, um ausreichende Anpassungsmöglichkeiten der
Geländeoberfläche zu gewährleisten. Im Endzustand darf dieser Wert das Maß von 150 mm
nicht unterschreiten.
Ist dies im Einzelfall nicht möglich (Terrassentüren, Hauseingänge), sind dort
besondere Maßnahmen gegen das Eindringen von Wasser oder das Hinterlaufen der Abdichtung
einzuplanen (z. B. durch ausreichend große Vordächer, Rinnen mit Abdeckungen oder
Gitterrost.)
Außen- und Innenwände von Gebäuden sind durch mindestens eine waagerechte Abdichtung
(Querschnittsabdichtung) gegen aufsteigende Feuchtigkeit zu schützen. Die Abdichtung nach
6.1.1 muss unten bis zum Fundamentabsatz reichen und so an die waagerechte Abdichtung nach
6.1.2 herangeführt oder mit ihr verklebt werden, dass keine Feuchtigkeitsbrücken,
insbesondere im Bereich von Putzflächen entstehen können (Putzbrücken).
6.2 Bodenplatten
Die Bodenplatte ist grundsätzlich gegen aufsteigende Feuchtigkeit nach 7.4
abzudichten. Dabei muss die Abdichtung des Fußbodens an die waagerechte Abdichtung der
Wände so herangeführt oder mit ihr verklebt werden, dass keine Feuchtigkeitsbrücken
insbesondere im Bereich von Putzflächen entstehen können (Putzbrücken).
Bei Raumnutzungen mit geringen Anforderungen an die Trockenheit der Raumluft kann die
Abdichtung nach 7.4 entfallen, wenn durch eine kapillarbrechende Schüttung k > 10-4
m/s) von mindestens 150 mm Dicke unter der Bodenplatte der Wassertransport durch die
Bodenplatte vermindert wird (alt).
7.2 Waagerechte Abdichtungen in Wänden
Für die waagerechte Abdichtung in Wänden sind
- Bitumen-Dachbahnen mit Rohfilzeinlage nach DIN 52128
- Bitumen-Dachdichtungsbahnen nach DIN 52130
- Kunststoff-Dichtungsbahnen nach DIN 18195-2 : 1999-MM, Tabelle 4.5
zu verwenden.
7.3.2 Abdichtungen mit Deckaufstrichmitteln
Diese Abdichtungen sollten für unterkellerte Gebäude nicht verwendet werden.
7.3.3 Abdichtung mit kunststoffmodifizierten Bitumendickbeschichtungen
Die kunststoffmodifizierte Bitumendickbeschichtung nach DIN 18195-2 : 1999-MM, Tabelle
4.9, ist in zwei Arbeitsgängen aufzubringen. Die Aufträge können frisch in frisch
erfolgen. Die kunststoffmodifizierte Bitumendickbeschichtung muss eine zusammenhängende
Schicht ergeben, die auf dem Untergrund haftet. Die Mindesttrockenschichtdicke muss 3 mm
betragen. Das Aufbringen der Schutzschicht darf erst nach ausreichender Trocknung der
Abdichtung erfolgen.
7.3.4 Abdichtung mit Bitumenbahnen
- kaltflüssiger Voranstrich
- einlagige Bitumenbahn
7.4 Abdichtungen der Bodenplatte
7.4.1 Allgemeines
Abdichtung mit Bitumenbahnen, Bitumen-KSK-Bahnen, Kunststoff-Dichtungsbahnen,
Bitumendickbeschichtungen oder Asphaltmastix.
Als Untergrund für die Abdichtungen ist eine Betonschicht oder ein gleichwertiger
standfester Untergrund erforderlich. Kanten und Kehlen sind, falls erforderlich, zu fasen
bzw. zu runden. Die fertig gestellten Abdichtungen sind vor mechanischen Beschädigungen zu
schützen, z. B. durch Schutzschichten nach DIN 18195-10.
Bauwerksabdichtungen
DIN 18195 Teil 5
Abdichtung gegen nichtdrückendes Wasser
auf Deckenflächen und in Nassräumen
Bemessung und Ausführung
6 Bauliche Erfordernisse
Das Entstehen von Rissen im Bauwerk, die durch die Abdichtung nicht überbrückt werden
können (Entstehungszeitpunkt nicht breiter als 0,5 mm, durch spätere Bewegung max.
Breite 2,0 mm und Versatz max. 1,0 mm), ist durch konstruktive Maßnahmen, z. B. durch
Anordnung von Bewehrung, ausreichender Wärmedämmung oder Fugen zu verhindern.
Können sich selbst geringfügige, aber länger einwirkende Mengen stehenden Wassers
(z. B. Pfützen) schädigend auf Schutz- und Belagsschichten auswirken (z. B. bei
Plattenbelägen im Mörtelbett) oder wird dadurch das Fehlstellenrisiko wesentlich erhöht
(z. B. an Durchdringungen und Dehnfugen), so ist durch eine planmäßige Gefällegebung
oder andere Maßnahmen (z. B. Abläufe in den durch Durchbiegung entstandenen Mulden) für
eine vollständige Wasserableitung zu sorgen. Dies gilt dann besonders auch für die
Kehlen zwischen Gefälleflächen.
Abläufe zur Entwässerung von Belagsoberflächen, die die Abdichtung durchdringen,
müssen sowohl die Nutzfläche als auch die Abdichtungsebene dauerhaft entwässern.
7 Arten der Beanspruchung
Zu den mäßig beanspruchten Flächen zählen u. a::
- Balkone und ähnliche Flächen im Wohnungsbau:
- unmittelbar spritzwasserbelastete Fußboden- und Wandflächen in Nassräumen
(siehe DIN 18195-1) des Wohnungsbaus soweit sie nicht durch andere Maßnahmen,
deren Eignung nachzuweisen ist, hinreichend gegen eindringende Feuchtigkeit geschützt
sind.
Bei häuslichen Bädern ohne Bodenablauf mit feuchtigkeitsempfindlichen
Umfassungsbauteilen (z. B. Holzbau, Trockenbau, Stahlbau) muss der Schutz gegen
Feuchtigkeit bei der Planung besonders beachtet werden.
Zu den hoch beanspruchten Flächen zählen u. a::
- Dachterrassen, intensiv begrünte Flächen, Parkdecks, Hofkellerdecken und Durchfahrten,
erdüberschüttete Decken
- durch Brauch- oder Reinigungswasser stark beanspruchte Fußboden- und Wandflächen in
Nassräumen wie: Umgänge in Schwimmbädern, öffentliche Duschen, gewerbliche Küchen u.
a. gewerbliche Nutzungen.
8 Ausführung
Die Abdichtung von waagerechten oder schwach geneigten Flächen ist an anschließenden,
höher gehenden Bauteilen im Regelfall mindestens 150 mm über die Schutzschicht, die
Oberfläche des Belages oder der Überschüttung hochzuführen und dort zu sichern (siehe
DIN 18195-9). Ist dies im Einzelfall nicht möglich, z. B. bei Balkon- oder Terrassentüren,
sind dort besondere Maßnahmen gegen das Eindringen von Wasser oder das Hinterlaufen der
Abdichtung einzuplanen.
8.2 Abdichtung für mäßige Beanspruchung
z. B. eine Lage Bitumen oder Polymerbitumenbahnen, falls erforderlich mit Voranstrich
und Deckanstrich.
Abdichtung mit kunststoffmodifizierten Bitumendickbeschichtungen
Die kunststoffmodifizierten Bitumendickbeschichtung ist in zwei Arbeitsgängen
aufzubringen. Die kunststoffmodifizierte Bitumendickbeschichtung muss eine
zusammenhängende Schicht ergeben, die auf dem Untergrund haftet. Vor dem Auftrag der
zweiten Abdichtungsschicht muss die erste Abdichtungsschicht soweit getrocknet sein, dass
sie durch den darauffolgenden Auftrag nicht beschädigt wird.
Die Mindesttrockenschichtdicke muss 3 mm betragen. An Kehlen und Kanten sind
Gewebeverstärkungen einzubauen. Sie sollten auch auf horizontalen Flächen verwendet
werden, um die Mindestschichtdicke sicherzustellen. Das Aufbringen der Schutzschichten
darf erst nach ausreichender Trocknung der Abdichtung erfolgen.
8.3 Abdichtungen für hohe Beanspruchungen
z. B. Abdichtung mit Bitumen- oder Polymerbitumenbahnen. Die Abdichtung ist aus
mindestens zwei Lagen Bahnen mit Gewebe-, Polyestervliesoder Metallbandeinlage
herzustellen.
Bauwerksabdichtungen
DIN 18195 Teil 6
Abdichtungen gegen von außen drückendes Wasser
und aufstauendes Sickerwasser - Bemessung
und Ausführung
5 Anforderungen
Die Abdichtung ist im Regelfall auf der dem Wasser zugekehrten Bauwerksseite
anzuordnen; sie muss eine geschlossene Wanne bilden oder das Bauwerk allseitig
umschließen. Die wasserdruckhaltende Abdichtung ist bei stark durchlässigem Boden (k
> 10-4 m/s nach DIN 18130-1) mindestens 300 mm über den Bemessungswasserstand zu
führen; darüber ist das Bauwerk durch eine Abdichtung gegen Sickerwasser im Wandbereich
und Bodenfeuchtigkeit nach DIN 18195-4 oder bei anschließenden Decken nach DIN 18195-5 zu
schützen
Bei wenig durchlässigem Boden (k < 10-4 m/s) ist die Abdichtung wegen der Gefahr
einer Stauwasserbildung mindestens 300 mm über die geplante Geländeoberfläche zu
führen. Soll die Abdichtung gegen Hinterlaufen durch Niederschlagswasser auf Höhe GOK
gesichert werden, sind für die Außenwände bis etwa 300 mm über GOK ausreichend
wasserabweisende Bauteile zu verwenden.
....Risse zum Entstehungszeitpunkt nicht breiter als 0,5 mm sind. Bei
Bahnenandichtungen (außer Polymerbitumen-Schweißbahnen) max. weitere Öffnung des Risses
in der Breite bis 5 mm entstehender Risskanten-Versatz max. 2 mm.
Bei kunststoffmodifizierten Bitumendickbeschichtungen max. weitere Öffnung des Risses
in der Breite bis 1 mm entstehender Risskantenversatz max. 0,5 mm.
6 Bauliche Erfordernisse
Beim Nachweis der Standsicherheit für das zu schützende Bauwerk darf der Abdichtung
keine Übertragung von planmäßigen Kräften parallel zu ihrer Ebene zugewiesen werden.
Sofern dies in Sonderfällen nicht zu vermeiden ist, muss durch Anordnung von Widerlagern,
Ankern, Bewehrung oder durch andere konstruktive
Maßnahmen dafür gesorgt werden, dass Bauteile auf der Abdichtung nicht gleiten oder
ausknicken.
Es werden 2 Abdichtungsarten unterschieden:
- Abdichtungen gegen drückendes Wasser
- Abdichtungen gegen aufstauendes Sickerwasser;
sind Abdichtungen von Kelleraußenwänden bei Gründungstiefen bis 3,0 m unter GOK in
wenig durchlässigen Böden (k < 10-4 m/s) ohne Dränung nach DIN 4095, bei denen
Bodenart und Geländeform nur Stauwasser erwarten lassen. Die Unterkante der Kellersohle
muss mindestens 300 (1000) mm über dem nach Möglichkeit langjährig ermittelten
Bemessungswasserstand liegen.
9 Ausführung von Abdichtungen gegen aufstauendes Sickerwasser
Abdichtungen mit kunststoffmodifizierten Bitumendickbeschichtungen Die
kunststoffmodifizierte Bitumendickbeschichtung ist in zwei Arbeitsgängen aufzubringen. Um
die Mindestschichtdicke sicherzustellen, ist nach dem ersten Arbeitsgang eine
Verstärkungslage einzulegen. Vor dem Auftrag der zweiten Abdichtungsschicht muss die
erste Abdichtungsschicht soweit getrocknet sein, dass sie durch den darauffolgenden
Auftrag nicht beschädigt wird. Die kunststoffmodifizierte Bitumendickbeschichtung muss
eine zusammenhängende Schicht ergeben, die auf dem Untergrund haftet. Die
Mindesttrockenschichtdicke muss 4 mm betragen. Die Abdichtung ist grundsätzlich mit einer
Schutzschicht zu versehen. Diese darf erst nach ausreichender Trocknung der Abdichtung
aufgebracht werden.
Quelle: Bundesgütegemeinschaft Instandsetzung von Betonbauwerken,
Verfasser: Blaschka
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DIN 18195 in der Fassung von August 2000 bestätigt
Schiedsverfahren zu Bitumendickbeschichtungen als Bestandteil der DIN 18195
beendet – Klarheit für die Nutzer
Mit dem nun erfolgten Abschluss des Schiedsverfahrens ist die über Jahre
anhaltende Diskussion um kunststoffmodifizierte Bitumendickbeschichtungen (KMB)
als Bestandteile der DIN 18195 endlich zu Ende. Die Norm bleibt in der Fassung
von August 2000 bestehen. Damit herrscht nun auch für alle Anwender der Produkte
endgültige Klarheit.
Nachdem die Teile 1 bis 6 der Normenreihe DIN 18195 in der alten Fassung aus
1983/1984 überwiegend bahnenförmige Abdichtungsstoffe behandelt haben, wurden im
Rahmen einer grundlegenden Überarbeitung die KMB aufgrund ihrer hohen
Anwendungshäufigkeit und des langen Bewährungszeitraumes in die Norm integriert.
Die Aufnahme der KMB in die neue, im Jahr 2000 veröffentlichte DIN 18195 war und
ist somit aus Sicht der weitaus überwiegenden Anzahl der Experten konsequent und
für die Baupraxis hilfreich und notwendig.
Dennoch gingen die Diskussionen weiter. Die von einem kleinen Kreis
einschlägiger „KMB-Kritiker“ permanent vorgetragenen Widerstände gegen die
Aufnahme von KMB in die DIN 18195 führten dazu, dass die strittigen Punkte nach
den offiziellen Regularien des Deutschen Instituts für Normung – der DIN 820 -
verhandelt wurden. Nachdem das erste und zweite Schlichtungsverfahren in
insgesamt fünf ganztägigen Sitzungen noch immer keine Einigung gebracht hatten,
musste nun das Schiedsverfahren als die „letzte Instanz“ des DIN-Prozederes
abgehalten werden. Nach zwei Sitzungen über drei Tage kam der Schiedsausschuss
zu dem Ergebnis, dass die Aufnahme der KMB in die Teile 1 bis 6 der DIN 18195
gerechtfertigt ist und bestätigt damit die Inhalte der im August 2000
veröffentlichten DIN 18195. Der Schiedsspruch enthält einige Detailempfehlungen,
mit denen sich der zuständige Normenausschuss im Rahmen der turnusmäßigen
Überarbeitung der DIN 18195 befassen wird, wobei es sich dabei um Ergänzungen
handelt, die nicht zu einer Einschränkung der derzeitigen Inhalte führen.
Die DIN 18195 „Bauwerksabdichtungen“ enthält damit auch weiterhin detaillierte
Angaben und Ausführungsbestimmungen zur Verwendung von KMB als
Abdichtungsmaterial für definierte Lastfälle. Es bleibt festgeschrieben, was
seit Jahrzehnten die gängige Praxis im Abdichtungsbereich darstellt: deutlich
über 50% der erdberührten Keller werden mit KMB abgedichtet.
Die Deutsche Bauchemie e.V. und sieben weitere Verbände hatten im Jahr 2002
gemeinsam die „Richtlinie für die Planung und Ausführung von Abdichtungen mit
kunststoffmodifizierten Bitumendickbeschichtungen“ (Kurzform:
„Dickbeschichtungsrichtlinie“) in einer grundlegenden Überarbeitung an die neue
DIN 18195 angepasst. Diese kann nach wie vor ergänzend zur Norm genutzt werden
und liefert viele Details, die als Grundlage für die Planung und Ausführung
sowie zur Beurteilung ausgeführter Objekte dienen und damit die
Verarbeitungssicherheit und die Qualität der Bauausführung erhöhen. Die
„Dickbeschichtungsrichtlinie“ kann unter www.deutsche-bauchemie.de bestellt
werden.
Deutsche Bauchemie e.V.
Datum: 09.09.2004
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DIN 18195 „Bauwerksabdichtungen“ allein garantiert noch lange keine dichten
Gebäude
Dicht oder nicht? Keine Frage bei fachgerechten Bauwerksabdichtungen!
Fachgerecht geplante und ausgeführte Bauwerksabdichtungen werden zunehmend zum
Thema von Bauherren, Planern und Versicherungen, denn ständig kommen neue
Produkte auf den Markt, die oft nicht das halten, was sie versprechen. Für den
Schutz vor Wasser in allen seinen Erscheinungsformen bleiben viele angeblich
innovative Abdichtungen noch immer den Nachweis schuldig, dass sie mit den norm-
bzw. sachgerechten Ausführungen mithalten und stets problemlos angewendet werden
können.
Extreme Wetterereignisse und in vielen Regionen ansteigende Grundwasser sorgen
dafür, dass eine fachgerechte Bauwerksabdichtung immer wichtiger wird.
Unerfahrene Baupartner fallen dabei oft auf vollmundige Versprechungen und hoch
gelobte Produkte herein. Wenn diese dann versagen oder unfachmännisch angewendet
werden, sind die Folgen in der Regel fatal. Eine Haftpflichtversicherung kann
dann nur für den entstandenen Schaden eintreten, nicht aber den mit allen
Sanierungsmaßnahmen verbundenen Ärger und Verdruss lindern.
Vordringliche Aufgabe der Planer ist es, sich mit den Boden- und
Wasserverhältnissen der Grundstücke ausreichend vertraut zu machen und
notwendige Abdichtungen fachgerecht zu planen und auszuschreiben - und die
Ausführung keinesfalls einem Rohbauunternehmer oder einem reinen Dachdecker zu
überlassen. Architekten und Ingenieure werden in ihrer Ausbildung kaum an diese
schwierige Materie herangeführt. Spezialisten für dieses Fachgebiet sind dagegen
- leider vielen unbekannt - die Bauwerksabdichter, die sich täglich mit den
jeweiligen Gegebenheiten vertraut machen und die optimale Lösung für ein
bestimmtes Bauteil oder Bauwerk herausfiltern.
Noch ausgeprägter als beim Neubau entstehen kostspielige Fehler vor allem beim
Bauen im Bestand, also bei Erweiterungs- sowie Um- und Anbauten, Sanierungen und
dem Ausbau von Kellerräumen, bei denen ganz besondere Anforderungen zu beachten
sind.
Jüngste Erfahrungen mit neuesten Bauwerksabdichtungen sind in die
Überarbeitung der maßgebenden Norm DIN 18195 „Bauwerksabdichtungen“
eingeflossen. Doch garantiert dieses Regelwerk allein noch lange keine dichten
Gebäude.
Das gesamte Themenspektrum ist daher Anlass für die Bundesfachabteilung
Bauwerksabdichtung (BFA BWA) im Hauptverband der Deutschen Bauindustrie am 20.
Februar 2008 im Rahmen der bautec 2008 im Palais am Funkturm in Berlin an die
Fachöffentlichkeit zu treten und dabei u. a. ihre BWA-Richtlinien für
Bauwerksabdichtungen® vorzustellen.
Unter dem Motto „Dicht oder nicht? Keine Frage bei fachgerechten
Bauwerksabdichtungen!“ werden Empfehlungen für sichere Abdichtungen bei Neu-,
Um- und Altbauten gegeben.
Presseinfo 53/07, 13.12.2007
Bundesfachabteilung Bauwerksabdichtung
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