Private Helfer am Bau unbedingt versichern
Wer neu baut oder sein Heim renoviert, greift oft auf die Hilfe von
Freunden oder Verwandten zurück. Doch diese sollten unbedingt versichert werden,
sonst droht dem Bauherrn im Falle eines Bauunfalls der finanzielle Ruin.
Viele Häuslebauer und Renovierer greifen auf die Hilfe von Freunden, Nachbarn
oder Verwandten zurück, die anpacken. Allerdings müssen auch Helfer, die
unentgeltlich mit anpacken bei der Bau-Berufsgenossenschaft versichert werden,
mahnt das Immobilienportal Immowelt.de. Wer dieser Pflicht nicht nachkommt,
riskiert hohe Bußgelder.
Je nach Region sind für den Versicherungsschutz zwischen rund 1,40 Euro und
knapp zwei Euro pro Arbeitsstunde fällig. Dafür sind die Helfer aber gegen die
finanziellen Folgen von Arbeits- und Wegeunfällen versichert. Die
Berufsgenossenschaften zahlen im Ernstfall unter anderem die Kosten für
Reha-Maßnahmen, behindertengerechten Umbau der Wohnung oder auch eine
Verletztenrente, wenn der Geschädigte dauerhaft erwerbsunfähig bleibt.
Baustellen-Helfer sind auch dann automatisch bei der Bau-Berufsgenossenschaft
versichert, wenn ihre Aushilfstätigkeit nur vorübergehend ist. Ausnahmen:
kurzfristige Gefälligkeitsleistungen zwischen Verwandten sowie immer dann, wenn
alle Helfer zusammen nicht länger als insgesamt 40 Stunden während der gesamten
Bautätigkeit arbeiten, berichtet Immowelt.de. In solchen Fällen sind die Helfer
über die Unfallkassen der öffentlichen Hand versichert. Übrigens: Der Bauherr
selbst und sein Ehepartner sind nicht automatisch über die
Bau-Berufsgenossenschaft versichert - sie müssen sich gegebenenfalls freiweillig
versichern oder eine private Police abschließen. Ebenfalls nicht risikolos für
den Bauherrn ist es, wenn er Schwarzarbeiter beschäftigt. Die Kontrollen haben
in den vergangenen Jahren zugenommen. Wer bei der Schwarzarbeit erwischt wird,
muss mit empfindlichen Strafen rechnen. So müssen etwa Steuer- und
Sozialversicherungsbeiträge nachentrichtet werden. Im Falle eines Unfalls kann
der Bauherr für die Kosten etwa von Heilbehandlungen in Regress genommen zu
werden. Zudem drohen Bußgelder bis zu 100.000 Euro, mahnt Immowelt.de.
Pressedienst immowelt.de
vom 10.01.2008
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