Toxikologische Warnung in der Nanotechnologie
Langfristige Folgen können Auswirkungen wie Asbest aufweisen
Vom 02. bis 03. Mai wurden auf der
Konferenz "Nanoparticles for European Industry" http://www.nano.org.uk in London
Fragen zur Herstellung, Charakter und toxikologische Folgen von Produkten der
Nanotechnologie erörtert. Bislang steht die Forschung
am Anfang, Schäden für die Gesundheit sind noch unbekannt. Experten warnen aber
vor gesundheitlichen Folgen ungeahnten Ausmaßes, ähnlich wie bei Asbest. Es
bestehe erheblicher Forschungsbedarf, so die Forscher.
"Es gibt keine vollständige Marktübersicht mit nanotechnologisch veränderten
Produkten" so Thorsten Wiegers, Pressesprecher des Bundesinstitut für
Risikobewertung http://www.bfr.bund.de/, im Gespräch mit pressetext. Derzeit sei
laut Wiegers noch nicht klar, ob Produkte, bei denen Nanotechnologie eingesetzt
werden, der Gesundheit schaden. Der Einsatz von Nanomaterialien in
Verbraucherprodukten ist nicht speziell gesetzlich geregelt, so Wiegers weiter.
Produkte mit Nanopartikeln müssen momentan nicht gekennzeichnet werden.
Angewendet wird diese Technologie bereits in vielen Produkten des Alltags,
beispielsweise als Schutzschicht für Haushaltsgeräte, Brillenoberflächen und
Automobillackierungen. Nanotechnologie bezeichnet die kontrollierte Veränderung
von Atomen und Molekülen. Dadurch entstehen Materialien mit verbesserten
Eigenschaften wie etwa Kratzfestigkeit, Transparenz, Leitfähigkeit und
Festigkeit. Anwendung findet diese Technologie in der Produktion von Wandfarben,
Fenstersprays, Sonnencremes, Kaugummis und Tabletten. 2005 betrug die Förderung
der Nanotechnologie in Deutschland mit Bundesmittel 298 Mio. Euro. In nahezu
allen High-Tech-Branchen wird ein Innovationsschub erwartet. (Ende)
Aussender: pressetext.austria
06.05.2006
Nanotechnologie, Umwelt- und Gesundheitsschutz
Auf der Tagung des Veranstalters "econsense" am 10. Mai 2006 in Berlin zum
Thema "Nanotechnologie: Chancen nutzen – Risiken managen" wies Dr. Uwe
Lahl auf die gegenwärtig gegebenen Erkenntnislücken auf dem Feld
der Risikoanalyse nanotechnologischer Produkte hin.
Das Thema Regelungsnotwendigkeiten würde sich momentan nicht stellen, weil
die grundlegenden Bewertungsmethoden für nanoskalierte Substanzen
fehlen würden. Daher wäre man in den nächsten Jahren sehr darauf
angewiesen, die Entwicklungen staatlicherseits zu beobachten. Er machte
den Vorschlag, gerade mit Blick auf die mittelständisch strukturierte
Wirtschaft, über die Ausgestaltung eines "code of practice" nachzudenken.
BMU, 31.05.2006
Wirkung von Nanoteilchen auf Zellen
Forscher starten gesundheitliche Untersuchungen von Nanopartikeln
Wissenschaftler untersuchen Wirkung von Nanopartikeln auf Zellen (Bild:
ikts.fraunhofer.de)
Ein Forscherteam des Fraunhofer-Instituts für
Keramische Technologien und Systeme IKTS in Dresden http://www.ikts.fraunhofer.de,
der TU Dresden http://www.tu-dresden.de und dem Umweltforschungszentrum UFZ
Leipzig http://www.ufz.de startet das Forschungsprojekt INOS. Ziel des Projekt
des Bundesforschungsministeriums ist es, die kurz- und langfristigen
Auswirkungen von Nanopartikeln auf Gesundheit und Umwelt zu untersuchen. Bislang
sind die gesundheitlichen Folgen der Nanotechnologie noch unerforscht und
unbekannt (pressetext berichtete http://www.pte.at/pte.mc?pte=060506002 ).
Von den Forschern werden künstliche Nanopartikel wie beispielsweise
Wolframcarbid, Platin sowie Kohlenstoff-Nanoröhren mit Oxid- oder organischen
Schichten umhüllt und geprüft. In Wechselwirkung mit Wasser und Zellen können
die Schutzhüllen beeinflusst werden. Die Wissenschaftler untersuchen die
Nanoteilchen mit und ohne Schutzhülle sowie einzeln und als Agglomerate in
Zellkulturen. Dadurch soll herausgefunden werden, wie leicht die Partikel in
Haut, Lunge, Darm oder Nervensystem gelangen. Außerdem soll erforscht werden, ob
Nanopartikel das Erbgut schädigen oder das Immunsystem beeinflussen.
In den bisher wenig vorhandenen Forschungsergebnissen
gibt es viele Widersprüche, da die genaue Charakterisierung der Partikel fehlt,
so die Forscher. An diesem Punkt wollen die Wissenschaftler nun ansetzen. Die
Ergebnisse werden in der Datenbank http://www.nanotox.de veröffentlicht. Dort
werden zukünftig Informationen über das Verhalten von Nanopartikeln in
biologischen Systemen und deren eventuelles Gefährdungspotenzial publiziert.
(Ende)
Aussender: pressetext.deutschland
06.06.2006
Wie sicher ist »Nano«?
Nano-Kosmetik, Nano-Farbe, Nano-Autowäsche: »Nano« ist längst ein Markt. 900
Millionen US-Dollar sollen 2005 mit Nanopartikeln umgesetzt worden sein. Über
ihre kurz- und langfristigen Auswirkungen auf Gesundheit und Umwelt ist bisher
nicht allzuviel bekannt.
Nanopartikel stecken heute schon in vielen Produkten: in Kosmetik, in Farben
oder in Reifen. Sogar Autopflegemittel werben mit den winzigen Teilchen. Wie sie
auf die Umwelt und den menschlichen Organismus wirken ist bisher allerdings
wenig erforscht. INOS, ein Forschungsprojekt des Bundesforschungsministeriums
zur »Identifizierung und Bewertung von Gesundheits- und Umweltrisiken von
technischen nanoskaligen Partikeln« soll diese Fragen jetzt klären. An dem
Projekt ist auch das Fraunhofer-Institut für Keramische Technologien und Systeme
IKTS in Dresden beteiligt. »Uns kommen langjährige Erfahrungen mit Pulvern im
Nanometermaßstab zu Gute«, berichtet Projektleiter Dr. Volkmar Richter vom IKTS.
Die Dresdner Forscher werden jetzt künstliche Nanopartikel untersuchen, die von
Projektpartnern hergestellt und für technische Zwecke bereits eingesetzt werden.
Darunter sind Hartstoffe wie Wolframcarbid, Metalle wie Platin sowie
Kohlenstoff-Nanoröhrchen. Sie werden am IKTS mit Oxid- oder organischen
Schichten umhüllt – solche Schichten entstehen bei der Verarbeitung oder werden
gezielt aufgebracht, um die Eigenschaften zu modifizieren. Diese Schutzhüllen
können jedoch die Wechselwirkung mit Wasser und Zellen beeinflussen. Die
Wissenschaftler untersuchen die Nanoteilchen – mit und ohne Schutzhüllen,
einzeln und als Agglomerate – in Zellkulturen. Dadurch wollen sie herausfinden,
wie leicht die Partikel in die Haut gelangen, in Lunge, Darm oder Nervensystem.
Schädigen sie das Erbgut oder beeinflussen sie das Immunsystem? Die Antworten
auf diese Fragen sind derzeit noch offen. Es gibt nur wenige
Forschungsergebnisse, und die sind widersprüchlich. »Das ist nicht
erstaunlich, häufig fehlt in den Veröffentlichungen die genaue Charakterisierung
der Partikel«, beklagt Volkmar Richter. Genau das wollen die IKTS-Forscher mit
INOS nachholen. Ohne Tierversuche sollen gemeinsam mit der TU Dresden und dem
Umweltforschungszentrum (UFZ) Leipzig Kenntnisse über die Wirkung von
Nanoteilchen auf Zellen gewonnen werden.
Die Ergebnisse machen die Forscher in einer Datenbank öffentlich zugänglich. Auf
der Website »http://www.nanotox.de« werden sich alle, die Nanopartikel
herstellen, verarbeiten oder nutzen, über deren Verhalten in biologischen
Systemen und deren eventuelles Gefährdungspotenzial informieren können. Nach
Abschluss des Projekts ist auch ein akkreditiertes Labor geplant, das vor allem
kleinen und mittelständischen Betrieben als Ansprechpartner dienen und weitere
Analysen von Nanopartikeln vornehmen soll.
Fraunhofer Mediendienst
6-2006-Thema6
Kommentar:
(06.2006)
Bedeutet das Fazit "erst mal fördern und anwenden - später mal drüber
nachdenken, ob gesundheitliche Risiken bestehen könnten"?
Ergänzung:
(10.2006)
Ganz offensichtlich hat sich die Vermutung bestätigt: zunächst hat die
Bundesregierung Millionen in die Forschung und Entwicklung irgendwelchen
Nano-Zeugs gesteckt, ohne gesundheitliche Auswirkungen zu erforschen bzw. diese
Forschung zu verlangen. Das wäre wohl zu viel an Verbraucherschutz.
Offensichtlich bekommt man nun nach ein paar Jahren doch kalte Füße und lässt
nun das Umweltbundesamt orakeln, wie uns die Pressemeldung des UBA vom
21.20.2009 zeigt. [Kommentare von DIMaGB.de]
Nanotechnik für Mensch und Umwelt – Chancen fördern und Risiken mindern
Umweltbundesamt informiert zu umweltrelevanten Aspekten
Nanotechnik gewinnt bei der Entwicklung neuer Produkte und Anwendungen zunehmend
an Bedeutung. Nanotechnisch optimierte Kunststoffe können etwa das Gewicht bei
Autos oder Flugzeugen senken und somit helfen, Treibstoff zu sparen. Neue,
nanotechnisch optimierte Lampen - so genannte Licht emittierende Dioden (LED) -
haben eine hohe Lebensdauer, wandeln den elektrischen Strom effizienter in Licht
um und sparen somit Energie. Dies sind nur zwei Beispiele aus einer rasch
wachsenden Zahl von Produkten, die auf den Markt kommen und sich vermutlich
positiv auf Umwelt und Wirtschaft auswirken. Der zunehmende Einsatz
synthetischer Nanomaterialien in Produkten führt jedoch auch zu einem vermehrten
Eintrag dieser Materialien in die Umweltmedien Boden, Wasser und Luft. Die
Wirkungen der Nanomaterialien in der Umwelt und mögliche gesundheitliche Risiken
für den Menschen sind derzeit noch unzureichend erforscht.
[Siehe weiter oben: so weit waren wir 2006 schon. Da hat sich in den letzten 3
Jahren nichts getan außer etwas Bla-bla.] Das Umweltbundesamt
(UBA) fasst in einem Hintergrundpapier relevante Aspekte über
Umweltentlastungspotentiale zusammen, benennt Risiken für Mensch und Umwelt und
formuliert Handlungsempfehlungen.
Bei der Nanotechnik handelt es sich um die gezielte Herstellung und Anwendung
von Prozessen und Nanomaterialien, die aus abgrenzbaren strukturellen
Bestandteilen in der Größenordnung von 100 Nanometer (1 nm = 10-9 m) oder
weniger in mindestens einer Dimension bestehen, also mehr als 1.000-mal kleiner
als der Durchmesser eines Menschenhaares. In diesem Größenbereich ändern sich
die physikalischen und chemischen Eigenschaften der Materialien. Dies kann in
vielfältiger Weise zur Entwicklung neuartiger Produkte und Anwendungen genutzt
werden. Die Nanotechnik beeinflusst bereits heute die Industrie in vielen
Bereichen, etwa die Automobilindustrie, den Maschinenbau, die Chemische und die
Lebensmittelindustrie sowie die Bio- und die Umwelttechnik. Allein in
Deutschland arbeiten heute über 800 Unternehmen im Bereich Nanotechnik.
Die Nanotechnik bietet erhebliche Potentiale für ökologische
Produktinnovationen, aber auch Risiken für die Umwelt und die Gesundheit. Hier
bestehen noch gravierende Wissenslücken. Daraus ergibt sich ein umfangreicher
Bedarf an Forschung und Regulierung. Dafür ist eine transparente und von
Industrie, Forschung und Behörden anerkannte Bewertung nanotechnischer Verfahren
und Produkte hinsichtlich ihrer Chancen und Risken für Umwelt und Gesundheit
notwendig. [Und warum hat sich bislang keiner drum
gekümmert?] Die Hersteller sind gefragt, aussagekräftige Daten zur
Wirkung und zur Exposition ihrer Produkte bereitzustellen sowie die
Umweltentlastungspotentiale zu dokumentieren.
Das UBA empfiehlt: Die Verwendung von Produkten, die Nanomaterialien enthalten
und frei setzen können, sollte – so lange ihre Wirkung auf Mensch und Umwelt
weitgehend unbekannt ist - möglichst vermieden werden.
[Das nennt man dann einen Meilenstein im
Verbraucherschutz.]
Aus Sicht des Umweltbundesamtes ist es erforderlich, rechtliche
Rahmenbedingungen für den sicheren Umgang mit Nanomaterialien zu schaffen.
Ein wesentlicher Schritt hierzu ist ein Meldesystem für Nanomaterialien in Form
eines Produktregisters. [Toll. Als wenn es keine
EU-Richtlinien gäbe. Nach dem deutschen Bauproduktengesetz dürften z.B. Farben
mit Nano-Partikeln nicht in Umaluf gebracht werden - ebenw eil die Risiken
unerforscht sind.]
Die Diskussion um Chancen und Risiken hat sowohl in Fachkreisen als auch in der
Öffentlichkeit in den vergangenen Jahren deutlich zugenommen. Die
Bundesregierung hat frühzeitig mit der Einsetzung einer NanoKommission reagiert.
Die Fachleute des UBA beteiligen sich in der NanoKommission sowie in weiteren
nationalen und internationalen Arbeitskreisen, insbesondere innerhalb der OECD
an der Entwicklung von Empfehlungen zum verantwortungsvollen Umgang mit
Nanomaterialien. [Und was hat es gebracht? Nach wie vor
ist der deutsche Michel das Versuchskarnickel.]
Das UBA trägt aktiv dazu bei, über umweltrelevante Aspekte der Nanotechnik zu
informieren, Wissensdefizite auszufüllen und den weiteren Handlungsbedarf zu
ermitteln. [Auch wenn's halt mal 3 Jahre dauert
festzustellen, dass man mal was tun müsste.] Das Amt fördert
umweltrelevante Innovationen, die durch den Einsatz der Nanotechnik möglich sind
und ermittelt Umweltentlastungspotentiale. Voraussetzung ist allerdings, dass
potentielle Risiken für die Umwelt und die menschliche Gesundheit bewertbar und
vermeidbar sind.
Ausführliche Informationen enthält das Hintergrundpapier „Nanotechnik für Mensch
und Umwelt – Chancen fördern und Risiken mindern“. Es steht im Internet zum
kostenlosen Download bereit unter http://www.umweltbundesamt.de/uba-info-medien/mysql_medien.php?anfrage=Kennummer&Suchwort=3765.
Dessau-Roßlau
21.10.2009
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Phthalate – nützliche Weichmacher mit unerwünschten Nebenwirkungen
Empfehlung des Umweltbundesamtes zum schrittweisen Ersatz
Phthalate sind so genannte Weichmacher: Sie machen Kunststoffe elastisch.
Verwendung finden sie vor allem bei der Herstellung des Weich-PVC
(Polyvinylchlorid), aus dem viele Alltagsprodukte bestehen, von Bodenbelägen,
über Kunstleder und Tapeten bis zu Duschvorhängen. Doch die Phthalate sind in
Weich-PVC nicht fest eingebunden. Sie dünsten aus oder lösen sich beim Kontakt
mit Flüssigkeiten sowie Fetten. Die Folge: Phthalate finden sich überall in der
Umwelt und der Mensch kommt ständig mit ihnen in Berührung. Einige Phthalate
haben fortpflanzungsgefährdende Eigenschaften. Andere stehen in Verdacht, sich
in der Umwelt anzureichern. Risiken für Mensch oder Umwelt sind dennoch nur für
wenige Anwendungsbereiche identifiziert. So hat die EU-Kommission beispielsweise
ein Verbot für Phthalate in Babyartikeln und Kinderspielzeug erlassen. Obwohl
für die meisten Anwendungen keine Risiken nachgewiesen sind, empfiehlt das
Umweltbundesamt (UBA) im Sinne einer vorsorgenden und nachhaltigen
Chemikalienpolitik, den Eintrag der Phthalate in die Umwelt so weit wie möglich
zu vermeiden. Hersteller sollten Weich-PVC – wo dies möglich ist – durch weniger
umweltbelastende Materialien ersetzen. Für viele Anwendungen sind andere
Kunststoffe, die keine Weichmacher benötigen, wie Polyethylen (PE) oder
Polypropylen (PP), geeignet. Verbraucherinnen und Verbraucher haben zudem die
Möglichkeit, sich für gänzlich andere Werkstoffe – wie Holz oder Kork als
Bodenbelag – zu entscheiden.
Die chemische Industrie produziert jährlich in Westeuropa rund eine Million
Tonnen Phthalate. Mehr als 90 Prozent gehen in die Produktion des Weich-PVC. Der
Mensch nimmt diese Weichmacher vor allem über die Luft und die Nahrung auf. Bei
fast jedem Menschen sind Phthalate im Blut nachweisbar. Die fünf am meisten
eingesetzten Phthalate sind Di(2-ethylhexyl)phthalat (DEHP), Dibutylphthalat
(DBP), Benzylbutylphthalat (BBP), Di-isononyl-phthalat (DINP) und
Di-isodecyl-phthalat (DIDP).
Zu den als fortpflanzungsgefährdend eingestuften Phthalaten zählen DEHP, DBP und
BBP. Bei diesen Weichmachern zeigen die EU-Stoffbewertungen bei wenigen
Anwendungen Risiken für den Menschen oder die Umwelt. Die EU-Kommission hat
deshalb Maßnahmen zur Risikominderung – beispielsweise das Verbot in
Kinderspielzeug und Babyartikeln – getroffen. Bei den meisten anderen
Anwendungen finden sie sich aber weiterhin im Einsatz.
Die PVC-Hersteller ersetzten mittlerweile vor allem DEHP teilweise durch DINP
und DIDP. Diese Phthalate sind nicht als gefährliche Stoffe eingestuft. Die
EU-Kommission hat aber wegen der Risiken von DIDP und – aus Vorsorgegründen –
auch für DINP ein Verbot für Babyartikel und Kinderspielzeug, das in den Mund
genommen werden kann, erlassen. Die EU-Risikobewertungen zeigen keine weiteren
Risiken bei DINP und DIDP auf. Das UBA bewertet das anzunehmende Umweltverhalten
dieser Stoffe jedoch als bedenklich. Sie stehen im Verdacht, sich in hohem Maße
in Organismen anzureichern und eine lange Lebensdauer im Boden und in Sedimenten
aufzuweisen.
Das UBA spricht sich dafür aus, dass Stoffe, die in der Umwelt langlebig sind
oder ein hohes Anreicherungspotenzial in Organismen aufweisen, generell nicht in
die Umwelt gelangen sollten. Auch den Umwelteintrag fortpflanzungsgefährdender
Stoffe gilt es zu vermeiden. Für Weich-PVC werden überwiegend Phthalate als
Weichmacher eingesetzt. Die Freisetzung der Phthalate aus Weich-PVC ist
grundsätzlich nicht zu verhindern. Das UBA empfiehlt daher den schrittweisen
Ersatz von Weich-PVC durch weniger umweltbelastende Werkstoffe.
Weitere Informationen zu Phthalaten, ihren Eigenschaften, den
EU-Risikobewertungen und zu Produktalternativen finden Sie im
UBA-Hintergrundpapier „Phthalate – Die nützlichen Weichmacher mit unerwünschten
Eigenschaften“ unter
http://www.umweltbundesamt.de/uba-info-presse/hintergrund/weichmacher.pdf.
Presseinfo UBA
Dessau, 7.2.2007
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Novelle der europäischen Pestizidzulassungsrichtlinie
DVGW und BGW veröffentlichen gemeinsame Stellungnahme
Berlin / Bonn, 11.09.2007 – Anlässlich der am Mittwoch im federführenden
Umweltausschuss des Europäischen Parlaments anstehenden Abstimmung zur Novelle
der europäischen Pestizidzulassungsrichtlinie fordern der Bundesverband der
deutschen Gas- und Wasserwirtschaft (BGW) und die Deutsche Vereinigung des Gas-
und Wasserfachs e. V. (DVGW), den Schutz der Rohwasserressourcen zu sichern.
Dies ist von grundlegender Bedeutung, um Trinkwasser in möglichst naturnaher
Qualität als Lebensmittel zur Verfügung zu stellen.
BGW und DVGW bewerten den Kommissionsvorschlag zur zukünftigen Einteilung von
Europa in drei Zulassungszonen als einen Rückschritt für den Schutz der
Rohwasserressourcen. Demnach sollen in Großbritannien oder Slowenien zugelassene
Produkte auch in Deutschland zum Einsatz kommen. Die Kommission setzt dabei
voraus, dass in den Zulassungszonen jeweils vergleichbare Boden- und
Standverhältnisse
herrschen. Dem widersprechen DVGW und BGW nachdrücklich.
Außerdem sollten Mitgliedsstaaten nicht gezwungen werden, in Widerspruch zu den
Grundsätzen ihrer nationalen Umwelt- und Gesundheitspolitik den Einsatz von
Pflanzenschutzmitteln zu akzeptieren, die das Grundwasser verschmutzen oder
unnötige Gefahren und Risiken für Mensch und Umwelt mit sich bringen. Die
Entscheidungsfreiheit der Mitgliedstaaten über das ob und wie einer Zulassung
muss unter Berücksichtigung der regionalen und lokalen Gegebenheiten beibehalten
werden.
DVGW und BGW mahnen darüber hinaus die nachhaltige Verankerung und Umsetzung des
Verursacherprinzips als wichtiges Element für den vorsorgenden Gewässerschutz
an. Die kostenintensive Entfernung von Pflanzenschutzmitteln aus dem Rohwasser
durch die Wasserwerke widerspreche der EU-Wasserrahmenrichtlinie, die Umwelt-
und Ressourcenkosten verursachergerecht zuzuordnen. Bei der Verankerung des
Verursacherprinzips gelte es, die Hersteller von Pflanzenschutzmitteln
einzubinden und die Verantwortung für ihre Produkte auch über die Zulassung
hinaus zu etablieren.
Weiterhin fordern DVGW und BGW die Einführung eines obligatorischen
Nachzulassungsmonitoring in ausgesuchten Grundwasserkörpern und
Oberflächengewässern. Jedes Auftreten von Pestiziden oder deren Metaboliten in
relevanten Konzentrationen in Gewässern sollte eine umgehende Prüfung der
Zulassung zur Folge haben. Eine Veränderung der Zulassungsdauer aufgrund
aktueller wissenschaftlicher Erkenntnisse müsse jederzeit möglich sein. Außerdem
soll die Transparenz der Zulassungsdaten für alle Wasserversorger sichergestellt
werden, um bspw. Untersuchungen auf gewässergängige Wirkstoffe zielgerichtet
durchführen zu können.
Die ausführliche Stellungnahme finden Sie auf der Website des BGW (www.bgw.de)
und der DVGW (www.dvgw.de).
Pressemitteilung
BGW & DVGW
11.09.2007
Kommentar:
Zur Verhinderung des Bewuchses bestimmter Fassaden mit Algen und anderen
Mikroorganismen werden diese gemäß Empfehlung "algizid und fungizid
eingestellt", also mit Algiziden und Fungiziden versehen. Algizide und Fungizide
sind Pestizide; jährlich werden davon ca. 5.000 t von deutschen Fassaden
ausgewaschen und in die Umwelt eingetragen.
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Radon
Radon ist ein natürliches radioaktives Edelgas, das beim spontanen radioaktiven
Zerfall im Boden von Uran 238 über Thorium, Protactinium, Uran 234, Thorium und
Radium 226 [2, S.72] entsteht und an die Luft entweicht. Es kann praktisch
überall in unterschiedlichen Konzentrationen [1], aber auch in mineralischen
Baustoffen vorkommen.
Das Gehalt von Radium in Innenräumen wird praktisch vorwiegend aus dem Baugrund
bestimmt. Nur im geringen Umfang sind Radionuklide in den Baustoffen. Erhöhte
Gehalte von Radon im Boden treten in folgenden Regionen von Deutschland auf,
Uranabbaugebiete in Thüringen und Sachsen, Bayerischer und Oberpfälzer Wald,
Oberfranken, Schwarzwald, Rheinland Pfalz, Eifel, Regierungsbezirk Koblenz und
Kassel.
Durchschnittlich liegt die Radioaktivität in der Wohnung gegenüber im Freien um
15 % höher. Besonders dann, wenn für die Wände oder Decken viel Bimsstein,
Chemiegips, Schlackestoffe und/oder Granit verwendet wurden [3, S.12] Etwas
höhere Werte wurden ...
Wenn Sie sich hierüber mehr erfahren wollen, lesen Sie weiter bei Kollegen Peter
Rauch aus Leipzig:
Radon
- Vorkommen und Eigenschaften
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Gebäudefassaden als Quelle für Gewässerverschmutzung
Wurden in Bächen und Flüssen Pestizide gefunden, galt lange die Landwirtschaft
als Sündenbock. Jetzt zeigen Untersuchungen der Eawag und der Empa, dass solche
Stoffe zu einem beträchtlichen Anteil auch aus dem Siedlungsgebiet stammen, wo
sie unter anderem aus Fassadenfarben und Putzen ausgewaschen werden und mit dem
Regenwasser in die Umwelt gelangen. Dort können sie toxisch auf Organismen
wirken. In Zusammenarbeit mit Herstellern, kantonalen Fachstellen und weiteren
Partnern haben die Forscher die Prozesse der Fassadenauswaschung untersucht und
diskutieren nun Lösungen für das Problem.
Routinemässig untersucht das zürcherische Amt für Wasser, Energie und Luft (Awel)
Gewässer auf Pestizide. Regelmässig werden in einzelnen Fliessgewässern zu hohe
Pestizidkonzentrationen gefunden. Neue Messungen am Furtbach (bei Würenlos) und
an der Glatt haben 26 Wirkstoffe nachgewiesen. Bei 22 Verbindungen wurde die
Qualitätsanforderung der eidgenössischen Gewässerschutzverordnung (maximal 0.1
µg/l) überschritten, teils um ein Mehrfaches. Nicht alle dieser Stoffe können
aus der Landwirtschaft stammen. Denn einzelne Substanzen sind für
landwirtschaftliche Anwendungen verboten oder die Konzentrationen zeigen keinen
typischen saisonalen Verlauf, wie er für Mittel üblich ist, die auf den Feldern
eingesetzt werden. Sie müssen also anderswo herkommen. Dieser Befund wird durch
Studien des Wasserforschungsinstituts Eawag im Ausfluss von
Abwasserreinigungsanlagen und im abfliessenden Regenwasser im Einzugsgebiet des
Greifensees bestätigt. Sie zeigen klar auf, dass auch nicht-landwirtschaftliche
Quellen via Siedlungsentwässerung massgeblich zur Gewässerbelastung beitragen.
Bis zu 300 Tonnen Biozide jährlich
Für mehrere Substanzen hat nun die Eawag im Rahmen des Forschungsprojekts "Urbic"
zusammen mit Empa-Materialforschern im Labor und unter realen Bedingungen
nachgewiesen, dass sie aus Gebäudefassaden ausgewaschen werden. Dort sind sie
zum Schutz vor Algen- und Pilzbefall heute standardmässig in kunststoffgebundene
Farben und Putze für Aussenwärmedämmungen eingebaut. Für die Schweiz wird der
jährliche Biozidverbrauch für solche Anwendungen auf 60 bis 300 Tonnen
geschätzt. Stark zugenommen hat der Biozideinsatz mit der verbesserten Dämmung
von Gebäuden sowie einer Architektur ohne oder mit (zu) geringem Dachvorsprung.
Spitzenwerte beim ersten Regen
Um die Auswaschung zu beziffern, wurden im Labor Fassadenelemente künstlich
beregnet, mit UV-Licht bestrahlt und verschiedenen Temperaturen ausgesetzt. An
einem eigens gebauten kleinen Haus (Bild) konnte bei realen Wetterbedingungen im
Freien getestet werden. Und schliesslich haben die Forscher auch an mehreren
Neubauten in der Region Zürich Experimente durchgeführt. Sie fanden dabei
heraus, dass vor allem in den ersten Fassadenabflüssen bei frisch verputzten
oder gestrichenen Häusern die Biozidkonzentrationen enorm hoch sind. Vom
Wirkstoff Diuron (Herbizid/Algizid) etwa wurden im ersten Liter Fassadenabfluss
7000 µg/L gemessen. In einen Bach geleitet müsste dieser Liter 70’000mal
verdünnt werden, damit die Anforderung der Gewässerschutzverordnung nicht
überschritten würde. Das zeigt, dass die Versickerung von Fassadenwasser und
Einleitung aus dem Siedlungsbereich in kleine Gewässer problematisch ist. Die
Konzentrationen nehmen dann allerdings sowohl bei längeren Regenfällen, als auch
mit weiteren Regenereignisse rasch ab. Abhängig sind die Auswaschungsraten nicht
nur von der Löslichkeit des jeweiligen Wirkstoffs, sondern auch vom
photochemischen Abbau der Stoffe sowie von der Beschaffenheit der Putze und
Farben.
In kleinsten Konzentrationen wirksam
Die im Fassadenablauf gemessenen und zusätzlich mit einem Computermodell
abgeschätzten Biozidkonzentrationen wirken laut der Studie zweifellos giftig auf
Algen, Wasserpflanzen und Gewässerlebewesen. Denn verschmutztes Fassadenwasser
kann via Drainagen oder Regenwasserentlastungskanäle direkt in Bäche gelangen.
Was an der Fassade das Algenwachstum hemmt, übernimmt diese Funktion auch im
Gewässer – auch bei starker Verdünnung. Von einzelnen Wirkstoffen ist bekannt,
dass bereits wenige Nanogramm pro Liter einen toxischen Effekt zur Folge haben;
dazu zählt das aus Schiffsanstrichen bekannte Cybutryn (Synonym Irgarol®1051).
Es gilt also nicht nur das pauschale Qualitätsziel des Gesetzes im Auge zu
behalten, sondern auch zu differenzieren, welche Stoffe ökotoxikologisch
besonders heikel sind. Ausserdem besteht nach wie vor grosser Forschungsbedarf,
weil unklar ist, wie die auftretenden „Stoffcocktails“ in der Umwelt wirken.
Mit der Praxis Lösungen erarbeiten
Für Michael Burkhardt, der das Projekt "Urbic" koordiniert hat, ist klar, dass
die Biozidprodukteverordnung bei diesen Materialschutzmitteln eine
Bewertungslücke aufweist, da der direkte Eintrag ab Fassaden ins Gewässer heute
nicht berücksichtigt wird. Generell müsse bei der Regenwasserentsorgung aus dem
Siedlungsgebiet den eingesetzten Baumaterialien und der Wasserqualität mehr
Beachtung geschenkt werden, fordert Burkhardt. Doch auch die Frage müsse erlaubt
sein, ob wirklich überall Biozide eingebaut werden müssen. Denn längst nicht
überall ist Algen- und Pilzbefall zu erwarten. Und viele Probleme an Fassaden
liessen sich vermeiden: Architekten könnten einen konstruktiven Feuchteschutz
einplanen. Oder Hausbesitzer sollten mit Pflegemassnahmen, wie Fassadenreinigung
oder Zurückschneiden von Bäumen, mehr Eigenverantwortung übernehmen, statt auf
Garantieleistungen zu pochen. Gerade die Garantien zwingen nämlich die
Hersteller von Kunststoffputzen und Fassadenfarben zum vermehrten Einbau von
Bioziden. Zusammen mit Herstellern diskutiert die Forschergruppe aber auch
innovative Einbettungsverfahren für die Wirkstoffe, die Nutzung weniger
problematischer Wirkstoffe oder biozidfreier Beschichtungen und fördert einen
intensiven Dialog zwischen Wissenschaft, Industrie und Behörden.
Stichwort Additive
Additive sind Zusatzstoffe, die Produkten in geringen Mengen zugesetzt werden,
um bestimmte Eigenschaften zu erreichen oder zu verbessern. Dieser Sammelbegriff
umfasst z.B. Antioxidantien, UV-Filter und Flammschutzmittel. Auch Biozide
gehören zu den Additiven, unterliegen auf Grund ihrer spezifischen Wirkung gegen
Organismen aber der Biozidprodukteverordnung (VBP). Diese reguliert das
Zulassungsverfahren, den Einsatz in Produkten und die Produktdeklaration. Die
Schweizer VBP ist seit 2005 in Kraft und deckt sich mit der
Biozid-Produkte-Richtlinie 98/8/EG der EU. Zum Schutz von Fassaden gegen Pilze
und Algen steht eine relativ kleine Anzahl von Bioziden zur Verfügung, die in
kunstharzgebundenen Putzen und Fassadenfarben als Mischungen kombiniert
eingesetzt werden. Teilweise enthalten sie Wirkstoffe, die auch in der
Landwirtschaft eingesetzt werden, z.B. die auch als Algizid wirkenden Herbizide
Diuron und Isoproturon. Einzelne Stoffe sind für die landwirtschaftliche
Anwendung nicht mehr zugelassen (z.B. Terbutryn) oder aus anderen Gebieten
bekannt – etwa das Algizid Cybutryn, das in Schiffsfarben zum Einsatz kommt.
Quelle: EAWAG
26.08.2008
Hinweise:
300 to Pestizide p.a. - das sind die Werte für die Schweiz.
In Deutschland sind es ca. 5.000 to (Quelle: Dr. Erfurth, öbuvSV).
Fassadenfarben ohne Chemiekeule gibt es bereits. ...
mehr
Weiterführende Informationen:
bei schimmelpilz-sanieren.de
Fungizide & Alizide = Pestizide = Biozide
::
Biozide
Definition und Vorkommen von Biozid-Produkten
Rechtliche Regelungen zu Biozid-Produkten
Risiken und Nutzen von Biozid-Produkten
::
Fungizide und Algizide (=Pestizide)
zum Schutz gegen Algen und Mikroorganismen
::
Farbe gegen Schimmel und Algen
im Blog BAUFÜSICK
::
Ohne Chemiekeule gegen Algen an Fassaden
::
Pestizide im Blog BAUFÜSICK
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